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Alt 06.08.2010, 10:35   #1
amateur
 
 
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Zitat von erwinkfoto Beitrag anzeigen
Dann haben die Franzosen Pech,
Und die Belgier... Da ist das genauso (Beispiel Atomium). Den Eiffelturm darfst Du übrigens veröffentlichen, weil er als Kunstwerk inzwischen so alt ist, dass die Rechte daran nicht mehr bestehen. Aber die daran angebrachte Flackerbeleuchtung ist jünger. Und die darf eben nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.

Ist in Deutschland aber in manchen Fällen ähnlich, wo privater Grund öffentlicher Stiftungen (=öffentlicher Besitz) mit Abmahnungen bewacht wird. Die Zeche Karl in Essen ging da in letzter Zeit durch die Presse. Oder aber die Völklinger Hütte im Saarland.

Viele Grüße

Stephan
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