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Alt 22.04.2020, 19:46   #2
minfox
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Es geht um Geschäfte z.B. in Kommunen der NRW-Kreise Höxter, Paderborn, Soest, Warendorf, Lippe, Gütersloh und Herford. Diese Modegeschäfte haben 15 bis 30 Mitarbeiter (meistens Frauen in Teilzeit), sind inhabergeführt und keine Konzerne. Es gibt diese Geschäfte nicht im Überfluss, sondern sie sind in ihrer Kommune oft die letzten ihrer Art. Zuweilen haben sie eine Kernkompetenz, die sie fürs Überleben benötigen: Vereinsbekleidung, Schützenfestkleider und Schützenuniform, Brautkleider, Konfianzüge. Der Ausfall der Schützenfeste wiegt schon schwer. Jetzt kommt noch das verlängerte Verkaufsverbot.
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Eine gute Nachricht: Meine Initiative hatte zumindest einen Teilerfolg und ein Brief wurde verfasst Die Bürgermeister von Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Minden und Paderborn kritisieren die Regelungen zu den seit gestern (= 20. April) geltenden Geschäftsöffnungen. Konkret geht es um die Vorgabe, dass Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 qm nicht öffnen dürfen. Die Bürgermeister sprechen von einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung und fordern in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet Nachbesserungen. So könnten die Läden ihre Fläche begrenzen.
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In den Kreisstädten Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Minden und Paderborn und in den zu diesen Kreisen gehörenden Kommunen gibt es in und vor den Geschäften keine Menschenströme, wenn Geschäfte > 800 qm geöffnet werden. Es gibt keine Menschenströme! Das ist in den kreisfreien Städten anders. Also ist die Alternativlösung: "In kreisangehörigen Kommunen können die Geschäfte geöffnet werden. Bei lokalen Besonderheiten (z.B. Outlet-Center mit landesweiter Bedeutung) entscheidet der Landrat/Kreisverwaltung. In kreisfreien Städten dürfen nur Geschäfte < 800 qm öffnen." So einfach ist das.
Natürlich meldet sich jetzt der Bielefelder Oberbürgermeister zu Wort und sagt, er kenne den Brief an den MP nicht. Er hätte ihn auch unterschrieben.
Ich wollte ihn aber nicht dabei haben. Ich habe von Anfang an kommuniziert (ist nachzulesen), dass es mir nicht um die kreisfreien Städte, sondern um die kreisangehörigen Kommunen geht.
Schon wieder gute Nachrichten aus der Staatskanzlei: Wenn sie ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter begrenzen, dürfen in Nordrhein-Westfalen ab kommendem Montag, 27. April, auch größere Geschäfte wieder öffnen. Das teilte mir die Landesregierung am Mittwoch mit. Die Initiative hat sich gelohnt.
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