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09.05.2018, 07:35 | #221 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.969
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Danke Felix! Hättest du das nicht gleich als zweiten Post hier einstellen können?
Dann wären uns 22 Seiten Spekulationen, Ängste und Panikmache erspart geblieben |
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09.05.2018, 08:02 | #223 |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.359
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Da hätte es schon aus einem Zeitloch purzeln müssen (03.04.18 - 08.05.18)
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
09.05.2018, 10:19 | #224 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Zitat:
von Anfang Mai und konnte deshalb natürlich hier vor 4 Wochen nicht geposted werden. Der Inhalt dieses Schreibens ist kurz zusammengefasst "alles bleibt doch beim Alten". Die Frage ist, ob das inhaltlich so richtig sein wird. Der komplette Schriftverkehr kursiert derzeit als Kopie, wird durchaus kontrovers diskutiert und wird in der Mitteilung des BFF auch nicht vollständig wiedergegeben, worum das BMI aber ausdrücklich gebeten hat. Hier hat der der BFF also "was zusammengeklaubt" also ein partielles "copy & paste" aus dem Internet als "Rundschreiben" was durch den Absender "BFF-Justiziarin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht" auch nicht besser wird. Auf Aussenstehende macht sowas natürlich mächtig Eindruck wie man auch an den Reaktionen hier sieht - der BFF hat sich aber nicht einmal die Mühe gemacht, selbst beim BMI nochmals nachzufragen. Deswegen wird als "Quelle" auch Zitat:
Ich finde dies BFF Schreiben eher peinlich - das bezieht sich jetzt aber hauptächlich auf die "Form" und den Inhalt diskutieren wir bereits seit Tagen nebst weiterem Schriftverkehr mit dem BMI schon woanders
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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09.05.2018, 10:55 | #225 |
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.688
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Das war mir klar - deshalb hab ich ja eh gleich vorsorglich dazugeschrieben, dass manche Forumskollegen das Schreiben besser ignorieren sollten
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-------------- Servus Felix |
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09.05.2018, 12:41 | #226 |
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Dresden
Beiträge: 1.137
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In einem Beitrag der WELT wurde dieser Tage angenerkt dass der Gesetzgeber leider versäumt hat, rechtzeitig ein entsprechendes Gesetz für Deutschland mit entsprechenden Klarstellungen auf den Weg zu bringen.
Somit gelte die DSGVO direkt als nationales Recht. Europäische VO gehen m.W. nationalem Recht vor? |
09.05.2018, 18:16 | #227 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Zitat:
und von "ignorieren" kann überhaupt keine Rede sein. Das dies Schreiben kontrovers diskutiert wird, habe ich extra deshalb geschrieben um auch dir zu helfen, diese persönlichen Spitzen einfach mal rauszulassen. Vielleicht gelingt dir das ja noch bis zum 25.05. Seriös wäre zum Beispiel seitens des BFF gewesen - selbst als Verband beim BMI anzufragen - die Antwort des BMI dann zu veröffentlichen - die gestellten Fragen vorab mit zu veröffentlichen Wenn ein Berufsverband für Foto und Film ohne Quellenangabe einen Text veröffentlicht den jemand dort wohlmöglich in einer Social Media Gruppe gesichtet und dort "gecopy-pasted" hat - finde ich das bedenklich. Und wenn Justitiare oder Fachanwälte für Medienrecht auf solchem Niveau argumentieren oder offizielle Stellungnahmen verfassen sollten, wäre das sogar mehr als bedenklich. Zumindest würde das einen Einblick geben, auf welchen Niveau das Problem DSGVO in Deutschland derzeit "professionell" diskutiert wird Zitat:
Das ist genau das Problem: Das Thema DSGVO ist von der GroKo "verpennt" worden. Und dafür, wie auf "professionellem Niveau" derzeit "diskutiert" wird, habe wir hier gerade ein schönes Beispiel zur Hand
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos Geändert von The Norb (09.05.2018 um 19:35 Uhr) |
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09.05.2018, 19:00 | #228 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Die Verfasserin des Schreibens merkt selbst an, das die DSGVO Anwendungsvorrang hat. Die Ausflüsse dieses Schreibens sind bedauerlicher weise etwas aus dem Zusammenhang "gelesen" oder interpretiert. Denn Frau Regina Krahforst - Mitarbeiterin des BMI - geht mit keiner Silbe auf als Datensatz gespeicherte Personen in Form von Ablichtungen ein. Das hätte der Justiziarin des BFF auffallen müssen. Ich hoffe, das alle zuständigen Gerichte den Inhalt dieses Schreibens in ihre Urteile einfließen lassen. Aber bei allen Vorbehalten - ist es schon mal ein Anfang. |
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09.05.2018, 19:28 | #229 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Aber dem aufmerksamen Leser sollte doch auffallen, das auch die Antwort des BMI
nicht wirklich aussagekräftig ist. Zitat: "Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit." Zitatende Wie kann ich mich zum Verhältnis verhalten? Und wie kann ich ignorieren, das andere Länder der DSGVO durch Art. 85 die Strafzahlungen entzogen haben - und dies als weniger Rechtssicherheit verkaufen wollen? |
09.05.2018, 21:14 | #230 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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