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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Error xxx und Chance....
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Alt 15.12.2006, 15:27   #21
private ryan
 
 
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 14
Hallo,

jau ist gut gelaufen, wobei ich, wie gesagt doch ein schlechtes Gewissen hatte!! Die einzige "Rechtfertigung" für mich war, das ich nicht einsehe für einen eindeutigen Konstruktionsmangel und unkulante Abwicklung im nachhinhein zu zahlen. Ansonsten zahle ich für Dienstleistungen die ich in Anspruch nehme auch. Bitte nicht falsch verstehen. Hätte es von Seiten KoMi/ Sony eine eindeutige Stellungnahme gegeben und ein Pauschalangebot für die Rep. (zumindest innerhalb der Gewährleistung) mit Kostenbeteiligung, vielleicht 80,00 - 100,00 € für den Kunden, hätte man das akzeptieren können. Nur das sich klammheimlich aus der Sache herausgemogelt wird und das alles was 1 Tag und länger aus der Jahresgarantie heraus ist auf den Kunden abgewälzt wird, das ist nicht in Ordnung.

Gruß Stefan

ps. möchte hier auch niemanden anstiften, die Unwahrheit zu sagen und
mehr die kulante Vergehensweise von runtime hervorheben
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Alt 15.12.2006, 15:36   #22
Falk
 
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
Zitat:
Zitat von private ryan
Nur das sich klammheimlich aus der Sache herausgemogelt wird und das alles was 1 Tag und länger aus der Jahresgarantie heraus ist auf den Kunden abgewälzt wird, das ist nicht in Ordnung.
Das ist aber nicht ganz korrekt: Über deine Gewährleistungsrechte gegen deinen Händler kannst du deine Kamera auch nach Ablauf der Garantie ein weiteres Jahr lang kostenfrei reparieren lassen - da musst du überhaupt keinen Anteil tragen.

Deshalb ist deine Vorgehensweise und auch ihre Veröffentlichung in diesem Forum eine ziemliche Sauerei, auch wenn sie verständlich ist. Denn auf diese Art erreichst du nur eins: dass Runtime in Zukunft nachprüft, ob tatsächlich E58 vorliegt - und so eventuell mehr wirklich Betroffene Scherereien bei der Fehlerbehebung bekommen!
__________________
Grüße
Falk
Falk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 15:58   #23
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Hallo!

als - User betrifft es mich ja nun überhaupt nicht, aber mal ganz hypothetisch gefragt:

Wenn der E58 einmal und dann nicht mehr auftritt, ist er dann vorhanden? Wie lässt sich an einer Kamera denn überhaupt technisch nachweisen, ob der Fehler potentiell möglich oder unmöglich ist, es sei denn, das revidierte Bauteil ist in der Kamera?

Folgerung daraus: Jeder, der eine Kamera der betroffenen Bauart mit dem betroffenen Bauteil hat, verletzt zumindest praktisch gesehen seine Schadensminderungspflicht, wenn er sie nicht einsendet. Im Falle eines Verkaufs sehe ich zumindest mal moralisch (nicht juristisch) Betrugsversuch am eventuellen Käufer, falls der Vorbesitzer über das Vorhandensein des potentiellen Fehlers Bescheid wusste. ==> Eine DxxD ohne ausgetauschtes Bauteil ist praktisch wertlos und unverkäuflich!

Gruß

Günter
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 16:17   #24
private ryan
 
 
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 14
@ falk:

ich kann deine Bedenken bis zu einem gewissem Grad nachvollziehen!
Aber ich müsste dem Händler nachweisen, sofern es ihn dann noch gibt, daß der Mangel schon vor/ seit der Übergabe bestanden hat. Das kann ich definitiv nicht!! Hätte es daher ein Stellungnahme/ Rückruf seitens Komi/ Sony gegeben, würde der Kunde nicht in die Verlegenheit kommen den Nachweis zu führen. Dann könnte man, vorrausgesetzt der Fehler tritt auf, bei seinem Händler bzw Sony die Sache reklamieren. Wäre der Verschluss keine Fehlkonstruktion, hätte man ihn nicht austauschen müssen, sondern die Cam unrepariert zurücksenden können. Das bestätigt mich, das da etwas dran ist. Und die jenigen die einen Schaden an ihrer Cam haben werden ihn, innerhalb der Garantie, auch ersetzt bekommen. Du kannst auch gerne mit einem defekten Teil weiterfotgrafieren und den Austausch dann selber zahlen. Ich bezahle nicht für einen offensichtlichen Konstruktionsmangel!! Leider ist auch nicht nachvollziehbar, mangels Information, welche Serien-nr. davon betroffen sind. Das hat Sony sich, auch durch die unkulante Vorgehnsweise und Nichtinformation, selber eingebrockt.

Gruß Stefan

ps: ein Verkauf ist kaum möglich, ausser über den Preis bzw. dem Nachweis eines erfolgten Austausches. Wer würde mir den Wertverlust ausgleichen?? Sony bzw. mein Händler??
private ryan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 17:22   #25
Falk
 
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
Zitat:
Zitat von private ryan
Aber ich müsste dem Händler nachweisen, sofern es ihn dann noch gibt, daß der Mangel schon vor/ seit der Übergabe bestanden hat. Das kann ich definitiv nicht!!
Streng genommen müsstest du eben zunächst mal nachweisen, dass deine Kamera überhaupt betroffen ist, egal ob du aus Garantie oder Gewährleistung vorgehst.

Zitat:
Wäre der Verschluss keine Fehlkonstruktion, hätte man ihn nicht austauschen müssen, sondern die Cam unrepariert zurücksenden können. Das bestätigt mich, das da etwas dran ist.
Wahrscheinlich kann Runtime sehen, ob deine Kamera tatsächlich betroffen ist - schließlich geht es ja um Materialermüdung. Also wahrscheinlich schauen die mal eben nach, reinigen das Ding, und bei Nichtvorliegen wird die Kamera mit einem Zettel zurückgeschickt, dass ein Austausch stattgefunden hat. Geht schnell, macht den Kunden glücklich und verschafft Rt Zeit, um sich mit den echten Problemen zu befassen.

Zitat:
Das hat Sony sich, auch durch die unkulante Vorgehnsweise und Nichtinformation, selber eingebrockt.
Wo genau steht denn Sony auf deiner Kamera? Oder in deinen Kaufunterlagen, oder in deinem Garantievertrag?

Der Anteil an Kameras, der tatsächlich betroffen ist, ist unbekannt - es gibt viele, die völlig ohne Probleme funktionieren, und es auch keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass sich das ändert.

Zum Teil haben wir es hier mit einer Internet-Foren-Hysterie zu tun. Anstecken lassen sich davon leider viele, unter anderem auch Leute, die sich auch noch mit einem vollendeten Betrug in einem Forum brüsten...
__________________
Grüße
Falk
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Alt 15.12.2006, 17:37   #26
oskar13
 
 
Registriert seit: 09.07.2004
Beiträge: 1.389
Die D5D führt ein Fehlerprotokoll somit kann Runtime klar erkennen welche Störungen in der Camera aufgetreten sind. Die D7D zeichnet nur die letzte Störung auf.
oskar13 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 22:51   #27
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Zitat:
Zitat von private ryan
@ falk:

ich kann deine Bedenken bis zu einem gewissem Grad nachvollziehen!
Aber ich müsste dem Händler nachweisen, sofern es ihn dann noch gibt, daß der Mangel schon vor/ seit der Übergabe bestanden hat. Das kann ich definitiv nicht!! Hätte es daher ein Stellungnahme/ Rückruf seitens Komi/ Sony gegeben, würde der Kunde nicht in die Verlegenheit kommen den Nachweis zu führen. Dann könnte man, vorrausgesetzt der Fehler tritt auf, bei seinem Händler bzw Sony die Sache reklamieren. Wäre der Verschluss keine Fehlkonstruktion, hätte man ihn nicht austauschen müssen, sondern die Cam unrepariert zurücksenden können. Das bestätigt mich, das da etwas dran ist. Und die jenigen die einen Schaden an ihrer Cam haben werden ihn, innerhalb der Garantie, auch ersetzt bekommen. Du kannst auch gerne mit einem defekten Teil weiterfotgrafieren und den Austausch dann selber zahlen. Ich bezahle nicht für einen offensichtlichen Konstruktionsmangel!! Leider ist auch nicht nachvollziehbar, mangels Information, welche Serien-nr. davon betroffen sind. Das hat Sony sich, auch durch die unkulante Vorgehnsweise und Nichtinformation, selber eingebrockt.

Gruß Stefan

ps: ein Verkauf ist kaum möglich, ausser über den Preis bzw. dem Nachweis eines erfolgten Austausches. Wer würde mir den Wertverlust ausgleichen?? Sony bzw. mein Händler??
Hallo Stefan,

das falsch dimensionierte Bauteil ist übrigens nicht der Verschluss, sondern die AF-Gruppe. Laut Repair-Manual soll der Verschluss (warum auch immer?) aber mit ausgetauscht werden.
Deinen Nachweis gegenüber dem Händler zur Inanspruchnahme der Gewährleistung ist durch die Reparaturanleitung bestimmt möglich, da es sich um die Kopie eines offiziellen KoMi-Dokuments handelt.
Nur was kommt nach der Gewährleistung? Eine Rechnung von Runtime, wenn nichts weiter geklärt ist.
Ich sehe den E58 auch nicht wie Falk als teilweise Internet-Foren-Hysterie, denn die Ursache für den Fehler ist ja serienmäßig eingebaut und wird inzwischen auch weltweit diskutiert. Nur wann und ob er auftritt, wissen wahrscheinlich nicht einmal mehr die KoMiker.
Ich habe 2 solcher Aspiranten für den E58, die ich teuer bezahlt habe und da verlange ich auch Funktionsfähigkeit, wenn die Kameras mal ein paar Tage Ruhepause hatten.
Auch bin ich nicht hysterisch , aber stinksauer auf den Hersteller und seinen Nachfolger, und da bin ich wohl nicht allein!

EDIT: der Link auf das Rep.-Man. wurde von mir entfernt.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 23:59   #28
Falk
 
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
Zitat:
Zitat von jrunge
Auch bin ich nicht hysterisch , aber stinksauer auf den Hersteller und seinen Nachfolger, und da bin ich wohl nicht allein!
Damit wir uns recht verstehen: Ich habe volles Verständnis dafür, dass die Situation als ärgerlich empfunden wird. Da gibts gar keinen Zweifel.

Hysterisch ist allerdings die Annahme, jede Kamera wäre betroffen. Dafür gibt es keinerlei Hinweise. Das Team dieses Forums nimmt lediglich als gesichert an, dass bei allen D7Ds die gleichen Bauteile verbaut wurden, sie also theoretisch auch ausfallen könnten. Aber nicht zwangsweise müssen!

Und bei den D5Ds ist noch nicht mal gesichert, ob nicht doch irgendwann ein Wechsel der Bauteile stattgefunden hat.

Natürlich kann aber theoretisch jede Kamera betroffen sein, und wenn es dann tatsächlich außerhalb der Gewährleistung an Kulanz fehlen sollte, ist das eben ärgerlich.

Verständlich finde ich, dass Sony diesen Schaden nicht tragen will, die müssen schon genug eigene Fehler ausbaden. Verständlich, aber richtig ärgerlich finde ich, dass Konica Minolta, die den Fehler verbockt haben, ihre Kunden derart im Regen stehen lassen. Die interessiert ihr Ruf im aufgegebenen Markt überhaupt nicht mehr, deshalb gibts da auch wenig Hebel.
__________________
Grüße
Falk
Falk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2006, 01:09   #29
SirSalomon
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von Falk
Verständlich finde ich, dass Sony diesen Schaden nicht tragen will, die müssen schon genug eigene Fehler ausbaden. Verständlich, aber richtig ärgerlich finde ich, dass Konica Minolta, die den Fehler verbockt haben, ihre Kunden derart im Regen stehen lassen. Die interessiert ihr Ruf im aufgegebenen Markt überhaupt nicht mehr, deshalb gibts da auch wenig Hebel.
Nö, genau das Verständniss fehlt mir absolut. Sony hat die Produktion, die Lager und die Garantie/Gewährleistung gekauft.

Ein Argument ala "was geht mich das Geschwätz von gestern an, ich habe heute andere Sorgen" erntet kein Verständniss von mir. Wenn Sony sich alles eingekauft hat, müssen sie auch mit der Garantiebearbeitung nachkommen (was ja auch derzeit passiert).

Der Fehler ist, meines Wissens nach und da bin ich belehrbar, erst nach dem Verkauf aufgetaucht und somit kein KoMi-Thema mehr, weil sie eben auch alle Rechte und Pflichten abgetreten haben...
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2006, 01:38   #30
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Zitat:
Zitat von SirSalomon
...Der Fehler ist, meines Wissens nach und da bin ich belehrbar, erst nach dem Verkauf aufgetaucht und somit kein KoMi-Thema mehr, weil sie eben auch alle Rechte und Pflichten abgetreten haben...
Das stimmt so nicht: der Fehler ist für die D5D bereits im November 2005 von KoMi dokumentiert worden, für die D7D im Januar 2006. Trotzdem ist es für mich nahezu unvorstellbar, dass Sony bei dem Deal mit KoMi davon noch nicht in Kenntnis war, schließlich kooperierte man seit Juli 2005 im DSLR-Bereich.
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Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
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