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04.04.2018, 14:16 | #41 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Scherzkeks
Ja - da ja nur digitale Fotographie datenschutzrechtlich bewertet wird und man mit Kleinbildfilm wie bisher weiterfotographieren kann, hoffe ich, daß meine mir die alten Minoltas mit A-Bajonett nun förmlich aus der Hand gerissen werden Denn Kleinbildfotographie ist ja von der neuen Regelung nicht betroffen da hier keine "Datenspeicherung" erfolgt Die Dynax 7 fehlt mir noch - hat jemand noch eine ?
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos Geändert von The Norb (04.04.2018 um 14:44 Uhr) |
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04.04.2018, 14:21 | #42 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Oh man, das wird hier mal wieder so eine "Never Ending Story" Es wird keinem etwas bringen, im Gegenteil, man spürt schon die Genervtheit die sich ausbreitet.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
04.04.2018, 14:32 | #43 |
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 483
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Die einfachste Lösung ist: keine Menschen mehr fotografieren! Damit hat man sämtliche Anforderungen der DS-GVO und des BDSG (neu) mit einem Schlag erfüllt. Als Privatmensch genauso wie als Unternehmer.
Wem das zu schwer fällt: Eine Einverständniserklärung mit Hinweis auf die Datenspeicherung erstellen, Name, Anschrift, Datum, Unterschrift des/der Fotografierten, abheften, fertig. Im professionellen Bereich unerlässlich, im privaten kann man drüber streiten (ist aber meiner unmaßgeblichen Meinung nach bereits durch das Recht auf das eigene Bild, s.u., bereits abgedeckt). Der entscheidende Punkt ist doch, dass ohne Genehmigung mit Hilfe maschineller Verarbeitung durch das Bild kein Bezug zu schützenswerten persönlichen Daten der abgebildeten Person herstellbar sein darf. War auch bisher schon so, wird nur präzisiert. Weiterhin bleibt das Recht auf das eigene Bild unangetastet, heißt mit anderen Worten wie bisher, dass jeder Fotografierte die Herausgabe/Löschung der Negative, Dias, gespeicherten Daten incl. sämtlicher existierender Abzüge/Ausdrucke verlangen darf. Also: Ball flach halten, vor allem als Hobbyfotograf.
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Viele Grüße Gerhard Geändert von Gerhard55 (04.04.2018 um 14:34 Uhr) |
04.04.2018, 14:36 | #44 | |
Registriert seit: 13.02.2016
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Beiträge: 2.685
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Zitat:
Ich beschäftige mich als Unternehmer notgedrungen auch seit einiger Zeit mit der neuen Verordnung, aber das Bild das Du hier skizzierst ist schlichtweg Unsinn. Lies Dir die Verordnung einfach durch und Du wirst wieder gut schlafen können bzw. Deine Freunde aus der Schlange beim Pfandleiher ziehen können... Ausser Du fürchtest Dich gerne - dann darfst Du aber auch nicht böse sein, wenn sich hier nicht alle mit Dir fürchten...
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-------------- Servus Felix |
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04.04.2018, 20:00 | #45 |
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.983
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Was soll ich dann machen?
Ich komme aus der Event Fotografie und muss ganze Menschengruppen z.B. im CLub ablichten? das würde mir ja den job ruinieren ich kann ja nicht mit zetteln zu den Gästen kommen (400 Stück) und die unterschreiben lassen? Was soll ich tun?
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04.04.2018, 20:40 | #46 | |
Registriert seit: 13.05.2015
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Zitat:
Außerdem heißt es in Art. 2 (1) ausdrücklich: "Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen." Also: Die Aufnahme von Daten ist nicht Thema, sondern die Verarbeitung! Außerdem werden nirgends im Text Bilder oder Videoaufnahmen erwähnt. Es geht immer nur um personenbezogene, im speziellen vertrauliche bzw. schützenswerte Daten. Sind Gruppenfotos auf Events personenbezogene Daten? Siehe hierzu Art. 4: "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: (1) „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (...) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;" Man führe sich speziell alles, was nach dem Wort "insbesondere" kommt, zu Gemüte! Wenn jemand zu einem Event geht, muss er auch damit rechnen, dass er fotografiert oder videografiert wird (stillschweigendes Einverständnis). Wenn er das nicht will, muss er halt dafür sorgen, dass er nicht zu erkennen ist bzw. nicht aufgenommen wird, oder im Nachgang den Foto/Videografen um Löschung bitten (und der wird ihm das sicher im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte tunlichst erfüllen). Die DSGVO und das BDSG entbinden nicht von der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen natürlichen Person zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte! So what?
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Viele Grüße Gerhard Geändert von Gerhard55 (04.04.2018 um 20:44 Uhr) |
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04.04.2018, 20:49 | #47 |
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okay! Aber Die Bilder landen unter anderem Auf Facebook, was wenn ein gast den anderen wiederkennt und dort markiert - dann hätte mein Bild ja zb dafür gesorgt das die Leute wissen wie er heißt - das kam jetzt auch ein paar mal vor.
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04.04.2018, 21:33 | #48 |
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Ist aber nicht mehr dein Problem, denn der Datenverarbeiter ist dann Facebook und du speicherst den Namen nicht.
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04.04.2018, 21:59 | #49 |
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alles klar dann fühle ich mich nun besser
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05.04.2018, 13:27 | #50 | |||
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Beiträge: 854
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Zitat:
Er muß nicht markiert werden. Dies wäre eine Weiterverarbeitung der schon vorhandenen Daten. Zitat:
Die Bildansicht einer Person wird zu einer automatisierten Zahlenreihe - welche in einem Dateisystem gespeichert wird - verarbeitet. Hier bleibt leider abzuwarten, was kommende Gerichtsentscheidungen dazu festlegen. Das größere Problem dürfte das nachträgliche Löschen sein. Zitat:
Genau dieses bestimmte Bild wird immer wieder von einem anderen außerhalb der EU eingestellt. So geschehen mit sehr vielen zweifelhaften Videos auf YouTube. Du bist der Urheber des Bildes - dich wird man immer wieder zur Rechenschaft ziehen wollen. Auch wenn man vor Gericht nicht als Verlierer endet - den Ärger hat man auf jeden Fall. Die Anmerkung, mit der Eigenverantwortlichkeit kann man eventuell mit einem Schild oder Plakat "Hier wird fotografiert" am Zugang deiner Events unterstreichen? So können sich die Leute darauf einstellen und sich dementsprechend verhalten. Vielleicht regt sich darüber aber auch gar keiner auf und alles bleibt, wie es war? |
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