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03.02.2017, 08:55 | #1 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.694
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Rückruf/Sicherheitshinweis Jinbei Studioblitze
Moin,
hier gibt es einen dringenden Sicherheitshinweis/Rückruf von Jinbei-Geräten der Baureihen
https://www.foto-morgen.de/Sicherhei...oblitzgeraete/ Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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03.02.2017, 10:48 | #2 |
Registriert seit: 18.04.2012
Ort: A-4981 Reichersberg
Beiträge: 4.524
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Vielen Dank wollte es auch schon posten. Echt krass wir haben die Dinger seit 2014 im Einsatz
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www.instagram.com/schullerjohannes |
03.02.2017, 10:59 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.362
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Danke für den Hinweis Stephan!
Ich pin es oben.....
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Prost!!! WB-Joe Nächster Stammtisch in München: Dienstag, 07.05.2024 So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
03.02.2017, 13:30 | #4 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.271
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Hier gibt es dazu was zu lesen:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1754481 Offenbar ist die billige China-Elektronik nur für verpolungssichere Stecker ausgelegt und hätte daher niemals ein CE-Zeichen bekommen dürfen. Das CE-Zeichen haben die Chinesen aber offenbar ohne Prüfung sich selbst verliehen und die Händler haben das dann munter ohne weitere Prüfung in Verkehr gebracht. Wird interessant zu sehen, wer dann schliesslich auf den Kosten sitzen bleibt. Laut Produkthaftungsgesetz wäre dies bei Importware der Händler bzw. Importeur. Die Preisunterschiede zwischen europäischer und chinesischer Ware kommen bei Elektrogräten nicht von ungefähr.
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (03.02.2017 um 17:27 Uhr) |
03.02.2017, 13:39 | #5 |
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Salzburg
Beiträge: 542
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Beim CE-Zeichen muss man defintiv aufpassen....
Das von uns bekannte CE-Zeichen wurde nicht gut genug geschützt und nicht immer ist das CE- Zeichen das was wir als CE-Zeichen kennen und zwar als geprüfte ware einer unabhängigen Stelle. Durch leichtes verändern des CE-Zeichen (näher zusammen, Mittelstrich beim E verkürzt,..) kann man dieses umgehen und als "Chinese Exports" verkaufen und wurde gar nicht geprüft! Wird jedoch seit ein paar Jahren wieder etwas vermehrt darauf geachtet.... Aber natürlich schon hartes Ding,hier mehr oder weniger eine direkte Verbindung zum Stromnetz zu haben...... Und ich wollte mir fast welche zulegen..
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Lg, Florian |
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03.02.2017, 13:59 | #6 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Moin Florian,
dürfen eigentlich noch elektrische / elektronische Geräte ohne CE-Zeichen in der EU in Umlauf gebracht werden? Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
03.02.2017, 22:19 | #7 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.851
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Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers. Damit versichert er, daß das Produkt allen EU-Bestimmungen entspricht, aber kontrolliert wird das nicht.
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06.02.2017, 07:45 | #8 |
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.109
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Zitat:
"Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde. Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat. Für Sonnenbrillen und Bohrmaschinen ist eine solche Herstellererklärung beispielsweise ausreichend. Ist das Gefahrenpotential hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den Verbraucher an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar" China Export: https://www.elektrofachkraft.de/expe...#axzz4XsxZRT8u
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LG von der Küste, Heiko Geändert von heischu (06.02.2017 um 07:52 Uhr) |
06.02.2017, 09:08 | #9 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.851
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Ich glaube noch nicht einmal, daß das CE-Zeichen absichtlich mit solchen Hintergedanken verändert wird.
Vermutlich gibt es irgendwo eine FAQ "Welche Symbole müssen in Europa auf den Produkten sein?", und dann werden die halt draufgedruckt – CE, FCC, Grüner Punkt, RoHS, Recycling-Symbol usw. – ohne zu wissen, was sie bedeuten. Das Stylesheet für das CE-Logo (Abstand, Länge des E-Mittelstrichs, Linienstärke) hat da sicher keiner gesehen, und mit kleinerem Abstand sieht es einfach hübscher aus . Das "China Export" ist dann meiner Meinung nach von den Europäern als Interpretation erfunden worden.
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18.02.2017, 09:43 | #10 |
Registriert seit: 18.02.2017
Beiträge: 1
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Welche Rechte hat man als Verbraucher?
Foto Morgen zieht die betroffenen Geräte jetzt ein, um den Fehler zu beheben.
Die Reperaturzeit soll 18 Tage betreffen!!!! Ich besitze zwei dieser Geräte, die ich für meine Arbeit benötige. Dies bedeutet, dass ich mir während der Reperaturzeit andere Geräte anmieten muss. Da es sich hier eindeutig um Herstellungsfehler bzw. Produkte mit eklatanten Sicherheitsmängeln handelt, müsste ich als Verbraucher doch entweder Ersatz oder eine Entschädigung für die Zeit bekommen, in der mir die betroffenen Produkte für meine Arbeit nicht zur Verfügung stehen? Gibt es in diesem Forum jemanden, der sich in diesen Rechtsfragen auskennt oder mir bzw. den anderen betroffenen Forum usern einen Tipp geben könnte? |
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