Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
Man merkt: Es ist Fußball-WM-Zeit!
IMHO: Die EU ist vom Internet-Neuland zu einem riesigen, rechtlichen Minenfeld verkommen, wo man mit normalem Verstand sicherlich nicht seinen Fuß freiwillig hineinsetzen mag. Statt wie andere Gemeinschaften die neuen Chancen zu nutzen, manifestiert man lieber die alten Pfründe überholter Geschäftsmodelle. Wer verlagert da nicht seine Internetpräsenz in's EU-Ausland, um dem ganzen technokratischen Schwachsinn zu entgehen...
Grüße, meshua
The Norb
27.06.2018, 17:01
Nach "Fotographieren wie in Nordkorea" (zugegebenermaßen "zugespitzt") :D
kommt jetzt aus Brüssel die Folge 2 "Internet wie in China"
heise.de: "Ein trauriger Tag für das Internet und Europa"
https://www.heise.de/tp/features/Ein-trauriger-Tag-fuer-das-Internet-und-Europa-4087651.html
oder als "Pop-Video" von einem YouTuber zusammengefasst hier
https://www.youtube.com/watch?v=OGHMwgIpdEE
Ich ergänze gerade,
weil der "SPIEGEL" legt soeben nach:
"Deutschland, das Land des Digital-Trumpismus"
Viel vernichtender geht es glaube ich nicht :D
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/upload-filter-und-leistungsschutzrecht-deutschlands-digital-trumpismus-a-1215300.html
About Schmidt
27.06.2018, 20:09
Man merkt: Es ist Fußball-WM-Zeit!
IMHO: Die EU ist vom Internet-Neuland zu einem riesigen, rechtlichen Minenfeld verkommen, wo man mit normalem Verstand sicherlich nicht seinen Fuß freiwillig hineinsetzen mag. Statt wie andere Gemeinschaften die neuen Chancen zu nutzen, manifestiert man lieber die alten Pfründe überholter Geschäftsmodelle. Wer verlagert da nicht seine Internetpräsenz in's EU-Ausland, um dem ganzen technokratischen Schwachsinn zu entgehen...
Grüße, meshua
So ist es halt mit der EU, im Eilzugtempo ab in die Vergangenheit, nur eine Frage der Zeit, bis sie komplett scheitert. Ins Fäustchen lachen sich dann die, welche früh genug ausgestiegen sind. Ich werde das wohl nicht mehr erleben, aber die 20 - 30 jährigen unter euch, werden vielleicht an mich denken. ;)
Gruß Wolfgang
About Schmidt
27.06.2018, 21:27
Amen. :roll:
Abwarten ;)
Deinen heißgeliebten Smiley kannst Du Dir sonst wo hin stecken. ;)
About Schmidt
28.06.2018, 07:56
Deinen heißgeliebten Smiley kannst Du Dir sonst wo hin stecken. ;)
Oh, da hat werter Herr wohl seine gute Kinderstube vergessen?
Gruß Wolfgang
Norbert W
28.06.2018, 08:03
Du weißt doch, wenn zwei das gleich tun.... :D
About Schmidt
28.06.2018, 08:04
Du weißt doch, wenn zwei das gleich tun.... :D
:lol: Keine Sorge
About Schmidt
28.06.2018, 19:13
Hier gibt es (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/15_W_27_18_Beschluss_20180618.html) (soweit ich weiß) ein erstes Urteil zu diesem Thema
Gruß Wolfgang
steve.hatton
28.06.2018, 19:23
Siehe post 497.
About Schmidt
28.06.2018, 19:35
Sorry, das hatte ich wirklich übersehen, danke für den Hinweis.
Gruß Wolfgang
steve.hatton
28.06.2018, 20:04
Dafür braucht`s kein Sorry.
Alle gut - lieber zwei mal Info als keine :-)
Oh, da hat werter Herr wohl seine gute Kinderstube vergessen?
Gruß Wolfgang
Sagt der Ex-Moderator, der sich regelmäßig nicht an die Forenregeln z.B. bzgl. Politik hält.
Es braucht recht viel, bevor ich mich zu so etwas hinreißen lasse. Beleidigend war mein Beitrag dennoch nicht.
About Schmidt
28.06.2018, 20:34
Sagt der Ex-Moderator, der sich regelmäßig nicht an die Forenregeln z.B. bzgl. Politik hält.
Es braucht recht viel, bevor ich mich zu so etwas hinreißen lasse. Beleidigend war mein Beitrag dennoch nicht.
Ja, so von Ex-Moderator zu Ex-Moderator... da war doch mal was :lol:
Ich war noch nie Moderator hier.
About Schmidt
28.06.2018, 21:29
Nicht offiziell :lol:
Ihr beiden solltet mal ein oder zwei Bierchen zusammen trinken gehen, das würde sicher helfen;)
Reisefoto
16.10.2018, 18:30
Eine neue Blüte der DSGVO: Die Wohnungsbaugesellschaft Wiener Wohnen hat angekündigt, die Namensschilder aller Gemeindebauten aus Datenschutzgründen zu entfernen:
https://wien.orf.at/news/stories/2941086/
Ich finde, Briefe müssen künftig auch ohne Namen des Empfängers verschickt werden.;)
lampenschirm
16.10.2018, 19:25
Todesanzeigen etc dürfen auch keine Namen mehr enthalten...:crazy:
steve.hatton
16.10.2018, 20:40
Eine neue Blüte der DSGVO: Die Wohnungsbaugesellschaft Wiener Wohnen hat angekündigt, die Namensschilder aller Gemeindebauten aus Datenschutzgründen zu entfernen:
https://wien.orf.at/news/stories/2941086/
Ich finde, Briefe müssen künftig auch ohne Namen des Empfängers verschickt werden.;)
Briefe ohne Absender bekomme ich schon genug:cool:
Aber mal weg vom Mieter der geklagt hat, um seinen Namen nicht mehr an der Klingel zu sehen: Schau mal Klingelschilder in Paris an: Da gibts oft nur noch einen Ziffernblock und Du kannst das Appartment No 12 anwählen ....
Die DSGVO kann da nichts dafür - nur der bescheuerte Hausverwalter, der glaubt ein Name allein (vielleicht noch ohne Vorname) sei bereits ein Verstoss gegen die DSGVO.
Ich hätte einfach das eine Klingelschild abmontiert - basta.
Briefe ohne Absender bekomme ich schon genug:cool:
Aber mal weg vom Mieter der geklagt hat, um seinen Namen nicht mehr an der Klingel zu sehen: Schau mal Klingelschilder in Paris an: Da gibts oft nur noch einen Ziffernblock und Du kannst das Appartment No 12 anwählen ....
In asiatischen Großstädten auch völlig normal, in den USA ebenso - seit Dekaden, ohne DSGVO. Funktioniert einwandfrei. Selbst in DE ist Briefkasten mit Wohnungsnummer kein Problem - hält auch unliebsame Absender fern! :P:cool:
Grüße, meshua
Die DSGVO kann da nichts dafür - nur der bescheuerte Hausverwalter, der glaubt ein Name allein (vielleicht noch ohne Vorname) sei bereits ein Verstoss gegen die DSGVO.
Ich hätte einfach das eine Klingelschild abmontiert - basta.
Dann solltest Du den Artikel bitte noch einmal lesen. Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz bestätigt die Rechtsauffassung, dass in vergleichbaren Fällen schon bis zu 1000 EUR pro Fall an Schadensersatz zu zahlen seien.
Klar könnte man mit jedem Mieter einen Opt-In machen, aber das wäre mir als Vermieter auch zu aufwendig und doof. Ich finde es daher nur zwangsläufig, die Schilder abzumontieren. Am Ende ist es das Ergebnis einer politisch generierten idiotischen Gesetzgebung, bei der der Satz "Gut gemeint ist selten gut gemacht" mal wieder voll zutrifft.
Stephan
Hallo, diese Seite passt vielleicht zum Thema:
http://fotofreiheit.org/
Reisefoto
18.10.2018, 19:05
Am Ende ist es das Ergebnis einer politisch generierten idiotischen Gesetzgebung, bei der der Satz "Gut gemeint ist selten gut gemacht" mal wieder voll zutrifft.
So würde ich es auch sehen. Es gibt durchaus Notwendigkeiten beim Datenschutz, aber diese Verordnung hat vielen Leuten viel Arbeit gemacht, für die sie nicht notwendig gewesen wäre und diejenigen, bei denen ein Eingriff dringend notwendig gewesen wäre, weitgehend unbehelligt gelassen.
Daneben ist die Entwicklung auch ein Abbild von Hysterie und Verfolgungswahn in einer Gesellschaft, in der andere widerum im Netz ihr innerstes nach außen kehren.
Klar könnte man mit jedem Mieter einen Opt-In machen, aber das wäre mir als Vermieter auch zu aufwendig und doof.
Ich wundere mich sowieso, daß der Vermieter Namensschilder anbringt. Wir haben das als Mieter stets selbst vorgenommen - bei Wohnungsübergabe gab's bisher immer auch ein leeren Namensschildhalter, den wir selbst bestücken durften. :roll:
Grüße, meshua
steve.hatton
18.10.2018, 21:18
Na dann viel Spaß bei dem gruseligen Anblick von 35 verschiedenen Kligelschildern von kitschig Gold bis Kuli auf Heftpflaster:crazy:
Dennoch glaube ich der Aufwand den Mieter um die Zustimmung zu bitten ist deutlich einfacher als alle Schilder zu demontieren, neue machen zu lassen und zu montieren:roll:
Der Haus- und Grundbesitzerverein rät nun auch zur Demontage - alles Irrsinn.
Ich warte auf den ersten Todesfall, weil der Notarzt die Klingel nicht fand:top::top::top:
Nachtrag:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-streit-um-klingelschilder-namen-sind-erlaubt-sagt-andrea-vosshoff-a-1233966.html
Robert Auer
18.10.2018, 22:12
Ich habe ja noch Verständnis für ein Verbot von diskriminierenden Bildern; aber die Sau die mit der neuen DSGVO durchs Dorf gejagt wird, kommt mir pervers vor. Da freut mich, wie es die Wiener übertreiben. Denkanstöße für Normale und Social Media Player wie man den Bürokraten eins auswischen kann haben Konjunktur! :crazy:p
Ist von der EU für die Namensschilder schon wieder revidiert worden...:roll:
Ich bekam von meinem Personalbüro kürzlich ein Schreiben,
dass wir künftig persönliche Infos, die uns betreffen,
nur noch mit Passwort (beigefügt) oder Personalausweis erfragen
oder erledigen können, auch wenn wir dort persönlich bekannt sind.
Was mich betrifft, ich bin jetzt 31 Jahre in dem Betrieb,
der Typ im Personalbüro hat mit mir gelernt und unser Betrieb ist relativ überschaubar...
Gerade der persönliche Kontakt in einem überschaubaren System ist doch gerade ein Luxus,
der heutzutage nicht mehr in Geld aufzuwiegen ist,
im Gegensatz zu der Anonymität, die Online, im Internet herrscht und die von anderen so begeistert aufgenommen wird.
Da schreien manche 'Her mit dem Datenschutz. Weg mit dem Fotoapparat.'
Und dann stehens als Erstes rum und schicken Selfies durch die Welt :roll:
Moin, moin,
die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hält namentliche Klingelschilder für unbedenklich und keinen Verstoß gegen die DSGVO. Mal wieder viel Hype um nichts. Ich weiß nicht, ob diese Wellen der Fehlinterpretationen Folge von Unkenntnis oder gezielte Angriffe auf die DSGVO sind.
Dat Ei
Harry Hirsch
19.10.2018, 08:41
Fehlinterpretationen Folge von Unkenntnis oder gezielte Angriffe auf die DSGVO sind.
Mir fällt dazu ein:
- Wer lesen kann...
- Dunning-Kruger-Effekt
- Dieter Nuhr (Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...)
Moin, moin,
die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hält namentliche Klingelschilder für unbedenklich und keinen Verstoß gegen die DSGVO. Mal wieder viel Hype um nichts. Ich weiß nicht, ob diese Wellen der Fehlinterpretationen Folge von Unkenntnis oder gezielte Angriffe auf die DSGVO sind.
Und ich halte als Barista-Experte "Caffè Latte" für den Gesündesten unter allen. :P Es erstaunt mich immer wieder, das triviale juristische Fälle Jahre für Entscheidungen benötigen - und hier findet Frau Voßhoff nach wenigen Stunden bereits DIE Antwort. Respekt!
Hier hat der Vermieter das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht verletzt: Er darf nicht einfach einen fremden Namen mit ortsbezogenen Informationen verbunden öffentlich verbreiten. Bei Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen wurde schließlich bereits festgestellt [1]:
"Eine Persönlichkeitsverletzung liegt vor, wenn im Bild nicht nur das Kennzeichen zu sehen ist, sondern beispielsweise auch die Hausnummer, die Adresse oder der Name des Halters."
So eine "Briefkastenbatterie" ist eine analoge, öffentliche Namensdatenbank, welche personen- und ortsbezogene Informationen für jederman zugänglich bereithält. ;)
Grüße, meshua
--
[1]https://www.medienrecht-urheberrecht.de/medienrecht/658-darf-ich-fremde-autokennzeichen-im-internet-nennen.html
Ich weiß nicht, ob diese Wellen der Fehlinterpretationen Folge von Unkenntnis oder gezielte Angriffe auf die DSGVO sind.
Hat auch etwas mit dem unglaublichen Talent des Menschen zu tun, aus Scheiße Gold* zu machen. Wenn es irgendetwas gibt, dass man ausnutzen kann um Business zu machen springt auch einer drauf.
* oder umgekehrt.
Moin, moin,
So eine "Briefkastenbatterie" ist eine analoge, öffentliche Namensdatenbank, welche personen- und ortsbezogene Informationen für jederman zugänglich bereithält. ;)
wenn die DSGVO jede analoge Form von Information als Gegenstand der DSGVO betrachten würde, dann würde jedermann einen eigenen, persönlichen Datenschutzbeauftragten benötigen, weil er täglich im Zusammenleben mit seinen Mitmenschen personenbezogene Daten verarbeiten würde. ;)
Dat Ei
Hat auch etwas mit dem unglaublichen Talent des Menschen zu tun, aus Scheiße Gold* zu machen. Wenn es irgendetwas gibt, dass man ausnutzen kann um Business zu machen springt auch einer drauf.
* oder umgekehrt.
Neue Zertifizierungen braucht das Land! :crazy:
Dat Ei
Es ist ja leider alles nur noch irre, weil
Hat auch etwas mit dem unglaublichen Talent des Menschen zu tun, aus Scheiße Gold* zu machen. Wenn es irgendetwas gibt, dass man ausnutzen kann um Business zu machen springt auch einer drauf.
War vorgestern beim Elternabend und es ging mal wieder um das leidige Thema Bilder.
Es haben zwei Mütter mit mehrmonatigem DSGVO-Hintergrund nicht abgezeichnet, weil ihnen zwei Formulierungen nicht gepasst haben.
"Es gibt doch Datenschutzbeauftragte des Landes ... bla bla bla ..." Und die haben dieses Jahr auch gar nix zu tun. Die nächsten Schuleventbilder gibt es dann 2015.
Das Bedürfnis zum Durchdrehen ist einfach zu groß.
Oder, wenn Sachverstand den Menschenverstand ersetzt.
die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hält namentliche Klingelschilder für unbedenklich und keinen Verstoß gegen die DSGVO.
Nuja, es geht ja nun erst einmal um die österreichische DSGVO. Und die ARGE Datenschutz in Österreich kann ich nicht beurteilen, aber dass das panische Amateure sind, glaube ich jetzt erst einmal nicht.
Der Name des Mieters ist ja bestimmt zuvor einmal durch ein EDV System gegangen, aus dem dann die Herstellung und Anbringung des Klingelschilds angetriggert wurde. Da kann man schon was draus drehen, ist sozusagen ein nicht-autorisiertes analoges Datenleck der digitalen Mieterstammdatenverwaltung.
Stephan
Vorauseilender Gehorsam ... besonders gerne in Ländern mit Deutscher Sprache ... :cool:
Moin Stephan,
der Hype um das Thema "Klingelbrett" war schon längst auf Deutschland übergesprungen und von deutschen Verbänden aufgegriffen worden.
Dass die elektronische Verarbeitung der Daten vermieterseitig der DSGVO unterliegen, da wird es auch kaum zwei Meinungen drüber geben. Aber das Klingelbrett ist weder ein Datei- oder Datenbanksystem, noch eine elektronische, systematische Datenverarbeitung. Nur, weil Datei- und Datenbanksysteme eine Struktur und Systematik haben, ist der Umkehrschluss, dass ein Klingelbrett aufgrund seiner Struktur oder Systematik auch ein Datei- oder Datenbanksystem sei, ein wenig arg weit hergeholt.
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist einem damit ja nicht genommen. Wer keinen oder einen anderen Namen am Klingelbrett stehen haben möchte, kann das ja durchaus ändern oder ändern lassen.
Dat Ei
(...)
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist einem damit ja nicht genommen. Wer keinen oder einen anderen Namen am Klingelbrett stehen haben möchte, kann das ja durchaus ändern oder ändern lassen.
Du beschreibst einen OPT-OUT - richtig wäre hingegen ein OPT-IN: Dritte müssen fragen, ob sie meine persönlichen Daten verarbeiten können - nicht andersherum. Denn dies würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ganz einfach untergraben. Ein kleines, aber nicht unwichtiges Detail...:P
Mag die aktuelle Aktion der Vermieter auch hysterisch erscheinen, es zeigt, daß man es mit Datenschutz doch nicht so ernst nimmt und keine Überlegungen vorher anstellt...
Davon abgesehen, daß die Adresssammler aus abfotografierten "Briefkastenbatterien" relativ schnell eine Datenbank mit verkaufbaren persönlichen Informationen erstellen können - die technischen Möglichkeiten gibt es - und diese sind keinesfalls schwer zugänglich! Es hat schon einen guten Grund, warum andere Länder keine solchen öffentlichen "Namensverzeichnisse" haben...oft habe ich als Begründung von jenen Personen gehört: "Aus Sicherheitsgründen!" :cool: ;)
Grüße, meshua
Moin, moin,
Davon abgesehen, daß die Adresssammler aus abfotografierten "Briefkastenbatterien" relativ schnell eine Datenbank mit verkaufbaren persönlichen Informationen erstellen können - die technischen Möglichkeiten gibt es - und diese sind keinesfalls schwer zugänglich!
mal abgesehen davon, dass diese Form der Erfassung und elektronischen Verarbeitung von Adressdaten wiederum der DSGVO unterliegt, ist diese Idee m.E. ziemlich absurd. Mit deutlich weniger Aufwand kannst Du die Adressdaten bei der Kommune oder den üblichen Adresshändler kaufen. Die Qualität der Daten, die Du dem Klingelschild entnehmen kannst, ist doch ärmlich. Da springt max. ein Vor- und ein Nachname raus, den Du noch um die Adresse anreichern musst. Keine Infos, wie viele Menschen im Haushalt leben, welcher Alters- oder Einkommensklasse sie angehören etc. pp.
Wir hatten hier mal einen User an Board, der den Adresshandel gewerblich betrieben hat. Er würde bei der Idee, Klingelbretter zur Datenerhebung zu photographieren, wahrscheinlich nur müde lächeln.
Dat Ei
Danke für eure differenten Einschätzungen. Beschreibt das Problem ja recht deutlich: jeder tickt ein bisschen anders und die DSGVO läßt zu viel Spoelraum für persönliche Interpretation.
steve.hatton
19.10.2018, 23:11
Das einzige was das abphotographieren von Klingelschildern bringt ist eine grobe Darstellung der ethnischen Zusammensetzung der Hausgemeinschaft und damit für pot. Kaufinteressenten möglicherweise relevant.
Alles andere ist m.E. komplett übertrieben.
Aber gut, nachdem die Bundesregierung in Bezug auf die DSGVO gar nichts unternommen hat diese auf Deutschland anzupassen oder mit dementsprechenden Verordnungen zu ergänzen (z.B. in gewissen Bereichen abzuschwächen).
Ich halte es schon für extrem fragwürdig, dass ich zB bei einem Interessenten der bei mir auf eine Insertion hin nach Unterlagen frägt und Informationen zu einem Artikel/Objekt/Produkt erwünscht um Zustimmung bitten muss seine Daten aufnehmen und speichern zu dürfen. Da es nun mal so ist darf jeder Interessent zuerst mal Widerufserklärung bestätigen, vorzeitigen Beginn der Tätigkeit mit Einschränkung des Widerrufsrechts bestätigen, Datenschutzerklärung bestätigen und erst dann bekommt er Informationen - nun denn das ist die Zukunft die wir offenbar so wünschen.
Zudem darf ich seine Daten teils aufgrund des Geldwäschegesetzes und der Vorgaben des Finanzamtes gar nicht löschen - zumindest erst nach einigen Jahren, da ich "nachweispflichtig" bin, ob der Kunde eventuell mit illegal erworbenen Mitteln etwas kaufen will....
So viel zum täglichen Irrsinn.
About Schmidt
20.10.2018, 06:14
Ach Steve,
die Regierenden sind zur Zeit so sehr mit sich selbst beschäftigt, da ist keine Zeit mehr, sich mit der DSGVO zu beschäftigen. Wo denkst du denn hin, ein Tag hat nun mal nur 24 Stunden. ;):lol:
Gruß Wolfgang
steve.hatton
20.10.2018, 10:53
Ach Steve,
die Regierenden sind zur Zeit so sehr mit sich selbst beschäftigt, da ist keine Zeit mehr, sich mit der DSGVO zu beschäftigen. Wo denkst du denn hin, ein Tag hat nun mal nur 24 Stunden. ;):lol:
Gruß Wolfgang
"Zur Zeit" ah, wie lange war das nochmals 1,2 3, 5, 10 Jahre ?
Ich bin so froh nicht wählen zu müssen ! (ich darf hier nur Steuern zahlen).
Moin, moin,
die Regierenden sind zur Zeit so sehr mit sich selbst beschäftigt, da ist keine Zeit mehr, sich mit der DSGVO zu beschäftigen.
die Politik hat sich vor der Verabschiedung der DSGVO mit der DSGVO beschäftigt. Nachdem weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes in die europäische Richtlinie übernommen wurden, hatte Deutschland auch den geringsten Anpassungsbedarf.
Mein Eindruck ist nicht, dass sich nicht die Regierung mit der DSGVO nicht beschäftigt oder beschäftigt hat, sondern die, die mit personenbezogenen Daten hantieren. Die DSGVO gilt seit mittlerweile knapp 29 Monaten, Ende Mai ist die 2jährigeÜbergangsfrist geendet.
Wenn nun Vermieterverbände aufschreien, dann haben sie gleich zweimal ins Klo gegriffen: zum ersten haben sie viel zu lange die Themen Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz und Auswirkungen der DSGVO außer Acht gelassen, und zum zweiten hätten sie seit Ende Mai bei Verstößen gegen die DSGVO eine Selbstanzeige tätigen müssen.
Dat Ei
steve.hatton
20.10.2018, 13:06
Moin, moin,
die Politik hat sich vor der Verabschiedung der DSGVO mit der DSGVO beschäftigt. Nachdem weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes in die europäische Richtlinie übernommen wurden, hatte Deutschland auch den geringsten Anpassungsbedarf.
Mein Eindruck ist nicht, dass sich nicht die Regierung mit der DSGVO nicht beschäftigt oder beschäftigt hat, sondern die, die mit personenbezogenen Daten hantieren. Die DSGVO gilt seit mittlerweile knapp 29 Monaten, Ende Mai ist die 2jährigeÜbergangsfrist geendet.
Wenn nun Vermieterverbände aufschreien, dann haben sie gleich zweimal ins Klo gegriffen: zum ersten haben sie viel zu lange die Themen Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz und Auswirkungen der DSGVO außer Acht gelassen, und zum zweiten hätten sie seit Ende Mai bei Verstößen gegen die DSGVO eine Selbstanzeige tätigen müssen.
Dat Ei
Naja, beschäftigt und beschäftigt muss nicht das gleiche sein.
Absatz 2 dàccord - viel zu wenige beschäftig(t)en sich wirklich mit Datenschutz - mich eingeschlossen - das ist erst einmal sehr gut - aber man kann es auch übertreiben.
Manchmal habe ich die Vermutung es ist eine indirekte Subventionierung für Anwälte und ITler.
Andererseits darf das Finanzamt jederzeit meine Daten an die IHK weitergeben, bei der ich nie einen Mitgliedsantrag gestellt habe...
Die Klingelschildarie ist doch schnell erledigt - jedem Mieter ein Brieflein mit einem Nachtrag zum Mietvertrag (Einverständniserklärung Klingelschild) senden und alle die nicht reagieren ohne Klingelschild weiterleben lassen.
Moin Steve,
Manchmal habe ich die Vermutung es ist eine indirekte Subventionierung für Anwälte und ITler.
während zu viele Anwälte ausgebildet werden, gibt es seit Jahren zu wenige ITler. Für ITler gibt es wahrlich andere, spannendere Aufgaben, als die Umsetzung von DSGVO-Vorgaben. Der Datenschutz ist zudem erst in zweiter Linie ein IT-Problem. In erster Linie sind Geschäftsprozesse zu durchleuchten, zu strukturieren und oftmals erstmal zu definieren und zu dokumentieren. Es ist ja nicht so, dass die DSGVO die Erfassung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbietet, sie fordert nur, dass es gute Gründe dafür gibt, dass es klare Regeln für den Umgang bis hin zur Löschung der Daten gibt, dass ein adäquater Schutz für die Daten gegeben ist, und welche Rechte die Menschen haben, deren Daten verwendet werden.
Dat Ei
moin, ... ich zB bei einem Interessenten der bei mir auf eine Insertion hin nach Unterlagen frägt und Informationen zu einem Artikel/Objekt/Produkt erwünscht um Zustimmung bitten muss seine Daten aufnehmen und speichern zu dürfen. ...warum?
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
verschafft Dir eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, mehr brauchst Du nicht.
Mit einer Einwilligung stellst Du Dich unnötig schlechter als Du es ohne bist, denn die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden und hat Vorrang(!), auch wenn so ein Widerruf wirkungslos ist, weil z.B. wegen der von Dir anzuwendenden Nachweispflichten gar nicht gelöscht werden darf. Eine Einwilligung braucht es nur für -böse formuliert- unnötige Verarbeitung personenbezogner Daten, zur Vertragserfüllung usw. braucht es keine Einwilligung (da ohne Adresse z.B. der Händler nicht liefern kann usw. usf...)
Auch über 40 Jahre nach Erlass des BDSG (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz) (wie Frank schon schrieb, die DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/) basiert in weiten Teilen auf dem BDSG) kreisen jede Menge falscher Behauptungen.
@all: lest doch bitte erst den Text eines Gesetzes oder einer Verordnung oder eines Urteils, bevor darüber geschimpft wird. Es gibt schlechte Gesetze/Verordnungen/Urteile, aber die meisten sind durchaus vernünftig.
-thomas
Ich verstehe den Gesetzestext nicht, also ist er schlimm und böse. Klingt dumm, ist aber so.
Die Basis unserer Gesetzesformulierungen stammt aus Zeiten, als das Vertrauen in Staat und Institutionen noch größer waren und man sich an den komplizierten und verschachtelten Formulierungen nicht störte. Damit mußten sich Experten rumärgern.
Das ist heute wohl anders. Da es aber
a) kompliziert ist und
b) sehr lange Texte sind
werden sie dann vom Laien unvollständig gelesen und oder verstenden.
Es wäre sinnvoll, die juristischen Formulierungen ins Deutsche zu übersetzen und oder ab der 8. Klasse ein Fach Recht, Vertrag, Versicherung, Steuer und Rente einzuführen.
Das Juristen- Fachchinesisch ging mir früher schon auf die Nerven und tut es heute noch viel mehr:flop::flop:
Ist aber wohl mit Absicht so, um dieser Berufsgruppe auf Dauer Arbeit und Brot zu verschaffen.....
Was mich in Sachen Datenschutz viel mehr aufregt, ist die Selbsverständlichkeit, mit der sich die IT- Konzerne an unseren Daten bedienen. Ich hab die Tage ein Win 10 Update aufgespielt , da darf man sich aussuchen, ob Microsoft auf dem gesamten Rechner rumschnüffeln darf oder ein bisschen weniger. Meiner Meinung nach haben die darauf gar nicht rumzuschnüffeln!!!!! :evil::evil::evil::flop:
Das zu unterbinden wäre doch mal was, was sich lohnen würde- 10% vom Jahrenumsatz von MS !!!!
(...)
Ich hab die Tage ein Win 10 Update aufgespielt , da darf man sich aussuchen, ob Microsoft auf dem gesamten Rechner rumschnüffeln darf oder ein bisschen weniger. Meiner Meinung nach haben die darauf gar nicht rumzuschnüffeln!!!!! :evil::evil::evil::flop:
Das zu unterbinden wäre doch mal was, was sich lohnen würde- 10% vom Jahrenumsatz von MS !!!!
Na, rate mal, was außer einem "Du-Du-Du" passieren wird, Sherlock:
https://news.microsoft.com/de-de/presskits/zuknftige-deutschland-zentrale-microsoft-realisiert-in-mnchen-schwabing-die-neue-welt-des-arbeitens/
Münchner Rückkehr zu Microsoft: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Linux-Befuerworter-Muenchner-Rueckkehr-zu-Microsoft-wird-die-Verwaltung-jahrelang-laehmen-3887855.html
Da gibt's natürlich überhaupt keinen Zusammenhang. Das schwören dir diese Politiker - beim Barte ihrer Großmutter...:crazy::P:cool:
Genau das ist für mich ein Grund, persönlich Windows 10 nicht einzusetzen. Deshalb: Entweder Apple/MacOS der Anwendungen wegen (OPT-IN für Telemetriedaten) oder eine *NIX-Distribution der Wahl...;)
Grüße, meshua
Bist Du sicher, das Apple besser ist?
Schließlich sind US- Firmen per Gesetz verpflichtet, Backdoors einzubauen.........
Über das, was in München gelaufen ist- Ich würde zu gern mal das wirtschaftliche Umfeld der verantwortlichen Entscheider unter die Lupe nehmen....
Aber vielleicht entscheidet ja irgendwann die EU, das Win 10 nicht für den Umgang mit vertraulichen Daten geeignet ist- man darf ja noch träumen :roll:
steve.hatton
21.10.2018, 17:47
moin, warum?
verschafft Dir eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, mehr brauchst Du nicht.
Falls der Kunde dem Vertrag mit mir widerspricht - Fernabsatzgesetz - ist schon keine Vertragsgrundlage mehr für die Datenspeicherung vorhanden....
Die Gesetzeslage öffnet Gaunern - insbesondere wenn es um Informationsverschaffung geht - Tür und Tor.
Bist Du sicher, das Apple besser ist?
Schließlich sind US- Firmen per Gesetz verpflichtet, Backdoors einzubauen.........
..
Das ist wohl egal welcher Betriebssystemlieferant !
...
Über das, was in München gelaufen ist- Ich würde zu gern mal das wirtschaftliche Umfeld der verantwortlichen Entscheider unter die Lupe nehmen....
Ich glaube das willst du nicht wirklich wissen!
Bist Du sicher, das Apple besser ist?
Schließlich sind US- Firmen per Gesetz verpflichtet, Backdoors einzubauen.........
Mir ist kein solches Gesetz bekannt, was dieses erzwingen würde. Du kannst aber gern (d)eine Quelle verraten. Denn wenn dem so wäre, würde es nicht ein derartiges Aufgebaren der US Strafverfolgungsbehörden gegen Apples iPhone und deren Entsperrung geben: da gib's offensichtlich keine Backdoor durch den Hersteller (oder man möchte diese nicht preisgeben) :cool:
Apple bietet den OPT-IN an. MS noch nicht mal einen OPT-OUT, sondern der Datenschnüffel-Rüssel ist ab Win10 permanent aktiv! Und so eine private Firma soll in bundesdeutschen Behörden ihre Software zur Verfügung stellen??? :flop:
Grüße, meshua
moin, ... Es wäre sinnvoll, die juristischen Formulierungen ins Deutsche zu übersetzen ...das wird schwierig ;) , denn das Rechtssystem geht mehrere 1000 Jahre zurück, unser Recht basiert auf römischen und teilweise noch älteren Prinzipien. Die Sprache ist "verquast", aber das gilt für jede Fachsprache, der Fotosprech z.B. ist für Nichtinteressierte auch unverständlich, von Mathesprech oder Physikersprech oder Medizinersprech wollen wir gar nicht anfangen.
... ab der 8. Klasse ein Fach Recht, Vertrag, Versicherung, Steuer und Rente einzuführen.da bin ich voll bei Dir! Grundlagen des Rechts gehören in die allgemeinbildende Schule für alle, da fand zu meiner Zeit (Schule von 1971-1984) viel zu wenig (eher gar nichts) statt, und m.W. ist es seither nicht besser geworden.
... da darf man sich aussuchen, ob Microsoft auf dem gesamten Rechner rumschnüffeln darf oder ein bisschen weniger. ...das gehört zu den m.E. "unnötige[n] Verarbeitung[en] personenbezogner Daten", die ohne Einwilligung unzulässig sind und damit dem jederzeitigen Widerruf usw. zugänglich sein müssen. Hier ist die Anwendung der/des DSGVO/BDSG von Amts wegen durch die zuständige Aufsichtsbehörde dringend notwendig, um dem Einhalt zu gebieten. Wer dann noch mal die EULA liest, da steht u.a. drin, dass MS Zugriff auf alle (!) Inhalte auf Deinem Rechner hat und diese verwenden darf ...
Falls der Kunde dem Vertrag mit mir widerspricht - Fernabsatzgesetz - ist schon keine Vertragsgrundlage mehr für die Datenspeicherung vorhanden....ich sehe da immer noch kein Problem. Der Halbsatz "Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen [Hervorhebung von mir]" ist einschlägig: wichtig ist, dass die Initiative vom Betroffenen ausgeht.
Der Verarbeitung zum Zwecke der Bearbeitung einer Anfrage kann der Betroffene nicht widersprechen.
Eine weitergehende Verarbeitung ist unzulässig, d.h. z.B. das Übersenden von Angeboten, die mit der Anfrage nicht in direktem Zusammenhang stehen, ist nicht erlaubt.
Die Daten müsssen binnen angemessener Frist nach Erledigung oder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht werden.
Das Auskunftsrecht besteht und darüber muss der Betroffene belehrt werden.
Diese Belehrung ist zu dokumentieren, damit müssen dann wieder die Daten recht lange gespeichert werden, um dies nachzuweisen. Die letztendliche Löschung ist dann auch zu dokumentieren ... hier ist m.E. im Prinzip eine Endlosschleife in der Logik der Rechtslage (dokumentiere die Löschung der Dokumentation der Löschung ...).
Vorsicht, ich bin kein Jurist, und noch gibt es keine HRR (Höchstrichterliche Rechtsprechung) zum Thema, die die Auslegung der aktuell gültigen Richtlinie/Gesetzeslage präzisiert.
Ich habe mit speziell geschützten Daten zu tun, und den Verwicklungen durch Spezialgesetze. Daher maße ich mir einen gewissen Überblick zum Thema an :cool:
-thomas
Reisefoto
22.10.2018, 10:38
Münchner Rückkehr zu Microsoft: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Linux-Befuerworter-Muenchner-Rueckkehr-zu-Microsoft-wird-die-Verwaltung-jahrelang-laehmen-3887855.html
Niedersachsen ist leider auch nicht besser:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Windows-Zwangsmigration-in-Niedersachsen-Linux-als-Opfer-der-Politik-4128383.html
Niedersachsen ist leider auch nicht besser:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Windows-Zwangsmigration-in-Niedersachsen-Linux-als-Opfer-der-Politik-4128383.html
In München ist dafür immerhin die Microsoft Deutschlandzentrale von Kreis München nach Stadt München umgezogen. Wie ist die Bestechung in Niedersachsen abgelaufen? ;)
felix181
19.12.2018, 19:34
Nach einem halben Jahr DSGVO wollte ich gerne einmal nachfragen, ob wir nun tatsächlich auf Nordkorea-Niveau gelandet sind.
Da ich persönlich im Bereich des Fotografierens keinerlei Auswirkungen gemerkt habe, würde mich interessieren, was von all den Ankündigungen, Ängsten und Befürchtungen in diesem Thread tasächlich eingetreten ist?
Gab es Abmahnungswellen für Forumskollegen? Gab es Klagen die Forumsuser getroffen haben?
Vielleicht kann der eine oder andere von seinen ganz persönlichen Bußgeldzahlungen und deren Grund berichten?
Andronicus
20.12.2018, 09:55
.... Vielleicht kann der eine oder andere ... berichten?
Hatte bei mir keine Negativen Auswirkungen und Folgen. :top:
Vielleicht kann der eine oder andere (…) berichten?
Mir ist bisher nur Folgendes passiert: Als ich im Sommer in Öhringen den Hofgarten fotografierte (einigermaßen auffällig mit Stativ), kamen drei Juristen vom nahegelegenen Amtsgericht vorbei und haben mitleidig kommentiert: „Also Fotograf möchte ich jetzt nicht sein, das ist ja furchtbar mit der DSGVO!“ ;)
Mainecoon
07.03.2020, 23:26
Interessanter und gut erklärter Artikel heute im Spiegel zu Fotografieren und DSGVO (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-fuer-fotografen-ein-laecheln-ist-keine-einwilligung-a-f58bdd0b-faf9-4ad2-b5a7-87a122f2703b)
Viele Grüße
Mainecoon
Gilt das auch für Handyknipser?
Warum sollte das nicht für Handyknipser gelten? Kommt ja unter anderem drauf an, was sie damit machen. Foto ist Foto, das Werkzeug dafür, dürfte egal sein. Wenn zwei das gleiche Motiv fotografieren, nur mit unterschiedlichen Kameras, gelten auch für beide, die gleichen Regeln.
Außer es ist eine Analogkamera und keine Digitalkamera.
Stimmt, die analogen Kameras, sind schon lange, weit außerhalb meines normalen Denkens angekommen. :lol:
Ja, TEOPPAWKI.
Möglicherweise.
Mir persönlich wird dabei immer der Erwägungsgrund 18 der DSGVO zu wenig stark gewertet:
'(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.'
[Hervorhebung durch mich]
Da ich ja zu der Handvoll absolut nicht-professioneller Fotografen hier im Forum gehöre :mrgreen: also kein Bezug zu beruflicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit bei meinen Fotos vorliegt, behaupte ich, die DSGVO gilt für meine Fotografie für das Aufnehmen von Fotos im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen nicht.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, unterliegen dann natürlich den Regeln des Rechts am eigenen Bild, der DSGVO und sonstigen zutreffenden gesetzlichen Regelungen.
Hallo,
dass der "Hobbyfotograf" mit seiner Tätigkeit von der DSVGO nicht betroffen ist, kommt in dem verlinkten Artikel doch klar zum Ausdruck:
Für Hobbyfotografen, die Bilder im privaten Bereich schießen, gilt weiterhin das KUG. Die DSGVO regelt nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten im persönlichen oder familiären Bereich. Dieses Haushaltsprivileg gilt auch für die Nutzung sozialer Netzwerke und anderer Online-Tätigkeiten. Nach Ansicht der Datenschutzbehörden muss man aber sehr genau differenzieren: Macht man Personenfotos einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich, gilt dies nicht mehr als ausschließlich persönliche oder familiäre Nutzung. Wenn man hingegen innerhalb geschlossener Nutzergruppen oder in passwortgeschützten Bereichen einer Website private Fotos ins Netz stellt, muss man das Datenschutzrecht nicht berücksichtigen. Als Faustformel gilt: Je mehr Menschen involviert sind, desto eher fehlt es an einer persönlichen Verbundenheit und die Anwendung des Haushaltsprivilegs scheidet aus.
Problembehaftet ist für den Hobbyfotografen das unbeschränkte Teilen auf Instagramm etc. Aufgrund der heutigen Möglichkeiten der Personenerkennung und Durchforstung des Internets durch Bots sehe ich da keine andere Auslegungsmöglichkeit.
Hans
...das unbeschränkte Teilen auf Instagramm etc...
= Sonyuserforum.
Denn hier sieht man die Bilder auch unangemeldet. Ich fände es sehr traurig, wenn man solche Bilder nicht mehr zeigen könnte:
844/Onmyway2.jpg
→ Bild in der Galerie (https:../galerie/details.php?image_id=311437)
Nicht dass das Bild jetzt so sonderlich toll wäre, aber wenn die Streetfotografie als solches von einem Paragrafenwerk einfach totgeschlagen würde, ist das für mich nicht nachvollziehbar. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Paragrafen streng ausgelegt werden, denn viele Selfies an belebten Orten haben andere Personen als Beiwerk auf dem Bild. Das wären dann also viele Millionen Datenschutzverstöße, die die Gerichte zu bearbeiten hätten. Diese Gesetze wirken auf mich sehr praxisfern und undurchdacht.
Gruß,
raul
Das einzige, was mir hier wichtig und hilfreich erscheint, ist eine Formulierung, die (automatisierte) Abmahnwellen verhindert.
Dass jeder ungewünschte Aufnahmen von sich im Web verhindern kann, ist ja positiv.
Also wenn ich das Bild vom raul sehe und mir vorstelle, die abgebildete, möglicherweise erkennbare Person auf dem Bild wäre ich, ich kann das auf dem Smartphone jetzt nicht wirklich beurteilen, aber mal angenommen die Person wäre problemlos identifizierbar und das würde einfach so ohne meine Einwilligung veröffentlicht, da bekäme mein Anwalt Arbeit und zu Recht wie ich finde. Immer vorausgesetzt, die Person ist wirklich identifizierbar. Ich mag so schon nicht fotografiert werden, aber gegen meinen Willen, bzw. ohne meine Erlaubnis sowas zu veröffentlichen, das überträfe bei weitem meine Toleranzgrenze.
Nicht zuerst einmal einfach den Fotografen bitten, das Bild von der Webseite zu nehmen, weil Du darauf abgebildet bist und das nicht möchtest?
Falls dieser darauf nicht reagiert oder es verweigert, kannst Du ja Deinem Anwalt immer noch Arbeit verschaffen.
Schlumpf1965
10.03.2020, 08:48
Genau wegen Menschen wie dir gibt es diese Gesetze Guido, aber das meine ich jetzt ganz ganz ehrlich nicht böse. Das ist deine persönliche Einstellung dazu und die vieler anderer eben auch. Das akzeptiere und respektiere ich.
Ich persönlich (meine Einstellung) sehe es anders und würde es mich mit Bildern von mir selbst nicht stören. Aber genau da ist ja das Problem, wo möchte man die Grenze ziehen... irgend etwas zwischendrin ist schwierig gesetzlich festzulegen. Man kann ja nicht 1 x sagen "ja o. K.", das andere Mal wo vlt. Enkel, o. ä. mit drauf zu sehen sind "nö, möchte ich nicht". Wird nicht zu machen sein, von daher ist die Diskussion gut, aber es wird sich nicht viel ändern.
Michael's (embe) Anmerkung würde ich denn natürlich noch unterstreichen.
Die Antwort von Guido ist für mich insofern interessant, daß ich nie auf die Idee käme, eine Person in dieser Situation und Größe abgebildet, könnte sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlen, außer er würde eine Entschädigung anstreben.
Das unterstelle ich ausdrücklich nicht Guido, seine Meinung und Haltung bei dem Thema sei ihm unbenommen.
Harry Hirsch
10.03.2020, 09:18
Vieles in der DSGVO ist noch auslegungsdüftig. Die Gerichte werden noch einiges zu tun haben.
Aber ich würde "persönlich und privat" sehr streng auslegen. Die Rechtsprechung wird im Zweifel meist für den "Geschützten" urteilen.
Ein "ich kann fotografieren was ich will, solange ich das nicht kommerziell mache oder nicht im Internet veröffentliche" ist genauso falsch "ich muss meine Kamera in den Müll werfen."
Ich denke, das Beispiel von raul ist gut geeignet. Hier würde ein Gericht wohl zugunsten des Fotografierten entscheiden, denn er könnte identifizierbar sein.
Wahrscheinlich ist es anders, wenn der Bahnsteig voll mit Menschen wäre.
Die Verarbeitung von Daten beginnt bei der digitalen Fotografie immer mit dem Auslösen!
Vieles in der DSGVO ist noch auslegungsdüftig. Die Gerichte werden noch einiges zu tun haben.
Das ist erst in zweiter Linie eine Frage der DSGVO. Das ist erstmal eine Frage des Rechts am eigenen Bild.
Dat Ei
Harry Hirsch
10.03.2020, 09:30
Egal wie rum. Aber die DSGVO greift zuerst, da die Verarbeitung von Daten mit dem Auslösen startet.
Das Recht am eigenen Bild ergibt sich -soweit ich weiß- aus dem KUG.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die auch nebeneinander gelten können.
Das eine ist ein Gesetz, das andere nur eine Verordnung.
Dat Ei
Es ist schade, wenn schon Fotografen mit Guidos Meinung unterwegs sind. Da kann ich von Menschen, die mein Hobby nicht teilen gar kein Verständnis mehr erwarten und die Kamera wegschmeissen.
Oder einfach ignorieren.
Harry Hirsch
10.03.2020, 10:00
Das eine ist ein Gesetz, das andere nur eine Verordnung.
:shock:
Ähm, eine EU-Verordnung ist direkt gültig und muss nicht erst in ein nationales Gesetz umgesetzt werden.
Andronicus
10.03.2020, 11:07
… . Das ist erstmal eine Frage des Rechts am eigenen Bild.
Da solltest Du Dich erst einmal Fragen was das Recht am eigenen Bild bedeutet!
Ähm, eine EU-Verordnung ist direkt gültig und muss nicht erst in ein nationales Gesetz umgesetzt werden.
So ist das. So eine EU-Verordnung hat auch Vorrang vor einem nationalen Gesetz.
Richtlinien der EU müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters in nationales Recht umgesetzt werden.
Hier würde ein Gericht wohl zugunsten des Fotografierten entscheiden, denn er könnte identifizierbar sein.
Wahrscheinlich ist es anders, wenn der Bahnsteig voll mit Menschen wäre.
Das wiederum finde ich einen sehr spannenden Aspekt! Denn wenn es darum geht einen Menschen zu identifizieren, evtl. sogar automatisch, dann ändert sich daran nichts wenn er von anderen umgeben ist. Die abgebildete Person nimmt nur einen winzigen Bruchteil des Bildes ein und ist Teil eines öffentlichen Raums. Ein Fremder würde diese Person nicht identifizieren können, ein Bekannter aufgrund der Kleidung evtl. schon. Daher denke ich man könnte zum besseren Datenschutz den Zeitstempel der Aufnahme entfernen, damit u.a. das Bewegungsprofil der Person nicht veröffentlicht wird. Aber wenn dieses Bild problematisch sein sollte, müsste man halb youtube löschen, denn die abgebildete Person ist definitiv nur sog. Beiwerk.
Gruß,
raul
Da solltest Du Dich erst einmal Fragen was das Recht am eigenen Bild bedeutet!
Das Recht am eigenen Bild erlaubt mir, einer Veröffentlichung eines Bildes, auf dem ich zentraler Bestandteil bin, zu widersprechen. Es ist ein Persönlichkeitsrecht, das sehr tief in unserer Verfassung verankert ist (informelle Selbstbestimmung). Dieses Recht ist auch deutlich älter als nationale Datenschutzgesetze, nationale Datenschutzverordnungen oder europäische Datenschutzverordnungen. Verletzungen können über das Strafgesetzbuch geahndet werden.
Dat Ei
Harry Hirsch
10.03.2020, 12:45
Das wiederum finde ich einen sehr spannenden Aspekt! ...schnipps...
Genau. An meinem "wahrscheinlich" merkst du, dass ich auch damit hadere...
In einer Zeit, in der Gesichts-/Personenerkennung immer besser wird, stellt sich diese Frage tatsächlich. Mal sehen, wie hier die Gerichte künftig entscheiden.
@DatEi: Ich fürchte, dass unsere Ansichten von rechtlichen Grundlagen sehr weit auseinandergehen. Daher würde ich es einfach gerne so stehen lassen.
felix181
10.03.2020, 14:22
Ich habe für mich beschlossen Vorschriften Vorschriften sein zu lassen und mich nicht immer schon vorauseilend gesetzestreu zu verhalten (ich meine jetzt die Fotografie) - ich mach weiter wie seit Jahren und nehme einfach in Kauf durch Schaden (=Klage) klug zu werden...
Ich hab keine Lust mich zu Tode zu fürchten, nur weil vielleicht einmal der Schwager einer entfernt Bekannten unangenehme Erfahrungen gemacht hat...
... nur weil vielleicht einmal der Schwager einer entfernt Bekannten unangenehme Erfahrungen gemacht hat...
ich habe einen verwitweten Schwippschwager Ihres Namens in Elberfeld... :mrgreen:
SCNR!
Gruß,
raul
Nicht zuerst einmal einfach den Fotografen bitten, das Bild von der Webseite zu nehmen, weil Du darauf abgebildet bist und das nicht möchtest
Ja natürlich, so rabiat bin ich nun auch nicht und das gilt auch wie gesagt nur, wenn ich wirklich erkennbar bin. Ich mag es nicht besonders fotografiert zu werden und ich fotografiere, außer im persönlichen privaten Bereich, auch selber keine Personen. Um Geld geht es mir dabei überhaupt nicht. Aber ungefragt fotografiert und dann noch veröffentlicht zu werden, das geht mir ziemlich gegen den Strich. Was das damit zu tun haben soll, das ich selber fotografiere, das erschließt sich mir wirklich nicht. Es gibt Millionen anderer Motive und ich erwarte einfach von Fotografen, das sie solange warten bis Personen aus dem Bild gelaufen sind oder rückwärts nicht erkennbar sind. Ich renne auch, jedenfalls nicht absichtlich, keinem offensichtlich grad fotografierenden Fotografen ins Bild. Für mich ein Akt der Höflichkeit und des Respekts, den erwarte ich umgekehrt genauso.
Was das damit zu tun haben soll, das ich selber fotografiere, das erschließt sich mir wirklich nicht.
Das kann ich dir erklären: wir teilen ein Hobby und wenn schon die "Freunde" aus dem Hobby kein Verständnis für mein/ unser Anliegen und Bedarf haben, kann ich das von anderen natürlich gleich gar nicht erwarten.
Nehmen wir das Monatsthema Schaufenster. Da ist jede Menge "Beifang" dabei. Es wäre schön, wenn man so etwas mitmachen kann ohne sich dabei Sorgen machen zu müssen.
Aber wenn ich mir schon bei "Hobby-Freunden" Gedanken machen müsste.
Nicht dein Problem, da deine Motive ja nicht klagen können. Ziemlich egoistisch unter Freunden.
Ich habe für mich beschlossen Vorschriften Vorschriften sein zu lassen und mich nicht immer schon vorauseilend gesetzestreu zu verhalten (ich meine jetzt die Fotografie) - ich mach weiter wie seit Jahren und nehme einfach in Kauf durch Schaden (=Klage) klug zu werden...
Ich hab keine Lust mich zu Tode zu fürchten, nur weil vielleicht einmal der Schwager einer entfernt Bekannten unangenehme Erfahrungen gemacht hat...
+1
The Norb
10.03.2020, 17:34
geändert :D
Ich habe für mich beschlossen Vorschriften Vorschriften sein zu lassen und mich nicht immer schon vorauseilend gesetzestreu zu verhalten (ich meine jetzt die Fotografie) - ich mach weiter wie seit Jahren und nehme einfach in Kauf durch Schaden (=Klage) klug zu werden...
Ich hab keine Lust mich zu Tode zu fürchten, nur weil vielleicht einmal der Schwager einer entfernt Bekannten unangenehme Erfahrungen gemacht hat...
+2 :top:
DonFredo
10.03.2020, 17:47
Ich habe mal alle Beiträge ab #563 hierher verschoben, da es ja um die DGSVO geht.
Aber ungefragt fotografiert und dann noch veröffentlicht zu werden, das geht mir ziemlich gegen den Strich. Was das damit zu tun haben soll, das ich selber fotografiere, das erschließt sich mir wirklich nicht.
Und gleichzeitig sind es genau die Fotos mit Menchen, die uns meist 20 Jahre später faszinieren und nicht der zwanzig Jahre alte Eisvogel oder der menschenleere Sonnenaufgang an der Adria.
Ich weiß, wie die Gesetzgebung in Deutschland ist, aber in UK z.B. ist es trotz GDBPR anders definiert. Da gibt es im öffentlichen Raum keinen speziellen Schutzbedarf (Grundrisiko, wenn ich in der Fußgängerzone in der Nase popel oder die Fremde knutsche), wohl aber im privaten Raum.
Stephan
Und noch dazu liegt UK ja (effektiv ab 01.01.2021) gar nicht mehr im Geltungsbereich der GDPR. ;)
Andronicus
10.03.2020, 19:19
Zitat von Harry Hirsch
Vieles in der DSGVO ist noch auslegungsdüftig. Die Gerichte werden noch einiges zu tun haben.
Das ist erst in zweiter Linie eine Frage der DSGVO. Das ist erstmal eine Frage des Rechts am eigenen Bild.
Dat Ei
Das Recht am eigenen Bild erlaubt mir, einer Veröffentlichung eines Bildes, auf dem ich zentraler Bestandteil bin, zu widersprechen. Es ist ein Persönlichkeitsrecht, das sehr tief in unserer Verfassung verankert ist (informelle Selbstbestimmung). Dieses Recht ist auch deutlich älter als nationale Datenschutzgesetze, nationale Datenschutzverordnungen oder europäische Datenschutzverordnungen. Verletzungen können über das Strafgesetzbuch geahndet werden.
Dat Ei
Genau.
Es geht um die Veröffentlichung. Nicht jedoch um die eigentliche Aufnahme.
Eine Person kannst Du aufnehmen, darfst die Aufnahme jedoch nicht veröffentlichen.
Bei Deinem Hinweis auf die Frage des Rechts am eigenen Bild kam es mir so vor als ob Du es dem Fotografen verbieten willst überhaupt eine Aufnahme von Dir anzufertigen.
Dem ist aber nicht so. Es geht um die Veröffentlichung.
Wenn ich nun dieses Foto von Dir ausdrucke und in ein Fotoalbum klebe und dieses Fotoalbum meinen Freunden oder auch Familie zeige, dann ist das keine Veröffentlichung. Aber das ist ein anderes Thema :lol:
So ein Quatsch dey, als wären alle Fotografen meine Freunde und als ich müsste ich auf alles, was Fotografen wollen oder möchten, Rücksicht nehmen, nur weil ich das gleiche Hobby teile. Ich hab einen Kollegen, der war wie ich auch, jahrelang Motorradfahrer war, der schickte mir regelmäßig Fotos von Motorradfahrern, die irgendwelche, meiner Meinung nach, leichtsinnigen und gefährlichen Kunststückchen im öffentlichen Straßenverkehr vollführten. Der hatte auch null Verständnis dafür, das ich das als Motorradfahrer nicht gut fand. Irgendwie erinnert mich das an das, was du da von dir gibst. Solidarisch zeigen, weil man das gleiche Hobby teilt. Für mich gibts da Grenzen. Die sind dort, wo sie in Rechte anderer eingreifen. Beim Foto ins Recht am eigenen Bild, beim Motorradfahrer, aufs Recht von anderen Verkehrsteilnehmern auf körperliche Unversehrtheit, die durch solche Idioten gefährdet wird. Beide Male werden Rechte anderer beeinflusst, für mich nicht akzeptabel.
Edit: und wo wir schon bei Freunden sind. Ich fände es ziemlich egoistisch von Freunden, wenn sie gegen meinen Wunsch und gegen mein persönliches Empfinden des Unbehagens fotografiert zu werden, mich trotzdem fotografieren würden und das auch noch veröffentlichen würden. Das allerdings, fände ich wirklich egoistisch.
...
Es geht um die Veröffentlichung. Nicht jedoch um die eigentliche Aufnahme.
Eine Person kannst Du aufnehmen, darfst die Aufnahme jedoch nicht veröffentlichen.
...
Das ist so nicht korrekt.
Es geht um die Veröffentlichung. Nicht jedoch um die eigentliche Aufnahme.
Eine Person kannst Du aufnehmen, darfst die Aufnahme jedoch nicht veröffentlichen.
Bei Deinem Hinweis auf die Frage des Rechts am eigenen Bild kam es mir so vor als ob Du es dem Fotografen verbieten willst überhaupt eine Aufnahme von Dir anzufertigen.
Dem ist aber nicht so. Es geht um die Veröffentlichung.
Bitte die Auswirkungen von
- DSGVO
- Recht am eigenen Bild (schützt vor Veröffentlichung generell)
- dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Schutz vor ungewolltem Fotografiert werden)
nicht vermischen.
Beim Letztgenannten hilft viel sich zu fragen, ob man in einer speziellen Situation selbst akzeptieren würde, dass ein Foto davon existiert. Hier kurz angerissen Click (https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/unerlaubtes-fotografieren-von-personen-stellt-persoenlichkeitsverletzung-dar/)
Da gibt es eindeutige Szenen (Wildpinkler, Fremdküsser...) und weniger eindeutige , zumal es ja auch auf den Zusammenhang ankommt (Berufskraftfahrer mit geschlossenen Augen, der zufällig aber erkennbar auf dem Bild ist, blinzeln oder schlafen...).
Hans
Da gibt es eindeutige Szenen (Wildpinkler, Fremdküsser...) und weniger eindeutige , zumal es ja auch auf den Zusammenhang ankommt (Berufskraftfahrer mit geschlossenen Augen, der zufällig aber erkennbar auf dem Bild ist, blinzeln oder schlafen...).
Gerade das macht ja wiederum gute Fotografie aus: das Besondere.
Schwierig.
Gerade das macht ja wiederum gute Fotografie aus: das Besondere.
Schwierig.
Das Leben ist schön, von einfach war keine Rede :top:
Und gute Fotografie kann so viel sein. Manchmal auch der komische, etwas kompromittierende Moment.
Hans
The Norb
14.03.2020, 01:53
Und gute Fotografie kann so viel sein.
Das meint der SPIEGEL dazu :D
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-fuer-fotografen-ein-laecheln-ist-keine-einwilligung-a-f58bdd0b-faf9-4ad2-b5a7-87a122f2703b