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Alt 12.12.2016, 15:49   #1
DonFredo
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Beiträge: 16.520
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
.... sie habe das Urteil vermutlich deswegen anerkannt, ...
Es ist kein Urteil ergangen, sondern nur eine einstwillige Verfügung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Zitat:
Zitat von aus dem Beschluss
Dem Antragsgegner wird im Rahmen einer einstwilligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - ..... verboten, ....
Offensichtlich wird hier eine Einzelfallentscheidung durch die Presse hoch gepuscht.



Zitat:
Nicht jeder will Geld ausgeben um etwas für andere zu klären.
Das stimmt allerdings.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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