Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
The Norb
03.04.2018, 17:00
Hier ein link zum aktiellen Thema "Datenschutz" für Fotographen
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/
Bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geht es darum, daß das Auslösen einer Digitalkamera in
Zukunft juristisch als Vorgang gesehen wird, der dem Datenschutzgesetz unterliegt. Und bei Verstößen mit s
aftigen Bußgeld belegt ist.
Sobald auf Bildern Personen abgebildet sind oder Dinge die Personen eindeutig zugeordet werde können,
also dein Nachbar, das Haus deines Nachbarn, das Auto deines Nachbarn oder der Hund deines Nachbarn.....
brauchst du für das "Fotographieren" eine vorherige Genehmigung weil es mit einer Digitalkamera als
"personenenbezogenes Speichern von Daten" gilt. Hast du diese Genehmigung nicht, musst du mit
drakonischem Bußgeld rechnen.
Wenn das DSGVO so durchkommt, haben wir in wenigen Wochen aus fotographischer Sicht eine Rechtssituation
wie in Nordkorea - nur das man nicht in der Zelle landet sondern vor Gericht fertiggemacht wird
Nordkorea wäre - nur auf's Fotographieren bezogen - im Vergleich zu Deutschland sogar ein "liberales Land".
Dort darf man nämlich sogar noch "privat Bilder machen" wo andere Leute mit drauf sind. In Deutschland ist das
dann "bußgeldbewehrt" und ein Verstoß gegen Datenschutzrecht. Also du drückst zufällig aus Versehen auf deinen
Auslöser - und stehst schon vor dem Kadi.
Wenn du also ab Mai in Deutschland irgendwo durch die Stadt gehst und in der Fussgängerzone mit deiner
DSLR ein Foto machst, und irgendjemand knipst dich dabei mit seinem Handy - bist du "dran". Ganz eindeutige
Rechtslage, und du kassierst nach DSGVO ein saftiges Bußgeld. Denn bereits für das publikumsöffentliche
Fotografieren mit der Digicam bauchst du in Zukunkt eine schriftliche Zustimmung. Landschaftsfotographie geht
vielleicht noch solange im Himalaya der Yeti nicht ins Bild läuft. Astrophotographie geht auch noch !
Obwohl - "der Mann im Mond" ? Der sollte besser nicht mit drauf sein
Ganze Fotobereiche wie die traditionsreiche "Welt der Arbeit" oder "Dokumentarfotographie", People / Street oder
Urban sind wohl nun endgültig Thema der Vergangenheit - und die Rechtsanwälte freuen sich schon - auch dieser
(link oben) kommt ja von einem Anwalt. Die Abmahn-Musterschreiben liegen in den Anwaltsparaxen schon jetzt in
den Schubladen. Als Fotograph kommst du in Teufels Küche - es sei denn, du hast für jedes Foto bereits vorab eine
lückelose schriftliche "Genehmigung".
Mit anderen Worten: Das Ganze ist bezogen auf Fotographie ein solcher Unsinn - da ist absoluter "Handlungsbedarf"
Kleine Ergänzung: Das Gesetz gilt natürlich nur für Digitalfotographie - denn nur da geht es um "Daten"-Speicherung.
Für Kleinbild-Fotographie mit 36er Film gelten nach wie vor "die alten Regeln".
Wir liegen dann also nicht nur "liberal" hinter Nordkorea - sondern auch "technisch"
So sieht es ab Mai scheinbar aus. Mit ner Minolta von 1985 darf man also weiterknipsen. Zum Glück passen meine
Objektive noch
Natürlich sind nicht nur wir Fotographen betroffen, sondern auch jeder der Fotos mit dem Handy macht.
Und in nen Handy nen Kodakchrome oder Ilford HP 5 einzulegen, dürfte schweirig werden.
Bei der Minolta geht das ja noch :D
Sehe ich zu schwarz ?
Wie seht ihr das ?
Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.
Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.
Wenn das DSGVO so durchkommt, ...
Wie seht ihr das ?
Die DSGVO muss nicht her durchkommen, die ist schon durch und tritt am 25.05.2018 in Kraft.
Ich zitiere Art. 2 Absatz DSGVO:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
durch die Mitgliedstaaten
a) ...
b) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
D.h. betroffen sind in erster Linie Fotografen, die gewerblich tätig sind. D.h. auch in der EU darfst Du nach wie vor "privat" Bilder machen, der von Dir verlinkte Artikel heißt nicht ohne Grund "DSGVO und Fotobusiness".
Nichtsdestotrotz ist vor allem die Art und Weise der Einführung der DSVGO für viele kleine und mittelständische gewerbetreibende eine Katastrophe, da selbst bei gutem Willen es einfach für viele nicht möglich ist, zu verstehen was von ihnen verlangt wird. Es fehlt an klaren Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen z.B. schon, wie detailliert Vorgänge beschrieben werden müssen. Aber das betrifft wie gesagt vor allem Gewerbetreibende bzw. Freiberufler, nicht aber privat handelnde Personen.
Für Berufsfotografen (wie für viele anderen Berufsgruppen auch) ist z.B. sehr problematisch, dass es ja auch für in der Vergangenheit erfasste Daten gilt. D.h. wenn z.B. Fotos von Personen anlässlich eines Ereignissen wie Konfirmation/Firmung/Diplomfeiern... gemacht wurden und er nicht die richtige Einwilligung hat, dann muss er die vor dem 25.05.2018 löschen. Einfach nachbestellen ist dann nicht mehr.
Hans
fritzenm
03.04.2018, 18:47
Hallo,
habe mir gerade einmal den verlinkten Artikel durchgelesen, komme aber dabei zu einem etwas anderen Verständnis der Sachlage.
Die datenschutzrechtliche Problematik scheint in erster Linie darin zu bestehen, wenn die Möglichkeiten der Datenverknüpfung in einer Bilddatei, bestehend aus der Bildinformation als solcher, von einer erkenn- / identifizierbaren Person und weiteren Daten im Bildanhang (Stichwort: EXIF / IPTC) ausgeschöpft werden, wenn also neben Datum, Uhrzeit auch noch Standortdaten (GPS) und beschreibende Infos (Name, Tätigkeit, ggf. Adressdaten usw.) in die Bilddatei eingepflegt werden, zudem auch noch Autor der Aufnahme, dessen Kontakt- und Adressdaten usw.
Dadurch erreicht eine solche Bilddatei eine Dichte an Daten, die sicherlich nicht ganz unproblematisch ist - zumindest potenziell.
Wie, wo und ob überhaupt hier noch (verschärfte) gesetzliche Regelungen effektiv greifen (können), scheint mir jedoch fraglich. Denn entweder werden auf den Schlag Millionen Digital-Fotografierende potenziell kriminalisiert, wenn sie fortfahren ihre Geräte so, wie bisher, einzusetzten, oder aber die ganze Gesetzesinitiative verwandelt sich in einen zahnlosen Tiger, i.a.W. das Gesetz, das ja durchaus wohl gemeint sein kann, erweist sich in einer Mediengesellschaft, in der die digitale Fotografie und Videografie die bekannten Ausmasse erreicht hat (und ein Abflauen oder ein radikaler Umschwung nicht zu erkennen ist) als anachronistisch, bzw. in seiner Durchsetzung als illusorisch.
Gelöscht werden muss nur auf Verlangen
The Norb
03.04.2018, 19:12
Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.
Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar :D
Und: Es wird uns als Fotographen ab Mai betreffen.
Die einzigen, die sich bisher intensiv damit beschäftigt haben, sind die Anwälte.
Zu denen wir hinrennen werden wenn wir ab Mai Kostenbescheide bekommen,
oder die uns direkt Abmahnungen zuschicken werden.
Auf Anwaltsseite ist man perfekt vorbereitet,
die Musterschriftsätze liegen ja in den Kanzleien
Wie sieht es aber aus "Fotographensicht" aus ?
Alles kein Problem ?
Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?
Das ist die Frage zu der ich wissen wollte, wie ihr das "seht"
Viele wissen ja auch überhaupt noch nicht Bescheid,
deswegen hab ich das Thema mal eingestellt :D
M.M. ist das Gesetz - was Fotographie betrifft - "made in Schilda :D
Gerhard55
03.04.2018, 19:42
Ich bin beruflich auch durch die neue Verordnung betroffen und überprüfe derzeit meine Datenverarbeitungs-, -speicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Mein derzeitiger Wissensstand:
1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
2. erweitert und ersetzt das bisher schon vorhandene Bundesdatenschutzgesetz, gilt im gesamten EU-Raum
3. definiert klare Spielregeln im Gegensatz zum BDSG, sowohl im Vorfeld als auch im Schädigungsfall
4. Beweislastumkehr im Vergleich zu BDSG: bis jetzt muss der Geschädigte beweisen, dass er geschädigt wurde, ab 25.05.18 muss der Unternehmer beweisen, dass er alles unternommen hat, um einem anderen keinen Schaden zuzufügen.
5. im Schadensfall drohen hohe Strafen für den Unternehmer
Fortsetzung folgt
The Norb
03.04.2018, 19:53
1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
Das wäre schön, aber ich denke, es betrifft "uns alle"
Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst aber nur, das du noch deine Kinder fotographieren darfst,
und die Bilder dann privat in ein Album kleben.
Das Veröffentlichen eines Fotos wie "verkaufsoffener Samstag in der Stadt"
in Social Media Netzwerken ist dadurch schon nicht mehr abgedeckt
und wird swiw dann schon mit Bußgeld "geahndet" :D
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.
so sehe ich es auch...
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.
Vielleicht doch?
... Mein derzeitiger Wissensstand:
1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
...
Fortsetzung folgt
Artikel 4 Nummer 7 - hat einen anderen Wesensgehalt!
Auszugsweise:
"Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;
sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
- Ende Auszug -
Damit sind eindeutig natürliche Personen verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung.
Eine Unterscheidung von gewerblich oder nicht, wird hier ausgeschlossen,
da jede Person und/oder Unternehmen für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich gemacht werden kann und hierüber rechenschaftsplichtig ist.
Bedauerlicher Weise wurde auch bei dieser VO wieder auf die Auslegung von Richtern und Anwälten gesetzt,
so das diese Verordnung nicht dem entspricht, was man begreifbar und gleichzeitig transparent nennen kann.
Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.
additiv muss der Betroffene die Möglichkeit bekommen auf alle von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten "zugreifen" zu können. Er hat das Recht diese löschen zu lassen oder ändern zu lassen.
Ein Bild speichert Exifs. Personenbezogene Daten im Bild wären? Die Sozialdaten? Die Adressdaten? Das Hochzeitskleid?
Hallo Rico,
Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.
Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.
Hans
Alles kein Problem ?
Vor dem ersten Präzedenzfall rege ich mich nicht auf.
Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?
Wozu?
Es geht doch gar nicht um uns! Sondern um die Hemmungloshandydraufhalter-und-Onlinesteller.
Denn da sehe ich auch berechtigten Bedarf.
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar :D
Falsch, eine EU Verordnung ist in jedem Mitgliedsland unmittelbar anwendbares Recht. Was Du meinst, nennt sich EU Richtlinie (zB Arbeitszeitrichtlinie).
Im übrigen kann ich mich nur den anderen anschließen: der Ausnahmetatbestand regelt es klar und eindeutig: für Hobbyfotografen nicht anwendbar. Punkt. Wer es anders sieht, hat möglicherweise andere Interessen...;)
The Norb
04.04.2018, 00:10
Hallo Rico,
Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.
Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.
Hans
Ja gut,
diesen Abschnitt 2 hattee ich ja auch "zitiert" auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole
Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst doch:
Deine Famile darfst du noch fotographieren.
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr.
D.h. - Moment - für ausschließlich persönliche Zwecke schon,
also du darfst das Bild in dein Fotoalbum kleben.
Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
verlässt du diesen engen Bereicht und bist ja "öffentlich".
So etwas könnte man in Zukuft also nicht mehr machen
Bzw. um Umkehrschluss: Wir sind alle von der neuen Regelung betroffen
Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben.
"Die Botschaft hör ich schon", aber wie Goethe schon schrieb:
Mir fehlt im Moment ein wenig der Glaube :D
Ich finde nichts, wo man das "herauslesen" könnte,
und bei etlichen Fotographen in meinem Umfeld gibt es aktuell wirklich grosse
Besorgnis
Ein Profifotograf wird sich auf jeden Fall daran halten müssen, da er ja personenbezogene Daten (Name, Adresse usw.) speichert und eventuell sogar online stellt - egal, ob in einem passwortgeschützen Bereich, wo man sich seine eigenen Bilder (zB. Portraits) anschauen und auch downloaden kann, oder öffentlich.
Nur ich als Privatperson speichere zusätzlich zu den Fotos keine personenbezogene Daten. Daher ist die DSGVO hier nicht anzuwenden!
Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.
Mich trifft es im Schulbereich massiv: da ist noch immer nicht klar, ob und welcher Form Schülerdaten (zB. Noten) gespeichert werden dürfen...:roll:
Wie Gerhard auch bin ich beruflich damit befasst. Das ist weder für die nicht-Profis noch für die Profis ein Thema. Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben. Und in erster Linie betrifft es Kundendaten, nicht Fotos.
Ich sehe es ähnlich - der Artikel ist vielmehr klassischer FUD - oder wie schon die alten römischen Herrschaften wussten: "Keep the People busy!"
Einfach mal den Ball flach halten und sich zivilisiert benehmen...:cool:
Grüße, meshua
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr..
...
Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
Und das finde ich grundsätzlich erst mal OK. Dieser fotografische TimeLine-Unfug ist freiwillige Permanentüberwachung kostenlos für den Staat.
Und es ist ein tatsächliches digitales Problem, dass mehr nutzbare Bilder aus dem öffentlichen Raum entstehen und verfügbar gemacht werden, die durch Privatpersonen erzeugt werden, als durch Behörden.
Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.
Hier bin ich als "Vereinsfotograf" auch mal gespannt, wie das weiter läuft.
Gar nicht mal wirkliche rechtliche Probleme, sondern die totale Verunsicherung, ob überhaupt noch Bilder zu Onlineartikeln gestellt werden (dürfen).
Die Diskussion hier ist schon in vollem Gange. Aktuell werden die Bilder als kleine 800x600-Bildchen per jpg-show zur Verfügung gestellt (hält den Normalo ja uach vom Bildklau ab).
Die guten 4MP-Bilder stelle ich privat per Dropbox zur Verfügung. Eine sinnvolle Vereilung erweist sich als schwierig. Mal schauen, wo das hingeht.
Hallo,
@Norb: durch die Wiederholung wird es nicht richtiger. persönliche Zwecke kann eine Veröffentlichung auf deinem Facebookaccount, Instagramm, Flickr oder auch ein Reiseblog sein. Grnezwertig wird es, wenn Du mit deine Seiet/Blog auch Werbeeinnahmen z.B. durch Google Ads generierst.
Der verlinkte Artikel ist in Photopresse erschienen, einer Zeitschrift die meines Wissens sich an Berufsfotografen richtet. Wenn man sie jetzt einfach so verlinkt ist sie aus dem Zusammenhang gerissen. Geschieht oft mit Informationen in den neuen Medien und die werden dann unreflektiert verbreitet und erzeugen ein falsches Bild.
Für Vereine, Schulen etc. ist die DSGVO einerseits ärgerlich, anderseits ist wurde aber gerade da oft ziemlich sorglos mit personenbezogenen Daten umgegangen. Im Vereinsbereich ist es, solange man keinen Datenschutzbeauftragten braucht relativ einfach zu regeln, Schulen könnten von den jeweiligen Ministerien unterstützt werden, indem sie Musterdokumentationen bekommen. Ich fürchte, das wurde verschlafen.
Ich ärgere mich gerade relativ oft, dass es in zu sein scheint auf den Staat, die EU die Bürokratie, die Politik zu schimpfen und diese als unfähig darzustellen. Das ist im Einzelfall ja auch so, insbesondere ist vieles nicht ganz in Ruhe durchdacht, aber insgesamt denke ich können wir nicht von einem Staatsversagen reden, im Gegenteil, unser Staat funktioniert in meinen Augen sehr gut und auch die EU bringt mehr Vorteile als Nachteile. Selbst die Mehrheit der Briten scheint das langsam zu begreifen.
Hans
Hallo Rico,
Artikel 4 den Du zitierst ..., der von mir zitierten Artikel 2 ... "private Gebrauch"explizit ausgenommen.
Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.
Hans
Hallo in die Runde
Ganz ohne Beachtung der Stellung der Paragraphen habe ich es nicht erwähnt.
Aber das Thema würde allein über die Auslegung
" Art 2 II c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,"
sowie
" Art 5 I a)
(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);"
den Rahmen hier sprengen.
Hallo,
... Das ist im Einzelfall ja auch so, insbesondere ist vieles nicht ganz in Ruhe durchdacht, aber insgesamt denke ich können wir nicht von einem Staatsversagen reden, im Gegenteil, unser Staat funktioniert in meinen Augen sehr gut und auch die EU bringt mehr Vorteile als Nachteile. Selbst die Mehrheit der Briten scheint das langsam zu begreifen.
Hans
Wenn man nicht wirklich ausschließen kann, das die Wahlen von anderen direkt beeinflusst wurden, ist eine konsequentere Durchsetzung des Datenschutzes schon erstrebenswert.
Die DGSVO hat vieles aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz übernommen. Auch früher durfte ich Einzelpersonen nicht ohne deren Einverständnis fotografieren. Aber Menschen vor einem Denkmal darf ich fotografieren. Dss ist weiterhin durch die Panoramafreiheit gedeckt.
Aber ja, neu ist, die Strafen bei Verstößen sind wesentlich höher. Das mag ein Grund sein warum sich viele über die neuen Gesetze (DGSVO und BDSGneu) aufregen.
Auch muss ich (Vereinigung, Verein, Unternehmen) jetzt eine Risikobewertung für meine Datensammlungen, auch auf dem Papier, erstellen.
Wichtig ist auch für viele, wenn ich eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben habe, kann ich diese auch wieder wiederrufen. Das gilt aber nur für die Daten die ohne rechtliche Grundlage erhoben werden.
Unser Verein darf für Vereinszwecke die Daten verwenden.
Ich finde es in Ordnung, dass der Wildwuchs eingedämmt wird. Es ist halt nicht alles in unserer Gesellschaft erlaubt. Ich als Indvidium habe auch meine Rechte.
Viele Grüße
Petra
Gerhard55
04.04.2018, 09:54
Liebe Leute, lasst, die Kirche beim Dorf. Viele Fragen lassen sich durch Lesen des Verordnungstextes schon erledigen. Ich zitiere mal auszugsweise (die Unterziffern sind bei copy and paste verschwunden):
Artikel 1 Gegenstand und Ziele:
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
Artikel 2 Sachlicher Anwendungsbereich Abs. 1:
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Artikel 4 Begriffsbestimmungen:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
Damit wird doch schon einiges klar, oder? Fortsetzung folgt!
Gerhard55
04.04.2018, 10:03
Wen's interessiert:
Über diesen Link ist der Gesamttext der DS-GVO inclusive Erwägungsgründen und der Gesamttext des BDSG (neu) zu erreichen. Viel Spaß beim Durcharbeiten!
https://dsgvo-gesetz.de/
Aber ja, neu ist, die Strafen bei Verstößen sind wesentlich höher. Das mag ein Grund sein warum sich viele über die neuen Gesetze (DGSVO und BDSGneu) aufregen.
Viele Grüße
Petra
Hallo,
das mit dem teurer stimmt nicht in jedem Fall. Es ist jetzt größenabhängig indiziert.
„Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden Geldbußen von bis zu 10.000.000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 Prozent seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist“.
Mein kleiner Sportverein macht mit Getränkeverkauf an Mitglieder 5.000 € Umsatz -> es droht eines Strafe von maximal 100 € - huch :crazy: Da bin ich aber beunruhigt.
Hans
Hallo Hans,
über die Regelung zu den Strafen war ich schon gestolpert, Du interpretierst es als max. 10.000.000 EUR, aber nie mehr als 2% des Jahresumsatzes, aber es steht dort ausdrücklich "je nachdem, welcher der Beträge höher ist".
D.h. "Deinem" Verein droht eine Strafe von max. 10 Millionen €, da steht bei mir aber ein gang großes HUCH.
Zum Trost, wenn Dein Getränkeumsatz 1/2 Milliarde € nicht überschreitet, bleibt es auch bei der Obergrenze von 10 Mio. €
Jan
Moin, moin,
m.W. sind es nicht 2%, sondern bis zu 4% des Jahresumsatzes, die als Strafe verhängt werden können. Absolut sind zudem 20 Mio. Euro im Spiel.
(6) Bei Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2 werden im Einklang mit Absatz 2 des vorliegenden Artikels Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Was noch viel spannender ist, ist die Selbstanzeigepflicht. Verstößt ein Unternehmen zukünftig gegen eine Bestimmung, sei es durch einen technischen Fehler, sei es durch unzureichende Maßnahmen, und hat Kenntnis davon, dann ist es verpflichtet, diesen Verstoß zu melden.
Dat Ei
nicht nur 10 Mio., sondern 20 Mio € :shock:
Ich stelle sofort den Saft-Verkauf ein.
Jan
O.k. bin jetzt selbst in die Schnellschußfalle gelaufen. Ich würde aber wetten, dass die 2% / 4% als Richtschnur genommen werden.
Vieles aus der DSGVO davon gab es schon vorher im BDSG, hat nur kaum einer gewusst. So z.B. auch die Anzeige- / Informationspflicht in § 42a BDSG seit 2009.
Könnt gerne in der Hysterie weitermachen, ich halte mich ab jetzt zurück.
Hans
Moin Hans,
Könnt gerne in der Hysterie weitermachen, ich halte mich ab jetzt zurück.
was ist daran Hysterie, wenn man die Zahlen gerade rückt und den entsprechenden Passus zitiert?
Ich befürchte, dass mal wieder eine Welle wie zu den Zeiten entsteht, als man in Masse wegen dem Impressum abmahnte, und es unterm Strich mehr Firmen treffen wird, die eigentlich nicht im Fokus standen, als die, die mal wirklich auf den Topf gesetzt hören.
Dat Ei
The Norb
04.04.2018, 14:28
Ich befürchte, dass mal wieder eine Welle wie zu den Zeiten entsteht, als man in Masse wegen dem Impressum abmahnte, und es unterm Strich mehr Firmen treffen wird, die eigentlich nicht im Fokus standen, als die, die mal wirklich auf den Topf gesetzt hören.
Dat Ei
Ja - das ist genau das Problem !
Das der Fingerdruck auf den Auslöser einer Digitalkamera beireits als
"Datenspeicherung im Sinne der DSGVO" verstanden wird, und es sich
wenn auch nur die Katze deiner Nachbarin durchs Bild läuft, um "einer
Person direkt zuordnenbare Daten" handelt, ist für den Bereich der
Fotographie zumindest in dieser bußgeldbewehrten Form neu.
Und - auch da wiederhole ich mich jetzt: In den Anwaltskanzleien liegen
die Musterschreiben schon in den Schubladen, und viele meiner Foto-
kollegen sehen sich mit ihrer Kameraausrüstung hier schon beim Pfand-
leiher stehen um Bußgelder und diese Anwälte bezahlen zu können.
Die einzigen, die sich schon richtig auf die DSGVO vorbereitet haben,
sind die Abmahn- und Rechtsawälte. Bei Fotographen rückt das Thema
erst in den letzten Tagen etwas "in den Focus" - und die Fotographen
die ich kenne wollen auf jeden Fall weiter Fotos machen - that's all ! :D
Und vielleicht mal nen neues Objetiv kaufen - statt das Geld zum Anwalt
zu schleppen. Die Anwälte legen ab Mai dann los, und sind doch ganz klar
die Gewinner - egal wie man es betrachtet. Mit EU-Feindlichkeit oder
"Regierungs-Bashing" hat diese Einschätzung ja absolut nichts zu tun.
Und wo wir Fotographen bleiben, versuche ich gerade rauszukriegen :D
Und viel andere wüssten das auch gern - die Unsicherheit ist da einfach
im Momentsehr gross - und vielleicht können wir da zusammen ja etwas
schlauer werden :D
Nochmal: das ist Nonsens. Wenn dir der Sachverstand fehlt, wirst du schon glauben müssen. insbesondere wenn allle Fachleute hier das gleiche äußern.
@Dat Ei: die 4% und 20 mio sind der falsche abartigen, da geht es nicht um Verstöße gegen die Richtlinie sondern Verstöße/Ignorieren der Naweisungen der Aufsichtsbehörde.
The Norb
04.04.2018, 14:46
Nochmal: das ist Nonsens. Wenn dir der Sachverstand fehlt, wirst du schon glauben müssen.
Also wenn man das jetzt noch mit ein bischen "Substanz" untermauern könnte,
würde mir das mit dem "Glauben" sicher leichter fallen :D
Und wenn ich hier etwas beschreibe, was wirklich sehr viele und durchaus auch
erfahrene Fotographen aktuell befürchen, ist das ja kein "Nonsens"
Sondern einfach einfach eine Beschreibung der derzeitigen Lage, in der viele
denken "jetzt nehmen sie uns das bischen Fotographieren auch noch weg".
Und Angst haben, das sie mit 50 ihre Kameraausrüstungen dann endgültig
verkaufen müssen, um mit dem Geld noch die Anwälte bezahlen zu können.
So sieht es nun mal aus - also wenn du da "was Schlaues" zu schreiben kannst:
Schreib' es - "You're Welcome" :D
Nein, es hängt davon ab, gegen welche Bestimmungen verstoßen wird:
https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/
Wobei jeder Saft-Verkaufs-Verein pleite sein wird, der 5000 EUR Umsatz macht, wenn auch nur 1 Mio. € Geldbuße zahlen muss.
Jan
Und wenn ich hier etwas beschreibe, was wirklich sehr viele und durchaus auch
erfahrene Fotographen aktuell befürchen, ist das ja kein "Nonsens"
Vielleicht nicht "Nonsens", aber durch überinterpretierst auch nach meiner Ansicht sehr deutlich.
The Norb
04.04.2018, 15:10
Vielleicht nicht "Nonsens", aber durch überinterpretierst auch nach meiner Ansicht sehr deutlich.
Gut - also dann ist die Befürchtung, die gerade im Raum steht ja nun
deutlich geworden. Und das befürchten gerade sehr viele Fotographen
hier in meinem Umfeld - genau so - oder sogar noch schlimmer.
Wenn jetzt noch klar werden könnte "warum das alles nicht so ist"
wären bei vielen Leuten viele Sorgen um ihre Kameraausrüstung kleiner.
Aber vielleicht kriegen wir das ja auf den nächsten Seiten hin,
genau darum geht es hier ja auch :D
So sieht es nun mal aus - also wenn du da "was Schlaues" zu schreiben kannst:
Schreib' es - "You're Welcome" :D
Dann fang mal an. Außer deiner unbelegten Interpretation mit Verweisen auf die Sorgen weiterer Unbekannter hast du den Erklärungen deiner Mitforenten GAR NIX entgegenzuhalten.
Was ist das Ziel deiner Panikmache? Bist du Pfandleiher?
Nein, du befeuerst das Befürchten durch unqualifiziertes und unsubstanzielles Schwarzmalen und erzeugst eine Spirale.
Das Unternehmen, das ich leite, berät Kunden bei der Umsetzung dieser Verordnung. Das, was du herauslesen möchtest, steht da schlicht nicht drin. Substanzielle kann man gegen etwas derart unstubsttanzielles nicht argumentieren, sorry.
The Norb
04.04.2018, 15:16
Bist du Pfandleiher?
Scherzkeks :D
Ja - da ja nur digitale Fotographie datenschutzrechtlich bewertet
wird und man mit Kleinbildfilm wie bisher weiterfotographieren kann,
hoffe ich, daß meine mir die alten Minoltas mit A-Bajonett nun förmlich
aus der Hand gerissen werden :D
Denn Kleinbildfotographie ist ja von der neuen Regelung nicht betroffen da
hier keine "Datenspeicherung" erfolgt :D
Die Dynax 7 fehlt mir noch - hat jemand noch eine ? :D
Oh man, das wird hier mal wieder so eine "Never Ending Story" Es wird keinem etwas bringen, im Gegenteil, man spürt schon die Genervtheit die sich ausbreitet. :roll:
Gerhard55
04.04.2018, 15:32
Die einfachste Lösung ist: keine Menschen mehr fotografieren! Damit hat man sämtliche Anforderungen der DS-GVO und des BDSG (neu) mit einem Schlag erfüllt. Als Privatmensch genauso wie als Unternehmer.:crazy:
Wem das zu schwer fällt: Eine Einverständniserklärung mit Hinweis auf die Datenspeicherung erstellen, Name, Anschrift, Datum, Unterschrift des/der Fotografierten, abheften, fertig. Im professionellen Bereich unerlässlich, im privaten kann man drüber streiten (ist aber meiner unmaßgeblichen Meinung nach bereits durch das Recht auf das eigene Bild, s.u., bereits abgedeckt).
Der entscheidende Punkt ist doch, dass ohne Genehmigung mit Hilfe maschineller Verarbeitung durch das Bild kein Bezug zu schützenswerten persönlichen Daten der abgebildeten Person herstellbar sein darf. War auch bisher schon so, wird nur präzisiert. Weiterhin bleibt das Recht auf das eigene Bild unangetastet, heißt mit anderen Worten wie bisher, dass jeder Fotografierte die Herausgabe/Löschung der Negative, Dias, gespeicherten Daten incl. sämtlicher existierender Abzüge/Ausdrucke verlangen darf.
Also: Ball flach halten, vor allem als Hobbyfotograf.
felix181
04.04.2018, 15:36
Und - auch da wiederhole ich mich jetzt: In den Anwaltskanzleien liegen
die Musterschreiben schon in den Schubladen, und viele meiner Foto-
kollegen sehen sich mit ihrer Kameraausrüstung hier schon beim Pfand-
leiher stehen um Bußgelder und diese Anwälte bezahlen zu können.
... und der Himmel wird Dir auch auf den Kopf fallen.... :lol::lol:
Ich beschäftige mich als Unternehmer notgedrungen auch seit einiger Zeit mit der neuen Verordnung, aber das Bild das Du hier skizzierst ist schlichtweg Unsinn. Lies Dir die Verordnung einfach durch und Du wirst wieder gut schlafen können bzw. Deine Freunde aus der Schlange beim Pfandleiher ziehen können... ;)
Ausser Du fürchtest Dich gerne - dann darfst Du aber auch nicht böse sein, wenn sich hier nicht alle mit Dir fürchten...
Fuexline
04.04.2018, 21:00
Was soll ich dann machen?
Ich komme aus der Event Fotografie und muss ganze Menschengruppen z.B. im CLub ablichten? das würde mir ja den job ruinieren ich kann ja nicht mit zetteln zu den Gästen kommen (400 Stück) und die unterschreiben lassen? Was soll ich tun?
Gerhard55
04.04.2018, 21:40
Was soll ich dann machen?
Ich komme aus der Event Fotografie und muss ganze Menschengruppen z.B. im CLub ablichten? das würde mir ja den job ruinieren ich kann ja nicht mit zetteln zu den Gästen kommen (400 Stück) und die unterschreiben lassen? Was soll ich tun?
Ist auf einem Deiner Event-Bilder in einer Menschengruppe ein Teilnehmer so deutlich zu erkennen, dass sein Bild über einen Datenabgleich mit frei zugänglichen Mitteln und Programmen einer bestimmten Person zugeordnet und weiteren über diese irgendwo auf der Welt auf irgendeinem Computer gespeicherten Daten verknüpft werden kann? Ich spreche hier nicht von Polizei-, Geheimdienst- oder Militärprogrammen, für diese Organisationen gelten die DSGVO und das BDSG sowieso nicht.
Außerdem heißt es in Art. 2 (1) ausdrücklich: "Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."
Also: Die Aufnahme von Daten ist nicht Thema, sondern die Verarbeitung! Außerdem werden nirgends im Text Bilder oder Videoaufnahmen erwähnt. Es geht immer nur um personenbezogene, im speziellen vertrauliche bzw. schützenswerte Daten.
Sind Gruppenfotos auf Events personenbezogene Daten? Siehe hierzu Art. 4: "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: (1) „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (...) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;"
Man führe sich speziell alles, was nach dem Wort "insbesondere" kommt, zu Gemüte!
Wenn jemand zu einem Event geht, muss er auch damit rechnen, dass er fotografiert oder videografiert wird (stillschweigendes Einverständnis). Wenn er das nicht will, muss er halt dafür sorgen, dass er nicht zu erkennen ist bzw. nicht aufgenommen wird, oder im Nachgang den Foto/Videografen um Löschung bitten (und der wird ihm das sicher im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte tunlichst erfüllen). Die DSGVO und das BDSG entbinden nicht von der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen natürlichen Person zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte!
So what?
Fuexline
04.04.2018, 21:49
okay! Aber Die Bilder landen unter anderem Auf Facebook, was wenn ein gast den anderen wiederkennt und dort markiert - dann hätte mein Bild ja zb dafür gesorgt das die Leute wissen wie er heißt - das kam jetzt auch ein paar mal vor.
Ist aber nicht mehr dein Problem, denn der Datenverarbeiter ist dann Facebook und du speicherst den Namen nicht.
Fuexline
04.04.2018, 22:59
alles klar dann fühle ich mich nun besser
... ein gast den anderen wiederkennt und dort markiert - dann hätte mein Bild ja zb dafür gesorgt das die Leute wissen wie er heißt - das kam jetzt auch ein paar mal vor.
Es würde reichen, wenn irgend jemand den Gast namentlich benennen kann.
Er muß nicht markiert werden.
Dies wäre eine Weiterverarbeitung der schon vorhandenen Daten.
Ist aber nicht mehr dein Problem, denn der Datenverarbeiter ist dann Facebook und du speicherst den Namen nicht.
Die Datenverarbeitung beginnt nach dem Wortlaut mit dem Drücken des Auslösers.
Die Bildansicht einer Person wird zu einer automatisierten Zahlenreihe - welche in einem Dateisystem gespeichert wird - verarbeitet.
Hier bleibt leider abzuwarten, was kommende Gerichtsentscheidungen dazu festlegen.
Das größere Problem dürfte das nachträgliche Löschen sein.
...
Wenn er das nicht will, muss er halt dafür sorgen, dass er nicht zu erkennen ist bzw. nicht aufgenommen wird, oder im Nachgang den Foto/Videografen um Löschung bitten (und der wird ihm das sicher im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte tunlichst erfüllen). Die DSGVO und das BDSG entbinden nicht von der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen natürlichen Person zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte!
So what?
Versuch das mal auf Facebook - ein bestimmtes Bild soll gelöscht werden.
Genau dieses bestimmte Bild wird immer wieder von einem anderen außerhalb der EU eingestellt.
So geschehen mit sehr vielen zweifelhaften Videos auf YouTube.
Du bist der Urheber des Bildes - dich wird man immer wieder zur Rechenschaft ziehen wollen.
Auch wenn man vor Gericht nicht als Verlierer endet - den Ärger hat man auf jeden Fall.
Die Anmerkung, mit der Eigenverantwortlichkeit kann man eventuell mit einem Schild oder Plakat "Hier wird fotografiert" am Zugang deiner Events unterstreichen?
So können sich die Leute darauf einstellen und sich dementsprechend verhalten.
Vielleicht regt sich darüber aber auch gar keiner auf und alles bleibt, wie es war?
screwdriver
05.04.2018, 17:49
alles klar dann fühle ich mich nun besser
Ausserdem fragt FB jeden, der markiert wurde, ob man denn markiert werden will, wenn man seine eigenen Einstellungen entsprechend konfiguriert hat.
(...)Du bist der Urheber des Bildes - dich wird man immer wieder zur Rechenschaft ziehen wollen.
Auch wenn man vor Gericht nicht als Verlierer endet - den Ärger hat man auf jeden Fall.
Und weil der Gesetzgeber hier regelmäßig "versagt", ist dieses "Problem" besser in den eigenen Händen aufgehoben: schon seit Ewigkeiten haben Künstler unter Pseudonymen veröffentlicht. Diese legitime Form des Selbstschutzes ist insbesondere bei der heutigen, unternehmensfreundlichen Rechtssprechung umso bedeutender: "accusare se nemo debet: Niemand muss sich selbst belasten!"
Grüße, meshua
... Pseudonymen ... . Diese legitime Form des Selbstschutzes ist insbesondere bei der heutigen, unternehmensfreundlichen Rechtssprechung umso bedeutender: "accusare se nemo debet: Niemand muss sich selbst belasten!"
Grüße, meshua
Stimmt wohl :top:
Wenn ich das Ganze lese, bin ich auch froh, dass ich mit meinem Hobby kein Geld verdiene.
Von den Homepage-Tipps kann man aber auch sonst den einen oder anderen gebrauchen...
https://martinkleinheinz.de/dsgvo-fuer-fotografen-der-ultimative-guide-gegen-knast-und-insolvenz/
Ich bin dem Link im letzten Thread gefolgt, da wird wieder (wie auch bei vielen, von denen ich eigentlich erwarte, dass Sie wissen, was sie schreiben) als Obergrenze für Strafen 2% des Jahresumsatzes angegeben (schlimm genug), aber der Text der DSGVO ist eindeutig, je nach Vergehen kann jedem ein Bußgeld von mindestens 10 Mio. bzw. 20 Mio. Euro drohen.
Kann man jemanden als Informationsquelle ernst nehmen, der schon den einfachen Satz zur Höhe des Bußgeldes nicht versteht oder nicht zu ende liest?
Jan
Harry Hirsch
06.04.2018, 10:18
https://martinkleinheinz.de/dsgvo-fuer-fotografen-der-ultimative-guide-gegen-knast-und-insolvenz/
Da höre ich spätestens im 1. Absatz auf zu lesen. Warum?
Die Überschrift ist reißerisch (Bild Niveau)
Der Rechtschreibfehler darin
Der Satz "Am 25.05.2018 tritt Europaweit die DSGVO in Kraft" unterstreicht die Ahnungslosigkeit des Schreiberlings (auch hier ist ein Rechtschreibfehler)
Papier ist geduldig. Das Internet auch.
leonsecure
06.04.2018, 11:10
Ein anderes spannendes Nebenthema könnten Beweisfotos werden. Wenn ich zum Beispiel dokumentieren möchte, dass an einem Haus bereits Schäden zu sehen waren, bevor ich als Straßenbauunternhemen mit Umbaumaßnahmen im Straßenraum beginne. Hier werden schließlich zusammen mit dem Foto eindeutig auch sonstige Personendaten gespeichert und verarbeitet.
Da wird demnächst wieder viel Geld zu machen sein (zumindest in der Anfangszeit) für den unsympathischeren Anteil der Anwaltschaft...
Betrifft hier natürlich wenige und unsereins im Baugewerbe ist an völlig abstruße Rechtstreitigkeiten gewöhnt...
(...) je nach Vergehen kann jedem ein Bußgeld von mindestens 10 Mio. bzw. 20 Mio. Euro drohen.
20Mio/4% sind die Höchstbeträge. Siehe hierzu auch: https://www.reisswolf.com/service/ds-gvo/icons/bussgelder-und-sanktionen/
"(...) sollen die Sanktionen gemäß Art. 84 EU-DSGVO zwar wirksam und abschreckend sein, aber sie müssen auch verhältnismäßig sein."
Also schön den Ball flach halten. ;) Und es müssen immer hinreichend Beweise erbracht werden...
Grüße, meshua
The Norb
06.04.2018, 21:41
Ich hänge noch mal dran, was Foto-Profis dazu z.B. schreiben
.....das bloße Zeigen eines Fotos von Zuschauern im Fanblock eines Fußballstadions auf der Homepage eines Fotografen wäre rechtlich nicht mehr gedeckt. Es handelt sich nicht um eine journalistische Veröffentlichung – der Fotograf macht Werbung für sich selbst. Und ob es sich um eine künstlerische Verwendung handelt, müssten erst mal Gerichte entscheiden – das wird jedoch Jahre dauern. Noch härter wird es die Fotoagenturen treffen, die täglich Fotos für jeden, auch werblichen, Verwendungszweck anbieten müssen.
Selbst Verträge bzw. Modelreleases mit abgebildeten Personen müssen dann nicht mehr auf Dauer wirksam sein – nach der DSGVO sind diese kündbar.
Manche .....sehen gar das Ende der Meinungsfreiheit kommen.
Aktuelles Statement "Aus Fotos werden Daten" vom Freelens - Fotographenverband
https://freelens.com/politik-medien/aus-fotos-werden-daten/
Die beurteilen die DSGVO noch deutlicher, als ich das eingangs gemacht hatte :D
Es stimmt schon ein wenig traurig, das jetzt auch Menschen vom Fach auf wegweisende Urteile warten müssen :flop:
The Norb
06.04.2018, 23:16
Außer deiner unbelegten Interpretation mit Verweisen auf die Sorgen weiterer Unbekannter hast du den Erklärungen deiner Mitforenten GAR NIX entgegenzuhalten.
Was ist das Ziel deiner Panikmache? Bist du Pfandleiher?
Ich wollte nur darauf hinweisen, das mit FREELENS ein führender deutscher
Fotographenverband gerade eben eine erste Stellungnahme zum Thema DSGVO
veröffentlich hat, die noch deutlich pessimistischer ausfällt als meine Einschätzung
eingangs hier im Forum.
Das Thema kommt anscheinend gerade erst in der Fotoszene "an"
Dazu werden wir bis zum 25. Mai (Stichtag) noch jede Menge Neues
hören denken ich :D
Ich finde du verbreitest hier nur grundlos Panik! :evil:
Ich habe habe von dem Thema als Nichtprofi keinerlei Ahnung, aber etwas Menschenverstand.
Egal wo ich bin und durch meine Kamera gucke kann mir als Privatperson keiner nachweisen, das ich ausgelöst habe!!!
Derjenige, der mich dabei fotografiert und anzeigt hat wohl das größere selbst verursachte Problem ;)
Auf Grund so einer dürftigen Beweislast wird wohl kaum ein Richter Hausdurchsuchungen frei geben.
Ergo, ich kann als Privatperson immer noch fotografieren was ich will, solange es nirgends veröffentlicht wird.
Gruß
Klaus
The Norb
07.04.2018, 00:49
Okay, der link ist durch den "Seitenumbruch" vllt. gerade nach hinten gerutscht,
ich poste ihn grad noch mal.
Dies hier sind Profis, und die haben Ahnung :D
Denn um das aktuelle FREELENS Statement ging es ja gerade :D
https://freelens.com/politik-medien/aus-fotos-werden-daten/
Das sind keine Profis, das sind Lobbyisten, die davon leben, das möglichst viele glauben, ihre Dienste zu benötigen. Dreimal darfst du raten, was ihnen die (allerdings noch moderate) Panikmache nützt. Dass das Unsinn ist, ist auf den ersten Blick erkennbar und wurde hier bereits mehrfach bestätigt.
Ich verstehe nicht, welche Befriedigung du daraus ziehst, alle sachlichen Hinweise zu ignorieren und statt dessen eine Panikseite nach der anderen hervorzukramen.
Das sind keine Profis, das sind Lobbyisten, die davon leben, das möglichst viele glauben, ihre Dienste zu benötigen.
Vgl. BitCom oder DIHK und deren "Fachkräftemangel" - es sind Lobbyisten welche natürlich ihre Eigeninteressen möglichst prominent vertreten haben möchten. Nicht mehr - nicht weniger. Selbst wenn einzelne Fotografen zum Thema sich zu Wort melden würden - sollte man ebenso kritisch deren Motivation hinterfragen.;)
Grüße, meshua
The Norb
07.04.2018, 10:21
Selbst wenn einzelne Fotografen zum Thema sich zu Wort melden würden - sollte man ebenso kritisch deren Motivation hinterfragen.;)
Grüße, meshua
Okay - aber FREELENS sind nicht "einzelne Fotographen" :D
Ansonsten sind wir da völlig d'accord !
Gerhard55
07.04.2018, 11:00
Lest doch einfach mal den Artikel 85 und den dazugehörigen Erwägungsgrund 153 durch!
Die nationalen deutschen Vorschriften (KUG und BDSG) existieren und werden nicht durch die DSGVO außer Kraft gesetzt, sonst müsste das ausdrücklich dort drinstehen. Im Gegenteil: In der DSGVO steht ausdrücklich, dass die Mitgliedsstaaten ergänzende nationale Vorschriften erlassen bzw. anwenden können.
Alte Geschichte: Die EU gibt die Rahmenvorschrift, die Mitgliedsstaaten setzen in die nationale Ausführung um.
Und, liebe Leute, ein Gesetz oder eine Verordnung muss immer im Kontext gelesen werden. Wenn man einen einzelnen Satz herausgreift wird man ganz schnell in die Irre geführt!
felix181
07.04.2018, 13:06
Dazu werden wir bis zum 25. Mai (Stichtag) noch jede Menge Neues
hören denken ich :D
Das ist nicht unüblich: bei beinahe jedem neuen Gesetz versuchen "Berater" möglichst ein Horrorszenario zu skizzieren um dann durch Leute die eher zur Furcht neigen zu "beraten". Das klappt in Deutschland besonders gut...
Die Datenschutzverordnung ist natürlich ein aufgelegter Elfmeter für alle Arten der Berater, da die IT ja in quasi jeder Lebenslage vertreten ist.
Es ist aber auch ein bisschen mentalitätsabhängig - ich war vorige Woche geschäftlich in Italien und zumindest mittelständische Unternehmen dort fürchten sich deutlich weniger als Du. Soferne sie überhaupt wissen, dass diese Verordnung existiert ;)
Ich rate Dir die Verordnung zu lesen - nur Ausschnitte davon sind irreführend und das Ergebnis merkst Du am eigenen Leib. Die Verordnung hat einen Sinn und der ist nicht Hobbyfotografen Millionenstrafen aufzubrummen :lol:
Ich wette, dass spätestens im Herbst hier kein Hahn mehr nach dieser Verordnung kräht - es wird sich gar nichts verändern!
fallobst
07.04.2018, 20:22
Habe eben einen Artikel in der FAZ zum Thema gelesen. Ich finde man kann ihn mal lesen.
Für Interessenten:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/das-verfassungsgericht-zum-fall-espen-eichhoefer-15529676.html
Ein interessantes Urteil, dass allerdings weder etwas mit der DSGVO, noch mit dem neuen BDSG zu tun hat.
fallobst
07.04.2018, 21:27
Ein interessantes Urteil, dass allerdings weder etwas mit der DSGVO, noch mit dem neuen BDSG zu tun hat.
Nicht so eng sehen bitte. Ich wollte kein neues Thema aufmachen.
The Norb
07.04.2018, 22:18
.....ich war vorige Woche geschäftlich in Italien und zumindest mittelständische Unternehmen dort fürchten sich deutlich weniger als Du. Soferne sie überhaupt wissen, dass diese Verordnung existiert ;)
Doch - sie existiert !
Da habe ich mich zumindest "rückversichert" - und sie tritt auch am 25. Mai als
nationale Gesetzgebung hier in Kraft - sonst hätte ich es auch nicht vorher noch
als Thema geposted :D
Also das "da was auf uns zukommt" - ist ganz sicher :D
"I swear" ! :D
Dass das Unsinn ist, ist auf den ersten Blick erkennbar und wurde hier bereits mehrfach bestätigt.
Ixh zitiere dann mal aus dem verlinkten Bericht die Aussage eines solchen Ahnunglosen:
Das Fazit der Konferenz zog Ulrich Deffaa vom Bundesjustizministerium: »Wir leben derzeit noch in einer Phase der Unsicherheit, des Übergangs. Sie wird so lange dauern, bis die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für mehr Klarheit sorgt.
Und dass ist für mich der Skandal, dass man dies sozusagen dem Risiko Einzelner überlässt, bis dann Klarheit besteht.
Stephan
Also das "da was auf uns zukommt" - ist ganz sicher :D
"I swear" ! :D
Auf mich als Hobbyfotograf kommt aufgrund der DSGVO gar nichts zu, wer was anderes behauptet verbreitet Unsinn.
Alle die beruflich Daten speichern müssen bestimmte Dinge beachten und speziell für Berufsfotografen wird es an ein paar Stellen schwierig. Darum deren Problemm aufzuzeigen und lösungsorientiert Handlungsweisen aufzuzeigen geht es hier aber den meisten gar nicht.
Hans
felix181
08.04.2018, 18:06
Doch - sie existiert !
Da habe ich mich zumindest "rückversichert" - und sie tritt auch am 25. Mai als
nationale Gesetzgebung hier in Kraft - sonst hätte ich es auch nicht vorher noch
als Thema geposted :D
Also das "da was auf uns zukommt" - ist ganz sicher :D
"I swear" ! :D
Passt - ich will Dir Deine Freude ja nicht nehmen :lol::lol::lol:
Doch - sie existiert !
Da habe ich mich zumindest "rückversichert" - und sie tritt auch am 25. Mai als
nationale Gesetzgebung hier in Kraft - sonst hätte ich es auch nicht vorher noch
als Thema geposted :D
Also das "da was auf uns zukommt" - ist ganz sicher :D
"I swear" ! :D
Irgendwie hast du, nicht nur mit diesem Gesetz, ein Lese- bzw. Verständnisproblem.
Magst du noch mal lesen (und verstehen), was Felix181 geschrieben hat?
By the way: Die im Gesetz angesprochene "natürliche Person" und "juristischen Person" deklariert nur deren Rechtsfähigkeit (Stichwort definierte Rechtsbegriffe). Damit ist nicht die "biologische" Person im Sinne dieses Gesetzes gemeint, schon gar nicht der Hobbyfotograf oder Gelegenheitsknipser. Für den ändert sich mit diesem Gesetz nichts.
The Norb
11.04.2018, 00:12
Passt - ich will Dir Deine Freude ja nicht nehmen :lol::lol::lol:
Doch - ich habe das "gelesen" - ThanX ! :D
Es gibt sogar einen aktuellen "Kommentar" des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema "Street Photography" - der zunächst ganz gut klingt.
http://www.profifoto.de/notizen/2018/04/09/bundesverfassungsgericht-street-photography-ist-kunst/
Das BVerfG hat aber kein Urteil gefällt, sodern eine Begründung nach aktueller Rechtslage geschrieben, warum ein Verfahren zum Thema "Street-Photography" nicht (in Worten: Nicht ! ) zur Entscheidung angenommen wurde. Die hatten also eventuell im Vorfeld der DSGVO auch gar keinen Bock mehr auf das Thema, sondern haben nur noch kurz sagen wollen:
"Wenn ihr später mal im Bundesarchiv nachschlagt, wie schön es fotographisch in Deutschland mal war" - werdet ihr diesen Text aus dem April 2018 finden" :D
Inwieweit diese Rechtsgrundlage nach Inkrafttreten der DSGVO ab dem 25. Mai noch besteht - oder sich dadurch vllt. verändert haben wird - werden wir in Kürze sehen. :D
Unser Rechtssystem ist bereits durch die "Abmahnindustrie" pervertiert. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, ist vielmehr das Gegenteil der Fall.
Wenn in DE schon ein so unverfänglicher Satz wie "Ich verschicke meine Ware versichert" [1] rechtswirksam und mit finalem Segen des BverfG abgemahnt werden darf...Internet ist eben für unsere Politik auch nach 20 Jahren noch Neuland - zum Fremdschämen, auch diese Bevormundung...
Grüße, meshua
[1] http://www.spiegel.de/spiegel/fragwuerdige-vereine-ueberschuetten-onlinehaendler-mit-teuren-abmahnungen-a-1201729.html
Wenn in DE schon ein so unverfänglicher Satz wie "Ich verschicke meine Ware versichert" [1] rechtswirksam und mit finalem Segen des BverfG abgemahnt werden darf...Internet ist eben für unsere Politik auch nach 20 Jahren noch Neuland - zum Fremdschämen, auch diese Bevormundung...
Grüße, meshua
Das ist aber so gar nicht gesichert.
In dem Urteil des LG Frankfurts (Urt. v. 8.11.2012, 2-03 O 205/12) war der Fall so, dass ein Händler für den versicherten Versand zu Zusatzkosten mit der "erhöhten Sicherheit" für den Kunden beworben hat, die Gefahr des Verlustes beim Transports aber den Händler trifft. Dies wurde wohl auch werbemäßig hervorgehoben und dem Kunden so der unzutreffende Eindruck vermittelt, er habe einen Vorteil und er und nicht der Händler sei gegen den Verlust versichert.
Dieses Urteil bzw. ähnlich gelagerte Urteile nutzen nun "Verbraucherschutzorganisationen", die sich auf das Abmahnen spezialisiert haben, um Anbieter abzumahnen. Dabei wird auch oft unter Verweis auf Urteile abgemahnt, obwohl der Fall nicht genau so gelagert ist wie im zitierten Urteil, also gar nicht mit etwas geworben wird, sondern der Kunde nur z.B. über die Versandart informiert wird.
Die Abmahntätigkeit dieser Organisationen ist vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden, zu den Abmahngründen hat sich das BVerfG meines Wissens nie geäußert, das gehört auch nicht zu deren Aufgaben.
Der verlinkte Artikel ist da einfach schlecht, weil er eben diese wichtigen Feinheiten weglässt und so ein falscher Eindruck vermittelt wird und so auch eine Hysterie geschürt wird, die hier allerdings nicht ganz aus der Luft gegriffen ist. Denn wenn der Gewebetreibende sich gegen eine unzutreffende Abmahnung wehrt, kann er das meistens nichts selber beurteilen und braucht den Rat eines Rechtsanwalts. Die Kosten bekommt er in der Regel nicht wieder.
Das von mir seit langem abonnierte Magazin, in dem der Artikel erschienen ist, meint offensichtlich in letzter Zeit auch, durch zunehmend reißerisch aufgemachte Artikel seine Leserschaft binden zu können. Mich vergraulen sie aber so langsam damit.
Was mich an der Sache aufregt und meshua zu Recht anprangert ist, dass unsere Abgeordneten wissen, dass da unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Geschäftsmodelle entstanden sind und es durchaus praktikable Vorschläge gibt, wie man das eindämmen könnte, sie sich aber auf keinen Vorschlag einigen können.
Um aber auf das Thema DSVGO zurückzukommen.
Die Interpretation der Nichtannahme zur Entscheidung im Fall der Streetfotografie durch das BVerfG von Norb ist genauso wie alles zuvor ein Belege dafür, dass er davon wie Gesetztestexte, Urteile und Urteilsbegründungen zu lesen und zu interpretieren sind ganz wenig Ahnung hat. In dem Fall hat das BVerfG sich nämlich die Mühe gemacht, trotz Nichtannahme das Urteil zu kommentieren und wichtige Hinweise (siehe verlinkter Artikel) gegeben. Wir können davon ausgehen, dass die Richter vom DSVGO auch schon was gehört haben und dieses Wissen in die Begründung mit eingeflossen ist, zumal die zugrunde liegende EU-Verordnung schon am 24.05.2016 in Kraft getreten ist und nur die Anwendung wegen nationaler Öffnungsklauseln erst ab 25.05.2018 erfolgt. Die Hinweise gelten also ziemlich sicher auch über den 15.05.2018 hinaus, auch wenn Norb das anders sieht. Allerdings betreffen sie auch eine andere Konkurrenz von Rechten, trotzdem sind die Abwägungen die dahinter stehen interessant.
Hans
(...)
Was mich an der Sache aufregt und meshua zu Recht anprangert ist, dass unsere Abgeordneten wissen, dass da unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Geschäftsmodelle entstanden sind und es durchaus praktikable Vorschläge gibt, wie man das eindämmen könnte, sie sich aber auf keinen Vorschlag einigen können.
Diese Abgeordneten bzw. Referenten sind meist selbst juristischer Herkunft - Krähe und Auge aushacken ;) Solche Spitzfindigkeiten sind doch Kindergarten und sowas von überflüssig - als ob Leute nicht selbst denken können und eine Bevormundung bräuchten.
Die DSGVO ist nur ein weiterer neuer Spielplatz für Juristen und Abmahnkanzleien - da geschieht nichts zum Wohle des Verbrauchers - sondern für den eigenen Profit! Wetten!
Grüße, meshua
The Norb
13.04.2018, 00:38
Die Interpretation der Nichtannahme zur Entscheidung im Fall der Streetfotografie durch das BVerfG von Norb ist genauso wie alles zuvor ein Belege dafür, dass er davon wie Gesetztestexte, Urteile und Urteilsbegründungen zu lesen und zu interpretieren sind ganz wenig Ahnung hat..........
Oh - "Danke nochmals für die Blumen" :D
Wer sich angesichts der DSGVO "rechtsunsicher" ist und im Rahmen einer Unterschriftenaktion sicheheitshalber
Politiker noch mal zum "fotographischen" Nachdenken anregen möchte, kann das gern hier tum :D
Unterschriftenaktion als Petition (also ausnahmsweise mal nicht von mir)
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Hallo Norb,
danke für den link zur Petition.
Die Petition werde ich unterzeichnen, weil sie in den wesentlichen Punkten das Problem für Berufsfotografen zutreffend aufzeigt und auch darlegt, dass durch die Verordnung Rechtsunsicherheit ensteht, die der Abmahnindustrie in die Karten spielt.
Es ist wie gefordert wünschenswert die Rechtsgüter "Recht auf die eigenen Daten" und die Interessen von Berufsfotografen, Künstlern und Veranstaltern gegeneinander abzuwägen und die Ausübung ihres Berufs rechtssicher mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen.
Hans
The Norb
24.04.2018, 16:21
Hallo Norb,
danke für den link zur Petition.
Sehr gerne :D
Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D
Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da
wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch
dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß" :D
Ich stelle mal den link zum Artikel ein :D
Wenn Menschen zum Problem werden & die Meinungs- und Informationsfreiheit verschwindet: Ab dem 25. Mai 2018 wird es eng. Eng für Fotografen, eng für die, die Fotos veröffentlichen.
https://freelens.com/politik-medien/wenn-menschen-zum-problem-werden-die-meinungs-und-informationsfreiheit-verschwindet/
Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D
Sehe ich nicht so, wenn es um Hobbyfotografen geht.
Für die Fotos unternehmerisch nutzen wie Berufsfotografen und alle "Bilderverwerter" wird es dagegen tatsächlich schwierig sich rechtlich 100% abzusichern.
Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.
Hans
https://freelens.com/politik-medien/wenn-menschen-zum-problem-werden-die-meinungs-und-informationsfreiheit-verschwindet/
Das würde den Zustand deutscher Landes-/Bundespolitiker aufzeigen:
Desinteressiert: am Bürger (von wegen "zum Wohle des deutschen Volkes" und ähnliche Floskeln)
Inkompetent: vernünftige Gesetze zu gestalten und verständlich auszuformulieren
Unengagiert: an allem, was außerhalb des Parteibüros und abseits von Lachshäppchenparties so alles passiert. Was kümmern einen Panoramafreiheit...
Man kann natürlich nicht alle über einen Kamm scheren, doch auf Bundesebene scheint man einfach dem Volk und Real Life hoffnungslos entfremdet zu sein...traurig, einfach die eigenen Probleme zu Problemen Anderer machen :roll:
Grüße, meshua
The Norb
24.04.2018, 21:18
Wie konnte es dazu kommen?
Der Gesetzgeber hat es nicht nur versäumt, sondern er weigert sich ausdrücklich, ein sogenanntes Medienprivileg, wie es im alten Bundesdatenschutzgesetz verankert war, wieder einzuführen. Und dies, obwohl der Europäische Gesetzgeber ihn ausdrücklich dazu aufgefordert hat – nachzulesen im Artikel 85 der DSGVO. Schweden und andere Länder haben ihre Grundrechte geschützt – mit dem guten Argument der Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit.
Die deutsche Regierung dagegen beharrt auf dem Standpunkt, dass die Gerichte in den nächsten Jahren den Rechtsfrieden, welchen auch immer, schon herstellen werden.
Daß ist genau das, was FREELENS in dem o.g. Artikel beschreibt:
Sie haben es offenbar komplett "verpennt" :D
Germany: "No Points" :D
Sehr gerne :D
Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger :D
Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da
wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch
dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß" :D
Ich stelle mal den link zum Artikel ein :D
https://freelens.com/politik-medien/wenn-menschen-zum-problem-werden-die-meinungs-und-informationsfreiheit-verschwindet/
Nur weil die Marktschreier länger laut sind heißt es nicht, dass sie mehr recht hätten.
Nur weil die Marktschreier länger laut sind heißt es nicht, dass sie mehr recht hätten.
...
Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.
Hans
Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.
Und sobald sich eine Person benachteiligt fühlt, gilt es, das Gesetz in all seinen Bestandteilen zu beleuchten.
Soweit muß man das Gesetz erst mal überblicken, das es nicht nur um einen dieser Tatbestände geht,
sondern welche Daten, wie geschützt werden müssen.
Und da läßt es sich nicht allein an einer Auslegung festmachen, die privates von öffentlichem zu Trennen versucht.
Bleibt zu hoffen, das die Entscheider in der Politik sich bei der nächsten Vorlage zur Gesetzesänderung auch als Betroffene wieder finden und sich doch mehr Gedanken über den Inhalt machen.
Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.
Marktschreier und Richter sind zwei Begriffe, die für mich nicht zusammenpassen.
Und ich bin mir sehr sicher, dass die Prüfung, ob der Beklagte Unternehmer, Verein etc. ist, die Zweite sein wird, die ein Richter vornehmen wird (nach der Prüfung, ob er überhaupt zuständig ist). Ist der Beklagte nämlich keiner sondern nur Hobbyfotograf, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen.
Hans
Marktschreier und Richter sind zwei Begriffe, ...
... Ist der Beklagte nämlich keiner, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen.
Hans
Dann lassen wir den Schrei als Urteil auf uns wirken, in der Hoffnung, das der Tatbestand des eigentlichen Datenschutzes nicht relevant sein soll :top:
ha_ru hat mit seiner Einschätzung sicher recht. Artikel 2 der DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/) besagt ziemlich verständlich:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) ...
b) ...
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
d) ...
The Norb
25.04.2018, 12:31
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.
Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".
Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.
Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und
ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das
gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch
ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen,
und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu
bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also
bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von
den Kosten für uns mal ganz zu schweigen.
Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich
hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen,
also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen :D
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-neuem-Datenschutz-die-Zaehne-4031217.html
Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist,
sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt",
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.
So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus.
About Schmidt
25.04.2018, 13:25
GB verlässt die EU und die EU verlässt die Demokratie :lol:
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.
Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".
Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.
Wenn meine Kinder am Strand spielen, ist das immer noch familiär und persönlich.
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht:
Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich
1) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
2) Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
3) Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
...
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.
...
.
Persönliche Daten sind nicht nur in Ablichtungen enthalten.
Der Inhalt eines Textes reicht dafür mitunter schon aus.
Dazu gehören auch z.B. Daten wie Uhrzeit verknüpft mit einem bestimmten Aufenthaltsort, getragene Sachen, persönlicher Umgang (Freunde, Bekannte, Kollegen, ...) usw. - einfach alles, was jeden einzelnen als Individuum ausmacht.
So könnte beispielsweise eine Nachricht in der "Chronik" eines anderen auf FB den Verfasser schon in eine sehr missliche Lage bringen.
Ebenso das Markieren eines Namen im Text oder im Bild.
Hier wird sicher auf die Betreiber solcher Internetauftritte einiges zukommen.
Dabei wird sich das Akzeptieren von Cookies als geringstes Übel darstellen.
Genau aus dem Grunde wollen wir mal das erste rechtskräftige Urteil abwarten.
Natürlich in der Hoffnung, das man nicht persönlich betroffen ist.
The Norb
25.04.2018, 14:03
Wenn meine Kinder am Strand spielen, ist das immer noch familiär und persönlich.
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht:
Wenn du deine Kinder am Strand spielen lässt, ist das persönlich.
Fotographierst du sie dort, sind evetuell andere Leute mit drauf.
In vielen anderen Alltagssituationen ebenfalls.
Sind andere Leute - selbst nur verschwommen - mit auf deinem Foto,
brauchst du von diesen eine schriftliche Einverständniserklärung.
Und zwar: Schon beim digitalen Fotographieren, denn dabei handelt
es sich schon um "Datenspeicherung" (auf deiner SD-Karte)
In Zukunft reicht es sogar, wenn jemand "behauptet" er sei mit auf dem
Foto (z.B. bei Veranstaltungsbildern) um die Löschung deines Fotos zu
erwirken oder weitere Schritte gegen dich einzuleiten.
Daß ist das, was meiner Meinung nach ab Mai auf uns zukommt, und
dageben sollte man zumindest protestieren bevor man sein Geld nicht
mehr für Objektive ausgibt sondern für Anwälte.
Just: My 5 Cents :D
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.
Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".
Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.
Hallo,
Norb setzt "familiär und persönlich " mit "nichtöffentlich" gleich, was nicht richtig ist.
Ich zitiere aus den Erläuterungen zum DSVGO:
Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich*
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Fette Hervorhebungen durch mich.
Ich befürchte aber, auch das wird Norb nicht von seiner paranoiden Auslegung abbringen. In meiner Eigenschaft als Hobbyfotograf bin wegen der DSGVO jedenfalls komplett entspannt, denn sie ist auf mich nicht anwednbar!
Hans
felix181
25.04.2018, 14:16
Just: My 5 Cents :D
Der TO hat bekanntlich sehr viel Freude an selbst konstruierten Horrorszenarien - das soll uns kann man ihm auch nicht nehmen. Jeder findet anders seine Freuden im Leben...
ABER: bevor jemand wirklich die Gänsehaut bekommen sollte, weil er die Materie nicht kennt, empfehle ich dringend einfach die DSGVO zu lesen. Das wäre der ideale Kompromiss um seine eigene Furcht als völlig unbegründet zu erkennen, dem TO aber auch sein Vergnügen nicht zu vermiesen...
Also just my 5 Cents ;)
The Norb
25.04.2018, 14:17
Okay, aber das löst das Problem mit dem Fotographieren nicht,
sobald andere Leute mit "ins Bild rutschen".
Dann darfst du deine Kinder im Garten noch fotographieren und
auch "posten" - alles andere nicht mehr.
Wenn wir nach 3-5 Jahren letztinstanzliche Urteile dazu haben,
wissen wir mehr. Bis dahin gilt dann nicht mehr "wer kann ein
gutes Objektiv empfehlen" sondern "wer kann einen guten Anwalt
empfehlen".
Und das kann es ja nicht sein ! :D
Der TO hat bekanntlich sehr viel Freude an selbst konstruierten Horrorszenarien - das soll uns kann man ihm auch nicht nehmen. Jeder findet anders seine Freuden im Leben...
Komm lass stecken - alles gut :D
Traumtraegerin
25.04.2018, 14:18
Ich gestehe, ich hatte den Kopf in der letzten Zeit woanders und mich deshalb hier noch nicht eingelesen.
Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.
Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;)
felix181
25.04.2018, 14:25
Komm lass stecken - alles gut :D
Ganz ehrlich: hast Du die DSGVO schon durchgelesen?
Okay, aber das löst das Problem mit dem Fotographieren nicht,
sobald andere Leute mit "ins Bild rutschen".
An dem Problem hat sich für Hobbyfotografen die DSVGO nichts geändert, da sie für die ja nicht gilt. Die Besprechung hier (http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html) gilt immer noch.
Hans
Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.
Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;)
Sorry, aber Patientendaten haben in Whatsapp und ähnlichen Diensten auch nichts verloren.
Hans
Würde mich jedoch nicht erstaunen, wenn wir als Privatpersonen dennoch davon betroffen wären.
2) Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
3) Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Kann durchaus sein, dass sich "Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter" weigern werden, aufgrund von Abschnitt 3) uns unsere Freiheiten aus Abschnitt 2) zu gewähren.
Sollte Facebook verhindern, dass ich ein persönliches, familiäres Foto posten kann, weil darauf zu viele andere Personen erkennbar sind, dann werde ich das wohl akzeptieren müssen.
Die Praxis wird zeigen, wie heiss die Suppe ausgelöffelt wird ...
Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Diese Beschäftigungsmaßnahme ist nicht neu, sondern besteht bereits seit knapp 2 Jahren. Ab 25.5. ist sie verbindlich.
Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;)
Nein, es ist genau dieser fahrlässige Umgang mit personenbezogenen Daten, der eine schärfere Regulierung erforderlich macht. Und nur weil es auch andere Probleme gibt, soll man sich um dieses Problems nicht mehr kümmern?
Dat Ei
felix181
25.04.2018, 15:09
Die Diskussion hier könnte z.B.: in einem Autoforum vor Jahren zur Einführung des Wochenendfahrverbots so abgelaufen sein:
A: Jetzt kommt das Wochenendfahrverbot. Jetzt muss ich mit meiner Familie jedes Wochenende in der Stadt verbringen anstatt unsere geliebten Landausflüge zu machen. Das ist eine riesengrosse Gemeinheit.
B: Nein, keine Sorge. Das gilt nur für LKWs...
A: Dadurch wird meine Freiheit drastisch eingeschränkt und der Wert meines PKWs fällt natürlich auch - da hat die Politik wieder einmal geschlafen.
C: Wie schon erwähnt gilt das Verbot nur für LKWs.
A: Werden wir in Zukunft nicht mehr diskutieren wohin wir am Wochenende fahren, sondern nur mehr wie wir die Strafen bezahlen können?
B: Fährst Du einen LKW?
A: So wird die automobile Errrungenschaft der Menschheit einfach per Gesetz umgebracht!
C: Ja, das ist echt bitter für Dich und Deinen PKW - für andere Mitleser: es gilt trotzdem nur für LKWs ;)
und ich wäre trotzdem davon betroffen, weil am Montag morgen gibt's keine frische Milch im Supermarkt ... es sei denn, ich hol sie mir am Wochenende mit meinem PKW :D
Hallo Felix und HaPeKa,
das war spitze :top:
Hans
The Norb
25.04.2018, 16:44
Jau - ab 25. Mai geht das Humor Level in der Fotoszene bestimmt noch mal
richtig nach oben :D
Nein, es ist genau dieser fahrlässige Umgang mit personenbezogenen Daten, der eine schärfere Regulierung erforderlich macht.
Dat Ei
Hast du mal überlegt, was die DSGVO zum Beispiel für nichtkommerzielle Online-Forenbetreiber
nach sich zieht ?
Vielleicht hast du dann endlich die "erforderliche schärfere Regulierung",
nur kannst du vllt deine Meinug dazu bald nirgendwo mehr posten.
Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.
Ich wollte ja ganz gern das Thema auf "DSGVO aus Sicht der Fotographie" eng halten,
aber kurz noch dazu: Kennst du "den hier" ?
Musterbrief eines Kunden an eine Firma - also ich glaube als kleiner Mittelständler
kriegst du mit sowas echte Probleme - zumindest wenn der 3. oder 5. davon im
Briefkasten liegt.
Dann wird aus "Deutschland halb 10 - Land der lila Pause" ab Mai "Deutschland -
krieg ich heute um 11 noch nen Termin beim Anwalt ?" Du kannst den link ja mal
deiner Physiotherapeutin schicken, und ihr danach vieleicht aufhelfen wenn sie
nach dem Lesen ohnmächtig vom Stuhl gesackt ist :D
Der DSGVO-Albtraum-Brief:
Sehr geehrte Frau X, Sehr geehrter Herr Y,
ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragte / Datenschutzverantwortliche für Ihr Unternehmen. Als Kunde von Ihnen bitte ich um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Ich habe Sorge, dass die Informationsverarbeitungspraktiken Ihres Unternehmens meine persönlichen Daten einem ungebührlichen Risiko aussetzen......
https://www.linkedin.com/pulse/der-dsgvo-albtraum-brief-ein-kunde-seine-daten-roman-abashin
Okay - und jetzt vllt. wieder ein bischen zurück zum Thema "DSGVO und Fotographie" :D
Hast du mal überlegt, was die DSGVO zum Beispiel für nichtkommerzielle Online-Forenbetreiber nach sich zieht ?
Vielleicht hast du dann endlich die "erforderliche schärfere Regulierung",
nur kannst du vllt deine Meinug dazu bald nirgendwo mehr posten.
Na was denn?!? Foren garantieren Dir doch nicht Deine Meinungsfreiheit! Ebenso beschneiden sie Dir nicht Deine Meinungsfreiheit. Versuch hier mal eine politische Diskussion zu führen! Foren unterliegen u.a. dem Regelwerk des Betreibers, der Dir vorgibt, in welchem Rahmen und in welcher Form Deine Meinungsäußerung toleriert und akzeptiert wird und in welcher nicht. Meinungsfreiheit heißt nicht, dass Du sie überall und in jedem Kontext äußern darfst.
Zudem: der beste Datenschutz besteht darin, das Sammeln von Daten zu vermeiden, insbesondere wenn sie für den eigentlichen Betrieb nicht notwendig sind. Das gilt auch für Foren.
Dat Ei
About Schmidt
25.04.2018, 19:15
Diese Beschäftigungsmaßnahme ist nicht neu, sondern besteht bereits seit knapp 2 Jahren. Ab 25.5. ist sie verbindlich.
Nein, es ist genau dieser fahrlässige Umgang mit personenbezogenen Daten, der eine schärfere Regulierung erforderlich macht. Und nur weil es auch andere Probleme gibt, soll man sich um dieses Problems nicht mehr kümmern?
Dat Ei
Ich gebe dir gern recht, dass Datenschutz groß geschrieben werden sollte. In meinen Augen schießt man hier allerdings über das Ziel etwas hinaus und Österreich hat die richtige Konsequenz daraus gezogen und rechtzeitig reagiert. Bleibt zu hoffen, dass unsere Regierung hier noch nachzieht, wenn der druck der Presse wächst und es noch nicht zu spät ist,
Gruß Wolfgang
:D:top::crazy:Die Diskussion hier könnte z.B.: in einem Autoforum vor Jahren zur Einführung des Wochenendfahrverbots so abgelaufen sein:
A: Jetzt kommt das Wochenendfahrverbot. Jetzt muss ich mit meiner Familie jedes Wochenende in der Stadt verbringen anstatt unsere geliebten Landausflüge zu machen. Das ist eine riesengrosse Gemeinheit.
B: Nein, keine Sorge. Das gilt nur für LKWs...
A: Dadurch wird meine Freiheit drastisch eingeschränkt und der Wert meines PKWs fällt natürlich auch - da hat die Politik wieder einmal geschlafen.
C: Wie schon erwähnt gilt das Verbot nur für LKWs.
A: Werden wir in Zukunft nicht mehr diskutieren wohin wir am Wochenende fahren, sondern nur mehr wie wir die Strafen bezahlen können?
B: Fährst Du einen LKW?
A: So wird die automobile Errrungenschaft der Menschheit einfach per Gesetz umgebracht!
C: Ja, das ist echt bitter für Dich und Deinen PKW - für andere Mitleser: es gilt trotzdem nur für LKWs ;)
screwdriver
26.04.2018, 06:24
.....Ist der Beklagte .... nur Hobbyfotograf....
Auch da wird das Fotografieren auf Veranstaltungen zum unkalkulierbaren Risiko.
Ich bin selber als "eherenamtlicher" Filmer auf 2 Open Air Festivals engagiert. Das Material wird u.a. zu Promotionszwecken für den Veranstalter genutzt und z.B. auf YouTube zu sehen sein. Ebenso werden Andere für den Veranstalter dort fotografieren.
Privates Fotografieren und Filmen wird erlaubt sein, aber jegliche Veröffentlichung ohne explizite Freigabe des Veranstalters ist untersagt.
Reicht es, das Hausrecht auszuüben und die Besucher auf die AGBen hinzuweisen und Aushänge zu machen, dass fotografiert und gefilmt wird und der Besucher ggf. auf den Aufzeeichnungen später öffentlich zu sehen ist?
Und dass sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden erklärt.
Muss und darf(!) man dann das Widerrufsrecht ausschliessen?
Muss sich jeder Besucher mit Klarnamen, Unterschrift und Wohnort in eine Liste eintragen?
About Schmidt
26.04.2018, 08:10
Ich finde es nicht mehr lustig, wenn man sich fragen muss, ob man mit einem Fuß schon (übertrieben) im Knast steht, wenn man ein Bild mit einem Menschen darauf fotografiert und irgendwo zeigt.
Die Streetfotografen früherer Jahre würden sich im Grabe umdrehen und was machen jetzt die ganzen Zeitungen, die ihre Leser auffordern, Bilder von den Veranstaltungen am Wochenende zuzusenden?
Datenschutz ist gut und wichtig, keine Frage! Doch muss man um Straffrei auszugehen heute ein halber Rechtsanwalt sein? Ich finde, das ist eine echt bittere Pille die Fotograf hier schlucken muss. Hoch lebe die Blümchenfotografie!
Gruß Wolfgang
Die Streetfotografen früherer Jahre würden sich im Grabe umdrehen und ...
Vielleicht würde sie IHRE Kunst aber auch schon durch die aktuellen Verbreitungsmöglichkeiten und Banalitätenflut gefährdet sehen.
Dieses ungefragte Verbreiten von Daten und Datensammlungen sind doch das eigentliche Problem.
Kein Mensch möchte doch ungefragt über zufällige oder beabsichtigte Gruppenfotos mit Personenerkennung in Foren getraced werden können.
About Schmidt
26.04.2018, 08:34
Vielleicht würde sie IHRE Kunst aber auch schon durch die aktuellen Verbreitungsmöglichkeiten und Banalitätenflut gefährdet sehen.
Dieses ungefragte Verbreiten von Daten und Datensammlungen sind doch das eigentliche Problem.
Kein Mensch möchte doch ungefragt über zufällige oder beabsichtigte Gruppenfotos mit Personenerkennung in Foren getraced werden können.
Wie gesagt ich halte Datenschutz für wichtig, aber was ist mit der Bilderflut die schon im Netz zu finden ist. Was mit Fotos, die Events vom Wochenende zeigen, wie sie zum Beispiel in Tageszeitungen zu sehen sind? Was mit Bildern von Schulaufführungen oder wenn man während einer Kommunion in der Kirche fotografiert?
Gruß Wolfgang
Wie gesagt ich halte Datenschutz für wichtig, aber was ist mit der Bilderflut die schon im Netz zu finden ist. Was mit Fotos, die Events vom Wochenende zeigen, wie sie zum Beispiel in Tageszeitungen zu sehen sind? Was mit Bildern von Schulaufführungen oder wenn man während einer Kommunion in der Kirche fotografiert?
Ich weiss es nicht, genau wie alle anderen. Die Regelung läßt immerhin so viel Interpretationsspielraum, dass sich mancher (Anwalt) daran abarbeiten mag.
Für mich sehe ich da kein Problem.
Was mit Fotos, die Events vom Wochenende zeigen, wie sie zum Beispiel in Tageszeitungen zu sehen sind? Was mit Bildern von Schulaufführungen oder wenn man während einer Kommunion in der Kirche fotografiert?
Die wird es ggf. nicht mehr geben dürfen bzw. das werden dann jetzt die Gerichte in Einzelfällen entscheiden, bis wieder durch Grundsatzentscheidungen halbwegs Rechtssicherheit besteht. Andere Länder waren offensichtlich in der Lage, dies eindeutig im Einklang mit Ihrer bisherigen sonstigen Gesetzeslage zu formulieren. In Deutschland scheint dies aus der Mode gekommen zu sein bzw. scheinen die intellektuellen Fähigkeiten der Vertreter der Legislative nicht auszureichen. Es zählt mehr der Eifer als das fachliche Vermögen.
Das hat ja auch der Vertreter des Justizministerium freimütig auf dem Freelens Kongress zugeben, dass da auch im Ministerium große Unsicherheit besteht. Ein absolutes Armutszeugnis!
Blöd ist, dass jeder kommerziell fotografierende (dazu gehören natürlich auch die Medien) quasi zum Referenzfall werden kann. Ein Risiko, was sich eigentlich niemand erlauben kann.
Stephan
About Schmidt
26.04.2018, 08:45
Man müsste halt mal bei einer der Zeitungsverlage nachfragen?
Gruß Wolfgang
The Norb
26.04.2018, 09:05
Auch da wird das Fotografieren auf Veranstaltungen zum unkalkulierbaren Risiko.
Reicht es, das Hausrecht auszuüben und die Besucher auf die AGBen hinzuweisen und Aushänge zu machen, dass fotografiert und gefilmt wird und der Besucher ggf. auf den Aufzeeichnungen später öffentlich zu sehen ist?
Nein - das reicht ganz klar nicht aus.
Blöd ist, dass jeder kommerziell fotografierende (dazu gehören natürlich auch die Medien) quasi zum Referenzfall werden kann. Ein Risiko, was sich eigentlich niemand erlauben kann.
Stephan
Und jeder nichtkommerziell, bzw privat fotographierende auch.
In Deutschland ist die DSGVO von der Politik einfach als Thema "verpennt" worden,
kein einziger Politiker hatte das Thema scheinbar auf der Roste, und momentan
stehen alle da, und sagen: "Wissen wir nicht, bzw. waren wir ja nicht - kommt ja aus
Brüssel"
Dabei lässt die DSGVO explizite Möglichkeiten zu, diese auf Landesebene noch mal
auszugestalten. Das Bundesdatenschutzgesetz, das ja in gewisser Weise eine der
Vorlagen für die DSGVO war, kennt zum Beispiel das sogenannte "Medienprivileg".
Das ist ab Mai nicht mehr da. Inwieweit das Kunsturhebergestz für Fotographie noch
relevant sein wird, bzw. der DSGVO juristisch unter- oder übergeordnet wird -
auch da hat sich noch keiner Gedanken drum gemacht.
Die GroKo lässt uns mit dem Thema schlichtweg vor die Wand laufen (ist jetzt kein
"Regierungsbashing") und die Gerichte sollen das einfach in den nächsten Jahren
fallweise entscheiden. Wir werden also in gewisser Weise zu "Versuchskaninchen".
In anderen EU Ländern hat man das auf einfache Weise gelöst, denn die DSGVO
lässt explizit hier Lücken, bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten.
In Deutschland hatte man das nicht mal auf dem Schirm
Germany: "No Points" :D
About Schmidt
26.04.2018, 09:07
Nein - das reicht ganz klar nicht aus.
Und jeder nichtkommerziell, bzw privat fotographierende auch.
In Deutschland ist die DSGVO von der Politik einfach als Thema "verpennt" worden,
kein einziger Politiker hatte das Thema scheinbar auf der Roste, und momentan
stehen alle da, und sagen: "Wissen wir nicht, bzw. waren wir ja nicht - kommt ja aus
Brüssel"
Dabei lässt die DSGVO explizite Möglichkeiten zu, diese auf Landesebene noch mal
auszugestalten. Das Bundesdatenschutzgesetz, das ja in gewisser Weise eine der
Vorlagen für die DSGVO war, kennt zum Beispiel das sogenannte "Medienprivileg".
Das ist ab Mai nicht mehr da. Inwieweit das Kunsturhebergestz für Fotographie noch
relevant sein wird, bzw. der DSGVO juristisch unter- oder übergeordnet wird -
auch da hat sich noch keiner Gedanken drum gemacht.
Die GroKo lässt uns mit dem Thema schlichtweg vor die Wand laufen (ist jetzt kein
"Regierungsbashing") und die Gerichte sollen das einfach in den nächsten Jahren
fallweise entscheiden. Wir werden also in gewisser Weise zu "Versuchskaninchen".
In anderen EU Ländern hat man das auf einfache Weise gelöst, denn die DSGVO
lässt explizit hier Lücken, bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten.
In Deutschland hatte man das nicht mal auf dem Schirm
Germany: "No Points" :D
Wie groß seht ihr die Chance, dass sich hier noch was ändert? Ich habe mal ein Presseorgan dazu angeschrieben und ein mir bekannten Pressefotografen dazu befragt, warte mal die Antworten ab.
Gruß Wolfgang
screwdriver
26.04.2018, 09:30
Nein - das reicht ganz klar nicht aus.
Was würde denn ausreichen?
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf.
befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts?
Das ist nicht realisierbar.
Nachher "flutscht da einer durchs Netz" der dann Ärger machen kann.
Alleine die Verarbeitung der Videodaten dauert regelmäßig ein paar Monate, manchmal sogar Jahre.
MiLLHouSe
26.04.2018, 10:55
Wurde der Link (https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html) hier schon gepostet?
Scheint ja in der Tat sehr problematisch zu sein... Das ist richtig heftig übel und absolut traurig, dass die Polititk hier nichts unternommen hat...
Was würde denn ausreichen?
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf.
befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts?
Gerade der Ausschluss des Widerrufsrechts ist systematisch nicht möglich.
Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss.
Stephan
...
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf.
befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts?
Das ist nicht realisierbar.
...
.
Realisierbar wäre es - mit riesigem Aufwand.
Aber es wäre gesetzeswidrig!
Denn der Anspruch auf Löschung besteht in jedem Fall.
Dem Wortinhalt "Datenverarbeitung" nach ist es egal,
ob "Ablichtung" oder "Name in Tabelle" in Form von Nullen und Einsen.
Moin Stephan,
Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss.
dem muss aber nicht immer nachgekommen werden. Es gibt auch personenbezogene Daten, die Du zwingend für vertragliche oder steuerrechtliche Aspekte behalten und aufbewahren musst (Stichwort: Aufbewahrungsfristen).
Dat Ei
Das Recht auf Löschung kann auch nicht global für alle Daten gelten!
Wie es zB. in meinem Bereich (Schule) eindeutig der Fall ist: oder soll der Schüler das Recht haben, dass seine Schulnoten gelöscht werden dürfen? Wir sind gesetzlich(!) dazu verpflichtet seine persönlichen Daten zu erheben und auch zu speichern. Und da gehören sogar so "böse" Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht, Religion usw. dazu. Dann kommen noch Noten und eventuell sogar Bilder von Schulveranstaltungen dazu. Dafür gibt es schon seit Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern, dass wir die Bilder für schulische Zwecke (auch Werbung) verwenden dürfen. Da kann die neue Verordnung nur teilweise eine Änderung bringen. Oder sollen wir raten in welche Klasse ein Schüler kommen soll, wenn wir das Geburtsdatum nicht erheben und speichern dürfen? :roll:
Wenn eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung der erforderlichen Daten vorliegt, dann dürfen diese erhoben und gespeichert werden. Darüber hinaus aber auf keinen Fall sogenannte "nice to have" Daten. Das Recht bzw. die Pflicht auf Löschung bezieht sich dann wohl eher nicht auf den "aktiven" Zeitraum, sondern nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Dann dürfen diese nicht nur gelöscht werden, sondern müssen gelöscht werden.
Gruß
Jürgen
Das Recht auf Löschung kann auch nicht global für alle Daten gelten!
Wie es zB. in meinem Bereich (Schule) eindeutig der Fall ist....
Da kann die neue Verordnung nur teilweise eine Änderung bringen. Oder sollen wir raten ...
:roll:
Daran hat man bei der Umsetzung sicher auch nicht gedacht.
GLOBAL - Nein.
Aber bezogen auf dein Bundesland bricht Bundesrecht Landesrecht - so das GG.
Da werden sich einige noch den Kopf über die Kollision zerbrechen dürfen.
Denn wo Daten erhoben werden, müssen diese auch auf Verlangen wieder gelöscht werden.
Ist in Österreich die Bildung nicht sowieso Bundessache?
Und die Verfassung heisst, öh, Verfassung (jedenfalls nicht Grundgesetz)?
screwdriver
26.04.2018, 18:10
Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss.
Stephan
Das ist bei einem einmal veröffentlichten Video nachträglich fast unmöglich ohne das Gesamtwerk zu stören oder gar zu zerstören.
Von ggf. "unberechtigten" Kopien gar nicht angefangen.
Es ist tatsächlich fraglich, ob "Fragmente" persönlicher Daten - wie es ein Bild ohne weitere Daten wie Name, Adresse etc. darstellt denselben Schutz geniessen kann wie ein kompletter Datensatz mit allen möglichen persönlichen Daten von Name bis Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer bis biometrischen Bild.
Moin, moin,
Es ist tatsächlich fraglich, ob "Fragmente" persönlicher Daten - wie es ein Bild ohne weitere Daten wie Name, Adresse etc. darstellt denselben Schutz geniessen kann wie ein kompletter Datensatz mit allen möglichen persönlichen Daten von Name bis Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer bis biometrischen Bild.
personenbezogene Daten sind nach Bundesdatenschutzgesetz „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ - Punkt!
Dat Ei
Ist in Österreich die Bildung nicht sowieso Bundessache?
Und die Verfassung heisst, öh, Verfassung (jedenfalls nicht Grundgesetz)?
:shock:
:doh:
So was blödes jetzt aber auch - Österreich - stimmt.
Mein Fehler.
Dann haben die Österreicher alles richtig gemacht :top:
Vielleicht tut sich bei uns auch noch etwas?
...
„Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ - Punkt!
Dat Ei
Ist das im Gesetz näher definiert?
Sonst kann man darunter auch alles subsumieren:
... gelöscht ...
Führt vom Thema weg.
Fuexline
26.04.2018, 22:04
Am 25. mal bei der Schufa anrufen und Daten löschen lassen ;)
Spaß beiseite.
Ich redete mit dem Club Betreiber und der meinte das am Eingang sichtbar ein Zettel klebt der besagt das die Leute es akzeptieren fotografiert bzw gefilmt zu werden und somit auf ihr Löschrecht verzichten, natürlich kommen am nächsten Tag die Nachrichten an das man seiner Freundin untreu war und ich doch bitte das Bild löschen sollte bevor sie es findet - das mache ich dann auch immer.
jemand ne bessere Idee?
screwdriver
26.04.2018, 23:37
....
Ich redete mit dem Club Betreiber und der meinte das am Eingang sichtbar ein Zettel klebt der besagt das die Leute es akzeptieren fotografiert bzw gefilmt zu werden und somit auf ihr Löschrecht verzichten, natürlich kommen am nächsten Tag die Nachrichten an das man seiner Freundin untreu war und ich doch bitte das Bild löschen sollte bevor sie es findet - das mache ich dann auch immer.
jemand ne bessere Idee?
Eben nicht.
Ich frage mich gerade nur, ob das sehr hoch eingestufte Hausrecht nicht tatsächlich über dem DSVGO steht, wenn entsprechende Hinweise/ Schilder gut sichtbar angebracht sind.
Bisher hat das zumindest regelmässig ausgereicht.
Einzelne Fotos auf besonderen Wunsch zu entfernen (oder nachzubearbeiten) ist technisch sehr viel einfacher, als das mit einem Film zu machen.
The Norb
27.04.2018, 13:40
Eben nicht.
Ich frage mich gerade nur, ob das sehr hoch eingestufte Hausrecht nicht tatsächlich über dem DSVGO steht, wenn entsprechende Hinweise/ Schilder gut sichtbar angebracht sind.
Bisher hat das zumindest regelmässig ausgereicht.
Ja - das ist im Moment auch so gängige Praxis.
Das ändert sich aber alles ab Mai - u.U. reicht es sogar schon aus, wenn jemand
"behauptet" er sei auf einem Konzertfoto mit drauf damit du löschen
musst. Okay - das wäre dann ein "Grenzfall" der vielleicht zu prüfen wäre, aber
mit normalen Veranstaltungsfotos gibt es in Zukunft ganz klar Probleme. Das ist
ein gutes Beispiel dafür, was da alles auf und "zukommt"
Betrifft auch nicht nur uns Fotographen, sondern jeden der mit seinem Handy ganz
normale Alltagsphotos macht oder irgendwo bei Social Media einstellt.
Ich poste noch mal den link zum FREELENS-Artikel, hatten wir eingangs schon mal,
aber an dieser Stelle passt es und vielleicht hat ja auch nicht jeder von Anfang an
mitgelesen......... :D
https://freelens.com/politik-medien/aus-fotos-werden-daten/
Interessant, dass Facebook mit Einführung der DSGVO die Gesichtserkennung wieder ins Spiel bringt, auf die in Europa bisher verzichtet wurde. Jetzt kommt die Gesichtserkennung nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer wieder zum Einsatz.
Und ich bin mir sicher, dass viele dieser Funktion zustimmen werden, denn Facebook verkauft das wie folgt:
Mithilfe der Gesichtserkennung können wir dich davor schützen, dass ein Fremder dein Foto verwendet und sich damit für dich ausgibt. Zudem können wir Menschen mit Sehbehinderung mithilfe eines Bildschirmlesers sagen, wer auf einem Foto oder in einem Video zu seien ist.
Andere Konsequenzen für Facebook durch die neue DSGVO hier im Artikel in der neuen c't 10-2018:
Grossbaustelle Datenschutz (https://www.heise.de/ct/ausgabe/2018-10-Facebook-stellt-sich-auf-die-DSGVO-ein-4030448.html)
Ernst-Dieter aus Apelern
28.04.2018, 09:31
Naja, ganz so dramatisch sehe ich es nicht!
screwdriver
28.04.2018, 10:22
Naja, ganz so dramatisch sehe ich es nicht!
Es ist eben sehr unterschiedlich, wie der Einzelne davon betroffen ist oder sich damit befasst.
Ich habe den Einduck, dass sich diejenigen besonders betroffen fühlen, die sowieso schon immer sehr problembewusst mit ihrem Material umgegangen sind.
Die "gnadenlos Draufhalter uns ins Internet- Steller" als auslösender Teil dieser ganzen Misere wird es wohl auch weiterhin nicht interessieren, weil das ganze DSVGO-Gedöns komplett an denen vorbei geht.
guenter_w
28.04.2018, 10:40
Naja, ganz so dramatisch sehe ich es nicht!
Tatsache ist, dass uns die in D Zuständigen im Regen stehen lassen! Für den Konzertfotografen beispielsweise bedeutet das, dass Fotos der Konzertatmosphäre mit Zuschauern im Bildbereich rechtlich praktisch nicht mehr risikolos möglich sein werden! Mich wundert es, dass die Lobbyverbände aus den Medien (betrifft TV, Internet und Print gleichermaßen) genauso geschlafen haben wie die Politik. Ernährer der Anwaltsbranche möchte ich nicht werden, demzufolge werde ich ziemlich einschränken...
Tatsache ist, dass uns die in D Zuständigen im Regen stehen lassen! Für den Konzertfotografen beispielsweise bedeutet das, dass Fotos der Konzertatmosphäre mit Zuschauern im Bildbereich rechtlich praktisch nicht mehr risikolos möglich sein werden! Mich wundert es, dass die Lobbyverbände aus den Medien (betrifft TV, Internet und Print gleichermaßen) genauso geschlafen haben wie die Politik. Ernährer der Anwaltsbranche möchte ich nicht werden, demzufolge werde ich ziemlich einschränken...
Vielleicht, weil unsere Interpretation zu ängstlich ist.
Wobei eine klarere Regelung seitens Gesetzgeber durchaus wünschenswert ist. Da andere das ja auch können.
Die neue Priorisierung für Digitales wird hier ggf noch einen Umschwung bringen. Ich unke mal, Q3/18.
@Volker
Meinst du das in Bezug aufs Forum?
In ezug auf FB und Co. halte ich eine einschränkende Regelung für sinnvoll.
Wann und wie wird es dieses Klientel merken?
screwdriver
28.04.2018, 11:11
@Volker
Meinst du das in Bezug aufs Forum?
Nein, ganz allgemein.
Ich regstriere viel mehr als nur die Aktivitäten in diesem Forum. ;)
screwdriver
28.04.2018, 11:12
Wann und wie wird es dieses Klientel merken?
Wenn sie "gesperrt" wird. :crazy:
Mit den "Nacktbildern", egal ob von der Nachbarin :twisted: oder von Michelangelo :shock: funktioniert das doch schon.
Auch die gewerblichen Photographen und Journalisten hatten die letzten zwei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Jetzt, da die zweijährige Übergangsregelung am 25.5. endet, rumzuheulen, zeigt, wie ernst die Branche vorher den Datenschutz genommen hat.
Dat Ei
screwdriver
28.04.2018, 11:36
Auch die gewerblichen Photographen und Journalisten hatten die letzten zwei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Diese Leute haben normalerweise anderes zu tun, als in "heimlich" verabschiedeten EU- Gesetzestexten zu wühlen.
Aber irgendwie ist es nun doch an die Oberfläche geraten und sorgt für berechtigten Aufruhr.
Nicht mal die deutsche Regierung als lokaler Gesetzgeber hat es für nötig befunden darauf zu reagieren - und will es offenbar auch gar nicht.
Und da willst du nun einen Vorwurf an die Betroffenen Photographen und Journalisten draus kreieren? :flop:
Man sollte die Bundesregierung in Regress nehmen.
Diese Leute haben normalerweise anderes zu tun, als in "heimlich" verabschiedeten EU- Gesetzestexten zu wühlen.
Aber irgendwie ist es nun doch an die Oberfläche geraten und sorgt für berechtigten Aufruhr.
Die DSGVO ist seit knapp 2 Jahren in Kraft. Am 25.5. endet nur die Übergangsfrist. Da ist überhaupt nichts heimlich. Guten Morgen!
Dat Ei
Die EU DSGVO wurde vor 2 Jahren offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Heimlich ist das nicht.
Auch für gewerbliche Fotografen gilt die Pflicht, sich bezüglich der der Regeln und Gesetze die ihr Unternehmen betreffen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Egal wie sinnvoll diese Regeln sind.
Allerdings befinden sich die Fotografen in guter Gesellschaft. Ein Drittel der Unternehmen in Deutschland hat sich bis Ende letzten Jahres keine Gedanken dazu gemacht.
guenter_w
28.04.2018, 12:12
Die EU DSGVO wurde vor 2 Jahren offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Heimlich ist das nicht.
Klar doch - ich habe das Amtsblatt abonniert und nichts anderes zu tun, als es intensiv zu lesen und jedes Pünktchen auf seine mich betreffenden Folgen eindeutig juristisch abzuklären.
Für die Bekanntmachung, Interpretation, Umsetzung sollten eigentlich zuvörderst Regierung(en), Verwaltungen, Öffentlichkeitsarbeiter usw. sorgen. Da war in den letzten beiden Jahren verdammt wenig zu hören und zu lesen. So richtig in den Fokus rückte das Thema erst in den letzten Wochen - leider ohne jegliche Beachtung regierungsseitig.
Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten reichlich von Betroffenen erfahren...
screwdriver
28.04.2018, 12:15
Die EU DSGVO wurde vor 2 Jahren offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Heimlich ist das nicht.
Kennst du jemanden, der das liest?
Ich nicht.
Nicht mal Juristen.
Und ich kenne vergleichsweise viele Leute.
About Schmidt
28.04.2018, 12:16
Auch die gewerblichen Photographen und Journalisten hatten die letzten zwei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Jetzt, da die zweijährige Übergangsregelung am 25.5. endet, rumzuheulen, zeigt, wie ernst die Branche vorher den Datenschutz genommen hat.
Dat Ei
Na ja, ich denke, was du beschreibst, da treffen zwei Extreme aufeinander. Vermutlich hat man sich hier einfach zu sehr auf unsere Regierenden verlassen.
Die Fotografie ist ja nur ein "Beiwerk" dieser umfänglichen Regelung, die zum Beispiel dafür sorgt, dass einige Gemeinden ihre Websiten vom Netz nehmen müssen, weil sie sich die nötige Betreuung, unter anderem durch fachkundige Rechtsanwälte, einfach nicht mehr leisten kann.
Unsere Politiker sprechen immer davon, die Digitalisierung voran treiben zu wollen, und dafür zu sorgen, dass schnelles Internet auch im kleinsten Winkel unserer Republik zur Verfügung stehen wird. Wenn man dann aber schon nicht in der Lage ist, die Weichen für diese Digitalisierung in die richtige Richtung zu stellen, dann ist das schon ein Armutszeugnis. Scheinbar hat unsere Regierung hat da wohl kein Interesse daran. Von ihr wurde sogar geäußert, erstmal evtl. Gerichtsverfahren abzuwarten, bevor sie das Thema angehen. Für mich nur ein weiteres Zeichen dafür, dass unsere Demokratie den Bach hinunter geht.
Das KUG war einer der besten Gesetze weltweit. Und dass man ähnliches mit der neuen Gesetzgebung erreichen kann, so man es will, zeigt Österreich sehr deutlich. Dass dies jetzt bei uns nicht geschehen ist, und dass die Schuld hier bei den Journalisten und gewerblichen Fotografen zu suchen ist, das halte ich für sehr vermessen.
Gruß Wolfgang
Moin Wolfgang,
ich versteh' Dich da ehrlich gesagt überhaupt nicht. Du bist doch sonst derjenige, der die Rechte des Einzelnen vor den Interessen der Wirtschaft schützen will!?! Die DSGVO rückt die Rechte des Einzelnen an seinen eigenen Daten (seinem Eigentum) wieder etwas mehr in den Mittelpunkt. Die Schieflage wurde in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr extremer. Die Eingrenzung des Schindluders nun als Zeichen für den Niedergang der Demokratie zu deuten, obwohl die Rechte des Einzelnen gestärkt werden, ist eine eigenwillige Interpretation. Ich hätte eher den Schindluder und die schwache Regulierung als schlechtes Zeichen gesehen.
Die Interessengruppen, die jetzt kurz vor Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist bemerken, dass sich ab 25.5. etwas ändert, haben schlicht gepennt. Sie haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Mag die DSVGO auch nicht perfekt sein, aber in der Absicht und in der Tendenz ist sie ein richtiger und wichtiger Schritt.
Dat Ei
The Norb
28.04.2018, 13:27
Mag die DSVGO auch nicht perfekt sein, aber in der Absicht und in der Tendenz ist sie ein richtiger und wichtiger Schritt.
Ich finde, in Bezug auf Fotographie ist die DSGVO kein "richtiger Schritt" sondern
"richtiger Schrott" :D
Doc Baumann ist als Fotograph ja relativ "Ideologie unverdächtig". Bei DOCMA wurde
gerade folgende Zusammenfassung veröffentlicht
Eine eigentlich sinnvolle Verordnung mit ja grundsätzlich richtiger Idee wird zwar angegangen, aber dann wird bei der Umsetzung völlig über das Ziel hinausgeschossen. Und der deutsche Gesetzgeber, der bestimmte Ausnahmen und Spezialfälle hätte feststellen können, sitzt es einfach aus, während Abmahnanwälte gierig in ihren Startlöchern sitzen.
Link zu DOCMA https://www.docma.info/blog/dsgvo-da-kommt-was-auf-sie-zu
Olaf Giermann, der Autor bei DOCMA verweisst auf einen Artikel eines offenbar
fotographierenden Rechtsanwaltes, der die DSGVO noch mal in Hinblich auf das
Thema Fotographie "ausleuchtet".
Es ist erstaunlich, wie wenig man ab Mai nur noch "darf"
Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen von bzw. mit Personen wird in Deutschland ab dem 25. Mai 2018 ganz erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Digitale Street Photography, Sportfotografie, Konzertfotografie, Hochzeitsfotografie und alle Bereiche, die absichtlich oder unabsichtlich Personen abbilden, werden bis auf weiteres nur noch unter Eingehung eines ganz erheblichen Risikos möglich sein.
Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für
- Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
- reine Analog- Fotografie,
- reine private Aufnahmen im engen persönlichen und Familien-Kreis, soweit nicht im Internet veröffentlicht werden,
- Aufnahmen von Verstorbenen.
Link zum Artikel https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
Die verhängbaren Bußgelder liegen bei bis zu 20 Mio €.
Pro "Einzelfall". Also pro Foto :D
Da kommen doch ab Mai Veränderungen auf uns zu, die völlig unfassbar und ausserhalb
jeder bisherigen Vorstellung sind - und die die Fotographie in Deutschland in einem
Maße verändern werden, das noch deutlich weiter geht als ich es in meinem - schon
etwas "zugespitzten" - Eingangsposting zu diesem Thema skizziert hatte.
Die Schweden haben das Problem mit einem einzige Satz gelöst.
„Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen
Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung.“
Geht also ganz einfach :D
Nur Merkel und Nahles kriegen diesen Satz irgendwie nicht hin.
Dabei müssen wir ihnen nun helfen,
sonst sind ab Ende Mai in der Fotoszene keine Fotographen mehr unterwegs
sondern in der Hauptsache nur noch Abmahnanwälte.
Und das: Wollen wir ja nicht :D
Klar doch - ich habe das Amtsblatt abonniert und nichts anderes zu tun, als es intensiv zu lesen und jedes Pünktchen auf seine mich betreffenden Folgen eindeutig juristisch abzuklären.
Für die Bekanntmachung, Interpretation, Umsetzung sollten eigentlich zuvörderst Regierung(en), Verwaltungen, Öffentlichkeitsarbeiter usw. sorgen. Da war in den letzten beiden Jahren verdammt wenig zu hören und zu lesen. So richtig in den Fokus rückte das Thema erst in den letzten Wochen - leider ohne jegliche Beachtung regierungsseitig.
Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten reichlich von Betroffenen erfahren...
Kennst du jemanden, der das liest?
Ich nicht.
Nicht mal Juristen.
Und ich kenne vergleichsweise viele Leute.
Es geht nicht darum ob ich Leute kenne die das lesen oder nicht. Ich schätze mal, dass es eine ziemlich langweilige Lektüre ist.
Doch wenn man sich selbstständig macht, gehört es auch dazu sich mit den Regeln dafür auseinanderzusetzen. Wer das nicht selbst tun will oder kann muss sich Hilfe dafür suchen.
Wie sonst stellt ihr Euch vor, dass die Regierung die Betroffenen informieren soll?
guenter_w
28.04.2018, 14:15
Wie sonst stellt ihr Euch vor, dass die Regierung die Betroffenen informieren soll?
Stelle mal eine Relation zwischen "Dieselskandal", dessen medialer Aufarbeitung und der DSGVO her, ich bin neugierig!
Der Grad der Betroffenheit ist bei der DSGVO wesentlich höher für jeden einzelnen Bürger als das Theater um die Grenzwerte der Stickoxide...
Nebenbei bemerkt fahre ich seit drei Jahren ein Auto mit EURO 6-Einstufung, also lange vor dem "Dieselskandal"...
screwdriver
28.04.2018, 14:30
Wie sonst stellt ihr Euch vor, dass die Regierung die Betroffenen informieren soll?
Indem die REGIERUNG sich des Themas annimmt und nicht einfach eine neue "EU-Verordnung" aus Brüssel zu Lasten der Allgemeinheit kommentarlos aussitzt.
Stelle mal eine Relation zwischen "Dieselskandal", dessen medialer Aufarbeitung und der DSGVO her, ich bin neugierig!
.
Warum soll ich ein Thema in die Diskussion nehmen das damit nichts zu tun hat. Und die mediale Aufarbeitung ist ebenfalls nicht Gegenstand dessen was ich gesagt habe.
Indem die REGIERUNG sich des Themas annimmt und nicht einfach eine neue "EU-Verordnung" aus Brüssel zu Lasten der Allgemeinheit kommentarlos aussitzt.
Es ging nur darum, dass die DSGVO seit 2 Jahren bekannt ist. Ich habe in meiner Antwort ja auch gesagt, dass es dabei egal ist ob eine Regelung sinnvoll ist oder nicht.
Aus der Diskussion zur Auswirkung auf die Fotografie halte ich mich heraus. Hier wimmelt es von Mutmaßungen und Unwahrheiten.
Ich habe beruflich mit dem Thema zu tun und es ist nicht mein Lieblingsprojekt.
Was ist denn hiermit?
http://www.privacy-regulation.eu/de/erwaegungsgrund-51-DS-GVO.htm
screwdriver
28.04.2018, 15:16
Was ist denn hiermit?
http://www.privacy-regulation.eu/de/erwaegungsgrund-51-DS-GVO.htm
Da geht es um die Verarbeitung.
Schon alleine die Anfertigung von Digitalbildern/ - Video und erst recht die dauerhafte Speicherung von Digitalaufnahmen von Personen ist doch schon von der Reglementierung erfasst.
Da geht es um die Verarbeitung.
Schon alleine die Anfertigung von Digitalbildern/ - Video und erst recht die dauerhafte Speicherung von Digitalaufnahmen von Personen ist doch schon von der Reglementierung erfasst.
Das ist doch unlogisch. Ein Bild welches nie angefertigt wurde, wird auch nicht verarbeitet.
Das ist es, was hier von Anfang entgegen gehalten wurde: es muss ein Bezug zu persönlichen Daten/ Informationen hergestellt werden.
Kurt Weinmeister
28.04.2018, 17:35
Klar doch - ich habe das Amtsblatt abonniert und nichts anderes zu tun, als es intensiv zu lesen und jedes Pünktchen auf seine mich betreffenden Folgen eindeutig juristisch abzuklären.
Ich lese das schon des öfteren, aber ich stimme Dir hier zu: für Otto Normalverbraucher ohne eigene Legal Abteilung ist das schlichtweg abwegig sich alleine darauf zu berufen (ist gutes Recht, aber meines Erachtens völlig am Verbraucher vorbei).
Selbst wenn man es liest, gibt es zu diesem Zeitpunkt keine weiterführenden Informationen und dann vergisst man die Sache ganz einfach schnell wieder.
Mag die DSVGO auch nicht perfekt sein, aber in der Absicht und in der Tendenz ist sie ein richtiger und wichtiger Schritt.
Da sind wir uns hier wahrscheinlich in der Sache sogar alle einig. Aber alleine wie mit der verunsicherten Minderheit umgegangen wird (Stichwort: Information und Klarheit in der Rechtssprechung) empfinde ich es als ein Armutszeugnis.
Ja, es stimmt, die Legislative gibt vor und die Executive darf dann interpretieren, was sich die andere Partei dabei gedacht haben könnte (man muss Gesetze schließlich im Kontext lesen und dieser geht zum Teil bis auf das römische Recht zurück).
Aber den "kleinen" Anwender quasi schutzlos Grundsatzurteile erstreiten zu lassen, halte ich persönlich für unbillig.
Die verhängbaren Bußgelder liegen bei bis zu 20 Mio €.
Pro "Einzelfall". Also pro Foto :D
Ja, aber dahinter steckt auch ein entsprechender Umsatz.
Die Realität wird anders aussehen. Du und ich stehen vor dem Kadi, der macht "Du Du" und dabei bleibt es dann auch.
Im Wiederholungsfall sieht das dann natürlich anders aus.
About Schmidt
28.04.2018, 17:56
Moin Wolfgang,
ich versteh' Dich da ehrlich gesagt überhaupt nicht. Du bist doch sonst derjenige, der die Rechte des Einzelnen vor den Interessen der Wirtschaft schützen will!?! Die DSGVO rückt die Rechte des Einzelnen an seinen eigenen Daten (seinem Eigentum) wieder etwas mehr in den Mittelpunkt. Die Schieflage wurde in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr extremer. Die Eingrenzung des Schindluders nun als Zeichen für den Niedergang der Demokratie zu deuten, obwohl die Rechte des Einzelnen gestärkt werden, ist eine eigenwillige Interpretation. Ich hätte eher den Schindluder und die schwache Regulierung als schlechtes Zeichen gesehen.
Die Interessengruppen, die jetzt kurz vor Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist bemerken, dass sich ab 25.5. etwas ändert, haben schlicht gepennt. Sie haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Mag die DSVGO auch nicht perfekt sein, aber in der Absicht und in der Tendenz ist sie ein richtiger und wichtiger Schritt.
Dat Ei
Vielleicht reden wir etwas aneinander vorbei. Ich halte Datenschutz für sehr wichtig und gebe dir in vielen Punkten recht, keine Frage. Nur kann einfach nicht jedermann das geforderte so umsetzen wie gewünscht. Wenn eine relativ große Gemeinde sagt, dass das, was von der DSGVO gefordert wird, für sie nicht erfüllbar ist, und sie deshalb ihre Website vom Netz nehmen müssen, dann läuft hier was falsch und man ist scheinbar über das Ziel hinaus geschossen. Es sind einfach zu viele Faktoren zu beachten, und das nicht nur einmal sondern ständig. Im Prinzip braucht jeder, der eine Website für eine Behörde, Unternehmen oder Gemeinde / Stadt betreibt, ein IT Fachmann der sich absolut und genau mit der DSGVO auskennt, und muss das ganze dann auch noch von einem Anwalt für IT überprüfen lassen und das ständig.
Dass sich unsere Regierenden dann damit aus der Affäre ziehen, indem man sagt, man warte mal die Entscheidungen von den Gerichten ab, das ist ein fach ein Armutszeugnis. So recht weiß ich nicht, wie ich das Einordnen soll. Totales versagen, komplette Ahnungslosigkeit, oder Verlagerung von Kompetenzen, nach dem Motto, sollen doch andere entscheiden, nicht unser Problem? Wenn das noch Demokratie sein soll, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Der Sektor Bild/Foto ist ja nur eine "Randerscheinung" was diese neue Verordnung betrifft. Es trägt ja ein Rattenschwanz hinter sich her. Wie soll noch eine Schülerzeitung gemacht werden. Was ist mit Bildern für ein Amtliches Nachrichtenblatt? Ich habe die Zeitschrift "Funkamateur" abonniert und bekomme die CQDL vom DARC. Beide Zeitschriften drucken Berichte und Bilder von Funkamateuren weltweit ab. Woher sollen sie nun ihre Berichte und Bilder beziehen, wenn die neue Verordnung die Texte einschränkt und die Fotos von Veranstaltungen praktisch verbietet? Hier tauchen eine Unzahl von Problemen auf, die nicht jeder Hans und Kunz überblicken kann.
Ein Bekannter hat ein Unternehmen mit fünf Leuten, welche Elektromotore, Antriebe, Pumpen, Belüftungs und Klimaanlagen, Windräder, Aufzüge und ähnliches betreuen und Reparieren. Die Website kann er nur noch deshalb weiter laufen lassen, weil sein Sohn Diplominformatiker ist, an einer Uni arbeitet und dort Fachleute das für ihn Überprüfen konnten. Für weiteres hat der gute Mann einfach keine Zeit, bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen 10 und 14 Stunden. Soll er etwa noch Abendkurse zur Einhaltung der DSGVO belegen?
Meine Schwester hat jahrelang die Website einer Uni betreut, auch das hat sie mit dieser neuen Verordnung an den Nagel gehängt, da sie sagt, dass sie das alles nicht mehr zu leisten im Stande ist.
Bei aller liebe zum Datenschutz, das ganze ist in meinen Augen sehr Weltfremd.
Gruß Wolfgang
...
Der Sektor Bild/Foto ist ja nur eine "Randerscheinung" was diese neue Verordnung betrifft.
...
Gruß Wolfgang
Nicht wirklich.
Eine Personenanzahl größer als 10 Millionen nutzt ein Smartphone zur digitalen Datenerhebung - täglich.
Wieviele davon stellen diese Bilder gleich ins Netz - für jeden sichtbar?
So wird das Ausmaß anders beziffert werden müssen.
Es betrifft durchaus eine große Anzahl Menschen in Deutschland.
Und unter diesen sind viele, die von der Einschränkung ihrer "Meinungsfreiheit"
noch nichts gehört haben, mit der sie in die Rechte anderer eingreifen.
The Norb
28.04.2018, 18:28
Die Realität wird anders aussehen. Du und ich stehen vor dem Kadi, der macht "Du Du" und dabei bleibt es dann auch.
Im Wiederholungsfall sieht das dann natürlich anders aus.
Ich will aber nicht "vor den Kadi" - sondern einfach weiter Fotos machen
wie die letzten 40 Jahre auch ! :D
Ausserdem braucht man für das Thema offensichtlich hochspezialisierte
Anwälte - und ich will mein Geld nicht zum Advokaten bringen, sondern
mir vielleicht mal nen Objektiv oder noch ne andere Kamera kaufen.
Daß ist das was ich will - und wahrscheinlich daß was alle anderen hier
auch möchten. Ich bin auch absolut für Datenschutz - aber ich möchte nicht
zum Exempel für drakonische Bußgelder werden bloß weil ich in meiner
Heimatstadt samstags 'nen Foto auf dem Wochenmarkt mache :D
Oh Mann, hoffentlich liest das nicht hier zufällig jemand und glaubt womöglich noch, einer der hier schreibenden hätte auch nur einen blassen Schimmer von dem, über das er hier schriebt.
Soviel mit Vehemenz vertretenen Unverstand gibt es wirklich selten auf einem Haufen.
Als Informationsquelle taugt der Thread wahrlich nicht. Immerhin liefert er Anreize, sich mal mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen.
anfaenger
28.04.2018, 19:41
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/
Kurt Weinmeister
28.04.2018, 20:06
Soviel mit Vehemenz vertretenen Unverstand gibt es wirklich selten auf einem Haufen.
Von Deiner Vita her bist Du kein Jurist.
Wie sagte letztens ein Notar auf einer Hauptversammlung: "Herr Kollege ..." .... "Ich bin nicht ihr Kollege" ... "dann hören Sie gefälligst auf, mir juristische Ratschläge erteilen zu wollen".
Will heißen: wir halten uns hier - wenn wir nicht vom Fach sind - raus und frönen uns unserer Laienmeinung.
Das ist für mich völlig OK und bedarf auch keiner weiteren Wertung.
Das Thema berührt - unabhängig davon, ob es uns auch juristisch tangiert - und das ist, was für mich zählt.
About Schmidt
28.04.2018, 20:41
Oh Mann, hoffentlich liest das nicht hier zufällig jemand und glaubt womöglich noch, einer der hier schreibenden hätte auch nur einen blassen Schimmer von dem, über das er hier schriebt.
Soviel mit Vehemenz vertretenen Unverstand gibt es wirklich selten auf einem Haufen.
Es reicht doch wenn einer die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. ;)
Gruß Wolfgang
Tierfreund
28.04.2018, 22:06
Hallo alle zusammen,
dieses Thema geht alle an. Ich weiß nicht ob dies die richtige Rubrik dafür ist aber es ist wichtig, ansonsten können wir unser Hobby bald an den Nagel hängen.Am 25.5 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft und das besagt das keine Personen ohne Einwilligung mehr auf den Bildern oder Filmen die veröffentlicht werden zu sehen sein dürfen. So das war das wichtigste in aller kürze.
Hier ist ein Link zu einer Seite wo man eine Petition online unterschreiben kann um den politischen Schwachsinn Einhalt zu gebieten.
[URL="https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse"][PHP]https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Betr.: Rechte am Bild
Schwere Zeiten für Fotografen und Filmer
Hier die Links wie besprochen.
https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/praxisreihe/PraxisReihe-1-Datenschutz-bei-Vereinen.pdf
https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
================================================== ===============
Liebe Clubkameraden,
da gehen wir schweren Zeiten entgegen.
Theoretisch müssten alle Bilder auf den FFC-Internetseiten auf denen (wenn auch nur im
Hintergrund) Personen zu sehen sind, gelöscht werden. Das Gleiche gilt für unseren
zukünftigen Ausstellungsbilder.
Genaugenommen wäre es auch nicht mehr möglich die Filme unserer Fotoclubausflüge zu
zeigen. Die dort zu sehenden Mitglieder könnten sich ja noch einverstanden erklären, aber es
sind auch jede Menge anderer Personen zu sehen.
In den nächsten Versammlungen haben wir also Gelegenheit und über dieses Thema noch
ausführlich zu unterhalten.
Gruß
Hansdieter Gehres
------------------------------------------------------------------------------
Als Info anbei eine Zusammenfassung über die Rechtslage!!
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Ab dem 25.05.2018 gilt die bereits vor rund 2 Jahren in Kraft getretene
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Je näher dieser Termin rückt, desto hektischer
und zugleich verwirrender wird die Diskussion über die Auswirkungen.
Rechtslage in Zukunft
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar
abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im
Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem
Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt
werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen
und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem.
Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen „für ganz oder teilweise
automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte
Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder
gespeichert werden sollen“. Damit ist jegliche „automatisierte Verarbeitung“ ohne Einwilligung
oder „berechtigtes Interesse“ grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter
Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis
vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos
grundsätzlich verboten.
Digital Fotografieren = Datenerhebung & Datenspeicherung
Doch warum ist jedes Foto mit einer erkennbaren Person darauf ab dem 25. Mai 2018 eine
erlaubnisbedürftige Datenerhebung? Weil bei der modernen, digitalen Fotografie neben dem
Abbild der Person zudem noch weitere Daten gespeichert werden, die mit der Person in
Verbindung gebracht werden können. Moderne Kameras erhalten neben dem auf dem Foto
abgebildeten Ort auch unter Umständen GPS-Daten, Datum, Tageszeit etc. fest. Diese finden
sich z.B. in den EXIF-Daten und/oder den IPTC-Daten. Damit kann dann z.B. darauf
rückgeschlossen werden, wann sich diese Person wo befand. Eine Erhebung solcher
personenbezogenen Daten ist zukünftig von einer Erlaubnis aus der DSGVO oder Einwilligung
der abgebildeten Person abhängig.
Ausnahmen nur für Analog-Fotografie Haushalt & Tote
Das altbewährte KUG ist ab dem 25. Mai 2018 kaum noch anwendbar. Unter seinen
Anwendungsbereich fallen nur noch rein analoge Aufnahmen und die sogenannte
„Haushaltsausnahme“ für Fotos im persönlichen und familiären Bereich. Diese Erlaubnis ist
jedoch schon überschritten, wenn private Fotos im Internet veröffentlicht werden. Auch
unterfallen z. B. Fotos von bereits verstorbenen Personen nicht der DSGVO. Für sie gelten
weiter die bewährten Regeln des KUG.
Zwar finden sich in Art. 6 Abs. 1 DSGVO diverse Ausnahmen für die Zulässigkeit einer
Datenverarbeitung. Diese sind aber auf die Erstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von
personenbezogenen Fotos zum Zwecke der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
gerade nicht anwendbar. So können sich z. B. Event-Fotografen, Influencer, UnternehmensPressesprecher
oder Blogger für gewöhnlich weder auf die Erfüllung eines Vertragszwecks (Art.
6 Abs. 1 Lit b DSGVO), die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Lit c DSGVO)
oder rechtssicher auf ein so genanntes „berechtigtes Interesse“ (Art. 6 Abs. 1 Lit f DSGVO)
berufen. Denn im Gegensatz zu klassischem Journalismus, Wissenschaft & Forschung oder
Kunst ist PR im Zweifel als Werbung einzuordnen. In einer Einzelfallabwägung überwiegen die
Rechte des Foto-Verbreiters außerdem nicht das generelle Verbot einer Verarbeitung.
Schließlich wäre meist fraglich, ob diese Datenverarbeitung wirklich immer „erforderlich“ im
Sinne des Art. 6 DSGVO ist.
Wildcard Einwilligung
Die Einholung einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Lit a DSGVO) wird oft faktisch nicht möglich sein.
Noch schlimmer: Sie gibt auch keine dauerhafte Rechtssicherheit für den Fotografen. Denn
erstens hat der Fotograf grundsätzlich die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung.
Zweitens: Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann der Abgebildete seine Einwilligung aber auch
jederzeit und ohne Begründung widerrufen! Konsequenz: Auch ein rechtmäßig hergestelltes,
personenbezogenes Foto darf dann ab sofort nicht mehr verbreitet werden. Die bewährte KUGAusnahme
„Person als Beiwerk“ z. B. vor einer Sehenswürdigkeit ist damit faktisch tot.
Tschüß „Beiwerk“, es war nett mit dir
Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie
freie Fotografen, Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher,
Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der
Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und
Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO
drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten
Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.
Konsequenzen für Praktiker in der Fotografie
Schlicht und einfach: Wenn Sie nicht für die so genannte institutionalisierte Presse oder ein
Rundfunkunternehmen bzw. dessen Zulieferer, Wissenschaft & Forschung oder „Kunst“
arbeiten, können Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Fotos und Filmaufnahmen, auf denen
Personen zu erkennen sind, in Zukunft nur noch mit deren Einwilligung anfertigen, speichern
und/oder verarbeiten sowie weitergeben, nutzen etc. Achtung: In die Kamera lächeln ist keine
ausreichende Einwilligung! Die Frage, ob eine der Ausnahmen des Art. 6 DSGVO für Sie als
Fotograf einschlägig ist, wird wohl erst eine jahrelange Rechtsprechung beantworten. Bis
entsprechende Fälle durch die Instanzen getrieben wurden, können schon aus
Haftungsgründen leider keine anderen Empfehlungen gegeben werden.
Gerade Unternehmens-PR, Vereinsarbeit und freie Fotografen haben bald ein massives
Problem. Es heißt DSGVO.
Für betroffene Fotografinnen & Fotografen folgt daraus:
· Sportfotografie wird sich bis auf Weiteres ab dem 25.05.2018 die Einwilligung zufällig
oder absichtlich abgelichteter Zuschauer eines Sport-Events einholen müssen. Für
teilnehmende Sportler eines öffentlichen Sport-Events wird eine Einwilligung insbesondere bei
Einladung von Medien anzunehmen sein. Ob z. B. Aushänge von Sportvereinen, die auf
Fotografie u.ä. hinweisen, das Hausrecht so regeln, das eine Einwilligung der Zuschauer
angenommen werden darf, ist ungeklärt.
· Vergleichbares gilt für Konzertfotografie und Eventfotografie
· Street Photography kann unter den Erlaubnistatbestand für Kunst fallen. Es wird aber
damit zu rechnen sein, dass vor Gericht stets Einzelfallentscheidungen gefällt werden. Eine
Verwertung der Aufnahmen z. B. für Werbung dürfte grundsätzlich ausgeschlossen sein. Auch
werden Abgebildete, wie bisher unter dem KUG, schwerwiegendere Persönlichkeitsrechte in die
Waagschale werfen können, die durch Veröffentlichung von Street Photography ohne
Einwilligung verletzt werden könnten.
· Während Hochzeitsfotografie sich gegenüber dem Hochzeitspaar auf ihre vertragliche
Vereinbarung wird berufen können, wird diese nicht automatisch auch für Hochzeitsgäste
gelten. Hochzeitsfotografen werden also gut beraten sein, entweder mit dem Hochzeitspaar
zusammen Einwilligungen aller Gäste einzuholen oder aber sich durch das Hochzeitspaar von
jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste freistellen zu lassen. Letzteres wird sie aber allenfalls
vor Schadensersatzansprüchen schützen können, nicht z. B. vor Auskunfts- &
Löschungsansprüchen.
Für jegliche Fotografie mit der Möglichkeit auf personenbezogene Bilder kann in Zukunft ein
umfangreiches Einwilligungs-Regelwerk unerlässlich werden. Betroffene, also auf den Fotos
abgebildete Personen, müssen gemäß der DSGVO umfassend darüber aufgeklärt werden, was
mit den personenbezogenen Daten (= Fotos) geschieht. Die Inanspruchnahme anwaltlicher
Beratung bei Erstellung einer solchen DSGVO-sicheren Einwilligungserklärung dürfte
unerlässlich sein.
Rechte von Betroffenen
Von einer Bildaufnahme, also einer Datenerhebung und -speicherung Betroffene, also die
Abgebildeten, haben umfassende Rechte gegen den Fotografen. So bestehen umfangreiche
Informationspflichten und umfangreiche Rechte auf Auskunft in Art. 13-15 DSGVO. In Art. 16 –
20 DSGVO sind die Rechte auf Berichtigung und Löschung der Betroffenen geregelt.
Schließlich finden sich in Art. 21 und 22 DSGVO das Widerspruchsrecht des Abgebildeten und
ein Recht auf automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall. Der Übersichtlichkeit halber
werden diese Rechte hier nicht weiter erläutert.
Mögliche Sanktionen
In Art. 77 – 84 DSGVO finden sich umfangreiche Rechtsbehelfe und Sanktionsmöglichkeiten
bei Verstößen gegen die DSGVO. So kann sich jeder Betroffene, also z.B. auf Fotos
abgebildete Personen gemäß Art. 77 DSGVO neben anderen Rechtsbehelfen bei einer
Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen, wenn er der Meinung ist, dass z. B. die
Datenverarbeitung eines Fotografen, also z.B. das Anfertigen & Speichern eines Fotos, gegen
die DSGVO verstößt. Unter Umständen kann er diese Aufsichtsbehörde sogar gemäß Art. 78
DSGVO verklagen. Ebenso kann er gemäß Art. 79 DSGVO gegen „Verantwortliche oder
Auftragsverarbeiter“, also gegen Fotografen und deren Dienstleister wie z. B. Speicheranbieter
sowie gegen deren Kunden klagen. Bei all diesen Rechtsbehelfen darf es sich gemäß Art. 80
DSGVO sogar von einer Organisation ohne Gewinnabsicht, wie z.B. einem
Verbraucherschutzverein, vertreten lassen.
Daneben haben von illegaler Datenerhebung wie z.B. der Anfertigung und Speicherung sowie
Weitergabe eines Fotos Betroffene abgebildete gemäß Art. 82 DSGVO das Recht auf
materiellen und immateriellen Schadensersatz gegen den verantwortlichen Fotografen oder
dessen Auftragsverarbeiter also auch z. B. auf eine Art „Schmerzensgeld“. Dabei haftet
grundsätzlich jeder an der Datenverarbeitung beteiligte Verantwortliche für den Schaden
gesamtschuldnerisch, also jeder für den gesamten Schaden. Der Betroffene kann sich also den
solventesten Verantwortlichen herauspicken oder gleich gegen mehrere verantwortliche
vorgehen. Mehrere verantwortliche können einander auch in Regress nehmen.
Bis zu 20 Millionen € Bußgeld – pro Fall.
Schließlich drohen verantwortlichen Fotografen empfindliche Bußgelder, die gemäß Art. 83
DSGVO „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Im vorliegenden Fall der
unrechtmäßigen Datenerhebung durch Anfertigung von personenbezogenen Aufnahmen
drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis
zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen
Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Schon jetzt werden einige Datenschutzbehörden tätig und verschicken Fragebögen z. B. an
Arztpraxen, wie weit der Stand der Umsetzung der DSGVO sei. Künftig dürften dann
schwerwiegendere Maßnahmen vergleichbar denen der Finanzbehörden, wie Außenprüfung u.
ä. drohen. Darauf sollte jeder Fotograf und jeder Verarbeiter von Fotos und Filmen vorbereitet
sein.
7 Tipps für die digitale Fotobranche:
1. In die Kamera lächeln ist keine Einwilligung!
2. Ist mind. eine lebende Person auf dem Foto erkennbar, wird eine Einwilligung oder
Ausnahme des Art. 6 DSGVO benötigt! Ausnahmen:
o Aufnahmen sind für Erfüllung oder Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit den
Abgebildeten erforderlich oder
o Aufnahmen sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich oder
o Aufnahmen sind erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen oder
o Aufnahmen sind für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse
liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder
o Aufnahmen sind zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die
Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Abgebildeten überwiegen, insbesondere,
wenn es sich um ein Kind handelt.
================================================== =======
ACHTUNG, das betrifft auch uns !!!
Dies gilt bereits für unsere/Eure nächste Ausstellung !!!
https://www.nikon-fotografie.de/2018/04/24/meinungsfreiheit-information-fotografie-aus/
Meinungsfreiheit und Information in der Fotografie vor dem Aus?
Ab dem 25. Mai 2018 dürfen sich Fotografen warm anziehen, denn es wird sehr eng für
die, die in Medien, so auch in Foren Bilder veröffentlichen.
Auch an uns treten immer mehr Mitglieder und Besucher heran, die gern erfahren würden, wie
wir ab dem 25. Mai 2018, zu dem die Datenschutz-Grundverordnung scharfgeschaltet wird, mit
Menschenbildern umgehen. Nun, ehrlich gesagt, wir wissen es noch nicht so genau und
sammeln zurzeit noch so viele Informationen wie möglich, stehen in Kontakt mit unserem
Anwalt und zahllosen anderen Medien und Menschen, die betroffen sind.
Zum Einstieg in das Thema möchten wir einen kleinen Abdruck aus einem Artikel von
FREELENS (Vielen Dank für die Erlaubnis zur Veröffentlichung) zitieren, der die Thematik und
damit die Problematik gut skizziert:
FREELENS PRESSEMITTEILUNG ZUR DSGVO
Wenn Menschen zum Problem werden & die Meinungs- und Informationsfreiheit
verschwindet
Ab dem 25. Mai 2018 wird es eng. Eng für Fotografen, eng für die, die Fotos
veröffentlichen.
Denn ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Danach
wird das Fotografieren von Menschen zu einem Akt der personenbezogenen
Datenerhebung – und fällt somit unter die DSGVO. Das Problem: laut der neuen
Verordnung muss bereits vor der Aufnahme die Einwilligung aller Abgebildeten eingeholt
werden.
Doch wie soll das gehen?
Soll ein Fotograf jetzt, wenn er die Südkurve im Signal Iduna Park während eines BundesligaSpiels
fotografiert, hunderte Personen um Erlaubnis bitten? Ja, lautet die Antwort, er muss
sogar. Bis er alle Personen gefragt hat, ist das Spiel allerdings längst vorbei.
Und bisher?
Bisher durften Personen unter bestimmten Umständen auch ohne schriftliche Einwilligung
fotografiert und veröffentlicht werden. Das regelte ein altes Gesetz von 1907, das sogenannte
Kunsturhebergesetz. Darin heißt es ganz pragmatisch, dass Bilder ohne die Einwilligung der
abgebildeten Personen verbreitet werden dürfen, wenn »die Personen nur als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen«. Damit ist gemeint und wurde durch die
Rechtsprechung der letzten 111 Jahre gefestigt: Wenn die Person für die wesentliche
Bildaussage unwichtig ist, darf sie auch veröffentlicht werden. Wäre dies nicht so, dürften
nämlich grundsätzlich nur menschenleere Straßen fotografiert werden.
Genau dies wird jetzt geschehen. Digitale Fotos von Menschen beinhalten personenbezogene
Daten wie Aussehen, Alter, Geschlecht, Ort und Datum der Aufnahme, etc. – und da greift die
DSGVO voll durch. Keine Aufnahme, von wem auch immer, darf ohne Genehmigung erstellt
und schon gar nicht veröffentlicht werden. Dies wird weitreichende Konsequenzen für den
Bildermarkt haben – und zwar nicht nur für Fotografen und Agenturen, sondern auch für
Unternehmen, Vereine, Politiker…
Der ganze Artikel kann hier gelesen werden.
Einen weiteren Artikel zum Thema Menschen auf digitalen Bildern haben wir unter diesem Link
gefunden: Wissen zur DSGVO 7 – Tipps für Fotografen
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About Schmidt
29.04.2018, 07:44
Hier ist ein Link zu einer Seite wo man eine Petition online unterschreiben kann um den politischen Schwachsinn Einhalt zu gebieten.
Sorry, ich wettere ja auch gegen Teile dieser Verordnung. ABER, es ist kein politischer Schwachsinn! Was mit erhobenen Daten passieren kann, zeigt das Beispiel Facebook. Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn jemand unter deinem Namen, mit deiner Identität, möglicherweise noch mit deinem Passwort und/oder Kreditkarte kiloweise Chemikalien zum Bau von Terrorbomben gekauft hat, und du hinterher deine Unschuld beweisen musst. Die neue DSGVO dient auch dazu, dies zu verhindern. Das als politischen Schwachsinn abzutun zeugt von Ignoranz auf der ganzen Linie.
Gruß Wolfgang
lampenschirm
29.04.2018, 08:27
ich habe nur einen Bruchteil hier gelesen......
mir ist nur nicht klar warum analoge Knipsen nicht betroffen sein sollen. Ich kann doch bestens scannen.
oder ich kann vom TV Standbilder ziehen von irgend welchen Liveveranstaltungen ....ist da jetzt z.b. der TV-Sender in der Pflicht ?
die Qualität der Bilder wird ev. nicht berrauschend sein aber die Gesichter sicher erkennbar sein
About Schmidt
29.04.2018, 08:39
ich habe nur einen Bruchteil hier gelesen......
mir ist nur nicht klar warum analoge Knipsen nicht betroffen sein sollen. Ich kann doch bestens scannen.
oder ich kann am TV Standbilder ziehen von irgend welchen Liveveranstaltungen ....
Das analoge Bild, welches mit Film erzeugt wurde ist kein Datensatz, so einfach ist das. Ein digital erstelltes Bild sind nichts anderes als Daten, deshalb greift hier der Datenschutz. Machst du durch scannen oder abfotografieren aus einem analogen Bild (Negativ) ein digitales Bild, fertigst du ein Datensatz an, wobei dann sofort die Datenschutzverordnung greift. Nur ein Bild, das von der Herstellung bis zur Ausgabe analog gefertigt wird ist nicht betroffen.
Momentan sieht die Lage so aus, dass schon das erstellen eines digitalen Bildes (Erstellung eines Datensatzes) auf der ein Mensch zu sehen ist, unter strafe gestellt werden kann. (nicht muss!)
Gruß Wolfgang
lampenschirm
29.04.2018, 08:49
irgend jemand ausserhalb Europa kann mein Abzug scannen oder zuerst für sich privat ablichten und danach digital nach Europa kommen lassen ......hmmmm.....
oder ganz simpel: ein Touri knipst in Europa und veröffentlicht am an anderen Ende der Welt seine Bilder....
wir schauen für saubere Schornsteine und neben an wird alles ungefiltert in die Luft geblasen was mit dem.Wind auch zu uns kommt....
About Schmidt
29.04.2018, 09:04
irgend jemand ausserhalb Europa kann mein Abzug scannen oder zuerst für sich privat ablichten und danach digital nach Europa kommen lassen ......hmmmm.....
oder ganz simpel: ein Touri knipst in Europa und veröffentlicht am an anderen Ende der Welt seine Bilder....
wir schauen für saubere Schornsteine und neben an wird alles ungefiltert in die Luft geblasen was mit dem.Wind auch zu uns kommt....
Ich sag nun mal lieber nichts dazu. ;)
lampenschirm
29.04.2018, 09:22
zuerst müsste das weltweite freie internet unterbunden werden a la China und innerhalb des Staates eine ebenso horrende Datenpolzei aufgestellt werden..........
n.b.
.vor einigen Wochen war da auf GMX mal nen Bericht über eine Region dort in China wo an jeder zweiten Ecke eine Cam steht und auch sonst alle sozialen Tätigkeiten zentral erfasst werden (wie oft warst bei der Grossmutter im Spital) wobei die Firmen wo man arbeitet auch einbezogen werden.......das hat dann alles einen Einfluss ob du z.b Kredit bekommmst oder einen (guten) Job.....
eine Person wurde proforma polizeilich in einer Stadt ausgeschrieben keine 2Std. und er wurde dank der Cams bzw. Gesichtserfassung aufgespürt bzw. umstellt
Wie heisst es noch in der Schule?
Thema verfehlt, setzen 6!
lampenschirm
29.04.2018, 10:08
Datenschutz.......
Datenschutz.......
Es geht hier dennoch um den Bezug zur Fotografie.
Soll jetzt jeder noch von seiner Bank berichten oder von x und y, die für ihren Berufszweig ...
Es ist viel sinnvolles dabei, aber auch mit viel Aufwand.
Tierfreund
29.04.2018, 12:11
Sorry, ich wettere ja auch gegen Teile dieser Verordnung. ABER, es ist kein politischer Schwachsinn! Was mit erhobenen Daten passieren kann, zeigt das Beispiel Facebook. Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn jemand unter deinem Namen, mit deiner Identität, möglicherweise noch mit deinem Passwort und/oder Kreditkarte kiloweise Chemikalien zum Bau von Terrorbomben gekauft hat, und du hinterher deine Unschuld beweisen musst. Die neue DSGVO dient auch dazu, dies zu verhindern. Das als politischen Schwachsinn abzutun zeugt von Ignoranz auf der ganzen Linie.
Gruß Wolfgang
Ich bin keines falls Ignorant auf der ganzen Linie, nur hinterfrage ich viele Sachen die in diesen Land laufen wahrscheinlich anders. Da wo Datenschutz angebracht ist, ist das in Ordnung. Nur bei der Fotografie hört es irgend wo auf. Schau mal Deine Bilder an wie viele Du hast wo Fremde Menschen zu sehen sind. Ob das Urlaubsbilder sind oder von Konzerten oder von Sportveranstalltungen. Willst Du echt in Zukunft jeden fragen ob er mit ins Bild will? Oder werden in Zukunft in Stadien und Konzerthallen durchsagen gemacht wie "Liebe Zuschauer im Stadion oder der Konzerthalle wird fotografiert, wenn sie nicht mit auf den Bildern möchten bitten wir Sie das Stadion zu verlassen".:eek::(;)
Wenn jemand sein Smartphon online nutzt weiß doch schon jeder wo man sich aufhält. Da ist Datenschutz gut. Oder die Überwachung der EC oder Master Card, wenn man sie nutzt weiß jeder wo Du was und zu welchen Preis gekauft hast. Da ist Datenschutz gut. Denn in beiden Fällen geht das niemanden etwas an. Deshalb muss auch das Bar Geld bleiben den somit entzieht man sich der Kontrolle und mein Smartphon ist nur selten Mobil online. Ich sag nur soviel. Die Stasi war ein Scheißdreck gegen das was heute läuft!
The Norb
29.04.2018, 12:32
Das analoge Bild, welches mit Film erzeugt wurde ist kein Datensatz, so einfach ist das. Ein digital erstelltes Bild sind nichts anderes als Daten, deshalb greift hier der Datenschutz. Machst du durch scannen oder abfotografieren aus einem analogen Bild (Negativ) ein digitales Bild, fertigst du ein Datensatz an, wobei dann sofort die Datenschutzverordnung greift. Nur ein Bild, das von der Herstellung bis zur Ausgabe analog gefertigt wird ist nicht betroffen.
Momentan sieht die Lage so aus, dass schon das erstellen eines digitalen Bildes (Erstellung eines Datensatzes) auf der ein Mensch zu sehen ist, unter strafe gestellt werden kann.
Ja genau - das Fotographieren mit 36er Kleinbildfilm erzeugt keine "Daten"
im Sinne des Gesetzes. Der Druck auf den Auslöser einer digitalen Fotokamera
hingegen schon - weil du in dem Moment digitale Daten auf der SD-Karte
"speicherst". Darin liegt eine völlig neue "Bewertung" von Fotographie, denn
du brauchst schon für das blosse Fotographieren u.U. schriftliche Genehmigungen
und zwar bereits bevor du das Foto machst.
So sehen das zumindest FREELENS als Fotographenverband, DOCMA als Fotomagazin
und sehr viele Anwälte die ab Mai vermutlich sehr viel Post an uns verschicken
möchten :D
Vielleicht sollte Deutschland etwas gegen diese selbsternannten Hilfssheriffs (Abmahnanwälte) unternehmen. Solche Typen untergraben doch das Rechtssystem. Dafür gäbe es doch eigentlich die Gerichte, oder sehe ich da was falsch?
About Schmidt
29.04.2018, 14:04
Ich bin keines falls Ignorant auf der ganzen Linie, nur hinterfrage ich viele Sachen die in diesen Land laufen wahrscheinlich anders. Da wo Datenschutz angebracht ist, ist das in Ordnung. Nur bei der Fotografie hört es irgend wo auf. Schau mal Deine Bilder an wie viele Du hast wo Fremde Menschen zu sehen sind. Ob das Urlaubsbilder sind oder von Konzerten oder von Sportveranstalltungen. Willst Du echt in Zukunft jeden fragen ob er mit ins Bild will? Oder werden in Zukunft in Stadien und Konzerthallen durchsagen gemacht wie "Liebe Zuschauer im Stadion oder der Konzerthalle wird fotografiert, wenn sie nicht mit auf den Bildern möchten bitten wir Sie das Stadion zu verlassen".:eek::(;)
Wenn jemand sein Smartphon online nutzt weiß doch schon jeder wo man sich aufhält. Da ist Datenschutz gut. Oder die Überwachung der EC oder Master Card, wenn man sie nutzt weiß jeder wo Du was und zu welchen Preis gekauft hast. Da ist Datenschutz gut. Denn in beiden Fällen geht das niemanden etwas an. Deshalb muss auch das Bar Geld bleiben den somit entzieht man sich der Kontrolle und mein Smartphon ist nur selten Mobil online. Ich sag nur soviel. Die Stasi war ein Scheißdreck gegen das was heute läuft!
Ja genau - das Fotographieren mit 36er Kleinbildfilm erzeugt keine "Daten"
im Sinne des Gesetzes. Der Druck auf den Auslöser einer digitalen Fotokamera
hingegen schon - weil du in dem Moment digitale Daten auf der SD-Karte
"speicherst". Darin liegt eine völlig neue "Bewertung" von Fotographie, denn
du brauchst schon für das blosse Fotographieren u.U. schriftliche Genehmigungen
und zwar bereits bevor du das Foto machst.
So sehen das zumindest FREELENS als Fotographenverband, DOCMA als Fotomagazin
und sehr viele Anwälte die ab Mai vermutlich sehr viel Post an uns verschicken
möchten :D
Es ist ja nicht nur das Problem, dass man vorab eine Einverständniserklärung braucht, sondern diese kann nun jeder Zeit widerrufen werden. Also vollkommener Unsinn, da gebe ich euch recht. Dennoch bin ich der Meinung, ihr schießt etwas über das Ziel hinaus. ;)
Vielleicht sollte Deutschland etwas gegen diese selbsternannten Hilfssheriffs (Abmahnanwälte) unternehmen. Solche Typen untergraben doch das Rechtssystem. Dafür gäbe es doch eigentlich die Gerichte, oder sehe ich da was falsch?
Das ist es, was ich meine, wenn ich sage, dass unsere Demokratie mehr und mehr eingeschränkt wird. Es gibt immer mehr , Verordnungen und Gesetze, was kein Mensch mehr überblickt und öffnet Abmahnanwälten (Gesetzesmaffia, nenne ich sie) Tür und Tor. Die neue Verortung ist ein gutes Beispiel dafür und wird viele dieser Gesetzes-Mafiosi auf den Plan rufen. Nichts desto trotz hat das Gesetz auch was gutes und damit eine Berechtigung. Der Fehler ist nicht das Gesetz an sich, sondern die nicht stattgefundene Überarbeitung durch unsere Regierung. Wie sagte heute jemand im Radio, wir haben keine Kanzlerin, wir haben eine Abkanzlerin, denn wir werden von mir nur noch abgekanzelt.
Gruß Wolfgang
conradvassmann
29.04.2018, 14:29
Mein Gehirn speichert auch personenbezogene Daten, wie gehe ich damit um?
Sennaspy
29.04.2018, 14:42
Sind es besonders sensible Daten, musst du wohl eine persönliche Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen und brauchst einen eigenen Datenschutzbeauftragten. :lol:
The Norb
29.04.2018, 20:46
Mein Gehirn speichert auch personenbezogene Daten, wie gehe ich damit um?
Aber nicht digtal wie unsere Kameras vermute ich :D
Mein Gehirn speichert auch personenbezogene Daten, wie gehe ich damit um?
Trink einen mehr, das hilft nicht nur gegen zu viele Daten im Hinrn sondern auch gegen solche Threads wie den hier.
Punkt 1 zum sachlichen Anwendungsbereich:
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Dat Ei
Kurt Weinmeister
29.04.2018, 21:29
Wenn Du Dich auf das Hirn beziehst, Frank: die Verarbeitung würde ich schon als 'teilautomatisiert" betrachten.
Aber Dateisystem? Ok, ich habe definitiv ein Dat-Ei-System...
Dat Ei
Kurt Weinmeister
29.04.2018, 22:04
Aber Dateisystem
Da steht doch "sowie" -> gleichbedeutend wie oder.
Oder nicht?
Entweder automatisiert oder manuell im Dateisystem.
Anyway: Gehirn fällt da eh' nicht darunter.
Vielleicht sollten wir über fund rausing eine Kamera entwickeln, die zwar aussieht wie analog aber doch digital aufnimmt. Und zwar nicht in einen Dateisystem.
Aber Dateisystem?
Du arbeitest eindeutig Objektorientiert :D
The Norb
29.04.2018, 22:26
Trink einen mehr, das hilft nicht nur gegen zu viele Daten im Hinrn sondern auch gegen solche Threads wie den hier.
Die Diskussion um die DSGVO begann hier im Thread vor 4 Wochen.
Obwohl du von Anfang an mitgelesen hast, gibt es aber bisher keinen wirklich
"sachlichen" Beitrag von dir. Das ist natürlich etwas wenig.
Wenn FREELENS also Unrecht hat, und wenn DOCMA auch Unrecht hat,
https://www.docma.info/blog/dsgvo-da-kommt-was-auf-sie-zu
....wenn also alle mit der bisherigen Einschätzung völlig daneben liegen
sollten: Du bist herzlich eigeladen, uns an deiner Einschätzung teilhaben zu
lassen
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
Das Thema berührt - unabhängig davon, ob es uns auch juristisch tangiert - und das ist, was für mich zählt.
Das finde ich ganz klar auch - und daß es viele Leute gibt, die sich da für den
kommenden Monat Mai und die Zeit danach die allergrössten Sorgen machen
- ist glaube ich inzwischen ja auch deutlich geworden.
Deswegen hat eine Diskussion darüber auch aus fotographischer Sicht ihre
absolute Berechtigung ! :D
... gibt es aber bisher keinen wirklich
"sachlichen" Beitrag von dir.
Nur weil du von Anfang an alle (nicht nur meine) sachlichen Beiträge ignoriert hast, heißt es nicht, dass es sie nicht gab. Von denen, die dir bereits zu Anfang mittels Sachverstand klar kommuniziert hatten, dass du hier eine typische Hype-Sau mittels Fake News durch das Forum treibst, bin ich vielleicht der einzige, der hier noch beiträgt. Die anderen haben sicher lang die Ignore-Funktion genutzt.
Schade, dass das geduldet wird.
Gibt es Änderungen im KunstUrhG oder wird hier nur Panikmache betrieben? :roll:
Kurt Weinmeister
29.04.2018, 22:55
Gibt es Änderungen im KunstUrhG
Du brauchst kein bestehendes Gesetz zu ändern, wenn Du es durch ein neues Gesetz modifizieren/beeinflussen willst.
Ohne eine gewisse "juristische Denke" sind Interpretationsversuche dieser Art a priori zwecklos.
The Norb
29.04.2018, 23:38
dass du hier eine typische Hype-Sau mittels Fake News durch das Forum treibst, .
Dir entgleitet gerade nicht nur die Sachlichkeit sondern auch "der Ton",
das finde ich schade und auch unnötig - aber ich kann es natürlich
nicht ändern
Gibt es Änderungen im KunstUrhG oder wird hier nur Panikmache betrieben? :roll:
Die von DOCMA halten beim aktuellen Stand der Dinge diesen Text hier für
eine der derzeit besten "Zusammenfassungen"
Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für
Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
reine Analog- Fotografie,
reine private Aufnahmen im engen persönlichen und Familien-Kreis, soweit nicht im Internet veröffentlicht werden,
Aufnahmen von Verstorbenen.
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
Das sind natürlich gravierende Veränderungen
Dir entgleitet gerade nicht nur die Sachlichkeit sondern auch "der Ton",
Falsch, dir ist von Anfang jegliche Objektivität entglitten.
Du reagierst ausschliesslich auf Beiträge, die deiner vorgefertigten Meinung entsprechen.
>>>
Die von DOCMA halten beim aktuellen Stand der Dinge diesen Text hier für
eine der derzeit besten "Zusammenfassungen"
weil es deine Meinung bestätigt und das ist dir in diesem Thread das wichtigste.
Du hast bisher Dutzende von Gegenmeinungen ignoriert. Fachliche Informationen mit juristischen Interpretation beantwortest du ausschliesslich mit neuen Links zu Meinungen anderer.
Das ist ist hier ein Paradebeispiel für Populismus.
Hallo Norb,
da Du Dich ja mit sachlichen Argumenten nicht auseinandersetzt und weiterhin Hobbyfotografen (für die DSVGO nicht gilt wie schon mehrere versucht haben Dir zu erklären) und Berufsfotografen gleichsetzt, sehe ich keinen Sinn mehr darin, Dir auch nur irgend etwas erklären zu wollen. Es führt ja offensichtlich zu nichts und dann kommt man bei so viel Ignoranz eben in Gefahr, sarkastisch, ironisch oder sonst irgendwie unsachlich zu werden. Deshalb habe ich für mich, wie richtig vermutet, beschlossen nicht mehr auf deine Beiträge zu antworten.
Mir tun all die Leid, die hier reinklicken und das Kernproblem der DSGVO nicht mehr erkennen.
Deshalb für alle:
Hobbyfotografen brauchen sich solange wegen der DSVGO keine Sorgen machen, solchen sie ihre Bilder nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verwenden.
Wer dagegen mit seinen Bilder unmittelbar oder auch nur mittelbar (Werbeeinnahmen durch einen Blog z.B. ) Geld bekommt, muss sich mit der DSVGO seriös beschäftigen und anhand seiner Situation seine Problembereiche identifizieren.
Für alle gehört dazu, nicht nur die Erlaubnis Personen zu fotografieren einzuholen sondern dies z.B. auch datenseitig so zu dokumentieren, dass er abfragen kann, welche Bilder eine Person erkennbar beinhalten. Das das in bestimmten Situationen nicht (Eventfotografie) oder nur mit eine unverhältnismäßigem Aufwand (Hochzeitsfotografie et.) gemacht werden kann und nicht klar ist, wann Ausnahmen greifen, verbreitet unter der Berufsgruppe große Unsicherheit.
Es ist meines Erachtens nämlich noch gar nicht klar, ab wann ein Bild als personenbezogen Daten angesehen wird. Nur dass die die Person erkennbar ist (Passbild..) oder muss weiteres wie z.B. Datum und der damalige Aufenthaltsort hinzukommen?
Da die DSGVO für mich als reinen Hobbyfotografen nicht gilt und daher kein Änderungen bringt, überlasse ich den Aufwand die Probleme der Umsetzung und Lösungen fundiert aufzuzeigen der Fotografengruppe die es betrifft.
Unreflektiert reißerische Artikel zu verlinken bringt keinem was. Deshalb Norb bitte ich Dich nicht nur das Verhakten anderer zu hinterfragen, sondern auch dein eigenes.
Ich wünsch allen eine schönen Tag und viele gute Bilder bis heute Abend, als Brückentag wird ja der eine oder andere hoffentlich unbeschwert seinem Hobby nachgehen.
Hans
Ich habe diesen Thread mal Freunden gezeigt, zwei praktizierenden Juristen und zwei Nicht-Fotografen.
Die Juristen wussten nicht, ob sie lachen sollen oder die Hände über dem Kopf zusammenschlagen über das, was hier teilweise verbreitet wird und die Nicht-Fotografen fanden nach der Lektüre des Threads das DSGVO ausgezeichnet, weil es den "Abdrück-Egoismus" hoffentlich in seine Schranken weist.
Hallo,
hat sich eigentlich schon mal jemand die Mühe gemacht in die Verordnung selbst reinzuschauen ?
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten....
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
So geschrieben in §2 der DSGVO ... was aber genau sind diese persönlichen und familiären Tätigkeiten ?
Das ist der Knackpunkt, man kann daraus sicherlich nicht schließen dass die DSGVO für nicht gewerblich tätige Privatpersonen keine Geltung hat.
Das würde den Datenschutzgedanken, auch wenn er hier recht heftig rüberkommt, sicherlich auch zuwiderlaufen.
Ich denke wir werden in naher Zukunft das ein oder andere Abmahnbeispiel lesen.
bis denn
joergW
Hallo Jörg,
es wurde sogar die Mühe gemacht auf die Erwägunsgrunde hinzuweisen und zu verlinken.
Zu dem von Dir zitierten § 2 findet man den
Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich*
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Dann muss man auch bedenken, dass Die DSVGO nicht das Bild sondern andere personenbezogene Daten im primären Blickfeld hat. Das haben andere Länder viel deutlicher in ihrer Umsetzung berücksichtigt als Deutschland.
Hans
... danke, ich hatte nicht gesehen dass die unter dem Paragrafen stehenden Gründe mit Links belegt sind.
Ich denke dies dürfte erstmal für uns etwas mehr Klarheit und Sicherheit bringen.
bis denn
joergW
Gerhard55
30.04.2018, 16:59
Hallo,
hat sich eigentlich schon mal jemand die Mühe gemacht in die Verordnung selbst reinzuschauen ?
Ich definitiv ja, weil ich genauso wie z.B. Martin (MaTiHH) beruflich betroffen bin. Meine Antworten in diesem inzwischen absolut unsäglichen Thread :roll: kannst Du Dir gern anzeigen lassen.
Noch einmal:
Einen Satz isoliert aus einem Gesetz oder einer Verordnung herauszureißen und auf diesem eine Panik-Argumentationskette wie z.B. "The Norb" aufzubauen ist der Witz schlechthin. Noch irrsinniger wird das, wenn man die Antworten von Leuten, die als Unternehmer beruflich von den neuen Bestimmungen betroffen sind, wie z.B. Martin und ich, einfach wegwischt und nicht gelten lässt.
Die DSGVO hebelt weder das BDSG noch das KUG aus, sonst müsste in der DSGVO stehen, dass die eigenen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedsländer ersatzlos wegfallen. In Deutschland gibt es das BDSG neu und das KUG, die nach der DSGVO und meinen juristischen Kenntnissen (nein, ich bin kein studierter Jurist!) als ergänzende nationale Rechtsvorschriften im Sinn der DSGVO anzusehen sind. Wenn diese Gesetze nicht ausdrücklich durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger außer Kraft gesetzt werden, behalten sie weiterhin Gültigkeit.
Eine Änderung einzelner Paragraphen zur Anpassung an ein anderes Gesetz müsste ebenfalls im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Um die DSGVO zu verstehen sind außerdem die Erwägungsgründe zu jedem einzelnen Artikel mit zu berücksichtigen. Dazu sind das BDSG und das KUG zu berücksichtigen. Und dann sieht vieles ganz anders aus, als "The Norb" und seine "Munitionslieferanten" uns glauben machen wollen.
Fazit:
Plappert nicht einfach nach, was "interessierte Kreise" veröffentlichen, um Panik zu erzeugen und "betroffene Kreise" abzuzocken.
UND LASST JETZT ENDLICH MAL GUT SEIN!!
Antrag an die Administratoren: Schließung des Threads!
+1
Danke an Hans! Wobei man bei "wirtschaftlicher Tätigkeit" sicher nochmals genauer nachbohren müsste (vgl. gewerblich und gewerbsmäßig). Juristen haben sich bei der Ausformulierung von Gesetzen bewusst genügend "Arbeitsspielraum" gelassen ... man möchte schließlich Klienten haben... :-P
Viele Grüße, meshua
guenter_w
30.04.2018, 17:37
UND LASST JETZT ENDLICH MAL GUT SEIN!!
Antrag an die Administratoren: Schließung des Threads!
Gilt für alle:
Keiner muss den Thread lesen!
Auf allle Fälle schaft dieDSVGO im Fotobereich erhebliche Unsicherheiten, die erst noch der juristischen Klärung durch die Gerichte bedürfen. Die Abgrenzung "privat und fämiliär" von "gewerblich" kann von den Gerichten durchaus unterschiedlich bewertet werden. Wir werden gerade bei der Eventfotografie noch etliches erleben. Denkt mal nur an die Clubportale, für die sehr viele allabendlich unterwegs sind und wo es auch bei Nichtprofis durchaus Interpretationsspielraum zu gewerblich gibt. Die verdienen nix dran, aber schon der "free drink" könnte als Bezahlung gesehen werden...
Tierfreund
30.04.2018, 18:48
Hallo Leute,
vielleicht schieße ich mit meiner Meinung über das Ziel hinaus und der ein oder andere auch. Aber das neue Gesetzt tut es eben auch, und wie schon hier erwähnt wurde macht sich kein Politiker darüber Gedanken wie das Fotografen, ob Hobby oder Profi umsetzen soll. Wenn jemand sich der Street Fotografie verschrieben hat, wie bitte soll er das in Zukunft machen? Soll er nur noch Geisterstädte fotografieren? Denn es ist doch der Mensch der den Städten und anderen Lokationen leben gibt.
Und wenn es noch einen Funken Demokratie in diesen Land und Europa gibt, dann nutzt den Link zur Petition und vielleicht können wir da noch etwas ändern.
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Gerhard55
30.04.2018, 18:49
Gilt für alle:
Keiner muss den Thread lesen!
Womit Du natürlich Recht hast!;)
The Norb
01.05.2018, 00:02
Falsch, dir ist von Anfang jegliche Objektivität entglitten.
Du reagierst ausschliesslich auf Beiträge, die deiner vorgefertigten Meinung entsprechen.
>>>
weil es deine Meinung bestätigt und das ist dir in diesem Thread das wichtigste.
Okay -
also FREELENS hatte ich eingangs gleich mitverlinkt, undwas die DOCMA Truppe um
Doc Baumann dazu meint, ist für mich natürlich schon ein absoluter Orientierungspunkt.
https://www.docma.info/blog/dsgvo-da-kommt-was-auf-sie-zu
Das gebe ich ja auch gern unumwunden zu :D
Hans D. Baumann war lange Zeit nicht nur der "deutsche Photoshop Papst", sondern er
hat auch schon seit den 80ern auf einem Power-Mac eines der allerersten Magazine in Deutschland
in der Druckvorstufe komplett auf DTP-Basis erstellt - das war damals noch völlig neu, geradezu
revolutionär und mit digitaler Publikation und Medienrecht kennen die sich ja nun wirklich aus :D
Später hat er dann etliche Bücher zum Thema Fotographie und Bildbearbeitung heraus-
gebracht - und zunächst als Chefredakteur und später dann als Herausgeber eine der besten
deutschen Fotozeitschriften bis heute herausgegeben.
Außerdem fand ich ihn auch persönlich immer beeindruckend, und er und seine Leute haben
mit ganz vielen Dingen Recht behalten. Da ist für ich also nicht "irgendein Hobbykomiker",
zumal ich diese Publikationen auch schon lange "mitlese". FREELENS als Fotographenverband
sind für mich auch keine ideologischen Apologeten - sondern ebenfalls "Referenz" weil die
m.M. nach ganz vernünftige Dinge vertreten.
Meine Querverweise hier im Thread sind also nicht etwas aus irgendeiner dubiosen Mottenkiste.
Ich könnte da jetzt noch 5 aktuelle links mit neuesten Einschätzungen und Analysen anfügen
weil sich das Theme DSGVO ja derzeit auch explosionsartig "entwickelt" - aber da ich wirklich
heute tolle Fotos gemacht habe und gerade aus dem Studio wieder nach Hause komme, mache
ich mir nun erstmal was zu essen. Schließlich will ich hier ja auch keine "Dialoge" führen oder
das "Ende der Fotographie" in Deutschland beschwören. Davon bin ich also dann auch weit
entfernt.
Es liegt mir auch nichts daran "Recht zu behalten". Das mit der DSGVO massiv was auf uns
"zukommt" glaube ich hingege schon, und ich freue mich darüber, dieses Thema hier immerhin
mal angestoßen und "zwischendiskutiert" zu haben. In der Fotoszene kommt die DSGVO seit
2 Wochen als Thema ja erst etwas breiter an - die Petition dagegen hat aber schon fast 15.000
Unterschriften - vielleicht werden ja noch 75.000 draus
Das zeigt auch, das meine Meinung dazu keine "Einzelmeinug" ist.
Alles weitere werden wir sehen - ab morgen ist ja Mai und ich will mal hoffen daß der 25.05.
nicht zum "Mayday" der deutschen Fotoszene wird. Für mich schaut es in der Tat ein bischen so
aus - andere denken es ändert sich für Privatleute fast gar nichts. Daß letzteres ein völliger Irrtum
ist, haben wir glaube ich ja nun doch inzwischen alle erkannt :D
Ich bin mal gespannt - wie die Diskussion hier weiterläuft - und welche Ergänzungen oder neuen
Aspekte hier noch eingebracht werden. Da wird sich sicher noch einiges tun.
In diesem Sinne einen schönen "Mai" mit vielen interessanten Fotos die wir so in Deutschland
vielleicht bald nicht mehr haben werden :D
Denn Ende Mai ist ja der "Stichtag" :D
deranonyme
01.05.2018, 10:39
In anderen Gebieten wird der DSGVO schon Tribut gezollt. Dancedress24 (www.dancedress24.de) ein seit Jahren etabliertes Portal für Tanzkleidung schließt mit Verweis auf diese VO.
About Schmidt
02.05.2018, 18:49
Ich komme für mich persönlich zu folgendem Schluss, nachdem ich mir
Dies (https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html)
und
Dies (https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/)
sorgfältig durchgelesen habe.
Damit hat sich für mich das Thema Menschenfotografie bis auf weiteres erledigt. Zumindest bis Gerichte mit Entscheidungen für klare Verhältnisse gesorgt,oder die GrKo sich doch noch entschließt, korrigierend einzugreifen. Ein wie ich finde äußerst trauriges Kapitel in der Geschichte der Fotografie.
Einziger kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.
Wie gesagt, das ist eine Entscheidung, die ich für mich getroffen habe, und damit ist das Thema bzw. die Diskussion hier für mich beendet.
Gruß Wolfgang
Nur weil das die Meinung eines Anwalts ist? Selbst im Artikel wird erwähnt, dass die Rechtsunsicherheit enorm sei ...
Offenbar ignoriert der Hamburger Medienrechts-Anwalt, dass natürliche Personen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten von der Verordnung ausgeschlossen sind.
Anyway, jeder hat dazu seine Meinung, stark beeinflusst vom eigenen Wirkungsbereich. Dass ein Anwalt das anders interpretiert als ein Fotograf erstaunt nicht.
Es wird nicht lange gehen, bis Gerichte in dieser Sache die Rechtsunsicherheit beseitigen werden. Und bis da mag jeder tun, was er für richtig hält, oder die Kamera im Schrank verstauen und zuwarten.
Offenbar ignoriert der Hamburger Medienrechts-Anwalt, dass natürliche Personen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten von der Verordnung ausgeschlossen sind.
Und wie nutzt man den Umstand, wenn man ein persönliches Foto online stellt auf dem fremde Menschen identifizierbar sind?
Diese Schutzklausel finde ich extrem schwammig und hilft wirklich nur für das reinste Private. Oder fehlt mir hier die Interpretationsphantasie?
Du hast recht, mit dem Online stellen wird's schwieriger, das ist so. Aber alles, was bis jetzt galt, gilt natürlich auch nach dem 25.5. noch.
Streetfotografen, die das Hobby für sich persönlich betreiben, die Fotos zu Hause im stillen Kämmerlein und im Freundeskreis geniessen, haben auch nach dem 25.5. nichts zu befürchten. Online stellen geht aber nicht mehr ... aus meiner Sicht ist das heute schon an der Grenze des (zumindest moralisch) vertretbaren ...
Was ich nicht verstehe, ist, warum die Erstellung eines digitalen Bildes an sich automatisch eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen soll.
Wenn ich als Bildersteller nicht selbst in den Kommentaren/Bildunterschrift/EXIF-Daten die erkennbaren/gezeigten Personen benenne, (am Besten mit Sozialversicherungsnummer, Adresse und Bankverbindung) sind die Daten doch nicht personenbezogen?
Greift die Verordnung nicht erst bei der Stelle, die die Identifizierung einer Person auf einem Bild durchführt und damit die personenbezogene Verknüpfung von Daten erst ermöglicht?
Streetfotografen, die ...
einfach außerhalb der EU "streetfotografieren"? Die EU-Streetmotivszene wird hingegen ärmer werden...
Grüße, meshua
Und wie nutzt man den Umstand, wenn man ein persönliches Foto online stellt auf dem fremde Menschen identifizierbar sind?
Diese Schutzklausel finde ich extrem schwammig und hilft wirklich nur für das reinste Private. Oder fehlt mir hier die Interpretationsphantasie?
Die entscheidende Schutzklausel ist: Verdienst du mit der online gestellten Aufnahme Geld? Falls nein, ändert sich am 25.5. nichts. Falls ja, solltest du die Zustimmung der Beteiligten haben.
Ich mache ab und zu in Deutschland Sportfotos für eine Schweizer Online Zeitung. Die Fotos schicke ich in die Schweiz, wo die Ihren Server haben weiß ich nicht. Bin ich da auch von der DSGVO betroffen?
Wie ist es, wenn der Rennfahrer einen Helm auf hat und man das Gesicht nicht oder nur schwer erkennen kann?
Was sicher auch nicht ausser Acht gelassen werden sollte, sind die zukünftigen Möglichkeiten der Internet Suche.
Es gibt heute bereits gute Software zur Gesichtserkennung, die z.B. bei Behörden zur Fahndung oder mittlerweile auch bei Lightroom eingesetzt werden.
In absehbarer Zeit wird es sicher möglich sein, solche Software auch zur Bildersuche im Netz verwenden zu können. Das könnte dann eine Abmahnwelle auslösen, wie wir sie bisher noch nie hatten ...
Edit: Unsinn gelöscht.
'Oder sehe ich das ganz falsch?'
Damit scheine ich zumindest richtig zu liegen. :oops::D
felix181
09.05.2018, 07:57
Für die hier von manchen so geliebte Aufgeregtheit vielleicht kontraproduktiv, aber die können das Schreiben ja immer noch ignorieren ;)
https://bff.de/wp-content/uploads/2018/05/DSGVO_BFF-Jur.-D.-Lanc_Personenaufnahmen.pdf?x95481
Danke Felix! Hättest du das nicht gleich als zweiten Post hier einstellen können?
Dann wären uns 22 Seiten Spekulationen, Ängste und Panikmache erspart geblieben :crazy:
cat_on_leaf
09.05.2018, 08:53
Das Schreiben sollte sich jeder ausdrucken, laminieren und mitnehmen. Und falls irgendjemand motzt..... Zeigen und umdrehen!
Danke Felix! Hättest du das nicht gleich als zweiten Post hier einstellen können?
...
Da hätte es schon aus einem Zeitloch purzeln müssen (03.04.18 - 08.05.18):shock::cool::crazy:
The Norb
09.05.2018, 11:19
Danke Felix! Hättest du das nicht gleich als zweiten Post hier einstellen können?
Dann wären uns 22 Seiten Spekulationen, Ängste und Panikmache erspart geblieben :crazy:
Das zitierte Schreiben von Regina Krahforst, Mitarbeiterin beim BMI, ist überhaupt erst
von Anfang Mai und konnte deshalb natürlich hier vor 4 Wochen nicht geposted werden.
Der Inhalt dieses Schreibens ist kurz zusammengefasst "alles bleibt doch beim Alten".
Die Frage ist, ob das inhaltlich so richtig sein wird.
Der komplette Schriftverkehr kursiert derzeit als Kopie, wird durchaus kontrovers diskutiert
und wird in der Mitteilung des BFF auch nicht vollständig wiedergegeben, worum das BMI aber
ausdrücklich gebeten hat.
Hier hat der der BFF also "was zusammengeklaubt" also ein partielles "copy & paste"
aus dem Internet als "Rundschreiben" was durch den Absender "BFF-Justiziarin,
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht" auch nicht besser wird.
Auf Aussenstehende macht sowas natürlich mächtig Eindruck wie man auch an den
Reaktionen hier sieht - der BFF hat sich aber nicht einmal die Mühe gemacht, selbst
beim BMI nochmals nachzufragen. Deswegen wird als "Quelle" auch
Brief an einen Fragesteller
angegeben.
Ich finde dies BFF Schreiben eher peinlich - das bezieht sich jetzt aber hauptächlich
auf die "Form" und den Inhalt diskutieren wir bereits seit Tagen nebst weiterem
Schriftverkehr mit dem BMI schon woanders :D
felix181
09.05.2018, 11:55
Ich finde dies BFF Schreiben eher peinlich - das bezieht sich jetzt aber hauptächlich
auf die "Form" und den Inhalt diskutieren wir bereits seit Tagen nebst weiterem
Schriftverkehr mit dem BMI schon woanders :D
Das war mir klar - deshalb hab ich ja eh gleich vorsorglich dazugeschrieben, dass manche Forumskollegen das Schreiben besser ignorieren sollten ;)
In einem Beitrag der WELT wurde dieser Tage angenerkt dass der Gesetzgeber leider versäumt hat, rechtzeitig ein entsprechendes Gesetz für Deutschland mit entsprechenden Klarstellungen auf den Weg zu bringen.
Somit gelte die DSGVO direkt als nationales Recht.
Europäische VO gehen m.W. nationalem Recht vor?
The Norb
09.05.2018, 19:16
Das war mir klar - deshalb hab ich ja eh gleich vorsorglich dazugeschrieben, dass manche Forumskollegen das Schreiben besser ignorieren sollten ;)
Ich kenne dieses "Schreiben" durchaus schon seit einigen Tagen,
und von "ignorieren" kann überhaupt keine Rede sein.
Das dies Schreiben kontrovers diskutiert wird, habe ich extra deshalb
geschrieben um auch dir zu helfen, diese persönlichen Spitzen einfach
mal rauszulassen. Vielleicht gelingt dir das ja noch bis zum 25.05. :D
Seriös wäre zum Beispiel seitens des BFF gewesen
- selbst als Verband beim BMI anzufragen
- die Antwort des BMI dann zu veröffentlichen
- die gestellten Fragen vorab mit zu veröffentlichen
Wenn ein Berufsverband für Foto und Film ohne Quellenangabe einen
Text veröffentlicht den jemand dort wohlmöglich in einer Social Media
Gruppe gesichtet und dort "gecopy-pasted" hat - finde ich das bedenklich.
Und wenn Justitiare oder Fachanwälte für Medienrecht auf solchem Niveau
argumentieren oder offizielle Stellungnahmen verfassen sollten, wäre das
sogar mehr als bedenklich. Zumindest würde das einen Einblick geben,
auf welchen Niveau das Problem DSGVO in Deutschland derzeit
"professionell" diskutiert wird :D
In einem Beitrag der WELT wurde dieser Tage angenerkt dass der Gesetzgeber leider versäumt hat, rechtzeitig ein entsprechendes Gesetz für Deutschland mit entsprechenden Klarstellungen auf den Weg zu bringen.
Somit gelte die DSGVO direkt als nationales Recht.
Das ist genau das Problem: Das Thema DSGVO ist von der GroKo "verpennt" worden.
Und dafür, wie auf "professionellem Niveau" derzeit "diskutiert" wird, habe wir hier gerade
ein schönes Beispiel zur Hand :D
Somit gelte die DSGVO direkt als nationales Recht.
Europäische VO gehen m.W. nationalem Recht vor?
Das ist korrekt.
Die Verfasserin des Schreibens merkt selbst an, das die DSGVO Anwendungsvorrang hat.
Die Ausflüsse dieses Schreibens sind bedauerlicher weise etwas aus dem Zusammenhang "gelesen" oder interpretiert.
Denn Frau Regina Krahforst - Mitarbeiterin des BMI - geht mit keiner Silbe auf als Datensatz gespeicherte Personen in Form von Ablichtungen ein.
Das hätte der Justiziarin des BFF auffallen müssen.
Ich hoffe, das alle zuständigen Gerichte den Inhalt dieses Schreibens in ihre Urteile einfließen lassen.
Aber bei allen Vorbehalten - ist es schon mal ein Anfang.
Aber dem aufmerksamen Leser sollte doch auffallen, das auch die Antwort des BMI
nicht wirklich aussagekräftig ist.
Zitat:
"Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die
sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und
Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und
führen nicht zu mehr Rechtssicherheit."
Zitatende
Wie kann ich mich zum Verhältnis verhalten?
Und wie kann ich ignorieren, das andere Länder der DSGVO durch Art. 85
die Strafzahlungen entzogen haben - und dies als weniger Rechtssicherheit verkaufen wollen?
Lesenswert: http://spon.de/afd9z
Dat Ei
Lesenswert: http://spon.de/afd9z
Dat Ei
:top:
The Norb
10.05.2018, 20:42
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.
Vier Wochen später sehen wir:
Das genaue Gegenteil war richtig :D
Es ist inzwischen überall ein Thema
Die Groko hatte das Thema DSGVO schlichtweg "verpennt",
das haben die inzwischen aber eingesehen und in Berlin
machen die im Moment ihre "Hausaufgaben"
Seit 17 Uhr ist es offiziell: Das Ding wird "geändert" - bzw.
angepasst
https://www.berliner-zeitung.de/politik/dsgvo-merkel-will-datenschutzverordnung-in-letzter-sekunde-lockern-30148928
Das ist also die "ganze Geschichte" :D
Vielen Dank an alle, die diese Petition mit unterschrieben haben,
das hat ganz sicher "geholfen" :D
Es ist immer noch keines, nur die Marktschreier treiben weiter ihre...
Mir ist das zu doof, tut mir leid. Wer es immer noch nicht begriffen hat und so schreibt, wie du gerade wieder, der will es offenbar halt so..
screwdriver
11.05.2018, 02:31
Es ist immer noch keines, ...
Dass es kein Thema ist, stimmt nach aktueller Lage im Wesentlichen leider nur für die Hobbyfotografierer.
Vier Wochen später sehen wir:
Das genaue Gegenteil war richtig :D
Das genaue Gegenteil von was ? Dass Hobbyfotografen kein Problem haben werden? Ich sehe mich in meiner hier vertretenen Ansicht bisher nicht widerlegt, sondern bestätigt und muss Die daher entschieden widersprechen.
Mich erschüttert hier wie an anderer Stelle in letzter Zeit immer mehr, wie wenig Vertrauen viele in unser Rechtssystem und inbesondere unsere Richter noch haben. Schuld dran haben viele, die Medien aus Einzelfällen Schlagzeilen produzieren, Politiker die sich daran angehängt profilieren wollen und populistische Vereinigungen die genau die Kombi zum Geschäftsmodell erkoren haben.
Ich finde es daher unerträglich, dass Du schon in der Themenzeile unser Rechtssystem auf eine Stufe mit Nordkorea stellt. Damit stellst Du doch von vorneherein klar, dass Du an einer sachlichen Diskussion gar nicht interessiert bist und hast das in der Folge meiner Ansicht nach bestätigt. Meistens bin ich wie viele still, weil die Diskussionen erfahrungsgemäß nicht bringen, Du lieferst wieder ein Paradebeispiel dafür ab. In letzter Zeit denke ich aber, diesen Marktschreiern muss man entgegentreten um ihnen zu zeigen, dass sie nicht die Mehrheit vertreten.
Ich bin sehr glücklich hier in Deutschland zu leben mit einem bis auf wenige Einzelfälle gut funktionierenden Rechtssystem, einer der niedrigsten Kriminalitätsraten der Welt (die auch noch in den letzten Jahren ständig weiter zurückgingen, was viele aber gar nicht wahrnehmen möchten, weil es in ihr Bild nicht passt) und möchte über das Staatsbashing fast täglich kotzen. Oft glaube ich, wir spielen Randprobleme hoch, weil wir keine wirklichen Probleme mehr haben. In Nordkorea haben die Menschen das sehr wohl, und dass sie nur aus ein paar Frisuren auswählen dürfen ist noch eines der kleinsten davon.
Um den Datenschützer Hessens zu zitieren:
"Wir waren zahnlos und haben jetzt Zähne bekommen. Das heißt nicht, dass wir bissig geworden sind."
An der Stelle DSVGO und Fotografen bin ich mir daher ziemlich sicher, dass die Staatsanwaltschaften und Richter bei den Fotografen mit einer kaum meßbaren wirtschaftlichen Tätigkeit diese Bagatellfälle, falls sie zur Anzeige gebracht werden, einstellen werden.
Und dass die Politik nachbessert ist doch auch ein gutes Zeichen. Ich hoffe nur, dass es kein unausgegorener Schnellschuss wird.
Hans
The Norb
11.05.2018, 10:06
Mich erschüttert hier wie an anderer Stelle in letzter Zeit immer mehr, wie wenig Vertrauen viele in unser Rechtssystem und inbesondere unsere Richter noch haben. Schuld dran haben viele, die Medien aus Einzelfällen Schlagzeilen produzieren, Politiker die sich daran angehängt profilieren wollen und populistische Vereinigungen die genau die Kombi zum Geschäftsmodell erkoren haben.
Ich finde es daher unerträglich, dass Du schon in der Themenzeile unser Rechtssystem auf eine Stufe mit Nordkorea stellt.
Na das kriegen wir doch ganz schnell "in die Spur" :D
Ich habe mich überhaupt nicht negativ über unser "Rechtssystem" geäussert,
es geht mit lediglich darum, das wir nach Möglichkeit ab Ende Mai nicht beim
Anwalt oder gar Richter landen bloss weil wir wie bisher weiter Fotos machen.
Ich habe auch nicht unser "Rechtssystem" mit Nordkorea verglichen, sondern
lediglich die mögliche Situation beim Fotographieren ab 25.05. Das war ein
bischen "pointiert" - aber abgesichts dessen was da möglicherweise auf uns
zukommt schien mir das "als Vergleich" ja durchaus angemessen. :D
Ich selber habe in den 70ern und 80ern durchaus noch in Länden mit ähnlichen
Rechtssystemen fotographiert, kenne das also noch aus eigener Erfahrung.
Und daß wir hier ab Mai Zustände kriegen, die das dort noch übersteigern,
wollte ich dann doch nach Möglichkeit gern vermeiden. Es ging darum, einfach mal
auf das Thema aufmerksam zu machen und eine Diskussion anzuregen.
Berlin reagiert jetzt ja auch auf solche Diskussionen,
die hatten das als Thema ja unstrittig schlichtweg "verpennt"
Aber die DSGVO wird in letzter Minute doch noch "angepasst".
Und das ist als Ergebnis auch ziemlich gut so :D
Na das kriegen wir doch ganz schnell "in die Spur" :D
Ich habe mich überhaupt nicht negativ über unser "Rechtssystem" geäussert,...
.
Ich habe auch nicht unser "Rechtssystem" mit Nordkorea verglichen, ...
.
Es ging darum, einfach mal
auf das Thema aufmerksam zu machen und eine Diskussion anzuregen.
Nein, kriegen wir zwischen uns nicht, denn für mich hast Du durch die Nennung der DSVGO als Teil unseres Rechtssystems und "schlimmer als in Nordkorea" trotz Fragezeichen die Grenze der Pointierung überschritten. Und damit hast Du den Vergleich hergestellt.
Und dass es Dir nur darum ging auf das Thema aufmerksam zu machen, hast Du für mich dadurch widerlegt, dass Du in keiner Weise auf gut begründete andere Ansichten
bezüglich Hobbyfotografen eingegangen bist. Sachliche Diskussionen sehen für mach anders aus.
Die Diskussion hier ist nur ein winzig kleiner Beitrag zu dem was ich beklage und daher für sich genommen nicht besonders wichtig, aber eben ein Teil davon. Und darüber wollte ich alle die hier Mitlesen zum Nachdenken anregen.
Hans
...
Um den Datenschützer Hessens zu zitieren:
An der Stelle DSVGO und Fotografen bin ich mir daher ziemlich sicher, dass die Staatsanwaltschaften und Richter bei den Fotografen mit einer kaum meßbaren wirtschaftlichen Tätigkeit diese Bagatellfälle, falls sie zur Anzeige gebracht werden, einstellen werden.
...
Hans
Damit würden Richter und die StA das gerade erst eingeräumte Recht "auf Vergessen werden" eines jeden Menschen in der EU ad absurdum führen.
Das scheinen viele einfach auszublenden.
Es geht nicht nur darum, das ich keine personen bezogenen Daten erheben darf,
sondern auch darum das jeder das Recht hat, diese erhobenen Daten Löschen zu lassen.
Und das in bestimmten Fällen auch in unbegrenztem Zeitraum nach der Erhebung dieser Daten.
Dieses Recht kann aber nicht gewährleistet werden, wenn man die unrechtmäßige Erhebung nicht von vornherein ausschließt.
Es bliebe für mich als Bürger im öffentlichen Raum die erste Frage unbeantwortet,
"warum macht der oder die ein Foto von mir? Darf der doch gar nicht.
Das sind meine Daten. Das bin ich."
Hier geht es noch nicht mal darum, ob der Fotograf/ Smartphonbenutzer dieses Bild
auf FB oder sonstwo veröffentlicht.
Es geht allein um die Frage, auf welche Rechtsgrundlage er sich stützen darf, mit seiner Handlungsfreiheit in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen zu dürfen?
Das Gesetz selbst enthält hier zuviele Unwägbarkeiten oder nicht beschriebene Tatbestandsmerkmale.
Dann formuliere* doch mal selbst ein sinnvolleres Gesetz, welches beide Aspekte in ausreichendem Maße berücksichtigt.
* darf ruhig ohne juritischen Anspruch sein
Hallo Rico,
Verfahren werden oft gegen Auflage und nach deren Erfüllung eingestellt. D.h. Einstellung nur, wenn dem Verstoß abgeholfen wird.
Kein Rechtssystem ist perfekt und in jedem werden auch Fehler gemacht und gibt es Verbesserungsmöglichkeiten. Aber wenn ich die Berufsgruppen der Rechts-, Staatsanwälte und Richter bei uns so höre, dann sind unsere Gesetze ganz gut und der Maßnahmenrahmen ausreichend. Es fehlt eher an der Organisation und am Vollzug.
Hans
(...)
Es bliebe für mich als Bürger im öffentlichen Raum die erste Frage unbeantwortet,
"warum macht der oder die ein Foto von mir? Darf der doch gar nicht.
Das sind meine Daten. Das bin ich."
Eine Anmerkung: Man kann sich im öffentlichen Raum i.d.R. nicht als vollständig abgeschottete (private) Entität bewegen. Das nennt sich Wechselbeziehung. Wenn du das möchtest, darfst du dich einfach nicht im öffentlichen Raum aufhalten. Und wenn ein Nicht-EU Tourist dich fotografiert und später daheim auf $Webseite die Bilder hochlädt, wirst du und die Verordnung es auch nicht verhindern und unterbinden können. Der einzige effektive Schutz personenbezogener Daten ist und bleibt die Datensparsamkeit!
Viele Grüße, meshua
Der einzige effektive Schutz personenbezogener Daten ist und bleibt die Datensparsamkeit!
Und das von der gebenden und der nehmenden Seite!
Ich erinnere mich an eine Ausschreibung, bei der unser Geschäftsführer genötigt wurde, den Mädchennamen seiner Mutter anzugeben. Nein, es war keine Ausschreibung aus dem militärischen oder sonst wie sicherheitskritischen Bereich.
Dat Ei
Genau da liegt mMn letztlich der Hund begraben: weil Konzerne und viele Firmen Datenmissbrauch im großen Stil betrieben haben, wird ein Gesetz geschaffen, das nicht diese Firmen wirklich trifft, sondern denjenigen, der eigentlich davor geschützt werden soll. Eigentlich paradox...:shock:
Und das von der gebenden und der nehmenden Seite!
D'accord! :top:
Allein mir fehlt der Glaube, das sich Großkonzerne diesbezüglich grundsätzlich ändern werden. In deren Rechtsabteilungen wird sehr wahrscheinlich bereits an - nennen wir es "Vermeidungstrategien" - für mögliche Strafzahlungen fleißig gearbeitet - so wie man das schon bei deren "Steuervermeidungsstrategien" oder "Abgasgrenzwertvermeidungsstrategien" in der Praxis erleben durfte. Und treffen wird's wohl wieder nur die kleinen Fische...
Wie soll denn übrigens die Einhaltung der DSGVO in der Praxis überprüft und somit sichergestellt werden - gibt's da unangekündigte Audits vom Landesdatenschutzbeauftragten?
Grüße, meshua
The Norb
11.05.2018, 15:40
Genau da liegt mMn letztlich der Hund begraben: weil Konzerne und viele Firmen Datenmissbrauch im großen Stil betrieben haben, wird ein Gesetz geschaffen, das nicht diese Firmen wirklich trifft, sondern denjenigen, der eigentlich davor geschützt werden soll. Eigentlich paradox...:shock:
Das Problem ist die fehlende "Anpassung" auf deutscher Ebene.
Das ist in § 85 ja extra vorgesehen,
bisher hatten die das in Berlin aber völlig verpennt,
aber das wird jetzt in wirklich allerletzter Sekunde nachgeholt.
Dazu war ein bischen "Anschub" nötig,
aber den haben wir ja zum Glück geliefert !
Danke dafür noch mal ! :D
Dann formuliere* doch mal selbst ein sinnvolleres Gesetz, welches beide Aspekte in ausreichendem Maße berücksichtigt.
* darf ruhig ohne juritischen Anspruch sein
Danke für die Blumen. Aber dazu fehlt mir neben der Zeit leider ausreichendes Wissen
um die Hintergründe der betroffenen und angesprochenen Rechtsgüter und deren Abwägung zueinander.
Hallo Rico,
Verfahren werden oft gegen Auflage und nach deren Erfüllung eingestellt. D.h. Einstellung nur, wenn dem Verstoß abgeholfen wird.
...
Hans
Genau das darf bei dem eingeräumten Rechtsanspruch auf Löschung nicht geschehen.
Sonst laufen Teile des Gesetzes ins Leere und die "kleinen" Unternehmer zahlen das mit,
was "große" Unternehmen durch Verwertung von Datensätzen einnehmen.
D'accord! :top:
Allein mir fehlt der Glaube, das sich Großkonzerne diesbezüglich grundsätzlich ändern werden. ...
Grüße, meshua
1. Verstecken will ich mich auch nicht :D
Und ich glaube, darum geht es im Entfernten mit - die Konzerne müssen sich nicht ändern:
"§1 III Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden."
Allein die rechtskonforme Erhebung der Daten ist maßgebend.
alpine-helmut
11.05.2018, 21:21
Wie soll denn übrigens die Einhaltung der DSGVO in der Praxis überprüft und somit sichergestellt werden - gibt's da unangekündigte Audits vom Landesdatenschutzbeauftragten?
Die Überwachung wurde outgesourced, also privatisiert. Rechtsanwälte und Abmahnvereine übernehmen das ...
Die Überwachung wurde outgesourced, also privatisiert. Rechtsanwälte und Abmahnvereine übernehmen das ...
Ja, das wird dann als Entbürokratisierung verkauft :lol:
Hans
Die Überwachung wurde outgesourced, also privatisiert. Rechtsanwälte und Abmahnvereine übernehmen das ...
Wie schön, das diese fürsorgliche Regierung schon vor Jahren die Grundlagen geschaffen hat und auch den Kleinen & Schwachen ein Impressum auf's Auge drückt - frei nach dem Motto: Rechtsanwälte und Abmahnvereine - immer her mit eurer Post - hier bin ich und warte nur auf euch. Da muss man schon sehr masochistisch veranlagt sein... :P :cool:
Datensparsamkeit - Fehlanzeige! Jeder ist grundsätzlich verdächtig und muß seine Unschuld erst beweisen! :roll:
Grüße, meshua
Kurt Weinmeister
19.05.2018, 09:20
Ich weiß nicht, ob dieser Link (http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen?sc_src=email_2092425&sc_llid=163297&sc_lid=61546632&sc_uid=pA4t2y3kUl&utm_source=Datenschutz-NL&utm_medium=Email&utm_campaign=180516) hier bereits gepostet wurde. Der Blog vom Fachanwalt für Medienrecht liest sich aber für Nichtjuristen sehr flüssig und erklärt gut, warum Streetfotografie auf in Zukunft erlaubt ist.