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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Garantie 12 oder 24 Monate??
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Alt 13.05.2004, 15:20   #1
Jerry
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: 83395 Freilassing
Beiträge: 14
Garantie 12 oder 24 Monate??

Hallo User,
nach 14 Monaten Dienst hat sich das Monitor von meiner D 7Hi zu 50% verabschiedet. Das heißt im Wiedergabemodus alles OK, im Aufnahmemodus nur schwarz im Sucher und auf dem Monitor.
Habe die Kamera nach Bremen geschickt und nach fast zwei Wochen den Kostenvoranschlag über 150 € erhalten . Diagnose: Elektronik, Display.
Unter Zusatzinformationen steht: die Minolta-Garantie beträgt weltweit 12 Monate. Auf der Rechnung der Fa. Porst steht wieder: Garantie 24 Monate. War immer überzeugt, daß in der EU laut Gesetz die 2 Jahre Garantie gilt. Im meinem Falle ist dies ein Materialfehler, oder Also Kundenfreundlich ist das, meiner Meinung nach, für diese Preisklasse von der Fa. Minolta nicht .
Ja, wie ist es jetzt eigentlich Hat schon jemand in dieser Richtung Erfahrungen Vielen Dank im voraus.

Jerry.
__________________
Gruß aus Salzburghofen
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Alt 13.05.2004, 15:50   #2
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.410
Hallo Jerry,

erst noch ein nachträgliches Willkommen im Forum.

Zum Thema Garantie und Gewährleistung gab es schon Threads.

Die Garantie beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistung weitere 12 Monate.

Das Thema kann ziemlich komplex werden. Mal mit der SUCHE versuchen was zum Thema zu finden.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2004, 16:11   #3
astronautix
 
 
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
Wenn Dir die Firma Porst 24 Monate Garantie gewährt, musst Du das über Porst abwickeln. Zu einer Garantie von 24 Montan ist Minolta nicht verpflicht. Die sind freiwilig, siehe Porst
__________________
Grüße aus HC,
Frank

www.franks-fotos.de
astronautix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2004, 16:30   #4
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Hallo
Da dieses Thema immer wieder auftaucht, schlage ich vor, einen fundierten Text an leicht zu erreichender Stelle einzustellen. Es ist klar, die Garantie ist eine freiwillige Sache,die von gut bis schlecht alles sein kann. Steht jeweils in den Garantiebedingungen. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre,ist nur von dem Verkäufer durch den Käufer einzufordern und sollte eigendlich den Kunden schützen. Ist gesetzlich geregelt, aber tw. so unklar und schwierig zu verstehen, dass es immer wieder Fragen gibt und dem Verkäufer viele Möglichkeiten des Rauswindens gibt.
Also,wer ist in der Lage, das hier mal fundiert zu posten?

Grüsse, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2004, 19:45   #5
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Na, will keiner was dazu schreiben? Ich weiss, dass hier mindestens 1 Anwalt unter uns ist, der bestimmt auch schon eine Fototechnische Auskunft erhalten hat. Also, bitte...

Grüsse, Heinz

PS: Mein Beitrag war eigendlich ganz richtig unter Anregungen geschrieben. Soll ja eine sein!
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.05.2004, 19:55   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von HeinS
Na, will keiner was dazu schreiben?
Wenn dem so ist, dann hat das vielleicht gute Gründe. Also einfach einmal etwas akzeptieren, auch wenn man es nicht gleich versteht .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2004, 20:47   #7
-Linus-
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Münsterland
Beiträge: 77
Anwalt bin ich zwar keiner,

aber am besten ist die Kamera unrepariert zurück kommen lassen, beim Händler auf die Theke legen und Gewährleistung reklamieren.
Wenn der behauptet Sie hätten die Kamera vermutlich falsch bedient und sollten erst beweisen das der Fehler schon beim Kauf veranlagt war kann er dies dummerweise auch tun da nur im 1. halben Jahr die Beweislast beim Händler liegt. In so fern hat sich praktisch nicht viel gebessert.
Jetzt könnte man aber den Kostenvoranschlag hervorziehen in dem nichts von Fehlbedienung usw steht.

(Die Masche nach einem halben Jahr ein Gutachten vom Kunden einzufordern hat sich bis jetzt nur bei einigen Internet-Versendern breit gemacht.)

Die Garantiebedingungen (in den AGBs des Händlers) sollte man zuvor gelesen haben (kann auch die Diskussion verkürzen).


Evtl. einen Tag mit viel Publikumsverkehr für die Reklamation nutzen


Viel Glück / Verhandlungsgeschick

-Linus-
-Linus- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2004, 23:06   #8
Jerry

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: 83395 Freilassing
Beiträge: 14
Hallo User,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Habe gedacht, daß eventuell einer
unter uns schon sowas gehabt hätte. Auf jeden Fall bin ich schon ein wenig enttäuscht über diese Qualität von der Fa. Minolta.
Jerry.
__________________
Gruß aus Salzburghofen
Jerry ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2004, 07:14   #9
Opti
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Storkow (Brandenburg)
Beiträge: 1.837
Ich schließe mich HeinS an bezüglich eines Generaltextes, der das allgemeine Garantie/Gawährleistungsrecht für Kameras erläutert.

Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall, sollte es auch im Forum nicht sein.

Die Reaktion von Horst ist nicht ganz verständlich, es sei denn, das Forum hat Ärger mit der Anwaltskammer bekommen; dann kann man das aber auch andeuten.
__________________
Es passiert oft, dass wir etwas nicht sehen, weil es zu groß ist ....
Opti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2004, 07:45   #10
korfri
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
Die wichtigsten Tips sind hier jetzt schon gegeben worden. Ansprechpartner nach Ablauf der 12-monatigen Garantie ist der Laden (Porst), in den die Kamera gekauft wurde, da er weitere 12 Monate Gewährleistung geben muß.

Das Problem ist hier evtl. daß der Käufer sich nicht so recht traut.
Nun, da kann ihm auch kein Generalschreiben helfen, sondern nur ein Anwalt.

Ich find es nicht gut, hier von irgendwelchen oder einem bestimmten Anwalt Hilfe zu FORDERN, und dann auf uns Teammitglieder einzuhauen, wenn wir nur mit den Schultern zucken können. Keiner von uns ist Anwalt.

Ich kann nur hoffen, daß der Beitrag von den entsprechenden gelesen wurde. Aber wenn Hilfe schon lautstark GEFORDERT wird, und wenn schon kritisiert wird, daß keine Reaktion kommt, dann wär ich schon mal gar nicht dazu bereit. Es kommt auch auf den Ton an.

Da HeinS noch was Gutes dazu beitragen wollte, habe ich den eben schon geschlossenen Thread nochmal freigegeben, und ins Café verschoben ... /Korfri
__________________
Gruß Fritz
korfri ist offline   Mit Zitat antworten
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