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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?


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ha_ru
19.05.2018, 10:35
Hallo Kurt,

danke für den Link, den merke ich mir. Da wird für mich einigermaßen verständlich argumentiert, was ich für den Bereich der Streetfotografie und rein privaten Hobbyausübung schon immer so gesehen habe: Das DSVGO ändert nichts an der bisherigen Rechtslage.

Ob der Problemfall Eventfotografie ebenfalls mit den angeführten Argumenten erlaubt bleibt, sehe ich in dem Fall, in dem die abgebildeten Personen kein Beiwerk sind (also das Motiv die Gruppe auf der Bühne und die Personen davor nur zwangsläufig auf dem Bild) weiter kritisch.

Hans

meshua
19.05.2018, 10:58
Was es nicht alles so gibt:

https://datenschutz-generator.de/

Grüße, meshua ;)

The Norb
19.05.2018, 18:11
Ich weiß nicht, ob dieser Link (http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen?sc_src=email_2092425&sc_llid=163297&sc_lid=61546632&sc_uid=pA4t2y3kUl&utm_source=Datenschutz-NL&utm_medium=Email&utm_campaign=180516) hier bereits gepostet wurde. Der Blog vom Fachanwalt für Medienrecht liest sich aber für Nichtjuristen sehr flüssig und erklärt gut, warum Streetfotografie auf in Zukunft erlaubt ist.


Ich würde deine Meinung gern teilen,
dieser Text "vom Fachanwalt" gibt das aber nicht her....

.....enthält Art. 85 DSGVO den Auftrag an die Mitgliedsstaaten, also etwa die Bundesrepublik Deutschland, einen Ausgleich zu schaffen. Man liest nun immer wieder, dass dies zumindest nicht vollständig geschehen sei. Insbesondere sei das Kunsturhebergesetz kein solches Gesetz. Es wird dann ein Gesetz gefordert, welches die Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes festlege – sozusagen ein Kusturhebergesetzweitergeltungsgesetz. Das ist aber schon eigenartig: Es soll also ein Gesetz geben, dass ein Gesetz gilt. Wieso?

Das ist relativ einfach: Weil europäisches Recht in diesem Fall "vorrangig" ist.
Im Zweifelsfall gilt also der Text der DSGVO und nicht das KUG

Riek & Co beurteilten das bereits vor Wochen so:

Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für

Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
reine Analog- Fotografie,
reine private Aufnahmen im engen persönlichen und Familien-Kreis, soweit nicht im Internet veröffentlicht werden,
Aufnahmen von Verstorbenen.

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html


Merkel hatte ja vor 10 Tagen angekündigt, das nach $ 85 DSGVO noch
eine Anpassung für Deutschland erfolgen wird. Das ist aber bisher nicht
geschehen, und nächste Woche Freitag geht die DSGVO in für uns
geltendes Recht über.

Heia Safari - also "wir werden sehen" ! :D

RXer-SH
19.05.2018, 22:12
Das ist relativ einfach: Weil europäisches Recht in diesem Fall "vorrangig" ist.
Im Zweifelsfall gilt also der Text der DSGVO und nicht das KUG

Riek & Co beurteilten das bereits vor Wochen so:


Du hast den verlinkten Artikel und die darin genannten Argumente entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Das macht aber nichts: damit bist du erstens nicht alleine und zweitens in guter Gesellschaft.

Tatsache ist, dass es unter Juristen zwei verschiedene Rechtsauffassungen über die DSGVO und das KUG gibt. Die einen Juristen meinen aus bestimmten Gründen, dass das KUG weiterhin gilt und in Bezug auf die DSGVO eine Öffnungsklausel darstellt, so dass die Notwendigkeit für den deutschen Gesetzgeber entfällt, hier eine explizite Öffnungsklausel zu verabschieden. Diese Meinung teilt auch das BMI in seiner Stellungnahme dazu.

Riek, andere Juristen sowie einzelne Datenschutzstellen der Länder (z.B. Hamburg) meinen aufgrund anderer Argumente, dass das DSGVO das KUG aushebelt und der Gesetzgeber deswegen eine explizite Öffnungsklausel verabschieden müssen.

Selbst die Datenschutzstellen der einzelnen Länder widersprechen sich in ihren Stellungnahmen dazu.

Sicher ist derzeit nur eins: dass kein einziger den Durchblick hat und momentan weder der deutsche Gesetzgeber, noch die Datenschutzstellen der Länder, das BMI und die Juristen eine eindeutige rechtsverbindliche Auskunft geben können und wollen. Es ist ein Gesamtdesaster. Letztlich müssen die einzelnen Aspekte vor Gerichten in jahrelanger Arbeit entschieden werden.

Und Frau Merkel kann man komplett vergessen: für die ist nach wie vor alles "Neuland" und das wird sich bei ihr in diesem Leben auch nicht mehr ändern.

mekbat
19.05.2018, 22:44
...
und der Gesetzgeber deswegen eine explizite Öffnungsklausel verabschieden müssen.
...

Genauso würde es dem Grundgesetz entsprechen.

Das KUG benennt die DSGVO nicht.
Die DSGVO benennt das KUG nicht.
(Wie auch?)
Das ist ein Fehler, den es auszumerzen gilt.
Wäre bedauerlich, wenn das wirklich erst durch einen VG am BVerfG gerichtet werden soll.

meshua
22.05.2018, 12:32
Aus aktuellem Anlaß folgt nachfolgend weiteres "Meinungsfutter":

"Ich bin entsetzt über die ganze Panikmache" sagt dagegen Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster. "KUG, Recht am eigenen Bild, Fotografen können keine Bilder mehr machen – das ist blanker Unsinn", ist der Medienrechtler überzeugt. Am 25. Mai drohe überhaupt nichts. "Warum haben wir eigentlich so eine schlechte Haftung gegen Falschberatung?" Und Michael Ronellenfitsch, hessischer Datenschutzbeauftragter, warnt davor, auf die Horrorszenarien mancher Anwälte hereinzufallen. "In kaum einem Bereich ist die Kenntnis so defizitär."(Zitat aus heise-Online Artikel "DSGVO: Ende der Fotografie oder halb so schlimm?", https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html)

Wie schon gesagt: den Ball einfach immer schön flach halten...:cool:

Grüße, meshua

The Norb
22.05.2018, 13:33
Wie schon gesagt: den Ball einfach immer schön flach halten...:cool:

Grüße, meshua


Es ist wirklich erstaunlich, das grosse Teile der progressiven und kreativen Leute in Deutschland in
einer die eigene Arbeit existentiell betreffenden Frage inzwischen bei der Meinung von Horst Seehofer
("Dos passt scho") und Angela Merkel ("wir machen erstmal gar nichts") angekommen sind :D

http://www.horizont.net/medien/nachrichten/DSGVO-Merkel-will-bei-Umsetzung-von-neuem-Datenschutzrecht-genau-hinsehen-166967

In 60 Stunden tritt die DSGVO in Kraft - alles weitere sehen wir dann ab Freitag :D

hpike
22.05.2018, 13:41
Ja dann geht wahrscheinlich die Welt unter.

Norbert W
22.05.2018, 13:49
Ganz bestimmt ;)

RXer-SH
22.05.2018, 14:21
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Wir-koennen-nichts-mehr-fotografieren--article20445031.html

meshua
22.05.2018, 14:44
Ja dann geht wahrscheinlich die Welt unter.

Bunker ist letzte Woche noch pünktlich fertiggestellt worden. Gleich geht's zum METRO 730 Dosen Ravioli, 1 Palette Knäckebrot und 10kg Eiweißpulver kaufen! Wir werden's überleben! ;)

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Wir-koennen-nichts-mehr-fotografieren--article20445031.html

Der Wolfgang ist Präsident des Deutschen Verbandes für Fotografie - und somit ohne eigene/neutrale Meinung! Der MUSS einfach als Lobbyist diese Meinung vertreten und FUD verbreiten. Das darf man nicht außer Acht lassen. :cool:

Grüße, meshua

dey
22.05.2018, 15:06
Jehova!

Norbert W
22.05.2018, 15:45
Nostradamus!

RXer-SH
22.05.2018, 15:56
Der Himmel fällt uns auf den Kopf !!

:roll:

MaTiHH
22.05.2018, 16:12
Das jüngste Gericht naht.

Fuexline
22.05.2018, 16:19
bin schon tierisch gespannt wenn der erste Thread kommt das Verband oder Anwalt xyz jemanden abgemahnt hat.

apropos ich habe mal gehört das für Pressefotografen das ganze wohl gelockerter zugehen darf, nun habe ich die Idee einem Presseverbund beizutreten um dort einen brauchbaren Presseausweis zu erhallten, die Preis sind eigentlich ganz angenehm was Jahresbeitrag angeht.

Irmi
23.05.2018, 09:38
Ihr könnt das alle lustig sehen.
Ich als Vereinsvorstand sehe das nicht als lustig an, im Gegenteil ...:flop:

dey
23.05.2018, 09:40
Ihr könnt das alle lustig sehen.
Ich als Vereinsvorstand sehe das nicht als lustig an, im Gegenteil ...:flop:

Dann werde doch mal konkret. Was machst du jetzt (anders) und warum?

Dat Ei
23.05.2018, 09:43
Ich als Vereinsvorstand sehe das nicht als lustig an, im Gegenteil ...:flop:

Gut, dass Du das Thema ernst nimmst. :top:


Dat Ei

Irmi
23.05.2018, 09:48
Wir sind ein Kirchenchor, ich betreibe die Internetseiten und fotografiere bei Konzerten etc.
Erst mal muß die Internetseite halbwegs rechtssicher werden, sprich Hinweis auf Datenschutz etc.

Dann müssen alle Mitglieder eine Vereinbarung, die es zu formulieren gilt, unterschreiben, dass gewisse Daten von Ihnen gespeichert werden. Z.B. Kontonummern zum SEPA-Lastschriftverfahren.

Geburtsdaten für Jubiläen, Eintrittsdaten für Ehrungen, Telefonnummern für Telefonketten zur Terminabsprache. Mobilfunknummern in WA-Gruppen. Adressdaten.

Zustimmung zu Fotos die gemacht werden und dann veröffentlicht werden. War bisher mündlich erteilt. Muss jetzt jeder einzeln jedesmal neu erteilen. Ob etwas konkludent ist, ist schwer zu beweisen.

Was ist mit Fotos bei Konzerten mit anderen Chören gemeinsam, wie hält man es da mit den Einwilligungserklärungen?

Etc.pp. Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

E.d.T. So kann man das Ehrenamt verleiden ...

Irmi
23.05.2018, 09:53
Weiter E.d.T.
Gut, dass ich mir für meine private Internetseite das Fotografieren und Veröffentlichen von Menschen weitestgehend abgewöhnt habe.

Dat Ei
23.05.2018, 09:57
Moin Irmi,

Wir sind ein Kirchenchor, ich betreibe die Internetseiten und fotografiere bei Konzerten etc.
Erst mal muß die Internetseite halbwegs rechtssicher werden, sprich Hinweis auf Datenschutz etc.

sowohl die Besucher der Website, als auch Eure Chormitglieder haben ein gesetzlich verankertes Recht auf ihre informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Daten, die sie Dritten anvertrauen.

E.d.T. So kann man das Ehrenamt verleiden ...

Der initiale Aufwand ist sicherlich hoch. Allerdings hat man sich auch sicherlich über Jahre Aufwand gespart, weil man den Datenschutz nicht auf dem Radar hatte. Im Laufe der zeit wird sich der Aufwand reduzieren und zur gelebten Praxis werden.


Dat Ei

The Norb
23.05.2018, 10:18
ich habe mal gehört das für Pressefotografen das ganze wohl gelockerter zugehen darf, nun habe ich die Idee einem Presseverbund beizutreten um dort einen brauchbaren Presseausweis zu erhallten, die Preis sind eigentlich ganz angenehm was Jahresbeitrag angeht.

Ganz sicher ist das keine gute Lösung für dich,
weil du als Pressefotograph als gewerblicher Profi giltst und dich die DSGVO
mit voller Breitsseite trifft.

Das du hauptberuflich Fotos machst - musst du beim Beantragen solch eines
Fotographen-Presseausweises ja sogar unterschreiben. Also denk da lieber
noch mal drüber nach bevor du unnötigt Geld für so etwas ausgibst :D

André 69
23.05.2018, 10:42
Nun, ich habe alle Bilder hier im SUF gelöscht, auf denen Personen waren, die meinen könnten sich zu identifizieren, fiel mir ganz leicht, waren ja nur ca. ein Dutzend.
Wobei diese Bilder bisher von der sog. Panoramafreiheit gedeckt waren, und ich eh aufgepasst habe, keinen Personen kompromittierend auf dem Bild zu haben.

Von anderen Fotografen habe ich gelesen, daß sie ihre Seite komplett vom Netz nehmen, da sie diesen Zirkus nicht mitmachen wollen.
Das Netz wird ein paar Bilder ärmer, was solls ...

Gruß André

Fuexline
23.05.2018, 10:43
ich dachte das alle Bilder die vor dem 25.05 veröffentlicht wurden nicht mehr gewertet werden können?

Dat Ei
23.05.2018, 10:49
Für alle, die von der EU-DSGVO und dem 25.5.2018 überrascht wurden, der Hinweis, dass die nächste Ausbaustufe des Datenschutzes gerade in der Mache ist und auf den Namen "e-privacy" hört: clickclack! (https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Privacy-Verordnung-Online-Werber-erwarten-massive-Einbussen-4039916.html)


Dat Ei

André 69
23.05.2018, 11:03
ich dachte das alle Bilder die vor dem 25.05 veröffentlicht wurden nicht mehr gewertet werden können?

Du hast Recht, hätte ich nicht machen müssen, aber auch ich habe keine Lust auf diesen Affenzirkus, muss ja nicht jeder wissen ...
Wenn ich das nächste mal in die Stadt gehe, sollte ich die Kamera wieder mal mitnehmen, da gibt es dann lauter Bilder mit lustigen schwarzen Balken zu sehen ...

Gruß André

dey
23.05.2018, 11:07
Für alle, die von der EU-DSGVO und dem 25.5.2018 überrascht wurden, der Hinweis, dass die nächste Ausbaustufe des Datenschutzes gerade in der Mache ist und auf den Namen "e-privacy" hört: clickclack! (https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Privacy-Verordnung-Online-Werber-erwarten-massive-Einbussen-4039916.html)


Dat Ei

Wenn das so kommt, wird das Internet wohl neu geschrieben. Kostenlose Angebote , die sich Werbung finanzieren werden wohl verschwinden.

Sollte sich jeder mal fragen, wie er dazu steht. Wir haben mit Sicherheit unsere Hot Spots, die wir täglich nutzen und für die wir auch gerne bezahlen. Bsp. wenn mich das SUF jährlich 20€ kostet wäre das angemessen.
Aber wir sind es nun einfach gewohnt fast alles kostenlos ansurfen zu können, wenn sich dort eine gesuchte Info befindet.
Bestes Beispiel sind hier die Links, die auf Bereiche gehen, die nur für eingetragene User anderer Plattformen zu sehen sind.
Da denkt man ja öfter gar nicht daran, dass es andere gar nicht sehen können.

dey
23.05.2018, 11:09
Du hast Recht, hätte ich nicht machen müssen, aber auch ich habe keine Lust auf diesen Affenzirkus, muss ja nicht jeder wissen ...
Wenn ich das nächste mal in die Stadt gehe, sollte ich die Kamera wieder mal mitnehmen, da gibt es dann lauter Bilder mit lustigen schwarzen Balken zu sehen ...

Gruß André

Wozu diese Art der öffentlichen Selbstgeiselung gut sein soll. Bringt uns dieser destruktive Weltuntergangsstimmung irgendwo hin?

André 69
23.05.2018, 11:15
Für alle, die von der EU-DSGVO und dem 25.5.2018 überrascht wurden, der Hinweis, dass die nächste Ausbaustufe des Datenschutzes gerade in der Mache ist und auf den Namen "e-privacy" hört: clickclack! (https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Privacy-Verordnung-Online-Werber-erwarten-massive-Einbussen-4039916.html)


Dat Ei

Ich habe heute die erste Mail von einem Anbieter bekommen, der darum bittet mir weiterhin Angebote schicken zu dürfen, wohl aber noch im Bezug auf DSGVO.
Treffen wird es nur Firmen, die lokal und nicht global arbeiten. Letztere organisieren nur ihre Server virtuell etwas um, und machen weiter wie bisher. Luftnummer.

Gruß André

André 69
23.05.2018, 11:23
Wozu diese Art der öffentlichen Selbstgeiselung gut sein soll. Bringt uns dieser destruktive Weltuntergangsstimmung irgendwo hin?

Wie sieht denn für Dich persönlich die Form eines öffentlich Protestes aus? #dagegen! ?? :mrgreen:

Dat Ei
23.05.2018, 11:26
Moin André,

die Abfragen der Newsletter-Bestätigungen erfolgen noch im Rahmen der DSGVO. Der Standort des Servers ist nicht maßgeblich für die Anwendung der DSGVO!


Dat Ei

André 69
23.05.2018, 11:37
Hallo Frank

Naja, wie war das mit 1,5 Mrd. User umziehen, um sich den EU-Richtlinien zu entziehen?

Gruß André

dey
23.05.2018, 11:44
Wie sieht denn für Dich persönlich die Form eines öffentlich Protestes aus? #dagegen! ?? :mrgreen:

Ach so, ich vergaß. Man muss sich ja aus Prinzip immer sinnlos aufregen.

Ich nehme jetzt auch erst mal alles vom Netz, nur weil ein paar andere ein Weltuntergangsszenario skizzieren und ich nicht willens bin, abzuwägen. Zumal diese Form de Protestes gar niemanden wirklich interessiert. Oder gehst du jetzt auf die Strasse, weil jemand aus Unsicherheit seine Seite vom Netz nimmt?

Ich bin #dafuer, dass persönliche Daten besser geschützt werden.

André 69
23.05.2018, 11:55
Ich bin #dafuer, dass persönliche Daten besser geschützt werden.

... aha, und Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann.

ha_ru
23.05.2018, 12:25
Hallo,

da ja weiterhin Panik verbreitet wird nochmal:

Auf Personen die mit ihren Bildern/Daten keine wirtschaftlichen sondern rein private Interessen verfolgen findet die DSVGO keine Anwendung. Ich habe für meine Bilder bisher keinen Cent bekommen und kann also weiterhin völlig risikolos Bilder hier veröffentlichen, solange sie durch die Panoramafreiheit etc gedeckt sind. Für mich als Hobbyfotograf hat sich durch die DSVGO nicht geändert, sie gilt für mich nicht.

Das Recht am eigenen Bild galt schon vor der DSVGO. D.h. Bilder die als Motiv eindeutig Personen zum Inhalt haben zu veröffentlichen, war bisher schon nicht erlaubt.

Hans

Mikosch
23.05.2018, 12:28
Hallo,

da ja weiterhin Panik verbreitet wird nochmal:

Auf Personen die mit ihren Bildern/Daten keine wirtschaftlichen sondern rein private Interessen verfolgen findet die DSVGO keine Anwendung.

Das stimmt nur überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Veröffentlichung von Fotos, sondern darum diese Daten (Foto + Exif-Daten) überhaupt zu generieren, zu speichern und weiterzuverarbeiten.

Grundsätzlich ist es nicht verkehrt sich eingehend damit zu befassen - aber Panik ist völlig unangebracht.

Dat Ei
23.05.2018, 12:57
Mal was zum Lachen zwischendrin:

Gerade habe ich eine Mail von UPS bekommen, in der sie mich auffordern, aufgrund der neuen DSGVO meine Kommunikationspräferenzen zu überprüfen. Als ich dem Link folgte, bemängelte mein Browser gleich das Zertifikat der Site. Sehr vertrauenserweckend...


Dat Ei

dey
23.05.2018, 13:08
... aha, und Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann.

Und daran, dass du ein Anti-Staats-Troll bist.

screwdriver
23.05.2018, 13:19
Das stimmt nur überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Veröffentlichung von Fotos, sondern darum diese Daten (Foto-Exif-Daten) überhaupt zu generieren, zu speichern und weiterzuverarbeiten.
Dabei sind die EXIF Daten und ggf. weitere Daten zum Bild das kleinere Problem.
Es ist das Datenmaterial des Bildes generell, was dann für Objekterkennungssoftware verarbeitbar ist.
Selbst ein fotografiertes oder gescanntes Papierbild mit entfernten EXIFs ist relevantes Material wenn Menschen im Bild erkennbar sind.

Grundsätzlich ist es nicht verkehrt sich eingehend damit zu befassen - aber Panik ist völlig unangebracht.
So ist es.
Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.

MaTiHH
23.05.2018, 13:21
Hallo,

da ja weiterhin Panik verbreitet wird nochmal:

Auf Personen die mit ihren Bildern/Daten keine wirtschaftlichen sondern rein private Interessen verfolgen findet die DSVGO keine Anwendung. Ich habe für meine Bilder bisher keinen Cent bekommen und kann also weiterhin völlig risikolos Bilder hier veröffentlichen, solange sie durch die Panoramafreiheit etc gedeckt sind. Für mich als Hobbyfotograf hat sich durch die DSVGO nicht geändert, sie gilt für mich nicht.

Das Recht am eigenen Bild galt schon vor der DSVGO. D.h. Bilder die als Motiv eindeutig Personen zum Inhalt haben zu veröffentlichen, war bisher schon nicht erlaubt.

Hans

Danke, dass du es nochmal so zusammenfasst. Man könnte manchmal verzweifeln ob der mentalen Diarrhoe, die hier oft zur Schau gestellt wird.

Das stimmt nur überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Veröffentlichung von Fotos, sondern darum diese Daten (Foto-Exif-Daten) überhaupt zu generieren, zu speichern und weiterzuverarbeiten.


Doch, genau so, wie Hans es beschrieben hat, ist es auch. Die DSGVO findet nur Anwendung bei kommerzieller Verarbeitung von Daten. Alles andere ist Panikmache.

ha_ru
23.05.2018, 13:29
Das stimmt nur überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Veröffentlichung von Fotos, sondern darum diese Daten (Foto-Exif-Daten) überhaupt zu generieren, zu speichern und weiterzuverarbeiten.

Grundsätzlich ist es nicht verkehrt sich eingehend damit zu befassen - aber Panik ist völlig unangebracht.


Und was stimmt deiner Ansicht nach an meiner Aussage nicht?


Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
...
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
...durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,



Erwägungsgrund 18
Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich*
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.


Hans

Norbert W
23.05.2018, 13:36
... ob der mentalen Diarrhoe...

:lol: :lol: :lol: Martin, you made my day :top:

Mikosch
23.05.2018, 13:40
Und was stimmt deiner Ansicht nach an meiner Aussage nicht

Sobald Du die Daten irgendwie veröffentlichst, ist es eine Nutzung der Daten/Fotos außerhalb der Familie. Beispiel Facebook-Account. Solange Dein Profil nicht öffentlich ist, kannst Du da posten was Du willst (sofern Facebook DSGVO-konform ist). Sobald Dein Account öffentlich ist, ist es völlig unerheblich, ob Du damit Geld verdienst oder nicht.

Mikosch
23.05.2018, 13:47
Dabei sind die EXIF Daten und ggf. weitere Daten zum Bild das kleinere Problem. Es ist das Datenmaterial des Bildes generell, was dann für Objekterkennungssoftware verarbeitbar ist.

Ja, es sollte eigentlich auch anders da stehen (Foto + Exif-Daten).

Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.

Wer hat das klargestellt? Meinem Kenntnisstand nach müssen entsprechend DSGVO nationale Gesetze erlassen werden die diese Verordnung in nationales Recht umsetzen. Das ist nicht erfolgt.

Zitat:
"Aber das KUG ist von 1907, es ist nicht aufgrund einer DSGVO erlassen worden, und es regelt auch keine spezifisch datenschutzrechtlichen Fragen für die Meinungs- und Pressefreiheit. Darum bin ich der Meinung, die Aussage, nach der das KUG Anwendungsvorrang habe, ist falsch."

Quelle (https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/)

André 69
23.05.2018, 13:58
Und daran, dass du ein Anti-Staats-Troll bist.

Da muss ich Dir leider widersprechen!
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, daß ich nicht daran glaube, solange wie Informationen aller Art als das digitale Gold des 21. Jahrhunderts gelten.
Ich habe geschrieben was ich gemacht habe, und warum. Du hättest ja auch gern weniger polemische Antworten geben können, aber drauf hauen ist immer einfacher!


(Womit darf ich dich jetzt betiteln?)

André 69
23.05.2018, 14:25
Im übrigen könnte man auch hier lesen, eine Seite einer Kanzlei:

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

Und für mich liest sich das nicht so klargestellt wie es einige hier gern hätten,
es wird auch erwähnt, daß das KUG kaum noch anwedbar sei ...

Mal ab Rechtslage in Zukunft bis Tschüß „Beiwerk“, es war nett mit dir lesen.

Gruß André

dey
23.05.2018, 16:09
Da muss ich Dir leider widersprechen!
Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, daß ich nicht daran glaube, solange wie Informationen aller Art als das digitale Gold des 21. Jahrhunderts gelten.
Ich habe geschrieben was ich gemacht habe, und warum. Du hättest ja auch gern weniger polemische Antworten geben können, aber drauf hauen ist immer einfacher!


(Womit darf ich dich jetzt betiteln?)

Was immer du willst. Du hast deine Handlung als öffentlichen Protest dargestellt, nicht ich.

Sobald Du die Daten irgendwie veröffentlichst, ist es eine Nutzung der Daten/Fotos außerhalb der Familie. Beispiel Facebook-Account. Solange Dein Profil nicht öffentlich ist, kannst Du da posten was Du willst (sofern Facebook DSGVO-konform ist). Sobald Dein Account öffentlich ist, ist es völlig unerheblich, ob Du damit Geld verdienst oder nicht.

Und genau dafür ist es doch gut. Diese unfreiwillige Datenveröffentlichung ohne jegliche Gedanken an diejenigen, deren Daten da missbraucht werden, ist doch der Datengau schlechthin.

The Norb
23.05.2018, 17:14
Auf Personen die mit ihren Bildern/Daten keine wirtschaftlichen sondern rein private Interessen verfolgen findet die DSVGO keine Anwendung. Ich habe für meine Bilder bisher keinen Cent bekommen und kann also weiterhin völlig risikolos Bilder hier veröffentlichen, solange sie durch die Panoramafreiheit etc gedeckt sind. Für mich als Hobbyfotograf hat sich durch die DSVGO nicht geändert, sie gilt für mich nicht.


Dein Wort in Seehofers Gehörgang - also es gibt sehr viele Fotographen,
die das ganz genau andersrum sehen :D

Als "Gewerbler" bist du so oder so von der DSGVO betroffen, da müssen nun alle "durch"
und sind gleichermaßen betroffen.

Aber die DSGVO betrifft eben auch Privat- und Hobbyfotographie - soviel ist glaube ich
inzwischen ja doch klargeworden :D

mekbat
23.05.2018, 17:36
Hallo,
...
Für mich als Hobbyfotograf hat sich durch die DSVGO nicht geändert, sie gilt für mich nicht.
...
Hans

Hallo Hans

Die DSGVO gilt für jeden, der für sich das Recht auf Löschen oder gelöscht werden
in Anspruch nehmen will.
Mitunter die Personen, welche fotografiert wurden und so deren
personen bezogene Daten verarbeitet wurden.

Ich will die Auslegungen zu "privat" und "familiär" nicht angreifen - nur was hätte mein Antlitz in einer dieser Sammlungen zu suchen, wenn ich das nicht möchte?
Mit genau solchen Fragen dürften sich Richter beschäftigen, wenn es jemand darauf anlegt.


...

Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.

Gibt es dazu schon ein Gerichtsurteil?


https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Wir-koennen-nichts-mehr-fotografieren--article20445031.html

Als ANWALT auf ein Gerichtsurteil warten???
Für vermittelbare Rechtssicherheit spricht das nicht gerade :flop:

Danke an Dat Ei für den Link.
Das Gegenteil dazu dürfte wohl dies hier werden? LINK (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-ermoeglicht-Live-Gesichtserkennung-fuer-ganze-Staedte-4055143.html)

meshua
23.05.2018, 17:56
Das Netz wird ein paar Bilder ärmer, was solls ...


Das kommt eben dabei heraus, wenn man das Internet nicht vollständig begreift und lokale Gesetze global anwenden möchte. :roll: Konsequenz wird sein, daß Nicht-EU Anbieter um die EU-Insel einen Bogen schlagen werden und manche EU-Mitglieder ihre Tätigkeit in's Nicht-EU Ausland verlagern - eigentlich wollte man doch genau das Gegenteil erreichen...aber zu Ende denken ist heute sowas von out :roll:

Grüße, meshua

Dat Ei
23.05.2018, 18:02
Moin, moin,

Konsequenz wird sein, daß Nicht-EU Anbieter um die EU-Insel einen Bogen schlagen werden und manche EU-Mitglieder ihre Tätigkeit in's Nicht-EU Ausland verlagern...

wenn ich es richtig überrissen habe, fällt damit dann aber auch der Markt Europa weg. Wenn das Geschäftsfeld "Europa" für ein Unternehmen ist, und personenbezogene Daten natürlicher, europäischer Bürger verarbeitet werden, dann gelten auch für diese ausländischen Unternehmen die DSGVO.


Dat Ei

The Norb
23.05.2018, 18:28
Noch 30 Stunden bis zum Inkraftreten der DSGVO,
Zeit für ne Tüte Popcorn und das Unterhaltungsprogramm:

Democracy – Im Rausch der Daten
ist ein deutscher Dokumentarfilm über die Rechtsetzung der Europäischen Union von David Bernet aus dem Jahr 2015.

Eine fesselnde und hochbrisante Geschichte über eine Handvoll Politiker, Lobbyisten, Diplomaten und Bürgerrechtler, die um den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt ringen.

Kostenlos in der ARD Mediathek :D

https://www.ardmediathek.de/tv/Filme-im-Ersten/Dokumentarfilm-im-Ersten-Im-Rausch-der-/Das-Erste/Video?bcastId=1933898&documentId=52620920

hpike
23.05.2018, 18:36
Ganz ehrlich? Das interessiert mich nicht die Bohne. Weder mache ich Fotos von Menschen oder was weiß ich irgendwelchen Veranstaltungen mit Menschen und wenn doch mal, landen die garantiert nicht im Internet. Jedenfalls nicht durch mich. Wenn Reiher, Haubentaucher oder sonstiges Getier irgendwann anfängt Anwälte zu beauftragen, man kann ja nie wissen, siehe Peta, dann fang ich an mich dafür zu interessieren, aber auch nur dann. ;)

Dat Ei
23.05.2018, 18:53
Noch 30 Stunden bis zum Inkraftreten der DSGVO,
Zeit für ne Tüte Popcorn und das Unterhaltungsprogramm:


Sie ist seit fast 2 Jahren in Kraft getreten...


Dat Ei

Sennaspy
23.05.2018, 19:05
wenn ich es richtig überrissen habe, fällt damit dann aber auch der Markt Europa weg. Wenn das Geschäftsfeld "Europa" für ein Unternehmen ist, und personenbezogene Daten natürlicher, europäischer Bürger verarbeitet werden, dann gelten auch für diese ausländischen Unternehmen die DSGVO.




das hast du :top:

Was die Verordnung angeht, zähle ich mich eher zur "Nichtpanikerfraktion" und erwarte auch keinen Kometen namens DS-GVO, der am Freitag die Erde bzw. Europa verschlingt. Soll aber jeder halten, wie er mag.

Da ich unsere Vereinshomepage auch betreue, musste ich mich wohl oder übel mit der Materie beschäftigen. Ganz unaufgeregt haben wir uns zusammengesetzt, eine Strategie entwickelt und bisher weitestgehend umgesetzt. Das ist meines Erachtens auch kein Hexenwerk.

The Norb
23.05.2018, 19:21
Sie ist seit fast 2 Jahren in Kraft getreten...


Na siehste - hat sich doch gar nichts verändert :D
Danke für den Hinweis :D :D

Dat Ei
23.05.2018, 19:47
Na siehste - hat sich doch gar nichts verändert :D
Danke für den Hinweis :D :D

Am Freitag endet nur die zweijährige Übergangsfrist und damit ändert sich zum Glück etwas. :top:


Dat Ei

MaTiHH
23.05.2018, 21:54
Ganz ehrlich? Das interessiert mich nicht die Bohne. Weder mache ich Fotos von Menschen oder was weiß ich irgendwelchen Veranstaltungen mit Menschen und wenn doch mal, landen die garantiert nicht im Internet. Jedenfalls nicht durch mich. Wenn Reiher, Haubentaucher oder sonstiges Getier irgendwann anfängt Anwälte zu beauftragen, man kann ja nie wissen, siehe Peta, dann fang ich an mich dafür zu interessieren, aber auch nur dann. ;)

Warte su nur bis die Tierschützer das Datenschutzrecht auch für Vögel durchsetzen! Dann hast du keinen Spass mehr. :mrgreen::crazy:

hpike
23.05.2018, 22:05
Drum erwähnte ich ja die PETA :mrgreen:
Denen trau ich alles zu. :crazy:

steve.hatton
23.05.2018, 22:27
Das Thema Peta ist glaube ich durch, die Vertretungsvollmacht wurde vom Affen nie unterzeichnet :-)

für alle anderen die nicht wissen ob die DSGVO für sie Handlungsbedarf begründet empfehle ich ein Heftchen des Beck Verlages:

http://www.beck-shop.de/erste-hilfe-datenschutz-grundverordnung-unternehmen-vereine/productview.aspx?product=21443886&AuthorAndTitle=Erste%20Hilfe%20zur%20Datenschutz-Grundverordnung%20f%C3%BCr%20Unternehmen%20und%20V ereine

Ich bin weder am Verlag beteiligt noch Autor noch sonst irgendwie Nutznießer - es sei denn man betrachten den Nutzen aus der Lektüre!

Irmi
24.05.2018, 11:56
So, hier gibt es Infos dazu, wie z.B. in Vereinen damit gearbeitet werden muss:

https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html

Das habe ich bisher niergendwo sonst gefunden. Danach werde ich das jetzt für unseren Verein machen.

ha_ru
24.05.2018, 12:36
Hallo,

die Broschüre ist auch vom bayrischen Landesamt für Datenschutz. Als die von Irmi verlinkte Seite noch nicht so gut gefüllt mit Handreichungen etc. war habe ich das auch empfohlen.

Wenn man jetzt sich durch die Infos der Bayern durcharbeitet braucht man die Broschüre nur, wenn man lieber eine Broschüre als Infos auf Webseiten liest.

AdHoc Handlungsempfehlungen für Vereine:

Verantwortlichen für den Datenschutz bestimmen (aus den Reihen des Vorstands) und den veröffentlichen (z.B. auf der Webseite aufführen)
Herausfinden und Dokumentieren, wer alles (noch) Daten vom Verein gespeichert hat
Anzahl der Personen mit Daten auf ein Minimum, auf jeden Fall unter 10 reduzieren (damit man keinen Datenschutzbeauftragten braucht); damit legt man auch automatisch fest, wer ab jetzt welche Daten hat und wo diese gespeichert werden bzw. gespeichert werden dürfen; Vorschlag: Festplatte wie Intenso Memory Safe mit "Zahlenschloss" für ganz sensitive Daten wenn man sich nicht selbst mit Verschlüsselung rumschlagen will
Webseite durchforsten nach personenbezogene Daten und diese runternehmen, wenn man keine Einwilligung hat (vor allem von Personen, wo man sie nicht mehr bekommt)
Von allen Mitgliedern Einwilligungen einholen ( Link (http://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Download/Muster_und_Formulare/2018-04-03_Muster_Einwilligung_Artikel_7_DSGVO.docx) zu einem Muster )
Muster des Verarbeitungsverzeichnisses für Vereine des LDA Bayern auf seinen Verein anpasst ausfüllen


Hans

dey
24.05.2018, 14:11
So ärgerlich die Arbeit sicherlich ist, ist das auch ein guter Anlass zur HP-Entrümpelung um die man sich ja gerne drückt.

Irmi
24.05.2018, 20:59
Danke Hans noch für den Link zu dem Formular :top:

Endlich mal was Vernünftiges hier anstatt rumgenöle.:cool:

Ruderer
25.05.2018, 11:47
Hallo,
mit dem heutigen Tag ergiesst sich über uns ein weiteres Gesetz. Da ich ein passionierter Hobby-Sportfotograf und Website-Betreiber für ein Sportverein bin, würde ich gerne Eure Meinungen zu diesem Thema lesen.

Was verändert sich für uns de facto? Wird man tatsächlich jeden einzelnen Besucher befragen müssen, bevor das Fotografierte auf der Sport-Website präsentiert wird?
hat schon jemand FAQ angepasst? Wo findet man den besten "Baukasten"/Musterbeispiel?

Übrigens für die Datenkraken ändert sich so gut wie gar nichts. Darauf zielte das Gesetz eigentlich ab. Ich denke, das wird unsere Kommunikation/Hobbyarbeit weiter einschränken und die Abmahn-Industrie noch weiter ausbauen.

Gruß
Peter

ha_ru
25.05.2018, 11:56
Hallo,

das Thema wird im Forum schon lange und kontrovers diskutiert.

Ich verlinke mal auf die aktuell letzte Seite (http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=185483&page=32) , da dort Irmi zur Seite des bayrischen Landesamts für Datenschutz verlinkt und dort hilfreiche Handreichungen etc. zu finden sind.

Ich habe dort eine Liste der aus meiner Sicht sofort zu erledigenden Dinge für Vereine gepostet.

Für Sportvereine ist es durchaus handhabbar, reine Hobbyfotografen ohne Erlöse in dem Bereich sind gar nicht betroffen. Probleme haben Berufsfotografen in speziellen Feldern wie allen voran Eventfotografie.

Gruß
Hans

Ruderer
25.05.2018, 12:04
Vielen Dank! Hatte eine grosse Pause hier im Forum eingelegt.

:top:

eac
25.05.2018, 12:05
Und da das auch keine Technikfrage zu A-Mount Kameras ist, habe ich es an den bestehenden Thread angehängt.

Irmi
25.05.2018, 12:10
Und jetzt ist das ganze unter A-Mount zu finden?:crazy::cool:
Stefan, bitte noch mal umschieben. Wieder ins Café.

Ruderer
25.05.2018, 12:23
Dürfen während einer Sportveranstaltung gemachte Bilder wie "gehabt" auf einer Vereinsseite veröffentlicht werden, oder doch nicht mehr?

Habe ich hier den entscheidenden Hinweis im Forum übersehen? Für mich ist das die Hauptfrage, da ich keine personenbezogen Daten erhebe.

Wie ist das bei den grossen Veranstaltungen? Muss ab sofort jeder Athlet einwilligen?

Verwirrung pur. Und 711 haben bedenkenlos zugestimmt. Ziemlich cool.

eac
25.05.2018, 12:39
Und jetzt ist das ganze unter A-Mount zu finden?:crazy::cool:
Stefan, bitte noch mal umschieben. Wieder ins Café.

Ups. :oops:

Dat Ei
25.05.2018, 13:11
Moin, moin,

mit dem heutigen Tag ergiesst sich über uns ein weiteres Gesetz.

das Gesetz hat sich bereits vor zwei Jahren über uns ergossen. Heute endet nur die Übergangsfrist.

Für mich ist das die Hauptfrage, da ich keine personenbezogen Daten erhebe.

Bist Du Dir da so sicher? Es würde mich überraschen, wenn der Webserver keine IPs protokolliert.


Dat Ei

dey
25.05.2018, 13:15
Bist Du Dir da so sicher? Es würde mich überraschen, wenn der Webserver keine IPs protokolliert.

Reicht dafür nicht ein standarditisierter Hinweis in den Nutzungsbedingungen oder Impressum?

Irmi
25.05.2018, 13:27
Zum besuchen und Nutzen der Internetseit muss das in der Datenschutzerklärung stehen.

Für Fotos von Vereinsmitgliedern muss jeder schriftlich zustimmen.

Wie es mit Veranstaltungsfotos ist, wo z.B. bei uns Orchestermusiker oder andere Chöre abgebildet sind, aussieht, weiß ich auch noch nicht.

ha_ru
25.05.2018, 13:46
Zum Besuchen und Nutzen der Internetseit muss das in der Datenschutzerklärung stehen.

Zumindest wenn irgendwas protokolliert wird, Protokollierung der IP-Adresse reicht schon (ob das geschieht kann man mit Firefox z.B. kontrollieren). Die Speicherung der IP-Adressen kann man aber oft auch einfach ausschalten. Problematisch ist wenn man PlugIns oder Produkte wie Wordpress verwendet, die selber Daten speichern. Dann bräuchte man mit denen eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung und deren Zusicherung, dass sie sich an die DSGVO halten. Also weg damit.


Für Fotos von Vereinsmitgliedern muss jeder schriftlich zustimmen.

Genau, Muster habe ich verlinkt.


Wie es mit Veranstaltungsfotos ist, wo z.B. bei uns Orchestermusiker oder andere Chöre abgebildet sind, aussieht, weiß ich auch noch nicht.

Das weiß keiner 100% genau. War aber bisher schon so, dass das Recht am eigene Bild für jedes Orchestermitglied galt. Neu sind da nur die Bußgelder vor allem, wenn nach Aufforderung nicht gelöscht wird. In den Vereinen und Orchestern wurde das bisher so gehandhabt, dass auf Wunsch einer abgebildeten Person das Bild gelöscht wurde, betraf aber meines Wissen immer Bilder der "After-Show" oder spätabends an Probenwochenenden. Wer da zum Anwalt rennt und den Verein/Orchester damit schädigt statt einfach um Löschung zu bitten hat eigene Probleme und wird eher selten vorkommen, außer es will sich jemand rächen.

Hans

Irmi
25.05.2018, 13:59
Gem. Art. 85 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/) sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich.

D.h. in Deutschland könnte der Bereich weiter, wie gehabt, unter dem KUG laufen. Das haben wir ja alle halbwegs im Sinn, wie das läuft.

Nur leider hat sich noch keiner unser "Herrschaften" dazu geäußert.:roll:

The Norb
25.05.2018, 14:13
Gem. Art. 85 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/) sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich.

D.h. in Deutschland könnte der Bereich weiter, wie gehabt, unter dem KUG laufen. Das haben wir ja alle halbwegs im Sinn, wie das läuft.

Nur leider hat sich noch keiner unser "Herrschaften" dazu geäußert.:roll:


Doch klar:

Heiko Maas wollte mit der SPD Änderungsvorschläge in letzten Minute,
auch Angela Merkel wollte in letzter Sekunde Änderungen verabschieden.
Durchgesetzt hat sich dann Horst Seehofer ("Jo mei - des passt halt scho")
mit dem Ministerium für Innenausbau & Heimat, also derjenige der eigentlich
am wenigsten im Thema ist oder weiss, worum es eigentlich geht.

Und Merkel hatt dann nen Rückzieher gemacht und macht erstmal gar nichts

https://www.horizont.net/medien/nachrichten/DSGVO-Merkel-will-bei-Umsetzung-von-neuem-Datenschutzrecht-genau-hinsehen-166967



Der m.M. situativ angemessendste Artikel steht heute deshalb im "Postillion",
das merkst du ja selber auch gerade

Was muss ich als Webseitenbetreiber beachten?
Webseitenbetreibern, die kein Risiko eingehen wollen und ihre Seite DSGVO-konform umrüsten wollen, wird empfohlen, sich nach etwa 14 Stunden vergeblicher Beschäftigung mit dem Thema selbst in die örtliche Psychiatrie einweisen zu lassen. Das ist besser für sie und ihre Angehörigen.

https://www.der-postillon.com/2018/05/ratgeber-dsgvo.html

ha_ru
25.05.2018, 14:14
D.h. in Deutschland könnte der Bereich weiter, wie gehabt, unter dem KUG laufen. Das haben wir ja alle halbwegs im Sinn, wie das läuft.

Nur leider hat sich noch keiner unser "Herrschaften" dazu geäußert.:roll:

Hallo,

aufgrund der Trennung der drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative), nutzt die Äußerung der Herrschaften aus der Legislative nichts.

Das Bundesinnenministerium sieht das KUG nicht als durch die DSGVO verdrängt an ( Link (https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/) ), sondern nach wie vor als Grundlage Fotografien veröffentlichen zu können. Wenn die Rechtsprechnung das anders sieht, ist es aber nichts wert.

Ein Sätzchen in der DSGVO hätte Klarheit schaffen können.

Hans

P.S. Und schon wieder wird rumgenorbt - äh sorry meinte rumgenölt, war ein Freudscher Verschreiber. Aber den "Postilion" zu lesen erheitert doch immer wieder, auch wenn es einen sonst nicht weiterbringt :top:

screwdriver
25.05.2018, 14:15
Gem. Art. 85 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-85-dsgvo/) ....

Nur leider hat sich noch keiner unser "Herrschaften" dazu geäußert.:roll:

Na doch ...
Dazu gibt es eine Stellungnahmen des Bundensministeriums, welche das KUG genau als diese nationale Regelung definiert.

Leider sind die Webseiten wegen der genau wegen der DSGVO umstruktirierten Seiten des BMI "weg"...

amateur
25.05.2018, 15:32
Na doch ...
Dazu gibt es eine Stellungnahmen des Bundensministeriums, welche das KUG genau als diese nationale Regelung definiert.

Es gibt aber wiederum Datenschutzbeauftragte einzelne Bundesländer (ich glaube in diesem Fall Schleswig-Holstein), die dieser Ansicht wiederum widersprechen.

Der Murks ist bei der Gesetzgebung passiert, wo man einige Dinge schon im Gesetz selbst klarer hätte formulieren müssen.

Stephan

fwfotos
25.05.2018, 16:25
Keine 24 Stunden ist die DSGVO in Kraft und schon gibt es die ersten dramatischen Auswirkungen, hat wohl in der Form keiner auf dem Schirm gehabt ...

https://www.youtube.com/watch?v=fTjuPvnJVW8

The Norb
25.05.2018, 16:51
Dazu gibt es eine Stellungnahmen des Bundensministeriums, welche das KUG genau als diese nationale Regelung definiert.

Leider sind die Webseiten wegen der genau wegen der DSGVO umstruktirierten Seiten des BMI "weg"...

So gehört Horst S. mit "Innenarchitektur und Heimat" ja sogar zu den ersten direkt Betroffenen der DSGVO. :D

Ist doch immer schön, wenn man von Profis regiert wird :D

mekbat
25.05.2018, 17:33
Keine 24 Stunden ist die DSGVO in Kraft und schon gibt es die ersten dramatischen Auswirkungen, hat wohl in der Form keiner auf dem Schirm gehabt ...



Das mit der freien Sicht würde ich mir ebenso wünschen :top:

Fuexline
25.05.2018, 17:47
Mir Wurscht ich geh heute Abend Fotos machen auf einem Event muhahahahahahaha

Dat Ei
25.05.2018, 17:52
Mir Wurscht, ich sitz heute Abend wahrscheinlich eh wieder in der ersten Reihe...


Dat Ei

Norbert W
26.05.2018, 06:21
Schon 1 Tag rum und es wurde jeden morgen hell und abends dunkel wie immer :D

kayf
26.05.2018, 20:55
Bin grad durch Zufall auf dieses Thema gekommen und frage mich gerade, ob alle aktuell im Stadion in Kiew vorhandenen Zuschauer Ihr Einverständnis zur Bewegtbildübertragung gegeben haben!?

Die 2. Frage die ich mir stelle:
Warum beschäftigt es die Berufsfotografen jetzt? Die DSGVO gilt bereits seit zwei Jahren! Was sich jetzt geändert hat: Es können Strafen verhängt werden.

hpike
26.05.2018, 20:59
Noch gehören die nicht zur EU. Das Gesetz wird da wohl kaum Anwendung finden. ;)

kayf
26.05.2018, 21:02
Ich schaue es mir aus der EU an. Das ist das, was zählt!
Ich korrigiere mich. Du meinst die Zuschauer!?
Ja, gut. Das stimmt.

Dann ändere ich das Szenario auf ein Bundesligaspiel. ;)

hpike
26.05.2018, 21:07
Gute Frage, kann ja in der Bundesliga noch interessant werden. Wobei ich persönlich glaube, das sich da gar nix ändert. ;)

kayf
27.05.2018, 09:20
Gute Frage, kann ja in der Bundesliga noch interessant werden. Wobei ich persönlich glaube, das sich da gar nix ändert. ;)



Ich auch nicht. Wenn man es aber genau nimmt, müsste es doch.

screwdriver
27.05.2018, 09:58
Wenn man es aber genau nimmt, müsste es doch.

Nicht für den privaten, bisher schon verantwortungsbewusst handelnden, Digitalbilderersteller.

Die DSGVO rückt aber die schon "immer" bestehenden" Persönlichkeitsrechte etwas in Massenbewusstsein - insbesondere auch der fotografierten Personen - und bremst hoffentlich die "gnadenlos Draufhalter" etwas aus.

kayf
27.05.2018, 10:47
Nicht für den privaten, bisher schon verantwortungsbewusst handelnden, Digitalbilderersteller.

Die DSGVO rückt aber die schon "immer" bestehenden" Persönlichkeitsrechte etwas in Massenbewusstsein - insbesondere auch der fotografierten Personen - und bremst hoffentlich die "gnadenlos Draufhalter" etwas aus.



Ich meinte für das Beispiel Veranstaltungen...

screwdriver
27.05.2018, 11:07
Ich meinte für das Beispiel Veranstaltungen...


Da ist doch nun das KUG als nationale Regelung intergiert und es ändert sich damit der Praxis praktisch nichts.

kayf
27.05.2018, 11:21
Da ist doch nun das KUG als nationale Regelung intergiert und es ändert sich damit der Praxis praktisch nichts.



Da gibt es wiedersprüchliche Meinungen zu. Schweden hat es explizit nochmal mit in Ihre nationale DSGVO aufgenommen. Hier bei uns waren/sind die Verantwortlichen der Meinung: „… das werden die Gerichte schon klären…“
[emoji849]

screwdriver
27.05.2018, 11:23
Ich meinte für das Beispiel Veranstaltungen...




click mich (http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen)

dey
27.05.2018, 11:31
Wie sieht es eigentlich mit einer Dropbox aus, die zwar nur semi-öffentlich ist, aber den Zugriff auf viele persönliche Bilder anderer erlaubt.
Ich habe zwar als erstes Bild einen Hinweis auf Privatspäre und der Bitte nur eigene Bilder herunter zu laden. Aber mehr auch nicht.

kayf
27.05.2018, 12:19
click mich (http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen)



Danke für den Link.
Allerdings hat die Meinung eines oder auch mehrerer Personen, auch wenn es Anwälte sind, keine Rechtssicherheit.

Was will ich sagen: Schweden hat es einfach mal klar und deutlich festgeschrieben.
Hier in D hat man es einfach mal zur Auslegungssache erklärt und damit der, nur hier ansässigen, Abmahnindustrie Tür und Tor geöffnet.

Versteh mich nicht falsch. Ich bin weder von der einen noch der anderen Auslegung überzeugt.

(Ähnlich wie bei der Euro Einführung. Frankreich hat per Gesetz geregelt, dass die Preise bei der Umrechnung nicht angehoben werden dürfen. Unsere Mama hat gesagt, brauchen wir nicht. Das macht keiner. Erinnert Ihr Euch, wie die Preise von einem auf den anderen Tag stiegen? Hättet Ihr 8 DM für nen Kaffee bezahlt?)

Irmi
27.05.2018, 13:48
Hier ein Video aus der Aktuellen Stunde.
Thema Hochzeitsfotografie und DS-GVO.

Aktuelle Stunde WDR (https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-datenschutzgrundverordnung---mit-einem-klick-im-knast-102.html)

meshua
27.05.2018, 14:08
Hier ein Video aus der Aktuellen Stunde.
Thema Hochzeitsfotografie und DS-GVO.

Aktuelle Stunde WDR (https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-datenschutzgrundverordnung---mit-einem-klick-im-knast-102.html)

Danke. Leider nur ein weiterer "reißerischer" Beitrag: "Mit einem Klick im Knast?". Was soll dieser FUD? Sachlichkeit ist irgendwie doch anders. Am Ende jedoch der interessanteste Hinweis dieses Beitrags mit dem Aushang der DSGVO auf Veranstaltungen. Von manchen Fotografen weiß ich, daß sie die Hochzeitsgäste "markieren", die mit einem Bild von ihnen einverstanden sind (z.B. farbiges Armbändchen, eben so wie auf Parties)...

Grüße, meshua

steve.hatton
27.05.2018, 14:11
Da gibt es wiedersprüchliche Meinungen zu. Schweden hat es explizit nochmal mit in Ihre nationale DSGVO aufgenommen. Hier bei uns waren/sind die Verantwortlichen der Meinung: „… das werden die Gerichte schon klären…“
[emoji849]

So kann man es interpretieren - man könnte auch der Auffassung sein, dass die Bundesregierung einfach - wie so oft - nichts getan hat.

steve.hatton
27.05.2018, 14:13
..."Mit einem Klick im Knast?"....




Haststrafen sind gar nicht vorgesehen - also journalistischer Müll würde ich sagen.

About Schmidt
27.05.2018, 14:55
So kann man es interpretieren - man könnte auch der Auffassung sein, dass die Bundesregierung einfach - wie so oft - nichts getan hat.

Es gab bei Spiegel Online ein Statement der Regierung, aus der hervorging, dass absichtlich nichts geregelt wurde, und man dies den Gerichten überlässt. Das ist für mich kein Beweis des Vertrauens, sondern ein Beweis der Unfähigkeit.

Gruß Wolfgang

screwdriver
27.05.2018, 15:51
. Am Ende jedoch der interessanteste Hinweis dieses Beitrags mit dem Aushang der DSGVO auf Veranstaltungen. Von manchen Fotografen weiß ich, daß sie die Hochzeitsgäste "markieren", die mit einem Bild von ihnen einverstanden sind (z.B. farbiges Armbändchen, eben so wie auf Parties)...

Grüße, meshua

So wie hier.
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1490145207756196&id=100002821942288

Sorry, leider nur in FB zu sehen.

Norbert W
27.05.2018, 16:27
...Leider nur ein weiterer "reißerischer" Beitrag: "Mit einem Klick im Knast?". ...

Aber du siehst ja meshua, es steht immer jemand auf der darauf anspringt ;)

meshua
27.05.2018, 18:32
Aber du siehst ja meshua, es steht immer jemand auf der darauf anspringt ;)

:P Ich springe nicht darauf an, ich merke an: dass das Niveau der öffentlich-rechtlichen Hauptsender auf primitivstem BILD-CLICK-BAIT-Niveau verharrt. Deren eigentlicher Auftrag war es ursprünglich, die Bürger neutral zu informieren und zu bilden - aber nicht so... :roll:

meshua.

Irmi
27.05.2018, 18:40
zugegebener Weise ist die Überschrift wirklich blöd, aber der Beitrag an sich ist ok finde ich.

Das mit dem Aushang hab ich auch schon so gemacht.

Bei einer Veranstaltung des Kunstateliers, in dem ich zum malen gehe, hatte ich auch Aushänge gemacht, dass Fotos der Veranstaltung auf der Internetseite des Ateliers und in der örtlichen Presse veröffentlicht werden.

Wer nicht einverstanden ist, muss die Veranstaltung wieder verlassen.:cool:

Hat aber keiner gemacht.:D

Norbert W
27.05.2018, 19:24
Du, meshua, warst auch nicht gemeint. Du hast ja gelesen und den richtigen Kommentar dazu abgegeben.

meshua
27.05.2018, 19:29
Bei einer Veranstaltung des Kunstateliers, in dem ich zum malen gehe, hatte ich auch Aushänge gemacht, dass Fotos der Veranstaltung auf der Internetseite des Ateliers und in der örtlichen Presse veröffentlicht werden.

Wer nicht einverstanden ist, muss die Veranstaltung wieder verlassen.:cool:

Hat aber keiner gemacht.:D

Normalerweise sollte das bei Menschen ohne eine Phobie auch kein Problem sein, aber es ist eben ein OPT-OUT Verfahren: so musst du potentiell damit rechnen, daß jemand den Aushang


nicht gesehen/gelesen oder
nicht verstanden hat (es sei denn, du verfasst den Aushang in den 12 Weltsprachen)

Die Option mit dem Bändchen (OPT-IN) ist zwar weniger elegant, dafür aber sicherer. :crazy: :P

Grüße, meshua

hpike
27.05.2018, 19:50
Öhm sorry, man muss keine Phobie haben nur weil man nicht fotografiert werden möchte. Bei mir in der Stadt war es eine Zeitlang so, das egal zu welchen Veranstaltungen man auch immer ging, immer war einer von 4 Leuten einer FB Seite vor Ort und die Leute fotografierten was das Zeug hielt. Die nahmen nicht mal Rücksicht auf Kinder.

Wenns dumm lief noch am gleichen Tag aber spätestens am nächsten Tag, fanden sich dutzende von Besuchern auf der FB Seite in Form von Fotos und teilweise auch Videos ungefragt wieder.

Keine Ahnung wieviel Leute ihm das untersagt haben, es waren viele und erst wenn jemand mit Anwalt drohte, nahm er die Bilder unter Protest von der Seite. Keine Ahnung ob mal jemand einen Anwalt eingeschaltet hat, bei mir hat er das nicht riskiert.

Ich hab ihm vorher deutlich klar gemacht was passiert wenn er das riskiert. Ich jedenfalls möchte weiterhin unbeschwert auf öffentliche Veranstaltungen gehen, ohne dass das am nächsten Tag die halbe Stadt weiß das ich auch dort war. Das war bei uns sehr lange Zeit kaum noch möglich. Mit Phobie hat das nun wirklich nichts zu tun.

meshua
27.05.2018, 21:09
(...) Ich jedenfalls möchte weiterhin unbeschwert auf öffentliche Veranstaltungen gehen, ohne dass das am nächsten Tag die halbe Stadt weiß das ich auch dort war.

Das haben öffentliche Veranstaltungen nun mal so an sich, daß sie...nunja...öffentlich und eben nicht privat sind. Ich verstehe durchaus dein Interesse, nicht als Futter für jeden Hobby-Publizisten herzuhalten, aber spätestens bei Bildern für die Presse landet dein Konterfei möglicherweise auf Seite 8 oder im Online-Portal der Zeitung/Agentur - sowie schon seit Dekaden. Da tritt das persönliche Recht am eigenen Bild i.S.d. öffentlichen Interesses an der Veranstaltung in den Hintergrund. Es wird also gestern wie heute und in Zukunft die halbe Stadt und eventuell auch der Rest des Erdenkreises erfahren, daß du dort warst.

Außer Maskierung oder Verzicht wird man es nicht wirksam verhindern können, und spätestens wenn die Chinesen, Japaner oder Amerikaner zu Hause ihre Urlaubsbilder nach FB & Co. abladen und Datenkraken mit ihrer Indizierung beginnen, war's das mit der DSGVO...

Viele Grüße, meshua.

mekbat
27.05.2018, 22:23
Hallo Leute

Hier hat sich mal jemand Gedanken über die Auslegung der Begrifflichkeiten gemacht.
Link (https://www.cr-online.de/blog/2018/05/12/beispiel-veranstaltungsfotos-warum-es-nach-der-dsgvo-oft-sinnvoll-ist-auf-einwilligungen-zu-verzichten/)

Ich finde es gut, die Möglichkeiten mal aus anderer Perspektive zu beleuchten.

Tafelspitz
28.05.2018, 07:36
Schon 1 Tag rum und es wurde jeden morgen hell und abends dunkel wie immer :D

Ja, aber jeweils erstaunlich spät, hast du das bemerkt? Und jeden Tag wird es noch später. Wenn der Trend anhält, wird es bis Ende Jahr wahrscheinlich gar nicht mehr dunkel werden :shock:

dey
28.05.2018, 08:37
Hallo Leute

Hier hat sich mal jemand Gedanken über die Auslegung der Begrifflichkeiten gemacht.
Link (https://www.cr-online.de/blog/2018/05/12/beispiel-veranstaltungsfotos-warum-es-nach-der-dsgvo-oft-sinnvoll-ist-auf-einwilligungen-zu-verzichten/)

Ich finde es gut, die Möglichkeiten mal aus anderer Perspektive zu beleuchten.
DAs Ende halte ich für recht konstruiert:
Warum eine Einwilligung schaden kann

Bleibt die Frage, ob es denn schadet, vorsorglich doch auch eine Einwilligung einzuholen. Ich meine ja und empfehle, auf Einwilligungen vollständig zu verzichten. Denn die Datenschutzbehörden vertreten ganz überwiegend die (allerdings sehr umstrittene) Auffassung, dass sich ein Datenverarbeiter auf die Einwilligung festlegt, wenn er eine solche verlangt. Stimmt ein Gast der Anfertigung von Fotos zu und überlegt es sich im Nachhinein anders, werden die Aufsichtsbehörden dies als wirksamen Widerruf ansehen und die Auffassung vertreten, dass sich der Veranstalter jetzt nicht mehr auf „berechtigte Interessen“ berufen kann. Die Einwilligung erwiese sich als „Eigentor“ und würde zu Ärger und Auseinandersetzungen führen, die sich nur durch einen Verzicht auf standardmäßige Einwilligungen vermeiden lassen.
Den Rest finde ich hingegen eine angenehme Sichtweise, die sich gerne durchsetzen darf.

Was mich jetzt beschäftigt: ich fotografiere ja in über 70% der Fälle auf Fremdveranstaltungen. Da bin ich echt gespannt, wie ich da zurecht gewiesen werde.

eac
28.05.2018, 08:42
Hier hat sich mal jemand Gedanken über die Auslegung der Begrifflichkeiten gemacht.
Link (https://www.cr-online.de/blog/2018/05/12/beispiel-veranstaltungsfotos-warum-es-nach-der-dsgvo-oft-sinnvoll-ist-auf-einwilligungen-zu-verzichten/)

Du kannst doch nicht einfach mit solchen Artikeln die Leute verwirren. Da könnte man fast auf die Idee kommen, es wäre mit Hinweis auf ein "berechtigtes Interesse" weiterhin möglich, Fotos zu machen.

Ich hatte eigentlich vor, mit dem Hinweis auf die EU-DSGVO die Preise für nun wertloses Kameraequipment ins Bodenlose runterzuhandeln. :crazy:

meshua
28.05.2018, 08:56
Hallo Leute

Hier hat sich mal jemand Gedanken über die Auslegung der Begrifflichkeiten gemacht.
Link (https://www.cr-online.de/blog/2018/05/12/beispiel-veranstaltungsfotos-warum-es-nach-der-dsgvo-oft-sinnvoll-ist-auf-einwilligungen-zu-verzichten/)

Ich finde es gut, die Möglichkeiten mal aus anderer Perspektive zu beleuchten.

Danke für diesen Link! :top: Man sieht mal wieder: drei Rechtsanwälte, 4 Meinungen! :P

Aber was er beschreibt wäre IMHO ein praktikabler Ansatz und nicht sehr vom bisherigen Procedure entfernt: Hinweis + kurze Erläuterung auf die Eintrittskarten/Einladungen/Webseite/an den Eingängen zur Veranstaltung und respektvoll-dezent fotografieren. :top:

Viele Grüße, meshua

dey
28.05.2018, 09:11
und respektvoll-dezent fotografieren. :top:

Ich denke grundsätzlich ist ein Umbesinnen zu früherer "Qualität" auch sinnvoll.

Irmi
28.05.2018, 09:27
Ich habe in die Einwilligungserklärung für meine Chormitglieder explizit reingeschrieben, dass z.B. Fotos in der Vereinschronik, auch online, nicht gelöscht werden. Das Recht auf Vergessenwerden hier aus berechtigtem Interesse ausgeschlossen ist.

Ebenso hat der Chor ein berechtigtes Interesse daran, dass von seinen Veranstaltungen berichtet und auf diese hingewiesen wird.

meshua
28.05.2018, 09:36
Ich denke grundsätzlich ist ein Umbesinnen zu früherer "Qualität" auch sinnvoll.

Ob mit oder ohne DSGVO - das ist einfach 'ne Charaktersache eines jeden. :top:

Kleine Anekdote: Letztens hatte ich einen "YouTuber" auf Durchreise in der Bahn getroffen. Ich habe mich natürlich gefreut, höflich angesprochen und kurzen Smalltalk gehalten - wollte ihn und die anderen Fahrgäste in der 1. Klasse nicht unnötig stören. Auch wenn ich vor Verabschiedung am Bahnsteig gern noch ein Selfie gehabt hätte, war mir ein entspannter Plausch und die Privatsphäre desjenigen doch wichtiger als die Gier nach Fotos. Ich hätte das Selfie auch noch nicht mal in irgendwelche Social Networks abgeladen - privat ist privat! Respektvoller Umgang eben - früher wie heute! :cool:

Grüße, meshua

dey
28.05.2018, 09:46
Ob mit oder ohne DSGVO - das ist einfach 'ne Charaktersache eines jeden. :top:

Die Diskussion bringt es hoffentlich wieder mehr ins Bewusstsein. Und natürlich sind WIR die Guten. :)

mekbat
28.05.2018, 19:48
...
Was mich jetzt beschäftigt: ich fotografiere ja in über 70% der Fälle auf Fremdveranstaltungen. Da bin ich echt gespannt, wie ich da zurecht gewiesen werde.

Wie? - Egal wie - Hauptsache sachlich, eventuell auch freundlich :top:

Ich habe mich mit dem Veranstalter vorher abgesprochen.
Wenn jemand "Terz" macht, ist er der Verantwortliche.
Wer die Musik bestellt, bezahlt diese auch.
In meinem Falle die Bilder, über die der Veranstalter dann die Vollmachten erhält.
Ist natürlich auch ein Geben und Nehmen, da man sich kennt.

... und respektvoll-dezent fotografieren. :top:

Viele Grüße, meshua

Wesentlich interessanter war die Idee, die Veranstaltung mit dem Verzicht auf RiS
zu bewerben,
frei nach dem Motto "Hier schaut jeder zu" "Ihr seid das Bild".

Da weiß jeder von Anfang an Bescheid, das es nicht speziell um seine oder ihre Person geht, sondern um das ganze Event.

Ganz im Sinne von dem Vorhaben Irmi's mit dem Chor.
Hier spielt nicht ein einzelner "die Geige", sondern sie bilden eine Einheit.

Du kannst doch nicht einfach ...
Ich hatte eigentlich vor, mit dem Hinweis auf die EU-DSGVO die Preise für nun wertloses Kameraequipment ins Bodenlose runterzuhandeln. :crazy:

Entschuldige bitte Stefan, das wird leider so nicht passieren.
Aber einiges Wertloses wurde über die Jahre zur Rarität :top:

dey
28.05.2018, 19:58
Wie? - Egal wie - Hauptsache sachlich, eventuell auch freundlich :top:

Ich habe mich mit dem Veranstalter vorher abgesprochen.
Wenn jemand "Terz" macht, ist er der Verantwortliche.
Wer die Musik bestellt, bezahlt diese auch.


Das ist das Problem: ich frage ja normalerweise gar nicht, sondern fotografiere einfach nur die Sportler unseres Vereins; mit Beifang.

So, wie das viele andere Eltern auch machen. Nur mit auffälliger Riesentüte drauf.

mekbat
28.05.2018, 20:19
Das wird tatsächlich komplizierter.
Auf diese Veranstaltungen kann ja jeder kommen, dem es Spaß macht.
Ohne Eintritt, ohne zwingenden Hinweis auf die Möglichkeit, abgelichtet zu werden, ... .

About Schmidt
29.05.2018, 06:26
Hier mal eine Antwort, die ich auf Anfrage von einer Zeitschrift wie Amtsblatt, Wochenblatt und ähnlichen bekommen habe. Aussagen in dieser Form bekam ich von allen Printmedien, die von kostenlosen Fotos von Veranstaltern oder dem Publikum leben.

Mein Tipp: Keine Fotos mehr in die Menge rein machen (Publikum, Tanzfläche, Menschenmenge bei Festen etc.), da hier nicht alle gefragt werden können. Einfach beschränken auf reine "Gesichterfotos", Lichteffekte und Bandfotos, damit man keine Angriffsfläche bieten kann.

Solange keine Rechtsklarheit besteht, gibt es von mir keine Bilder mehr von Veranstaltungen. Ich muss, Gott sei dank, kein Geld damit verdienen.

Gruß Wolfgang

Ruderer
01.06.2018, 13:25
Nur ao am Rande:
Jimdo hat auf meine unzählige Fragen unfassbar viele Links mit und in Links :-) zur Verfügung gestellt. Zum Studieren (und Verzweifeln).
Grundsätzlich empfehlen sie einen Fachmann/Rechtsberater.
Die Materie ist doch viel komplizierter.
Alles wie gehabt: perfekte Ergänzung zu Heiko's Gesetz/Arbeit.

Wen trifft es? Kleinbetriebe, Ehrenämter, Blogger usw. Die Google's dieser Welt lachen nur drüber.

Ein schönes WE!

Peter

About Schmidt
01.06.2018, 22:09
So ist es halt, wenn man eine unfähige Regierung hat. Wären wir Österreicher, hätten wir sehr viel weniger Probleme, ohne schlechter vor Datenklau geschützt zu sei. Die Entscheidung den Gerichten und damit den Abmahnanwälten Tür und Tor zu öffnen, ist eine Bankrotterklärung unserer Regierenden und ein Fauxpas gegenüber der Bevölkerung und vor allem den Steuerzahlern dieses Landes. Eigentlich müsste die Zuständigen wegen Unterlassung verklagt werden. Jeder in unserem Bundestag hat den Eid geschworen, Schaden vom Volk abzuwenden. Genau dagegen wird jetzt verstoßen, denn wenn jemand verklagt wird, dann deshalb, weil unsere Regierung ihre Arbeit nicht gemacht hat.

Gruß Wolfgang

Zaar
01.06.2018, 22:23
Und dazu kommt: In Deutschland haben Verbraucherschutzverbände / -vereine das Recht zu Abmahnungen. Dass sich dann Anwälte zu solchen Vereinen zusammenschließen oder diese gründen, ist sicher nur Zufall.

Erst wird den in Schockstarre gefallenen Abgemahnten (i.d.R. kleine Firmen, Krauter und auch private Blogger etc.) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abverlangt, mit der diese ein lebenslanges Vertragsverhältnis (mit krassen Vertragsstrafen) mit dem "Abmahnverein" eingehen und dann wird ihnen dafür auch noch eine völlig unrealistische Kostennote reingereicht.

Die Anwälte, die sonst in ihrem Metier nichts geworden sind, werden sich wieder eine goldene Nase daran verdienen.

Aber hey, das machen die bestimmt nur beratend ...

About Schmidt
01.06.2018, 22:33
Den einzigen Ausweg sehe ich darin, dass niemand mehr für Amtsblätter/ Amtliche Nachrichtenblätter, kostenlose Wochenzeitschriften und Fachzeitschriften mehr Bilder liefert. Genau wie die Bilder, welche Tageszeitungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. So genannte Leserfotos. Wäre damit Schluss, könnte die Presse entweder einpacken, alle Fotos selbst machen, oder auf die Barrikaden gehen. Warum das nicht geschieht, ist mir eh ein Rätsel.

Gruß Wolfgang

Dat Ei
01.06.2018, 23:11
Im übrigen lehnt sich die europäische DSGVO in weiten Teilen an die Datenschutzgesetze an, die zuvor in Deutschland galten. Da wundert es auch kaum, dass dann bei uns der geringste, nationale Anpassungsbedarf bestand.


Dat Ei

The Norb
02.06.2018, 00:57
Und dazu kommt: In Deutschland haben Verbraucherschutzverbände / -vereine das Recht zu Abmahnungen. Dass sich dann Anwälte zu solchen Vereinen zusammenschließen oder diese gründen, ist sicher nur Zufall.

Erst wird den in Schockstarre gefallenen Abgemahnten (i.d.R. kleine Firmen, Krauter und auch private Blogger etc.) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abverlangt, mit der diese ein lebenslanges Vertragsverhältnis (mit krassen Vertragsstrafen) mit dem "Abmahnverein" eingehen und dann wird ihnen dafür auch noch eine völlig unrealistische Kostennote reingereicht.



Also die "Abmahnwelle" läuft bereits auf vollen Touren.
Nicht speziell gegen Fotographen,
aber gegen alle die im Internet irgendwo präsent sind.

Selbst wenn du eine weisse Seite im Internet präsentierst,
kannst du dafür abgemahnt werden weil ja eine IP Nummer
"erfasst" wird.

Ganz grosses Kino - in den nächsten Wochen werden sehr
viele "Post" kriegen. Kosten pro "Brief": so 300-1000 € :D

BeHo
02.06.2018, 01:08
Bitte Belege für solche Behauptungen. :roll:

About Schmidt
02.06.2018, 06:09
Im übrigen lehnt sich die europäische DSGVO in weiten Teilen an die Datenschutzgesetze an, die zuvor in Deutschland galten. Da wundert es auch kaum, dass dann bei uns der geringste, nationale Anpassungsbedarf bestand.


Dat Ei

Woher rührt dann diese Unsicherheit? Ein mir bekannter Fotografenmeister bekam von der Berufsgenossenschaft den Rat, sich doch diesbezüglich an ein "Fachmann" zu wenden. Es kann doch nicht sein, dass jedes kleinste Unternehmen heute ein "Fachmann" benötigt, um die Gesetzgebung einhalten zu können. Das bitte, kann doch nicht Sinn und Zweck dieser Gesetzgebung sein - oder irre ich da vielleicht? Wenn der geringste Anpassungsbedarf bei uns bestand, warum ist dann allenthalben der Aufschrei eben so groß, wie die Untätigkeit (oder soll ich besser sagen Unfähigkeit) unserer Regierung? Datenschutz ist wichtig, aber bitte vernünftig und mit Maß und Ziel. Das was hier abgeliefert wurde, stellt ein Armutszeugnis dar. Mehr nicht.

Gruß Wolfgang

About Schmidt
02.06.2018, 06:11
Also die "Abmahnwelle" läuft bereits auf vollen Touren.
Nicht speziell gegen Fotographen,
aber gegen alle die im Internet irgendwo präsent sind.

Selbst wenn du eine weisse Seite im Internet präsentierst,
kannst du dafür abgemahnt werden weil ja eine IP Nummer
"erfasst" wird.

Ganz grosses Kino - in den nächsten Wochen werden sehr
viele "Post" kriegen. Kosten pro "Brief": so 300-1000 € :D

Na dann drücken wir mal die Daumen, dass du nicht der Erste bist, der einen erhält. :lol:

Gruß Wolfgang

TONI_B
02.06.2018, 06:38
So ist es halt, wenn man eine unfähige Regierung hat. Wären wir Österreicher, hätten wir sehr viel weniger Probleme, ohne schlechter vor Datenklau geschützt zu sei...Na ja, ob unsere Regierung fähiger ist, wage ich zu bezweifeln...:lol: Aber das wäre ein (noch) politischeres Thema.

Noch dazu bekommen wir wahrscheinlich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU an den Hals. Wird dann "etwas" kosten, drei Jahre dauern und am Ende werden wir auch eine wesentlich härtere DSGVO haben. :cry:

JoeJung
02.06.2018, 06:43
So ist es halt, wenn man eine unfähige Regierung hat. Wären wir Österreicher, hätten wir sehr viel weniger Probleme, ohne schlechter vor Datenklau geschützt zu sei. ...
Angeblich ist der EU die Regelung von Österreich in Dorn im Auge und sie will dagegen vorgehen.

Ich habe mir einmal ein paar Websites von Berufsfotografen in meiner Umgebung angesehen - da sind viele, die nicht gesetzeskonform sind (keine Datenschutzerklärung, Kontaktformular ohne verschlüsselte Übertragung, kein Hinweis auf Cookies, eine hat nicht einmal ein Impressum). Offensichtlich hat bei uns niemand Angst vor Strafen oder das ganze wird halt sehr locker gesehen.

Beluna
02.06.2018, 07:27
Bitte Belege für solche Behauptungen. :roll:

https://www.wbs-law.de/internetrecht/erste-dsgvo-abmahnungen-im-umlauf-ra-solmecke-klaert-auf-77452/

Dat Ei
02.06.2018, 07:45
Moin, moin,

Woher rührt dann diese Unsicherheit? Ein mir bekannter Fotografenmeister bekam von der Berufsgenossenschaft den Rat, sich doch diesbezüglich an ein "Fachmann" zu wenden. Es kann doch nicht sein, dass jedes kleinste Unternehmen heute ein "Fachmann" benötigt, um die Gesetzgebung einhalten zu können.

die Unsicherheit rührt jetzt in Teilen daher, dass Mißstände im Umgang mit personenbezogenen Daten nun geahndet werden und saftige Strafen drohen. Die Art und Weise, wie mit derlei Daten umgegangen wurde, war schon vor dem 25.5.2016 nicht konform mit der Gesetzgebung, nur dass es niemanden interessiert hat, weil es selten geahndet wurde, und die Strafen eher Peanuts waren.

Zum Fachmann: wenn der eigene Betrieb nicht die Leistung erbringen kann, sein Geschäftsmodell DSVGO konform zu betreiben, dann ist halt ein externer Fachmann notwendig - Punkt. Das gilt genauso wie für die gesetzeskonforme Buchhaltung und Steuerabfuhr. Wer's nicht selber kann, der muss hinzu kaufen.


Dat Ei

MaTiHH
02.06.2018, 07:51
Woher rührt dann diese Unsicherheit?

https://www.wbs-law.de/internetrecht/erste-dsgvo-abmahnungen-im-umlauf-ra-solmecke-klaert-auf-77452/

Genau daher, dass die meisten schwachen Anwälte ihr viel größeres Geschäft darin sehen, vermeintliche Unsicherheiten zu schüren, damit sie schön Beratungsgeschäft machen können. Die verdienen viel mehr damit und sind noch unseriöser als die Abmahner.

Und hier im Thread wird diesen Typen ja massiv geholfen.

Beluna
02.06.2018, 08:35
Genau daher, dass die meisten schwachen Anwälte ihr viel größeres Geschäft darin sehen, vermeintliche Unsicherheiten zu schüren, damit sie schön Beratungsgeschäft machen können. Die verdienen viel mehr damit und sind noch unseriöser als die Abmahner.

Und hier im Thread wird diesen Typen ja massiv geholfen.

Die Kanzlei ist seriös und von schwachen Anwälten kann hier keine Rede sein. Man sollte vielleicht erst den Artikel komplett lesen, bevor man solche Äußerungen von sich gibt.

Beluna

meshua
02.06.2018, 08:36
Genau daher, dass die meisten schwachen Anwälte ihr viel größeres Geschäft darin sehen, vermeintliche Unsicherheiten zu schüren, damit sie schön Beratungsgeschäft machen können. Die verdienen viel mehr damit und sind noch unseriöser als die Abmahner.

Und hier im Thread wird diesen Typen ja massiv geholfen.

+1

Unsere Gesetze sind von Anwälten für Anwälte. Interessenskonflikte? Nicht doch! Da hilft effektiv nur Datensparsamkeit als Selbstschutz. Wenn man all die "öffentlichen" und teils offiziellen Datenlecks (Bürgeramt, Post...) bedenkt...sehr traurig.

Und mal ehrlich: Was der "Adresssammler" in seiner Datenschutzerklärung angibt und was tatsächlich hinter den Kulissen in dessen IT-Systemen gespeichert und weitergegeben wird - wer will das nachweisen können?

Und eine Krux bei Auskunftsersuchen ist zudem, daß "bei begründeten Zweifeln" zur eindeutigen Identifizierung auch Postadresse oder Ausweiskopien verlangt werden können. Damit erhalten Adresssammler unmittelbar verifizierte Daten, die vorher eventuell unvollständig waren. Das ist so ähnlich wie mit den 1-Pixel-Bildern in Spammails, um die e-Mail-Adresse zu verifizieren: da trägt das "Opfer" indirekt auch selbst mit dazu bei. :roll:

Grüße, meshua

Sennaspy
02.06.2018, 10:23
https://www.wbs-law.de/internetrecht/erste-dsgvo-abmahnungen-im-umlauf-ra-solmecke-klaert-auf-77452/

Das ist natürlich eine Riesenwelle :shock:



Und hier im Thread wird diesen Typen ja massiv geholfen.


Nicht nur hier, Panikmache war schon immer ein gutes Geschäft...

TONI_B
02.06.2018, 12:25
Was ich an dieser Gesetzgebung und speziell an der Sinnhaftigkeit bzw. Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen nicht verstehe, ist, dass hier bestarft wird noch bevor jemand zu schaden gekommen ist!

Ok, wenn eine Firma Daten von den Kunden sammelt, diese ungefragt weitergibt und ein Kunde klagt, dann soll diese Firma bestraft werden. Das würde ich verstehen und auch gut und rechtens finden.

Aber nur weil jetzt eine Datenschutzerklärung auf einer Website fehlt, soll bestraft werden?

Das wäre ja so als ob der Besitz eines Küchenmessers strafbar ist bzw. abgemahnt werden kann, weil man damit ja einen Mord begehen könnte.

BeHo
02.06.2018, 13:19
Das geschilderte Abmahnwesen begründet sich auf das UWG (https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/BJNR141400004.html). Das gab es auch schon lange vor der DSGVO.

Mit einer gerichtlichen Strafe hat das nichts zu tun.

About Schmidt
02.06.2018, 18:21
Moin, moin,



die Unsicherheit rührt jetzt in Teilen daher, dass Mißstände im Umgang mit personenbezogenen Daten nun geahndet werden und saftige Strafen drohen. Die Art und Weise, wie mit derlei Daten umgegangen wurde, war schon vor dem 25.5.2016 nicht konform mit der Gesetzgebung, nur dass es niemanden interessiert hat, weil es selten geahndet wurde, und die Strafen eher Peanuts waren.

Zum Fachmann: wenn der eigene Betrieb nicht die Leistung erbringen kann, sein Geschäftsmodell DSVGO konform zu betreiben, dann ist halt ein externer Fachmann notwendig - Punkt. Das gilt genauso wie für die gesetzeskonforme Buchhaltung und Steuerabfuhr. Wer's nicht selber kann, der muss hinzu kaufen.


Dat Ei

Wie schon erwähnt, finde ich es richtig und wichtig, Daten zu schützen, keine Frage, ich wollte das nur nochmals zum Ausdruck bringen.

Das Problem kleinster und kleiner Betriebe am Existenzminimum ist hier, dass man sich diesen Fachmann meist nicht leisten kann, denn bei den aufgerufenen Kosten, sperrt man den Laden dann unter Umständen besser ab. Soll das die Lösung des Problems sein? Hätte die Regierung für die nötige Klarheit gesorgt und diese könnten, z.B von Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft vermittelt werden, hätten wir gar kein Problem. So jedenfalls meine Sicht der Dinge. Starke Betriebe, die sich so etwas leisten können machen sich da wohl weniger Gedanken über die neue Gesetzgebung.

Gruß Wolfgang

Dat Ei
02.06.2018, 21:50
Das Problem kleinster und kleiner Betriebe am Existenzminimum ist hier, dass man sich diesen Fachmann meist nicht leisten kann, denn bei den aufgerufenen Kosten, sperrt man den Laden dann unter Umständen besser ab.

Das ist dann vielleicht der bessere Ansatz, bevor solche Unternehmen und Unternehmer plan- und ahnungslos mit personenbezogenen Daten hantieren, die ihnen schlicht nicht gehören. Wer seine Sammelwut auf das Nötigste beschränkt, wird auch nur einen überschaubaren und bezahlbaren Aufwand betreiben müssen, um DSGVO konform zu sein.

Sich keine Buchhaltung oder keinen Steuerberater leisten zu können, ist auch kein Argument und auch keine Legitimation, gegen kaufmännische oder steuerrechtliche Pflichten zu verstoßen.

Soll das die Lösung des Problems sein? Hätte die Regierung für die nötige Klarheit gesorgt und diese könnten, z.B von Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft vermittelt werden, hätten wir gar kein Problem. So jedenfalls meine Sicht der Dinge.

Wer bereits vor der DSGVO sauber nach der Gesetzeslage operiert hat, hatte für die DSGVO die besten Voraussetzungen, um mit wenig Aufwand konform zu werden. Aber man hat über Jahre das Thema zur Seite geschoben, weil Vergehen kaum verfolgt und nur lächerlich geahndet wurden.


Dat Ei

tempus fugit
03.06.2018, 23:00
Nie hatte ich Probleme mit Datenschutz durch irgendwelche kleineren Betriebe.

Die einzigen großen Probleme, welche es in letzter Zeit gab, waren eigentlich nur welche aus dem Hause Google und Facebook. Und nun trifft es vor allem die Kleinen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

About Schmidt
04.06.2018, 06:23
Das ist dann vielleicht der bessere Ansatz, bevor solche Unternehmen und Unternehmer plan- und ahnungslos mit personenbezogenen Daten hantieren, die ihnen schlicht nicht gehören.

Dat Ei

Entschuldige, das hört sich bei dir an, als seien das Schwerverbrecher. Der "Tante Emma laden" nutzt nicht mal eine EDV gestützte Rechnungserstellung. Es geht doch hier viel mehr um z.B. dem Impressum von Websiten usw. und gar nicht um Datensätze die zu Kunden erhoben werden. Ich glaube du schießt hier (wie die gesamte DSGVO) etwas über das Ziel hinaus, wobei ich dich grundsätzlich verstehe. Aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich mich ständig fragen muss, ob ich nicht mit einem Fuß im Gerichtssaal operiere, wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Gruß Wolfgang

meshua
04.06.2018, 08:21
Guten Morgen,

Passend zum Thema:

"Diese Bestimmungen sind dazu gemacht, den Firmen zu erlauben, Ihre Daten zu erfassen. Das ist Teil ihres Geschäftsmodells."

"Sie sind so geschrieben, dass sie nicht gelesen werden."

"Neue Zustimmungsmethoden werden [die Datensammlung] nicht einbremsen. Die [Datenkonzerne] werden uns weiterhin überwachen" – solange das Geschäftsmodell gleich bleibe. (Andrew Cleement, Prof. em. an der Fakultät für Information der Universität von Toronto auf heise.de, https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datensammler-bedrohen-unsere-Wirtschaft-Steuergeld-fuer-Facebook-gefordert-3837970.html)

Und der vermeintliche Freund ist unser größter Feind: "Die größere Bedrohung sei allerdings die staatliche Überwachung." Ist alles nichts Neues, nichts Verwunderliches. Doch es hat mal wieder einer offen ausgesprochen...

Grüße, meshua

Dat Ei
04.06.2018, 11:33
Moin, moin,

Entschuldige, das hört sich bei dir an, als seien das Schwerverbrecher.

Er ist kein Schwerverbrecher, sondern er betreibt sein Gewerbe nicht gesetzeskonform. Du bist doch sonst so ein 110%er.

Der "Tante Emma laden" nutzt nicht mal eine EDV gestützte Rechnungserstellung.

Wenn er keine personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet, dann ist er mit dem Thema DSGVO eh durch. Wenn er aber personenbezogene Daten erhebt und elektronisch verarbeitet, dann hatte er dies schon immer gemäß des Datenschutzes bzw. jetzt gemäß der DSGVO zu tun.

Es geht doch hier viel mehr um z.B. dem Impressum von Websiten usw. und gar nicht um Datensätze die zu Kunden erhoben werden.

Was hat das Impressum mit der DSGVO zu tun?


Dat Ei

dey
04.06.2018, 11:42
Was hat das Impressum mit der DSGVO zu tun?

Das ist des Pudels Kern: bis jetzt hatte man sich noch gar nicht darum gekümmert und jetzt weiss Tante Emma mit ihrer Onlinespeisekarte gar nicht, worum sie sich kümmern muss.

Dat Ei
04.06.2018, 11:46
Das ist des Pudels Kern: bis jetzt hatte man sich noch gar nicht darum gekümmert und jetzt weiss Tante Emma mit ihrer Onlinespeisekarte gar nicht, worum sie sich kümmern muss.

Tante Emma war mit ihrem Laden auch bereits vor der DSGVO verpflichtet, ein Impressum zu führen. Hier greift seit vielen Jahren eine ganz andere Gesetzgebung. Wenn man sich auf ein Terrain begibt, auf dem man keinen Plan hat, dann muss man auch bereit sein, mal Geld und Zeit für eine Beratung in die Hand zu nehmen oder sich schlicht das Wissen anzueignen.


Dat Ei

dey
04.06.2018, 11:54
Tante Emma war mit ihrem Laden auch bereits vor der DSGVO verpflichtet, ein Impressum zu führen. Hier greift seit vielen Jahren eine ganz andere Gesetzgebung. Wenn man sich auf ein Terrain begibt, auf dem man keinen Plan hat, dann muss man auch bereit sein, mal Geld und Zeit für eine Beratung in die Hand zu nehmen oder sich schlicht das Wissen anzueignen.

Das war mir schon klar. Und mein Kommentar sollte kein Gegenentwurf zu deiner Aussage sein.
Es sollte nur die aktuelle Unsicherheit belegen.

steve.hatton
04.06.2018, 12:11
BTW: Karteikarten können auch personenbezogene Daten enthalten - auch hier greift die DSGVO !


Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Impressum und Datenschutzerklärung ist, dass beides - einfach zugänglich für den DAU - auf der Website sein muss.

Es ist eigentlich ganz einfach:

Generator oder Anwalt schreibt Datenschutzerklärung,
IT-ler integriert diese in die Website - idealerweise auf jeder Seite anklickbar (Fußzeile oder so )
Sämtliche Kunden werden um Erlaubnis gebeten die Daten weiterhin speichern und verarbeiten zu dürfen und den Kunden auch in Zukunft kontaktieren zu dürfen.

Wie sagte mein IT-ler letzte Woche: Er finde das herrlich, dass endlich was geregelt wurde und Wahnsinnige die grobfahrlässig mit Daten Dritter hantieren endlich sauberes Arbeiten lernen oder vom Markt verschwinden.

Und eine Abmahnung - abgesehen von Abmahnvereinen und ebensolchen "Anwälten", die damit einen Großteil ihres Umsatzes erzielen - sind per se etwas gutes, da Sie Kunden z.B. vor irreführender Werbung und damit potentiellem Schaden schützen sollen.

Einfaches Beispiel: Es ist halt ein Unterschied ob ein Auto 200kW oder 200 PS hat - da kapiert`s wohl jeder, dass hier eventuell ein "Schlauerle", den Dummen finden will - das kann man dann schon mal monieren oder ?
In meiner Branche gibt`s auch genügend "Kollegen" die Grundfläche und Wohnfläche gleichsetzen......ich suchte selbst mal ein Haus und der anbietende Makler, hatte einfach die Außenmaße des Hauses als Wohnfläche angegeben...eigentlich hätte der eine Abmahnung mehr als verdient gehabt.

Was toll st: Jetzt haut wieder jeder auf Europa wegen der DSGVO rum, obwohl jedes Land auch im Europaparlament Politiker sitzen hat, die diese Dinge mitbestimmen und zudem das einzelne Land diese Dinge teils anpassen kann.....Hauptsache Europa ist schuld - klingt nach Brexiters.

...
Es sollte nur die aktuelle Unsicherheit belegen.

Wie schon mal gepostet: Es gibt eine 5,90 € TEURE Broschüre des Beck Verlages - da ist eigentlich alles drin, was man wissen muss.

Dat Ei
04.06.2018, 12:22
BTW: Karteikarten können auch personenbezogene Daten enthalten - auch hier greift die DSGVO !

Art.2, Absatz 1 der DSGVO:

"(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."

Daher sind m.E. Karteikarten unkritisch.


Dat Ei

Zaar
04.06.2018, 15:34
Da geht es schon los, mit der Unsicherheit. Aus meiner Sicht ist ein Karteikasten auch ein Dateisystem ...

Siehe dazu auch Artikel 4 Nr. 6 der DSGVO
„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;

Außerdem gibt es gute Gründe, auf Brüssel einzuschlagen, weil die Ausarbeitung der Verordnung aus meiner Sicht in vielen Belangen eben keine Klarheit schafft und darüber hinaus für einen kleinen Krauter, der nicht selten eh schon 10+ Stunden pro Tag arbeitet, eine erhebliche Mehrbelastung darstellt. Hier wurde einfach ohne Augenmaß agiert. Ob dies allerdings nicht durch eine bessere Arbeit unserer Bundesregierung bzgl. der Herstellung der Vereinbarkeit von DSGVO und nationalem Recht hätte besser umgesetzt werden können, steht noch auf einem anderen Blatt.

Das Ziel der Verordnung ist unbestritten sinnvoll und begrüßenswert. Die Ausarbeitung und die geringe Publikation und Sensibilisierung *aller* Betroffenen haben dazu geführt, dass viele erst jetzt sehen, welcher Zug da auf sie zurollt. Ein "Selbst schuld" und "Ihr hatte zwei Jahre Zeit" ist m.E. nicht die ganze Wahrheit, wenn eine Verordnung von solcher Tragweite es solange am Mehrheitsbewusstsein vorbei schafft.

tl;dr: Aus meiner Sicht ist die Absicht gut, die Ausführung jedoch nicht.

Viele Grüße,
Markus

screwdriver
04.06.2018, 17:52
Da geht es schon los, mit der Unsicherheit. Aus meiner Sicht ist ein Karteikasten auch ein Dateisystem ...


Ein Karteilasten ist ein rein analoges Datensystem aber kein Dateisystem.
Dateien sind elektronisch erfasste Daten.

meshua
04.06.2018, 18:25
Einfaches Beispiel: Es ist halt ein Unterschied ob ein Auto 200kW oder 200 PS hat - da kapiert`s wohl jeder, dass hier eventuell ein "Schlauerle", den Dummen finden will - das kann man dann schon mal monieren oder ?


Hmm, wieso monieren? Sind zwei verschiedene, gebräuchliche Einheiten, so wie "m²" und "ha" Maßeinheiten für Flächen sind. Wenn das ein Käufer schon nicht begreift, läuft er spätestens mit der Leasingrate oder einer Kreditfinanzierung Gefahr, über'n Tisch gezogen zu werden - und das ganz legal mit Siegel und Unterschrift. :P

Grüßele, meshua.

Porty
04.06.2018, 19:57
Hmm, wieso monieren? Sind zwei verschiedene, gebräuchliche Einheiten,
Grüßele, meshua.


Gebräuchlich in der Bevölkerung ja, aber schon seit Jahrzehnten nicht mehr als alleinige Leistungsangabe zulässig. Es gibt gefühlt hunderte abweichende Definitionen, was ein PS ist!



m² und ha sind zulässige genau definierte SI- Einheiten

https://de.wikipedia.org/wiki/Einheiten-_und_Zeitgesetz

Zaar
04.06.2018, 20:21
Ein Karteilasten ist ein rein analoges Datensystem aber kein Dateisystem.
Dateien sind elektronisch erfasste Daten.

Hast Du Dir überhaupt durchgelesen, was die DSGVO unter einem Dateisystem versteht? Dafür hatte ich es zitiert, damit niemand erst danach suchen muss. Ich bin nicht der einzige, der auch eine "analoge" strukturierte Kartensammlung, die für einen schnellen Zugriff sortiert abgelegt ist, unter dieser Definition als Dateisystem gilt. Von elektronisch oder digital steht da nichts. Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, dass meine Einschätzung zu dieser Definition Konsens ist.

MaTiHH
04.06.2018, 20:40
/Ironie an/

Wenn du einen Friseur anrufst und er nicht nur deinen Namen, sondern auch noch den vereinbarten Termin (und womöglich deine Telefonnummerfür Änderungen?:shock:) in seinem Rechner speichert, dann verstößt er gegen die DSGVO (keine aeinverständniserklärung)

Wenn dann Datenklau passiert und bei dir während des Termins eingebrochen wird, ist er dann schadenersatzpflichtig?

/Irnoie aus/

Und jetzt kommst du und sagst, er darf sie nicht einmal in sein Terminbuch schreiben?

ericflash
04.06.2018, 22:15
Bin ich froh, dass ich Österreicher bin. War damals schon bei dieser ganzen Torrent Abmahnwelle ziemlich schlimm in DE. Danach diese absolut sinnlose zensieren von Spielen und Filmen, wo dann alle Deutschen in AT ihre Games bestellt haben. Und jetzt wieder was Neues. Mal sehen wer am Ende die meiste Kohle scheffelt :lol:

steve.hatton
04.06.2018, 22:20
Hmm, wieso monieren? Sind zwei verschiedene, gebräuchliche Einheiten, so wie "m²" und "ha" Maßeinheiten für Flächen sind. Wenn das ein Käufer schon nicht begreift, läuft er spätestens mit der Leasingrate oder einer Kreditfinanzierung Gefahr, über'n Tisch gezogen zu werden - und das ganz legal mit Siegel und Unterschrift. :P

Grüßele, meshua.

Weil PS in Werbung nicht mehr erlaubt ist, da man sich mit der vermeintlich höheren Leistung (die nur eine höhere Zahl ist vgl 100kW = 136 PS) einen werbetechischen Vorteil beim Verbraucher erschleichen könnte.

Inserent 1: Auto mit 100kW zu verkaufen

Inserent 2 Auto mit 136 PS zu verkauf

Wer erhält mehr Anfragen ?


Logisch ist dies weil es diverse Autozeitschriften bis heute nicht geschaft auf kW umzustellen - das ist wie wenn man heute Wegstrecken in Ellen angeben würde......

OT Ende

BeHo
04.06.2018, 22:35
Bin ich froh, dass ich Österreicher bin.[…]

Findest Du das hier alles gut?

Klick! (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-neuem-Datenschutz-die-Zaehne-4031217.html?seite=all)

Da ist einiges doch zumindest diskussionswürdig.

P.S.: Die Abmahnungen in D gehören meiner Meinung nach zwar nicht abgeschafft, bedürften aber auch einer Reform.

MaTiHH
04.06.2018, 23:36
Bin ich froh, dass ich Österreicher bin. War damals schon bei dieser ganzen Torrent Abmahnwelle ziemlich schlimm in DE. Danach diese absolut sinnlose zensieren von Spielen und Filmen, wo dann alle Deutschen in AT ihre Games bestellt haben. Und jetzt wieder was Neues. Mal sehen wer am Ende die meiste Kohle scheffelt :lol:

Und dann streamt nur der ÖRF die WM in 4K. Ich glaub, ich lege mir ‚nen VPN Tunnel.

meshua
05.06.2018, 06:36
Weil PS in Werbung nicht mehr erlaubt ist, da man sich mit der vermeintlich höheren Leistung (die nur eine höhere Zahl ist vgl 100kW = 136 PS) einen werbetechischen Vorteil beim Verbraucher erschleichen könnte.


OMG! :shock:

Aber in den Discountern darf man noch mit 1000GB Festplatte werben, während der Konkurrent "nur" 1TB anbietet - krank! Rate mal, wo naive Leute, die nicht in Physik oder Mathematik aufgepasst haben, gegebenenfalls kaufen...?! Der Gesetzgeber muß die Bürger wirklich für reichlich blöde halten! :P

Grüße, meshua

felix181
05.06.2018, 08:52
Und dann streamt nur der ÖRF die WM in 4K. Ich glaub, ich lege mir ‚nen VPN Tunnel.

SKY überträgt auch 24 Spiele in UHD

MaTiHH
05.06.2018, 09:12
Aber nicht umsonst.

eac
05.06.2018, 09:15
SKY überträgt auch 24 Spiele in UHD

Und das hat jetzt was mit der DSGVO zu tun??? :?

Aber nicht umsonst.

Du meinst bestimmt kostenlos. ;)

Aber mit der DSGVO hat's immer noch nichts zu tun.

MaTiHH
05.06.2018, 09:42
Und das hat jetzt was mit der DSGVO zu tun??? :?



Du meinst bestimmt kostenlos. ;)

Aber mit der DSGVO hat's immer noch nichts zu tun.

Stimmt! Ist aber die viel sinnvollere und aktuellere Diskussion. :crazy:

felix181
05.06.2018, 10:14
Und das hat jetzt was mit der DSGVO zu tun??? :?


Gar nichts - war nur ein kurzer Hinweis für Martin. Sei so nett uns blicke über den Fehltritt grosszügig hinweg ;)

Norbert W
05.06.2018, 10:19
Wenn sie nur bei jedem OT so reingrätschen würden, wenn (nur als Beispiel) bei Zukunftsaussichten A-Mount seitenlang über eine bestimmte E-Mount Kamera diskutiert wird :roll:

The Norb
08.06.2018, 11:22
Um die derzeite Welle von Abmahnschreiben wegen angeblicher Verstößen gegen die DSGVO zu stoppen,

ist immerhin eine "Schonfrist" von 12 Monaten im Gespräch
die noch vor der parlarmentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll

https://www.golem.de/news/dsgvo-union-plant-schnelles-verbot-von-abmahnungen-1806-134790.amp.html


Na dann drücken wir mal die Daumen, dass du nicht der Erste bist, der einen erhält. :lol:

Gruß Wolfgang


Im Moment sind davon sehr viele Leute betroffen die niemendem etwas getan haben, und die einfach nur
irgendwo eine kleine Formalität nicht korrekt eingehalten haben, in der Regel bei
Veröffentlichungen im Internet.

Wenn du sowas an der Stelle lustig findest, ist das sicherlich im aktuellen Diskussionszusammenhang
deine persönliche Einzelmeinung. :D

steve.hatton
08.06.2018, 14:55
Um die derzeite Welle von Abmahnschreiben wegen angeblicher Verstößen gegen die DSGVO zu stoppen,

ist immerhin eine "Schonfrist" von 12 Monaten im Gespräch
die noch vor der parlarmentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll

https://www.golem.de/news/dsgvo-union-plant-schnelles-verbot-von-abmahnungen-1806-134790.amp.html





Im Moment sind davon sehr viele Leute betroffen die niemendem etwas getan haben, und die einfach nur
irgendwo eine kleine Formalität nicht korrekt eingehalten haben, in der Regel bei
Veröffentlichungen im Internet.

Wenn du sowas an der Stelle lustig findest, ist das sicherlich im aktuellen Diskussionszusammenhang
deine persönliche Einzelmeinung. :D

Schonfrist nach Inkrafttreten eines seit zwei Jahren bekannten EU-Gesetzes - das nenne ich mal eine politisch saubere Arbeit.
Für solche Leistungen muss man dann schon die Obergrenzen der Parteienfinanzierung zum Start der Fussball WM mal wieder in einer Nacht und Nebel Aktion um satte 25.000.000 € erhöhen. Respekt!

meshua
08.06.2018, 17:19
Schonfrist nach Inkrafttreten eines seit zwei Jahren bekannten EU-Gesetzes - das nenne ich mal eine politisch saubere Arbeit.


Mal ehrlich: hättest du etwas Besseres erwartet. Die Inkompetenz zur Führung zeigt sich stets beispielhaft


am Herumdoktern von meist selbst herbeigeführten Symptomen (statt die eigentlichen Ursachen anzupacken) sowie
ausschließlichem Reagieren auf eingetretene, vermeidbare Situationen und
professionellem Aussitzen oder herauszögern Selbiger.

Also: Alles gut in der Kuschelzone! :roll:

Grüße, meshua

About Schmidt
10.06.2018, 20:06
Bin ich froh, dass ich Österreicher bin. War damals schon bei dieser ganzen Torrent Abmahnwelle ziemlich schlimm in DE. Danach diese absolut sinnlose zensieren von Spielen und Filmen, wo dann alle Deutschen in AT ihre Games bestellt haben. Und jetzt wieder was Neues. Mal sehen wer am Ende die meiste Kohle scheffelt :lol:

Nicht nur darum, auch um euren Kanzler beneide ich euch, können wir nicht tauschen ? :crazy:

Gruß Wolfgang

MaTiHH
10.06.2018, 21:25
Im Moment sind davon sehr viele Leute betroffen ...

Kannst du einen einzigen Fotografen nennen?

The Norb
11.06.2018, 18:45
Kannst du einen einzigen Fotografen nennen?

Ich habe mehere Fotographen im persönlichen Bekanntenkreis die ihre Fotoseiten
in den letzten Tagen "vom Netz" genommen haben, weil die absolut keine Lust
auf komische Post von komischen Anwälten haben.

Es gibt ja inzwischen sogar Rechtsanwaltskanzlein,
die eigene Video Kanäle nur zum Thema DSGVO betreiben.

Die Anwälte sind also auf jeden Fall "im Thema",
hier ist eins von den "lustigen" Beispielen dazu :D

Viel Spaß bei gucken ! :D


https://www.youtube.com/watch?v=Q_P6Q3fkZB8

Sennaspy
11.06.2018, 19:27
Ich habe mehere Fotographen im persönlichen Bekanntenkreis die ihre Fotoseiten
in den letzten Tagen "vom Netz" genommen haben, weil die absolut keine Lust
auf komische Post von komischen Anwälten haben.



Das bedeutet jedoch nicht, dass sie bei ihren Seiten den Stecker gezogen haben, weil sie von der Abmahnwelle biblischen Ausmaßes erfasst wurden.
Halt nur, weil sie sich nicht mit der Materie befassen wollen oder wissen, dass ihre Seiten nicht rechtskonform sind. Das waren sie dann mutmaßlich auch vor dem 25. Mai nicht.

pavlov991
11.06.2018, 19:57
Hallo zusammen,

ich habe dieses Thema schnell überflogen, bin aber nicht schlau geworden.

Kurz über mich: ich bin ein Hobbyfotograf, der mit seinen Fotos kein Geld verdient.
Ich besitze seit 1,5 jahren eine Sony A 77 II, die ich hauptsächlich für Sportfotos von Fußballspielen meiner beiden Söhne benutze, und auch für die Familienfotos. Ein Mal im Jahr fotografiere ich auf dem Sportfest unseres Sportvereins - da geht es um die Mannschaftsfotos der Teilnehmenden Jugendmannschaften für die Urkunden, die bei der Siegerehrung vergeben werden.
Auch, seit 1,5 Jahren versuche ich bei jedem Spiel meiner Kinder dabei zu sein um ein Paar schöne Fotos zu machen. Natürlich nicht nur von meinen Söhnen, sondern auch von den anderen Jungs aus "unseren" Mannschaften, die spielen, oder auch von unseren Trainern. Auch unsere "Fans" (Eltern/Großeltern) werden fotografiert. Die Bilder lade ich anschließend auf WEB.DE Cloud in eigene Ordner hoch. Diese Ordner gebe ich frei, versehe aber mit der PIN. Diese PIN teile ich den Jungs und deren Eltern über eine WhatsApp Gruppe mit. Sie können dann die Bilder anschauen, herunterladen, oder auch ausdrucken. Ich betreibe keine Webseiten, und lade meine Fotos auf keinen anderen Webseiten hoch. Ich veröffentliche meine Fotos nicht auf Blödsinnsseiten wie Facebook, Twitter, Instagram u.ä. Natürlich, kann es vorkommen, dass jemand von der Mannschaft meine Fotos von WEB.DE Cloud herunterlädt und selber auf den oben genannten Webseiten veröffetlicht.

In den 1,5 Jahren gab es keine Beschwerden. Umgekehrt, alle finden es toll!

Ich weiß nun nicht, was ich wegen der schwachsinnigen DSGVO machen soll...

Auf den Fotos werden natürlich auch die Spieler der gegnerischen Mannschaften abgebildet. Auch die Zuschauer, die im Hindergrund stehen. Natürlich, kann ich nicht von jedem einzelnen eine Erlaubnis erfragen.

Ich verdiene mit meinen Fotos kein Geld, habe es auch nicht vor und nie vor gehabt. Mache ich es nur, weil es mir, meinen Kindern und allen Spielern und deren Eltern/Großeltern Spaß macht.

Wenn ich die DSGVO nun richtig interpretiere, gibt es für mich folg. Möglichkeiten, um nicht eines Tages hinter den Gittern aufzuwachen:

Hobby aufgeben und meine tolle Sony A 77 II verkaufen.
Sony A 77 II behalten, aber ab jetzt nur noch Blümchen fotografieren.
Sony A 77 II verkaufen und eine analoge Kamera kaufen.
Sony A 77 II behalten, aber nur meine Kinder formatfüllen aufnehmen.


Was meint ihr, liebe Kollegen zu DSGVO in meinem Fall?

Danke!

Leonid

steve.hatton
11.06.2018, 22:32
4 oder 5. die zu photographierenden Personen um ihr Einverständnis bitten.

MaTiHH
12.06.2018, 01:00
Hallo zusammen,

ich habe dieses Thema schnell überflogen, bin aber nicht schlau geworden.

Kurz über mich: ich bin ein Hobbyfotograf, der mit seinen Fotos kein Geld verdient.

Leonid

An dieser Stelle bereits erledigt: die DSGVO hat für dich keine Relevanz what so ever.

Genieß dein Hobby und ignoriere die Panikmacher hier und anderswo.

MaTiHH
12.06.2018, 01:01
Ich habe mehere Fotographen im persönlichen Bekanntenkreis die ihre Fotoseiten
in den letzten Tagen "vom Netz" genommen haben, weil die absolut keine Lust
auf komische Post von komischen Anwälten haben.

Es gibt ja inzwischen sogar Rechtsanwaltskanzlein,
die eigene Video Kanäle nur zum Thema DSGVO betreiben.

Die Anwälte sind also auf jeden Fall "im Thema",
hier ist eins von den "lustigen" Beispielen dazu :D

Viel Spaß bei gucken ! :D


https://www.youtube.com/watch?v=Q_P6Q3fkZB8

Ergo: kein einziges konkretes Beispiel, nur einige Bkannte sind auf dein Geplapper reingefallen und du hast ihnen ihr Hobby ohne jeden Grund vermiest. Herzlichen aglückwunsch!

embe
12.06.2018, 07:08
An dieser Stelle bereits erledigt: die DSGVO hat für dich keine Relevanz what so ever.

Genieß dein Hobby und ignoriere die Panikmacher hier und anderswo.

Klingt gut. Aber warum hat die DSGVO hier keinerlei Relevanz?
Ich dachte bislang das Erstellen der digitalen Aufnahme fiele bereits in deren Geltungsbereich?

MaTiHH
12.06.2018, 07:26
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.

meshua
12.06.2018, 08:23
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.

Und als "Privatperson" postet man auch hoffentlich nicht seine Privatdaten (Name, Anschrift) in der Öffentlichkeit - denn mit diesen Daten ist man leichte Beute für deutsche Abmahnhaie! Die versuchen's immer als erstes bei den Schwächsten... :P

Grüße, meshua

Dat Ei
12.06.2018, 08:31
Moin, moin,

Und als "Privatperson" postet man auch hoffentlich nicht seine Privatdaten (Name, Anschrift) in der Öffentlichkeit - denn mit diesen Daten ist man leichte Beute für deutsche Abmahnhaie!

posten vielleicht nicht, aber als Webseitenbetreiber wird es schon schwer, die Veröffentlichung dieser Daten zu vermeiden oder gar zu unterbinden.


Dat Ei

dey
12.06.2018, 08:32
Wenn ich die DSGVO nun richtig interpretiere, gibt es für mich folg. Möglichkeiten, um nicht eines Tages hinter den Gittern aufzuwachen:

Hobby aufgeben und meine tolle Sony A 77 II verkaufen.
Sony A 77 II behalten, aber ab jetzt nur noch Blümchen fotografieren.
Sony A 77 II verkaufen und eine analoge Kamera kaufen.
Sony A 77 II behalten, aber nur meine Kinder formatfüllen aufnehmen.

Hi Leonid
ich habe gerade wieder 40 Bilder in die Dropbox gepackt und Sportler/innen, Eltern und Vereins-HP zur Verfügung gestellt.
Ich lasse es darauf ankommen!:cool:
Ich bin absolut davon überzeugt, dass mich keiner auf Kieker hat und dass ich nicht in Gefahr bin. >>> Begründetes Interesse, oder wie der exakte Wortlaut noch war.
Ich bin aber auch kein Idiot (glaube ich). Ich veröffentliche schon lange nur noch Bilder, bei denen der Sportler nicht zu identifizieren ist. Allein schon aus Respekt vor dem Persönlichkeitsrecht.
857/DSC05765.1.C10-h1k2.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=297329)

Klingt gut. Aber warum hat die DSGVO hier keinerlei Relevanz?
Ich dachte bislang das Erstellen der digitalen Aufnahme fiele bereits in deren Geltungsbereich?
Das ist doch keine sinnvolle Grundlage für ein weiteres Handeln. Dass die Erstellung eines digitalen Bildes einer Datenverarbeitung nahe kommt, heisst doch nicht zwingend, dass es eine ist oder so interpretiert wird.
Auch wenn sich unsere Regierung hier gefühlt nicht mit Ruhm bekleckert, ist es sicherlich nicht in ihrem Sinne Eventfotografie für Amateure unmöglich zu machen. Auch Bundestagsabgeordnete machen Bilder mit Menschen drauf und werden sie mal online stellen.
Also, macht Jagd auf sie und beendet diesen Wahnsinn*. :zuck:

* ist nicht ernst gemeint. ;)

Ernst-Dieter aus Apelern
12.06.2018, 09:11
Die neue Datenverordnung ist konträr zu den Absichten eines Forums hinsichtlich Gedankenaustausch welcher mit Bildern veredelt wird!
https://de.wikipedia.org/wiki/Forum_(Kultur)
Man kann aber Gruppen im Forum gründen, wo nur die Teilnehmer der Gruppe Bilder einsehen können.Ein wenig Rettung.

dey
12.06.2018, 09:15
Die neue Datenverordnung ist konträr zu den Absichten eines Forums hinsichtlich Gedankenaustausch welcher mit Bildern veredelt wird!
https://de.wikipedia.org/wiki/Forum_(Kultur)
Man kann aber Gruppen im Forum gründen, wo nur die Teilnehmer der Gruppe Bilder einsehen können.Ein wenig Rettung.

Für uns eine Lösung, ein Albtraum für die Menschheit.
Hier wird ja regelmäßig auf Beiträge verlinkt, die dann nur teilweise gelesen werden können, da die Bilder nur für User zugänglich sind.

fhaferkamp
12.06.2018, 11:22
posten vielleicht nicht, aber als Webseitenbetreiber wird es schon schwer, die Veröffentlichung dieser Daten zu vermeiden oder gar zu unterbinden.

Dat Ei
Die Denic hat die Abfrage der Daten für nicht berechtigte Interessenten jedenfalls mehr oder weniger unmöglich gemacht. Früher konnte man online ganz einfach nachschauen, wem eine Domain gehört. Das geht offenbar nicht mehr.

pavlov991
12.06.2018, 12:16
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.

Danke!
Dann werde ich die Jungs und deren Eltern weiter mit Fotos glücklich machen. :)
:top:

Dat Ei
12.06.2018, 14:18
Hey Frank,

Die Denic hat die Abfrage der Daten für nicht berechtigte Interessenten jedenfalls mehr oder weniger unmöglich gemacht. Früher konnte man online ganz einfach nachschauen, wem eine Domain gehört. Das geht offenbar nicht mehr.

das ist richtig. Aber dann gibt's da noch das Thema Impressumspflicht.


Dat Ei

steve.hatton
12.06.2018, 14:22
Das ist das Problem mit vielen Domains deren Namen nur von Domainhändlern reserviert sind....

Damit`s nicht langweilig wird, für alle Facebook-Seiten-Betrieber:

https://www.e-recht24.de/artikel/facebook/10937-urteil-facebook-fanpages-eugh.html

The Norb
12.06.2018, 14:43
Ergo: kein einziges konkretes Beispiel, nur einige Bkannte sind auf dein Geplapper reingefallen und du hast ihnen ihr Hobby ohne jeden Grund vermiest. Herzlichen aglückwunsch!


Hey - also nicht ich habe die DSVGO verfasst, sondern der EU-Gesetzgeber :D
Ich habe lediglich versucht, bereits vor etlichen Wochen auf das Thema
"aufmerksam zu machen" weil sich hierdurch einige Dinge ändern werden.

Das ja auch - im Gegensatz zu deiner Prognose - durch die DSGVO passiert
Und darüber reden wir ja hier auch fortlaufend.

Im übrigen möchte ich dich jetzt zu wiederholten Male bitten, diese ständigen
"persönlichen Spitzen" aus der Diskussion wegzulassen. Die sind bei diesem
Thema nicht notwendig und auch nicht wirklich angebracht. Bisher warst du
ja derjenige, der sich mit jeder seiner Ansichten zum Thema "völlig verhauen"
hat. Zum Beispiel jetzt wieder

.....ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.

Wie kommst du z.B. nach wochenlanger Diskussion jetzt darauf, die DSGVO würde für
Privatpersonen nicht "gelten" ?

Selbstverständlich ist das so - die DSGVO betrifft uns alle :D
Zumindest so viel sollte doch inzwischen klargeworden sein :D

ha_ru
12.06.2018, 15:16
Wie kommst du z.B. nach wochenlanger Diskussion jetzt darauf, die DSGVO würde für
Privatpersonen nicht "gelten" ?

Selbstverständlich ist das so - die DSGVO betrifft uns alle :D
Zumindest so viel sollte doch inzwischen klargeworden sein :D

Hallo,

da muss ich Dir - nicht zum ersten Mal - widersprechen und nicht zum ersten Mal hier für Dich und alle anderen der entsprechende Passus:


Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
...
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit,
a ) die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b ) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ,


Solange da kein Zweifel dran besteht, weil man keinerlei Erlöse mit seinen Fotos generiert wie in dem vorstehenden Fall ist das klar und eindeutig!

Ich glaube nicht mehr dran, dass die Erkenntnis bei Dir ankommt, glaube selbst was Du glauben willst, aber aber bitte verbreite diese Meinung, die keinerlei Stütze im Gesetz hat, nicht penetrant weiter.

Die DSGVO betrifft in der Tat auch Privatpersonen, weil es gerade die Privatpersonen in ihren Rechten stärkt. Aber das hast Du nicht gemeint.

Hans

dey
12.06.2018, 15:23
Die DSGVO betrifft in der Tat auch Privatpersonen, weil es gerade die Privatpersonen in ihren Rechten stärkt. Aber das hast Du nicht gemeint.

Wobei "persönlich" recht undefiniert ist. Es würde weitesgehend jede Handyknipserei für FB wieder einschließen. Damit wäre die Stärkung der Rechte von Privatpersonen wieder nichtig.

Itscha
12.06.2018, 15:34
Es würde weitesgehend jede Handyknipserei für FB wieder einschließen. Damit wäre die Stärkung der Rechte von Privatpersonen wieder nichtig.

Natürlich gelten die schon an anderen Stellen normierten Persönlichkeitsrechte auch weiterhin. Was die ungehemmte Verbreitung von Personenfotos auf Facebook durch Dritte auch weiterhin einschränkt. Das ist nach meinem Verständnis aber kein Widerspruch zu dem vorstehend zitierten Passus aus der DSGVO und der Einschätzung, dass die DSGVO für "natürliche Personen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" eben nicht gilt.

Diese Einschätzung teile ich (steht ja auch deutlich genug da ;-)). Ob ein damit künftig befasstes Gericht die Wortlaute "natürliche Personen" zur Ausübung ausschließlich "persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" genauer umreißt, bleibt abzuwarten.

ha_ru
12.06.2018, 15:43
Hallo,

ebenfalls schon gepostet, der Erwägungsrund 18 zum Artikel 2:


Erwägungsgrund 018

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online- Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.


Das ist die Auslegungsrichtschnur und da soziale Netze explizit aufgeführt sind wird es für diese bei "normaler" Nutzung gelten, solange es nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie ein Blog mit Werbeeinnahmen etc. steht. Weil man es nicht isoliert sehen kann steht da "könnte... gelten" und nicht "gilt". Bei "gilt" wäre es damit bedingungslos ausgenommen, was der Gesetzgeber nicht wollte (als Erläuterung für Wortklauber, die sich an dem könnte stören).

Solange man keine - auch nicht mittelbar - Erlöse mit den Bildern generiert ist das meiner Ansicht nach sehr eindeutig.

Hans

dey
12.06.2018, 15:44
Natürlich gelten die schon an anderen Stellen normierten Persönlichkeitsrechte auch weiterhin. Was die ungehemmte Verbreitung von Personenfotos auf Facebook durch Dritte auch weiterhin einschränkt.

Was ja defakto nicht wirklich gegeben ist. Leider. Hier hatte ich doch auf mehr Durchschlag mit DSGVO gehofft.

Zu langsam/ äh schnell

>>>
Hallo,

ebenfalls schon gepostet, der Erwägungsrund 18 zum Artikel 2:



Das ist die Auslegungsrichtschnur und da soziale Netze explizit aufgeführt sind wird es für diese bei "normaler" Nutzung gelten, solange es nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit wie ein Blog mit Werbeeinnahmen etc. steht. Weil man es nicht isoliert sehen kann steht da "könnte... gelten" und nicht "gilt". Bei "gilt" wäre es damit ausgenommen (als Erläuterung für Wortklauber, die sich an dem könnte stören).

Hans

Was mich aber wieder zu meinem gefühlten Rechtsverständnis zurück bringt. Und das ist gut so. :D

meshua
12.06.2018, 17:30
Moin, moin,

posten vielleicht nicht, aber als Webseitenbetreiber wird es schon schwer, die Veröffentlichung dieser Daten zu vermeiden oder gar zu unterbinden.


Die Veröffentlichung durch Dritte kannst du in der Tat nicht wirksam kontrollieren.

Zumindest die ICANN bzw. viele US-Hoster prüfen die Authentizität der Registrierungsdaten überhaupt nicht - da kann man "irgendwas Plausibles" angeben, wie "Paul Dreyer"..:shock: Künstler verwenden schon seit Ewigkeiten Pseudonyme - es hat jeder selbst in der Hand...

Grüße, meshua

embe
12.06.2018, 21:10
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.

Danke, Martin.
Ja, das klingt einleuchtend.

...
ich habe gerade wieder 40 Bilder in die Dropbox gepackt und Sportler/innen, Eltern und Vereins-HP zur Verfügung gestellt.

Naja, so (Dropbox + link an Eltern/Spieler/Verein für die HP) habe ich das bislang auch gehandhabt.
Aber zählt die Vereins-HP immer noch zum rein persönlichen und nichtkommerziellen Bereich?
Ein Verein ist ja schonmal keine natürliche Person mehr, macht die Bilder (Homepage) öffentlich zugänglich, und verfolgt mit der Webseite meist sogar auch finanzielle Interessen (Werbung für den Verein/Sponsorennennung/Mitgliederwerbung).


... Ich veröffentliche schon lange nur noch Bilder, bei denen der Sportler nicht zu identifizieren ist. ....

Naja, unsere Spielerinnen/deren Eltern/der Vorstand haben schon auch gerne Bilder auf denen die Jungs und Mädels gut zu erkennen sind.;)

Dat Ei
12.06.2018, 21:19
Moin, moin,

Die Veröffentlichung durch Dritte kannst du in der Tat nicht wirksam kontrollieren.

ich war eigentlich auf den Punkt aus, dass Du eine Impressumspflicht hast.


Dat Ei

dey
12.06.2018, 21:33
Naja, unsere Spielerinnen/deren Eltern/der Vorstand haben schon auch gerne Bilder auf denen die Jungs und Mädels gut zu erkennen sind.;)

Ich meinte das öffentliche ungeschütze Öffentlich, wie etwa SUF.
Im Falle Vereins-HP übergebe ich die Bilder und Verantwortung hoffentlich an andere.

MaTiHH
12.06.2018, 21:38
Danke, Martin.
Ja, das klingt einleuchtend.




Ein Verein ist ja schonmal keine natürliche Person mehr, macht die Bilder (Homepage) öffentlich zugänglich, und verfolgt mit der Webseite meist sogar auch finanzielle Interessen (Werbung für den Verein/Sponsorennennung/Mitgliederwerbung).




)

Gern. Was der Verein veröffentlicht, dafür muss der Verein die Verantwortung tragen. Das betrifft zumindest dich als Fotografen nicht. Der Verein sollte idealerweise einen Datenschutzbeauftragten haben.

embe
13.06.2018, 08:56
Ich meinte das öffentliche ungeschütze Öffentlich, wie etwa SUF.
Im Falle Vereins-HP übergebe ich die Bilder und Verantwortung hoffentlich an andere.
Ja, so habe ich das bis letztes Jahr auch gemacht. Ich bin ja nur der Fotograf und habe mit der Veröffentlichung nichts zu tun...:cool:


Gern. Was der Verein veröffentlicht, dafür muss der Verein die Verantwortung tragen. Das betrifft zumindest dich als Fotografen nicht. Der Verein sollte idealerweise einen Datenschutzbeauftragten haben.

Also wenn ich ohne kommerzielle Interessen (ich verkaufe die Bilder ja nicht und veröffentliche sie nicht selbst auf meiner Webseite/Blog) fotografiere (auch wenn die Absicht besteht, passende Bilder dem Verein zu überlassen) handele ich als Privatperson und bin sozusagen 'aus dem Schneider'?

Für den Verein gilt, wie bislang auch schon: Nur Bilder veröffentlichen auf denen im Wesentlichen unsere Spielerinnen zu erkennen sind. Von denen liegt ja eine Einwilligung vor, Fotos aus dem Vereinsleben und dem Spielbetrieb auf der Homepage zu zeigen. Spielerinnen der generischen Mannschaft die mit im Bild sind (lässt sich bei Kontaktsport meist nicht vermeiden) nur so, dass keine Gesichter zu erkennen sind.

Irmi
13.06.2018, 12:39
...Der Verein sollte idealerweise einen Datenschutzbeauftragten haben.

Den muss man erst haben, wenn mehr als 10 Leute mit den Daten befasst sind.

Dat Ei
13.06.2018, 13:11
Den muss man erst haben, wenn mehr als 10 Leute mit den Daten befasst sind.

Liegt die Notwendigkeit nicht ab 10, also mehr als 9, vor?


Dat Ei

erich_k
13.06.2018, 13:27
Liegt die Notwendigkeit nicht ab 10, also mehr als 9, vor?


Dat Ei

Auszug aus einer Mail, die ich mal bekommen abe:

Ein Datenschutzbeauftragter ist dann zu ernennen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind ...

fhaferkamp
13.06.2018, 13:40
ich war eigentlich auf den Punkt aus, dass Du eine Impressumspflicht hast.


Dat Ei


Für rein privat betriebene Seiten benötigt man keine Anbieterkennzeichnung, wie das eigentlich für Webseiten korrekt heißt. Aber es reicht vermutlich schon ein Banner oder Affiliatelink, um da herauszufallen. Meist rät man zu einem Impressum, auch wenn man es vielleicht nicht haben müsste, da vieles gerichtlich noch nicht abschliessend geklärt ist.

Fuexline
13.06.2018, 13:56
Eine andere kurze Sache die Fotografen vergessen wenn sie zusätzlich eine Facebook Seite haben ist dort auch einen Link zur Datenschutzseite zu hinterlegen, seit dem EUGH urteil von letztens bietet Facebook das über folgenden Weg an:

1. Auf deine Facebook Seite gehen
2. auf den Reiter Info klicken (linke Seite)
3. runter scrollen zum Punkt Datenschutzrichtlinie bearbeiten
4. eine URL eintragen zu einer Seite die deine Datenschutzerklärung anzeigt.
5. speichern - das wars

Dat Ei
13.06.2018, 14:29
Moin Frank,

nicht nur Banner oder Affiliatelinks, sondern auch (Blog-)Beiträge mit journalistischem Charakter können dazu führen, dass eine Anbieterkennzeichnung vorliegen muss.


Dat Ei

ha_ru
13.06.2018, 14:47
Auszug aus einer Mail, die ich mal bekommen abe:

Ein Datenschutzbeauftragter ist dann zu ernennen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind ...

Quelle: § 38 BDSG


Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.


Einfach die Gesetzesgrundlage zitieren.

Deshalb der Rat an alle Organisationen, bei denen es sich so einrichten lässt die Zahl auf 9 oder weniger zu begrenzen. Das sollte in vielen Vereinen zu schaffen sein.

Dabei zählen auch Dritte (also nicht nur Mitarbeiter sondern auch externe Dienstleister oder ehrenamtlich Tätige etc.) zu den Personen. Also wirklich die Zahl auf 9 oder weniger Personen begrenzen.

Hans

fhaferkamp
13.06.2018, 15:15
Moin Frank,

nicht nur Banner oder Affiliatelinks, sondern auch (Blog-)Beiträge mit journalistischem Charakter können dazu führen, dass eine Anbieterkennzeichnung vorliegen muss.


Dat Ei
Richtig, geschäftsmäßig betrieben - wie es in den Regelungen heißt - hat nach der allgemeinen Auslegung nichts mit der Absicht, Einkommen zu erzielen, zu tun. Es genügt eine Regelmäßigkeit des Erscheinens neuer Artikel, es muss somit nicht unbedingt gewerblich sein.

embe
13.06.2018, 17:54
...
Deshalb der Rat an alle Organisationen, bei denen es sich so einrichten lässt die Zahl auf 9 oder weniger zu begrenzen. Das sollte in vielen Vereinen zu schaffen sein.
...

In den lokalen Vereinen die ich kenne, ist es ja meist schon ein Problem die Mindestbesetzung für die Vorstandsposten zu finden.;)
Das bleibt in diesen Fällen dann sowieso schon sehr eng begrenzt.

ha_ru
14.06.2018, 07:59
Hallo Michael,

leider ist es oft doch nicht so eindach.

Beispiel Verein:
In einem Sportverein melden oft die Trainer oder Mannschaftsbetreuer die Spielergebnisse/-berichte nach dem spiel an den Verband. dazu gehören auch eingesetzte Spieler etc. Oft gelten da z.B. sehr kurze Fristen, weshalb bei einem Verein mit Fussball- und Handballabteilung bisher deutlich mehr als 10 Personen die Eingaben beim Verband machten. Jetzt muss eine Relaisstation eingebaut werden, also Mannschaftsführer ruft nach dem Spiel einen "Eingeber" an und gibt die einzugebenden Daten durch.

Beispiel Ladengeschäft:
In einem Ladengeschäft kann jeder Mitarbeiter Ware beim Großhändler kundenbezogen bestellen. D.h. er gibt die Bestellung auf und vermerkt dazu als Kommission den Namen und Telefonnummer des Kunden für den Anruf, dass die Ware da ist. Typischerweise haben auch kleiner Läden mit Aushilfen für die Stoßzeiten mehr als 10 Mitarbeiter. Lösung: Angabe eines Kürzels für die Kommission und als Link eine Papierliste mit Kürzel und Kundennamen.

Was ich nicht gefunden habe was genau "automatisiertes Verarbeiten" umfasst. aktuell tendiere ich dazu, dass bloßes Aufrufen und Ansehen nicht dazugehört, wenn aber der Benutzer die Daten sortieren und filtern kann dann schon. Drucken und Speichern (Bildschirmkopie?) kann man auch als Form der Verarbeitung ansehen, aber ist das automatisiert? :roll:

Gruß
Hans

embe
14.06.2018, 08:50
Hmm, interessanter Punkt.
Hier beim Südbadischen Handballverband laufen die Spielberichte seit einigen Jahren 'online'.
Das heisst der Zeitnehmer gibt während des Spiels die entsprechenden Daten (Tore, Verwarnungen, Auszeiten, etc.) im vom Verband gestellten Programm ein und nach Gegenprüfung durch den Schiedsrichter ist der Spielbericht direkt beim Verband.

Das sehe ich dann eher beim Verband aufgehängt?

kromgi
14.06.2018, 09:56
Mal zwei konkrete Fragen dazu:
- Jemand macht Handybilder bei einer Geburtstagsfeier & postet das in ihrem Facebookaccount mit den Gästen,, die natürlich alle zuerkennen sind. Ohne Einverständnis der Abgebildeten. Erlaubt oder nicht?

- Jemand macht Fotos von einem öffentlichen Gottesdienst mit vielen Beteiligten und Zuschauern, worauf auch diese zu erkennen sind. Diese Fotos werden von der Privatperson an eine sogenannte öffentliche Gruppe in Facebook hochgeladen und vom Admin der Gruppe gezeigt/gepostet, weil es zum Thema der Facebookgruppe passt. Unter anderem ein Bild, worauf die Teilnehmer an dieses besonderen Gottesdienstes zum Abschluss für Fotos posierten. Veröffentlichung erlaubt oder nicht?

ha_ru
14.06.2018, 10:12
Mal zwei konkrete Fragen dazu:
- Jemand macht Handybilder bei einer Geburtstagsfeier & postet das in ihrem Facebookaccount mit den Gästen,, die natürlich alle zuerkennen sind. Ohne Einverständnis der Abgebildeten. Erlaubt oder nicht?

- Jemand macht Fotos von einem öffentlichen Gottesdienst mit vielen Beteiligten und Zuschauern, worauf auch diese zu erkennen sind. Diese Fotos werden von der Privatperson an eine sogenannte öffentliche Gruppe in Facebook hochgeladen und vom Admin der Gruppe gezeigt/gepostet, weil es zum Thema der Facebookgruppe passt. Unter anderem ein Bild, worauf die Teilnehmer an dieses besonderen Gottesdienstes zum Abschluss für Fotos posierten. Veröffentlichung erlaubt oder nicht?

Bei beiden Fällen ist die DSVGO nicht einschlägig, sofern es sich um Hobbyfotografen handelt, sondern § 22, 23 KUG und § 201a StGB und war schon vor dem 15.05.2018 so.

Fall 1: Meiner Meinung nach eindeutig nicht erlaubt
Fall 2: Eventuell erlaubt nach § 23 KUG, wobei ich die Veröffentlichung des Gruppenfotos als sehr problematisch ansehe, weil es für mich nicht Teil der Veranstaltung an sich ist.

§ 23 KUG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Hans

ha_ru
14.06.2018, 10:23
Hmm, interessanter Punkt.
Hier beim Südbadischen Handballverband laufen die Spielberichte seit einigen Jahren 'online'.
Das heisst der Zeitnehmer gibt während des Spiels die entsprechenden Daten (Tore, Verwarnungen, Auszeiten, etc.) im vom Verband gestellten Programm ein und nach Gegenprüfung durch den Schiedsrichter ist der Spielbericht direkt beim Verband.

Das sehe ich dann eher beim Verband aufgehängt?

Dann ja, der wird auch einen Datenschutzbeauftragen brauchen/haben.

Aber schau mal hier: Click (https://www.handball4all.de/wiki/doku.php?id=handbuecher:sbo:sbo&do=export_html)
Beim HVW ist aktuell immer noch der Mannschaftsführer der Verantwortliche und über dessen Zugang hat die Meldung zu erfolgen. Bin aber da raus, seit mein Sohn nicht mehr spielt.

Sorry für das OffTopic.

Hans

kromgi
14.06.2018, 10:25
...
Fall 1: Meiner Meinung nach eindeutig nicht erlaubt
Fall 2: Eventuell erlaubt nach § 23 KUG, wobei ich die Veröffentlichung des Gruppenfotos als sehr problematisch ansehe, weil es für mich nicht Teil der Veranstaltung an sich ist....
Hans
So ist im Moment auch mein Verständnis dafür. Aber vllt. haben andere auch noch eine andere (begründete) Meinung?

MaTiHH
14.06.2018, 11:31
Die beiden Fälle haben nichts mit der DSGVO zu tun, sondern mit dem Recht am eigenen Bild. Das ist durch die Verordnung nicht beeinflusst. Insofern gilt in beiden Fällen: Wenn der Mensch das Motiv ist und nicht Beiwerk (Zuschauermasse, Passant, ...) dann ist die Veröffentlichung egal in welchem Medium nur mit Zustimmung erlaubt.

Wenn du im Taufgottesdienst ein Foto des Paares mit dem Kind machst und im Hintergrund ist jemand erkennbar -> er ist nicht das Motiv, seine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Wenn dir auf der Straße jemand durchs Bild läuft -> dito.

usw.

mekbat
14.06.2018, 14:41
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.

Jetzt verstehe ich erstmal deine Haltung dazu.
Der Fotograf gibt ja die Bilder an den Seitenbetreiber weiter und ist damit nicht mehr verantwortlich für das Veröffentlichen :top:

Danke!
Dann werde ich die Jungs und deren Eltern weiter mit Fotos glücklich machen. :)
:top:


Ich persönlich würde dann davon abraten, ohne Einverständniserklärung (mündlich oder schriftlich)
Bilder ohne "begründetem Interesse" zu veröffentlichen auf denen identifizierbare Personen erkennbar sind.

Die DSGVO gilt für JEDERMANN.
Das bedeutet einfach, das auch JEDERMANN oder FRAU jederzeit die Löschung verlangen kann.

Wer sich das "Vergnügen" leisten konnte, die Diskussion im Bundestag zur DSGVO zu verfolgen,
wird bemerkt haben, das nicht einmal die verantwortlichen Abgeordneten der zuständigen Resorts vom Inhalt dieser VO Kenntnis haben.

So kontrovers die Diskussion überhaupt als aktuelle Stunde eingebracht wurde,
konnte man sich allein darauf einigen, sich auf die Gesetze zu konzentrieren,
welche eine Abmahnung erst möglich machen.
Der Grund dafür: VO ist VO und nicht ein vom BT eingebrachtes oder verabschiedetes Gesetz.

Und in dieser VO steht immer noch Artikel 7!

Zugeben konnte man allein, das die Definitionen zu großen Spielraum für Auslegungen lassen und das viele Begriffe gar nicht erst definiert wurden
und man nun auf die Entscheidungen von Gerichten warten wolle.

Zu den angesprochenen Erwägungsgründen wurde leider nur angemerkt,
das diese nicht einmal ansatzweise in den Wortlaut der VO eingeflossen sind.

Und für Webseitenbetreiber kann es noch dicker kommen.
Wird z. B. nicht explizit darauf hingewiesen, das die IP (und damit persönliche Daten) eines Besuchers zu anderen
Diensten im WWW weitergeleitet wird, ohne das diesem Vorgang zugestimmt wird,
können hier schon Abmahnungen drohen.
Das ganze ist wenig praktikabel, aber aus der DSGVO liest man jetzt immer mehr heraus, was sich gegen oder für das eigene Interesse einsetzen läßt.

ha_ru
14.06.2018, 14:51
Die DSGVO gilt für JEDERMANN.
Das bedeutet einfach, das auch JEDERMANN oder FRAU jederzeit die Löschung verlangen kann.


"Gilt für" setze ich mit "ist anwendbar auf" oder "muss sich halten an" gleich und das genau trifft nicht zu.

Was Du meinst ist "kann Rechte geltend machen aus" oder "kann sich berufen auf" , das trifft auf jedermann in Bezug auf die DSGVO zu.

Hans

Dat Ei
14.06.2018, 14:55
Moin, moin,

Und für Webseitenbetreiber kann es noch dicker kommen.
Wird z. B. nicht explizit darauf hingewiesen, das die IP (und damit persönliche Daten) eines Besuchers zu anderen
Diensten im WWW weitergeleitet wird, ohne das diesem Vorgang zugestimmt wird,
können hier schon Abmahnungen drohen.
Das ganze ist wenig praktikabel, aber aus der DSGVO liest man jetzt immer mehr heraus, was sich gegen oder für das eigene Interesse einsetzen läßt.

was ist daran nicht praktikabel? Kein Website-Betreiber ist gezwungen, Plugins zu nutzen, die IPs und andere Daten der Site-Besucher an Google und Co. weiterzuleiten. Wer meint, dass er aus den Plugins und den Daten Nutzen ziehen kann und möchte, der soll sich halt um die Kehrseite der Medaille kümmern, nämlich die Verantwortung für die Handhabung und Weiterverarbeitung der Daten.

Der Tenor der DSGVO ist ja auch nicht, dass man grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erheben, nutzen und verarbeiten darf, sondern es werden die Pflichten der "Datensammler" und die Rechte der "Datenspender" geregelt.


Dat Ei

amateur
14.06.2018, 15:22
was ist daran nicht praktikabel? Kein Website-Betreiber ist gezwungen, Plugins zu nutzen, die IPs und andere Daten der Site-Besucher an Google und Co. weiterzuleiten.

Es ist schon einmal denkbar dämlich, dass diese eine BGH Gerichtsentscheidung aus 2017 IP Nummern allein schon zu personenbezogenen Daten gemacht hat. Wer besitzt schon eine persönliche IP Nummer? Das ist so, als ob man eine Postleitzahl für sich allein schon zu personenbezogenen Daten machen würde.

Auch da hätte der Gesetzgeber in der DSGVO sicherlich korrigieren bzw. konkretisieren können, hat er aber nicht und kann er offentsichtlich aufgrund der kollektiven intellektuellen Fähigkeiten der Protagonisten auch nicht. Kluge Köpfe werden halt keine Politiker mehr dieser Tage.

Stephan

Dat Ei
14.06.2018, 15:32
Moin Stephan,

Es ist schon einmal denkbar dämlich, dass diese eine BGH Gerichtsentscheidung aus 2017 IP Nummern allein schon zu personenbezogenen Daten gemacht hat.

bei der Diskussion bin ich bei Dir, aber die Interpretation, dass eine IP ein personenbezogenes Datum ist, ist älter als die DSGVO. Selbst wenn eine IP persönlich und mindestens über eine längere Zeit konstant wäre, ist die Rückwärtsauflösung von der IP zur konkreten Person für Normalsterbliche kaum möglich.

Ich frage mich in dem Kontext auch, wie ein Sitebetreiber vollständig die Daten einer natürlichen Person auflisten soll, wenn diese ihr Recht auf Auskunft wahrnimmt. In dem Fall müsste der Sitebetreiber wissen, zu welchen Zeiten die Person mit welcher IP unterwegs war, um dann seine Protokolle zu durchflohen. Muss der Anfragende diese Daten zur Verfügung stellen, damit die Auskunft überhaupt möglich ist? Und wenn er das nicht kann, verletzt der Betreiber dann seine Pflichten? Das ist schon etwas wahnwitzig...

Die Zuordnung IP zu natürlicher Person ist für den Betreiber nur dann möglich, wenn auf der Site weitere Daten erhoben werden (Z.B. über Registrierungen, Logins und hinterlegte Cookies).


Dat Ei

ha_ru
14.06.2018, 15:44
Moin Stephan,

bei der Diskussion bin ich bei Dir, aber die Interpretation, dass eine IP ein personenbezogenes Datum ist, ist älter als die DSGVO. Selbst wenn eine IP persönlich und mindestens über eine längere Zeit konstant wäre, ist die Rückwärtsauflösung von der IP zur konkreten Person für Normalsterbliche kaum möglich.

Dat Ei

Da bin ich mir nicht so sicher.

Beispiel:
In einem anderen Forum ist es untersagt, Mehrfachaccounts zu führen. Bei Verdacht (z.B. gleiche Ausdrucksweise, gleiche Schreibfehler...) konnte der Moderator an die Systemadmins eine Anfrage stellen, was passierte wenn man den verdacht hatte, dass da Scheindiskussionen geführt wurden, um so z.B. versteckte Werbung zu machen. Die Admins haben dann Beiträge und IP-Adressen gematched und wenn der Benutzer aktiv genug war, kamen da statistisch signifkante Auffälligkeiten zutage. Und bei Verwendung von Namen, Aufenthaltsorten etc. konnte man in Einzelfällen sogar die Person mit hoher Wahrcehinlichkeit identifizieren. Erschreckend zu erfahren, was da so möglich ist.

Nach ein paar Tagen war dann fast immer ziemlich klar, ob der Verdacht zutrifft oder nicht.

Und dann sind dann noch die Fälle, bei denen mit statischen IPs gearbeitet wird. Wie soll man das in einer Verordnung unterscheiden?

Hans

Dat Ei
14.06.2018, 16:01
Moin, moin,

Da bin ich mir nicht so sicher.

Beispiel:
In einem anderen Forum ist es untersagt, Mehrfachaccounts zu führen. Bei Verdacht (z.B. gleiche Ausdrucksweise, gleiche Schreibfehler...) konnte der Moderator an die Systemadmins eine Anfrage stellen, was passierte wenn man den verdacht hatte, dass da Scheindiskussionen geführt wurden, um so z.B. versteckte Werbung zu machen. Die Admins haben dann Beiträge und IP-Adressen gematched und wenn der Benutzer aktiv genug war, kamen da statistisch signifkante Auffälligkeiten zutage. Und bei Verwendung von Namen, Aufenthaltsorten etc. konnte man in Einzelfällen sogar die Person mit hoher Wahrcehinlichkeit identifizieren. Erschreckend zu erfahren, was da so möglich ist.

das ist alles nicht neues, aber immer noch nicht schlüssig im Sinne der Frage: wie komme ich als Betreiber einer Site von der IP und nur von der IP alleine zur natürlichen Person? Da fehlen Sekundärdaten, wie z.B. Accountdaten. Und was machst Du bei unangemeldete, unregistrierten Besuchern? Selbst wenn verschiedene Accounts von der gleichen IP posten, ist das zwar auffällig, aber nicht unbedingt schlüssig. Wie viele Personen stecken denn möglicherweise hinter der IP, die der Router dynamisch oder statisch zugewiesen bekommen hat? Gehört die IP einem Firmennetz, einer WG, einer Familie oder einer einzelnen Person? Und lässt diese einzelne Person Gäste in ihr Netz oder nicht?


Und dann sind dann noch die Fälle, bei denen mit statischen IPs gearbeitet wird. Wie soll man das in einer Verordnung unterscheiden?

Vielleicht sollte man sich überlegen, was personenbezogene Daten sind und was nicht, von welchen Daten wer konkret auf Personen schließen kann oder eben nicht. Die IP allein ist genauso unpersönlich, wie die Liniennummer der Straßenbahn, die ich jeden Tag nutze. Entscheidend ist die Verknüpfung verschiedener Datenquellen, die aus den unpersönlichen Daten wieder personenbezogene machen.


Dat Ei

Superwetti
14.06.2018, 16:06
Jetzt verstehe ich erstmal deine Haltung dazu.
Der Fotograf gibt ja die Bilder an den Seitenbetreiber weiter und ist damit nicht mehr verantwortlich für das Veröffentlichen :top:





Er veröffentlicht die Bilder doch gar nicht. Er legt sie in einen Passwortgeschützen Ordner wo nur die fotografierten drauf Zugriff haben. Du, ich und alle anderen werden die Bilder nie sehen.

ha_ru
14.06.2018, 16:08
Hallo Dat_Ei,

genau wie Du es beschreibst ist es. Erschreckend war für mich, wie oft man durch die Verknüpfung mit hoher Treffsicherheit auf eine Person schließen konnte.

Also ist es eine Frage der Grenzziehung, über die man sicher diskutieren kann.

Hans

Dat Ei
14.06.2018, 16:55
Moin Hans,

das Absurde ist, dass der Gesetzgeber Sitebetreiber, die nur die IP loggen und keine weiteren Daten sammeln, voll in die Pflicht nimmt, obwohl der Betreiber aus der IP nicht auf eine Person schließen kann. Selbst die Ermittlungsbehörden tun sich bei diesem Schritt schwer, weil hier das Thema Vorratsdatenspeicherung, Speicherfristen und Löschung durch die Provider zusammentreffen.

Umgekehrt segnet Berlin den Verkauf von anonymisierten Bewegungsdaten ab, obwohl es Studien gibt, die nachweisen, dass man u.U. trotz der Anonymisierung der Daten auf Personen rückschließen kann.


Dat Ei

steve.hatton
14.06.2018, 16:59
Die Qualität und Geschwindigkeit der politisch "Handelnden" hatten wir ja schon ....

JoeJung
14.06.2018, 18:07
Mal zwei konkrete Fragen dazu:
(1) Jemand macht Handybilder bei einer Geburtstagsfeier & postet das in ihrem Facebookaccount mit den Gästen,, die natürlich alle zuerkennen sind. Ohne Einverständnis der Abgebildeten. Erlaubt oder nicht?

(2) Jemand macht Fotos von einem öffentlichen Gottesdienst mit vielen Beteiligten und Zuschauern, worauf auch diese zu erkennen sind. Diese Fotos werden von der Privatperson an eine sogenannte öffentliche Gruppe in Facebook hochgeladen und vom Admin der Gruppe gezeigt/gepostet, weil es zum Thema der Facebookgruppe passt. Unter anderem ein Bild, worauf die Teilnehmer an dieses besonderen Gottesdienstes zum Abschluss für Fotos posierten. Veröffentlichung erlaubt oder nicht?
zu 1) Aus meiner Sicht nicht erlaubt, da es sich um eine private Veranstaltung handelt und keine Erlaubnis der Abgebildeten vorliegt.

zu 2) Das ist aus meiner Sicht grenzwertig, da es sich um eine Privatperson ohne spezielle Aufgabe handelt, eher nein. Würde es sich nicht um eine Privatperson sondern beispielsweise um den Zuständigen für die Öffentlichkeitsarbeit handeln, der die Fotos macht, und er die Fotos in einer Bildergalerie veröffentlicht, die der Pfarre zugeordnet werden kann, dann aus meiner Sicht schon. Die Leute sollten aber vorher informiert worden sein, dass fotografiert wird (z. B. mittels Aushängen).

meshua
14.06.2018, 22:11
Moin Hans,

das Absurde ist, dass der Gesetzgeber Sitebetreiber, die nur die IP loggen und keine weiteren Daten sammeln, voll in die Pflicht nimmt, (...)

Umgekehrt segnet Berlin den Verkauf von anonymisierten Bewegungsdaten ab

Und was lernen wir daraus: Datenschutz muss man selbst in die Hand nehmen - auf den Gesetzgeber ist hingegen kein Verlaß. Mag anarchistisch klingen und ist es irgendwie auch. :shock:

Grüße, meshua

The Norb
19.06.2018, 20:44
Hier ist noch mal was von DOCMA
zur aktuellen Situation für Fotographen

https://www.docma.info/szene/fragen-aus-der-fotografie-zur-dsgvo-im-interview-mit-rechtsanwalt-david-seiler

Dat Ei
19.06.2018, 21:04
Artikel, die Sätze wie " Die Rede ist von der Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – die Ende Mai 2018 in Kraft getreten ist." enthalten, lese ich erst gar nicht weiter...


Dat Ei

About Schmidt
20.06.2018, 06:26
Was hat das Impressum mit der DSGVO zu tun?


Dat Ei

Hey Frank,



das ist richtig. Aber dann gibt's da noch das Thema Impressumspflicht.


Dat Ei

Man braucht nur lange genug zu warten, dann erspart man sich das Antworten ;)

Gruß Wolfgang

Dat Ei
20.06.2018, 08:26
Moin Wolfgang,

Man braucht nur lange genug zu warten, dann erspart man sich das Antworten ;)

vielen Dank für die selektiven und dem Kontext gerissenen Zitate. Sie zeigen, dass Du weder in der Materie steckst, noch die Kontexte überrissen hast. Aber nochmal extra für Dich:

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht") stammt aus dem Telemediengesetz aus dem Jahr 2007 und hat von daher nichts mit der EU-DSGVO zu tun. Diese Anbieterkennzeichnung kann personenbezogene Daten enthalten. Diese unterliegen natürlich wieder der EU-DSGVO. Das wirft Fragen für Dritte auf, die z.B. diese Webseiten verarbeiten, katalogisieren etc. pp. Diese Fragen können z.B. lauten:

- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Auskunft um?"
- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Änderung um?"
- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Löschung um?"

Ich bleibe auch bei meinem Statement, dass das Gros derer, die sich im April 2018, also gut 22 Monate nach Inkrafttreten, über diese der EU-DSGVO aufgeregt haben, auch bereits vorher ein Problem mit der Umsetzung des BDSG hatten.

Aber wenn Dich das Thema so interessiert und so umtreibt, dann kannst Du ja mal im eigenen Unternehmen anfangen aufzuräumen. Das gehört seit Jahrzehnten traditionell zu den größten Adresshändlern der Republik.


Dat Ei

André 69
20.06.2018, 09:02
... ist das Unternehmen zufällig hier mit dabei?

https://www.heise.de/tp/features/Datenmissbrauch-Deutsche-Post-und-CDU-nach-Facebook-und-Trump-4009611.html

Gruß André

meshua
20.06.2018, 09:05
(...)
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht") stammt aus dem Telemediengesetz aus dem Jahr 2007 und hat von daher nichts mit der EU-DSGVO zu tun. Diese Anbieterkennzeichnung kann personenbezogene Daten enthalten.

Und hier liegt das deutsche Problem bei "privaten Inhalten":
Auch wenn diese ursprünglich anders gedacht war, so wird sie insbesondere in DE durch Abmahn-Kanzleien mißbraucht. Deshalb und zur Wahrnehmung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kann sich jeder zum Beispiel einen "Zustellungsservicedienstleister" nehmen und seine persönlichen Daten somit schützen. Wenn dieser Anbieter in Havanna, den Cayman Islands oder Kambodscha sitzt, wird man von genannter Berufsgattung sehr wahrscheinlich verschont werden - denn denen geht's um's schnelle Geld... :-P

Grüße, meshua

Dat Ei
20.06.2018, 09:29
Moin, moin,

Und hier liegt das deutsche Problem bei "privaten Inhalten":
Auch wenn diese ursprünglich anders gedacht war, so wird sie insbesondere in DE durch Abmahn-Kanzleien mißbraucht.

es wurde ja bereits im Thread andiskutiert, dass der private Charakter einer Site bereits durch regelmäßige oder journalistische Beiträge oder durch Sponsoren- oder Affiliatelinks gefährdet ist.

Deshalb und zur Wahrnehmung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kann sich jeder zum Beispiel einen "Zustellungsservicedienstleister" nehmen und seine persönlichen Daten somit schützen.

Dieses Grundrecht ist aber auch nur eines von vielen Rechten, das im Internet greift. Und wie immer stellt sich im Internet die Frage, wer es verbrieft hat, und welchen Geltungsbereich es besitzt. Zum Glück besteht in Deutschland aus Sicht der Verbraucher die Pflicht der Anbieterkennzeichnung im gewerblichen Bereich.


Dat Ei

MaTiHH
20.06.2018, 09:30
Es ist immer noch kein Fotograf abgemahnt worden, jedenfalls gibt es nirgendwo im Netz einen nachgewiesenen Fall.

o1ympus
20.06.2018, 10:32
Und dann streamt nur der ÖRF die WM in 4K. Ich glaub, ich lege mir ‚nen VPN Tunnel.

so einfach ist das leider nicht.

Sendungen des ORF sind fast alle verschlüsselt. Um sie sichtbar zu machen, braucht man eine Decoderkarte. Die bekommt man nur, wenn das Empfangsgerät in Österreich steht, man einen Wohnsitz in Österreich hat und man keinen langen Rückstand bei den Fernsehgebühren hat.

Die Karte und der Standort werden miteinander gekoppelt. In Österreich kaufen und nach Deutschland mitnehmen geht also auch nicht.

Gruß o1ympus

About Schmidt
20.06.2018, 18:42
Moin Wolfgang,
Aber wenn Dich das Thema so interessiert und so umtreibt, dann kannst Du ja mal im eigenen Unternehmen anfangen aufzuräumen. Das gehört seit Jahrzehnten traditionell zu den größten Adresshändlern der Republik.


Dat Ei
Warum sollte ich das tun, dafür haben sie sicherlich die richtigen Leute. Zudem hat die Regulierungsbehörde dort ein Auge drauf und der Bund hat auch noch seine Hände im Spiel. Ich glaube, meine Wenigkeit braucht es dort nicht :lol:

Gruß Wolfgang

felix181
20.06.2018, 19:08
so einfach ist das leider nicht.

Sendungen des ORF sind fast alle verschlüsselt. Um sie sichtbar zu machen, braucht man eine Decoderkarte. Die bekommt man nur, wenn das Empfangsgerät in Österreich steht, man einen Wohnsitz in Österreich hat und man keinen langen Rückstand bei den Fernsehgebühren hat.

Die Karte und der Standort werden miteinander gekoppelt. In Österreich kaufen und nach Deutschland mitnehmen geht also auch nicht.

Gruß o1ympus
Wenn er streamt und den VPN Tunnel mit einer österr. IP-Adresse versieht geht es...
Ist halt nicht unbedingt ganz legal, aber die entsprechenden VPN Anbieter sind ja offenbar auch erlaubt...

steve.hatton
26.06.2018, 19:21
Kurze Info zu KUG vs DSGVO aus dem newsletter 250 von www.Kanzlei.biz

www.kanzlei.biz/?p=90151

About Schmidt
27.06.2018, 10:03
Hier mal drei Links die belegen, welchen Schwachsinn uns die EU hier wieder aufgebürdet hat.

KLICK 1 (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/skurrile-folgen-der-dsgvo-15609815.html)

KLICK 2 (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/selbst-anwaelte-sind-ratlos-ueber-die-dsgvo-15650120.html)

KLICK 3 (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/hat-die-dsgvo-schulen-ins-chaos-gestuerzt-15639974.html)

Statt Europaweit eine Einheit zu schaffen, schafft nun jedes Land seine eigene Auslegung der Vorgaben und keiner weiß mehr so recht, was richtig ist und was falsch. Sicher gehören Daten gesichert, aber bitte nicht so. Da hätte man es auch bei dem belassen können, was wir hatten, und hätten zu dem eine menge Geld gespart. Da hilft auch alles schön reden nichts, das ist Pfusch am Bau, liebe EU, liebe Regierung.

Gruß Wolfgang

MaTiHH
27.06.2018, 13:25
Ich würde das eher als die Auswirkungen von Panikmache, wie sie hier betrieben wurde, sehen.

The Norb
27.06.2018, 14:24
Nach "Fotographieren wie in Nordkorea" (zugegebenermaßen "zugespitzt") :D
kommt jetzt aus Brüssel die Folge 2 "Internet wie in China"

heise.de: "Ein trauriger Tag für das Internet und Europa"

https://www.heise.de/tp/features/Ein-trauriger-Tag-fuer-das-Internet-und-Europa-4087651.html

oder als "Pop-Video" von einem YouTuber zusammengefasst hier

https://www.youtube.com/watch?v=OGHMwgIpdEE