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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Blitzgeräte und Beleuchtung » Rückruf/Sicherheitshinweis Jinbei Studioblitze
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Alt 03.02.2017, 08:55   #1
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.694
Rückruf/Sicherheitshinweis Jinbei Studioblitze

Moin,

hier gibt es einen dringenden Sicherheitshinweis/Rückruf von Jinbei-Geräten der Baureihen
  • Jinbei DPL Studioblitzgeräte
  • Jinbei ECL / ECD Studioblitzgeräte
  • Jinbei Pilot II Studioblitzgeräte
  • Jinbei D-250 Studioblitzgeräte
  • Jinbei Spark II Studioblitzgeräte
  • Jinbei MSN II Studioblitzgeräte
  • Jinbei DP III / DPs III PRO Studioblitzgeräte

https://www.foto-morgen.de/Sicherhei...oblitzgeraete/

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.02.2017, 10:48   #2
ericflash
 
 
Registriert seit: 18.04.2012
Ort: A-4981 Reichersberg
Beiträge: 4.524
Vielen Dank wollte es auch schon posten. Echt krass wir haben die Dinger seit 2014 im Einsatz
ericflash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2017, 10:59   #3
WB-Joe
Moderator
 
 
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.362
Danke für den Hinweis Stephan!
Ich pin es oben.....
__________________
Prost!!!
WB-Joe

Nächster Stammtisch in München: Dienstag, 07.05.2024

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WB-Joe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2017, 13:30   #4
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.271
Hier gibt es dazu was zu lesen:

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1754481

Offenbar ist die billige China-Elektronik nur für verpolungssichere Stecker ausgelegt und hätte daher niemals ein CE-Zeichen bekommen dürfen.
Das CE-Zeichen haben die Chinesen aber offenbar ohne Prüfung sich selbst verliehen und die Händler haben das dann munter ohne weitere Prüfung in Verkehr gebracht.

Wird interessant zu sehen, wer dann schliesslich auf den Kosten sitzen bleibt. Laut Produkthaftungsgesetz wäre dies bei Importware der Händler bzw. Importeur. Die Preisunterschiede zwischen europäischer und chinesischer Ware kommen bei Elektrogräten nicht von ungefähr.
__________________
Viele Grüße, Klaus

Geändert von turboengine (03.02.2017 um 17:27 Uhr)
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2017, 13:39   #5
Luckyrunner88
 
 
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Salzburg
Beiträge: 542
Beim CE-Zeichen muss man defintiv aufpassen....
Das von uns bekannte CE-Zeichen wurde nicht gut genug geschützt und nicht immer ist das CE- Zeichen das was wir als CE-Zeichen kennen und zwar als geprüfte ware einer unabhängigen Stelle.

Durch leichtes verändern des CE-Zeichen (näher zusammen, Mittelstrich beim E verkürzt,..) kann man dieses umgehen und als "Chinese Exports" verkaufen und wurde gar nicht geprüft!
Wird jedoch seit ein paar Jahren wieder etwas vermehrt darauf geachtet....

Aber natürlich schon hartes Ding,hier mehr oder weniger eine direkte Verbindung zum Stromnetz zu haben...... Und ich wollte mir fast welche zulegen..
__________________
Lg, Florian
Luckyrunner88 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.02.2017, 13:59   #6
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
Moin Florian,

dürfen eigentlich noch elektrische / elektronische Geräte ohne CE-Zeichen in der EU in Umlauf gebracht werden?


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2017, 22:19   #7
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
Zitat:
Zitat von Luckyrunner88 Beitrag anzeigen
das was wir als CE-Zeichen kennen und zwar als geprüfte ware einer unabhängigen Stelle.
Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers. Damit versichert er, daß das Produkt allen EU-Bestimmungen entspricht, aber kontrolliert wird das nicht.
__________________
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2017, 07:45   #8
heischu
 
 
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.109
Zitat:
"Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt.
Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat. Für Sonnenbrillen und Bohrmaschinen ist eine solche Herstellererklärung beispielsweise ausreichend.
Ist das Gefahrenpotential hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den Verbraucher an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar"

China Export: https://www.elektrofachkraft.de/expe...#axzz4XsxZRT8u
__________________
LG von der Küste, Heiko

Geändert von heischu (06.02.2017 um 07:52 Uhr)
heischu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2017, 09:08   #9
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
Ich glaube noch nicht einmal, daß das CE-Zeichen absichtlich mit solchen Hintergedanken verändert wird.

Vermutlich gibt es irgendwo eine FAQ "Welche Symbole müssen in Europa auf den Produkten sein?", und dann werden die halt draufgedruckt – CE, FCC, Grüner Punkt, RoHS, Recycling-Symbol usw. – ohne zu wissen, was sie bedeuten. Das Stylesheet für das CE-Logo (Abstand, Länge des E-Mittelstrichs, Linienstärke) hat da sicher keiner gesehen, und mit kleinerem Abstand sieht es einfach hübscher aus . Das "China Export" ist dann meiner Meinung nach von den Europäern als Interpretation erfunden worden.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2017, 09:43   #10
jinbei
 
 
Registriert seit: 18.02.2017
Beiträge: 1
Welche Rechte hat man als Verbraucher?

Foto Morgen zieht die betroffenen Geräte jetzt ein, um den Fehler zu beheben.
Die Reperaturzeit soll 18 Tage betreffen!!!! Ich besitze zwei dieser Geräte, die ich für meine Arbeit benötige. Dies bedeutet, dass ich mir während der Reperaturzeit andere Geräte anmieten muss.

Da es sich hier eindeutig um Herstellungsfehler bzw. Produkte mit eklatanten Sicherheitsmängeln handelt, müsste ich als Verbraucher doch entweder Ersatz oder eine Entschädigung für die Zeit bekommen, in der mir die betroffenen Produkte für meine Arbeit nicht zur Verfügung stehen?

Gibt es in diesem Forum jemanden, der sich in diesen Rechtsfragen auskennt oder mir bzw. den anderen betroffenen Forum usern einen Tipp geben könnte?
jinbei ist offline   Mit Zitat antworten
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