|
|
|||||||||||||||
|
23.03.2017, 21:20 | #1 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
|
Nicht-kommerziell - Definition bei Software
Hallo
ich denke gerade darüber nach, wie ich nicht-kommerzielle Freeware für die Nutzung legalisieren soll. Zum einen Frage ich mich, wann hier gegen nicht-kommerziell verstoßen wird. Zum anderen bin ich mir unsicher, ob wir eine Paypal-Zahlung ohne Rechnung so einfach buchen können. Hat da jemand Erfahrung? Dies habe ich schon gefunden: https://www.offenenetze.de/2014/05/1...r-psychologie/ Da geht es aber wohl um Bildrechte.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
|
Sponsored Links | |
|
23.03.2017, 21:30 | #2 |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.442
|
Poste dich mal bitte einen Link auf die gewährte Lizenz.
Daraus müsste ersichtlich sein, was erlaubt ist und was nicht. Im Zweifel fragst Du konkret nach und läßt Dir Deine konkrete Nutzung lizensieren.
__________________
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
23.03.2017, 21:32 | #3 |
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Münsterland
Beiträge: 285
|
Oft steht in den Lizenzbedingungen Hinweise zur Nutzung. Ansonsten versuchen den Entwicker zu kontaktieren, dann kann das auch mit einer Rechnung funktionieren.
__________________
Gruß Gerrit |
23.03.2017, 22:13 | #4 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
|
Irfanview
http://www.irfanview.de/ Faststone Viewer http://www.faststone.org/order.htm Ich finde das jeweils nicht eindeutig.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
|
23.03.2017, 22:48 | #5 |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.442
|
Hier die Lizenz zum Nachlesen
http://www.irfanview.com/eula.htm Meine Interpretation der Lizenz: Du darfst es zu Hause nutzen, wenn Du allerdings Gewerbetreibender bist, dann musst Du eine Gebühr entrichten. Gleiches gilt auch, wenn Du mit dieser Software Geld verdienen möchtest (Du sie also z.B auf eine CD brennst, damit Deine (käuflich erwerbbaren) Bilder damit betrachtet werden können.
__________________
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
Sponsored Links | |
|
23.03.2017, 23:00 | #6 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
|
Meine Interpretation geht in die gleiche Richtung.
Und hat jemand für ein mittelständisches Unternehmen unter 100 Mitarbeiter Erfahrung? Donation und sich dann eine Spendenquittung zuschicken lassen?
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
|
24.03.2017, 00:23 | #7 |
Registriert seit: 02.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 2.466
|
Gelöscht
|
24.03.2017, 07:19 | #8 | ||
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
|
Zitat:
Zitat:
|
||
14.04.2017, 06:30 | #9 |
Registriert seit: 04.10.2014
Beiträge: 551
|
Falls es nicht möglich ist, eine Rechnung zu bekommen, drucke ich die entsprechende Internetseite aus und gebe das als Buchungsbeleg an die Buchhaltung. Ich habe schon öfter mal Software-Lizenzen über Ebay ersteigert und zumindest früher gab es auch keinen Beleg dafür.
|
|
|
|