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02.06.2018, 07:36 | #11 | |
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Zitat:
Unsere Gesetze sind von Anwälten für Anwälte. Interessenskonflikte? Nicht doch! Da hilft effektiv nur Datensparsamkeit als Selbstschutz. Wenn man all die "öffentlichen" und teils offiziellen Datenlecks (Bürgeramt, Post...) bedenkt...sehr traurig. Und mal ehrlich: Was der "Adresssammler" in seiner Datenschutzerklärung angibt und was tatsächlich hinter den Kulissen in dessen IT-Systemen gespeichert und weitergegeben wird - wer will das nachweisen können? Und eine Krux bei Auskunftsersuchen ist zudem, daß "bei begründeten Zweifeln" zur eindeutigen Identifizierung auch Postadresse oder Ausweiskopien verlangt werden können. Damit erhalten Adresssammler unmittelbar verifizierte Daten, die vorher eventuell unvollständig waren. Das ist so ähnlich wie mit den 1-Pixel-Bildern in Spammails, um die e-Mail-Adresse zu verifizieren: da trägt das "Opfer" indirekt auch selbst mit dazu bei. Grüße, meshua
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