|
|
|||||||||||||||
|
05.09.2016, 22:56 | #34 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.621
|
Zitat:
Das Übernehmen der Software durch einen Dritten kostet mehrere Tausend Euro. Deshalb glaube ich nicht, dass es in Deutschland eine Obergrenze für eine Umregistrierung gibt. Die Preise bestimmt der Markt. Wenn ein Programmhersteller der Überzeugung ist, solche Summen verlangen zu können, dann verlangt er sie auch. Das hat nichts mit dem Aufwand zu tun, den eine neue Lizenznummer oder ein neuer Datensatz in der Adressverwaltung mit sich bringt. Insofern muss sich kein Hersteller auf einen niedrigeren Preis einlassen. Er hat mit dem Dritten keinen Vertrag, und muss ihn nicht zu ungewollten Bedingungen zu seinem Kunden machen. Es ist eine Rechenaufgabe, ob man zähneknirschend die für nicht gerechtfertigt gehaltene Ablösesumme zahlt, oder man lässt es einfach bleiben. Man kann die Software ja auf ganz normalem Wege erwerben, dann kostet sie vermutlich etwas mehr als die Ablösesumme plus den Gebrauchtpreis. Im Gegenzug kann man auch versuchen, den Gebrauchtpreis um die Ablösesumme herunter zu handeln. Inwiefern das Arbeiten mit einer Fremdlizenz zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber sinnvoll ist das keineswegs. Das merkt man genau dann, wenn man Service braucht, der nicht mit dem Kaufpreis abgedeckt ist, sondern für den man einen Softwarepflegevertrag mit jährlichen Kosten hat. Man merkt es auch, wenn die Software in die Jahre kommt und man schon länger keine Updates hatte, weil man nicht als Kunde registriert ist. Spezielle Software ist so ausgelegt, dass sie nicht nur durch den Verkauf von Lizenzen lebt, sondern auch von regelmäßigen Pflegeeinnahmen, und das ist ohne Kundenbindung schwierig. Letztlich bleibt es ein Abwägen und Entscheiden, was Dir niemand abnehmen kann, weil zu viele hier nicht genannte Faktoren eine Rolle spielen.
__________________
Gruß Gottlieb Geändert von der_knipser (05.09.2016 um 22:59 Uhr) |
|
|
|