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Zitat von dey
Es ist wohl keine Spassleihgebühr, sondern richtet sich an Notfallbedarf.
Zu dem kann es ja auch sein, dass es auf den Erwerb einer neuen Kemarea angerechnet werden kann.
bydey
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1 Leihtag wird angerechnet wenn man innerhalb von 21 Tage die gleiche Kamera kauft, so stehts in der PDF zu den Leihgebühren