Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.03.2013, 14:47   #2
kitschi
 
 
Registriert seit: 07.10.2009
Ort: Südsteiermark
Beiträge: 2.194
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Es ist wohl keine Spassleihgebühr, sondern richtet sich an Notfallbedarf.
Zu dem kann es ja auch sein, dass es auf den Erwerb einer neuen Kemarea angerechnet werden kann.

bydey
1 Leihtag wird angerechnet wenn man innerhalb von 21 Tage die gleiche Kamera kauft, so stehts in der PDF zu den Leihgebühren
__________________
greetz aus dem südsteirischen Weinland

Meine Flickr Seite
kitschi ist offline   Mit Zitat antworten