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01.06.2018, 22:11 | #1 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.647
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Im übrigen lehnt sich die europäische DSGVO in weiten Teilen an die Datenschutzgesetze an, die zuvor in Deutschland galten. Da wundert es auch kaum, dass dann bei uns der geringste, nationale Anpassungsbedarf bestand.
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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02.06.2018, 05:09 | #2 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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02.06.2018, 06:45 | #3 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.647
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Moin, moin,
Zitat:
Zum Fachmann: wenn der eigene Betrieb nicht die Leistung erbringen kann, sein Geschäftsmodell DSVGO konform zu betreiben, dann ist halt ein externer Fachmann notwendig - Punkt. Das gilt genauso wie für die gesetzeskonforme Buchhaltung und Steuerabfuhr. Wer's nicht selber kann, der muss hinzu kaufen. Dat Ei
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02.06.2018, 06:51 | #4 | |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
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Zitat:
Und hier im Thread wird diesen Typen ja massiv geholfen.
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02.06.2018, 07:35 | #5 | |
Registriert seit: 21.08.2016
Ort: 47589 Uedem
Beiträge: 33
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Zitat:
Beluna |
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02.06.2018, 07:36 | #6 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
Unsere Gesetze sind von Anwälten für Anwälte. Interessenskonflikte? Nicht doch! Da hilft effektiv nur Datensparsamkeit als Selbstschutz. Wenn man all die "öffentlichen" und teils offiziellen Datenlecks (Bürgeramt, Post...) bedenkt...sehr traurig. Und mal ehrlich: Was der "Adresssammler" in seiner Datenschutzerklärung angibt und was tatsächlich hinter den Kulissen in dessen IT-Systemen gespeichert und weitergegeben wird - wer will das nachweisen können? Und eine Krux bei Auskunftsersuchen ist zudem, daß "bei begründeten Zweifeln" zur eindeutigen Identifizierung auch Postadresse oder Ausweiskopien verlangt werden können. Damit erhalten Adresssammler unmittelbar verifizierte Daten, die vorher eventuell unvollständig waren. Das ist so ähnlich wie mit den 1-Pixel-Bildern in Spammails, um die e-Mail-Adresse zu verifizieren: da trägt das "Opfer" indirekt auch selbst mit dazu bei. Grüße, meshua
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02.06.2018, 09:23 | #7 | |
Registriert seit: 21.08.2014
Ort: Dortmund
Beiträge: 570
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Zitat:
Nicht nur hier, Panikmache war schon immer ein gutes Geschäft...
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Viele Grüße aus DO Falk You always walk alone... |
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02.06.2018, 11:25 | #8 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.287
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Was ich an dieser Gesetzgebung und speziell an der Sinnhaftigkeit bzw. Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen nicht verstehe, ist, dass hier bestarft wird noch bevor jemand zu schaden gekommen ist!
Ok, wenn eine Firma Daten von den Kunden sammelt, diese ungefragt weitergibt und ein Kunde klagt, dann soll diese Firma bestraft werden. Das würde ich verstehen und auch gut und rechtens finden. Aber nur weil jetzt eine Datenschutzerklärung auf einer Website fehlt, soll bestraft werden? Das wäre ja so als ob der Besitz eines Küchenmessers strafbar ist bzw. abgemahnt werden kann, weil man damit ja einen Mord begehen könnte.
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02.06.2018, 12:19 | #9 |
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.028
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Das geschilderte Abmahnwesen begründet sich auf das UWG. Das gab es auch schon lange vor der DSGVO.
Mit einer gerichtlichen Strafe hat das nichts zu tun.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
02.06.2018, 17:21 | #10 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
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Zitat:
Das Problem kleinster und kleiner Betriebe am Existenzminimum ist hier, dass man sich diesen Fachmann meist nicht leisten kann, denn bei den aufgerufenen Kosten, sperrt man den Laden dann unter Umständen besser ab. Soll das die Lösung des Problems sein? Hätte die Regierung für die nötige Klarheit gesorgt und diese könnten, z.B von Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft vermittelt werden, hätten wir gar kein Problem. So jedenfalls meine Sicht der Dinge. Starke Betriebe, die sich so etwas leisten können machen sich da wohl weniger Gedanken über die neue Gesetzgebung. Gruß Wolfgang
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