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14.06.2018, 09:25 | #471 |
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
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So ist im Moment auch mein Verständnis dafür. Aber vllt. haben andere auch noch eine andere (begründete) Meinung?
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Gruß Ole |
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14.06.2018, 10:31 | #472 |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
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Die beiden Fälle haben nichts mit der DSGVO zu tun, sondern mit dem Recht am eigenen Bild. Das ist durch die Verordnung nicht beeinflusst. Insofern gilt in beiden Fällen: Wenn der Mensch das Motiv ist und nicht Beiwerk (Zuschauermasse, Passant, ...) dann ist die Veröffentlichung egal in welchem Medium nur mit Zustimmung erlaubt.
Wenn du im Taufgottesdienst ein Foto des Paares mit dem Kind machst und im Hintergrund ist jemand erkennbar -> er ist nicht das Motiv, seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Wenn dir auf der Straße jemand durchs Bild läuft -> dito. usw.
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https://martintimmann.myportfolio.com |
14.06.2018, 13:41 | #473 | ||
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Der Fotograf gibt ja die Bilder an den Seitenbetreiber weiter und ist damit nicht mehr verantwortlich für das Veröffentlichen Zitat:
Ich persönlich würde dann davon abraten, ohne Einverständniserklärung (mündlich oder schriftlich) Bilder ohne "begründetem Interesse" zu veröffentlichen auf denen identifizierbare Personen erkennbar sind. Die DSGVO gilt für JEDERMANN. Das bedeutet einfach, das auch JEDERMANN oder FRAU jederzeit die Löschung verlangen kann. Wer sich das "Vergnügen" leisten konnte, die Diskussion im Bundestag zur DSGVO zu verfolgen, wird bemerkt haben, das nicht einmal die verantwortlichen Abgeordneten der zuständigen Resorts vom Inhalt dieser VO Kenntnis haben. So kontrovers die Diskussion überhaupt als aktuelle Stunde eingebracht wurde, konnte man sich allein darauf einigen, sich auf die Gesetze zu konzentrieren, welche eine Abmahnung erst möglich machen. Der Grund dafür: VO ist VO und nicht ein vom BT eingebrachtes oder verabschiedetes Gesetz. Und in dieser VO steht immer noch Artikel 7! Zugeben konnte man allein, das die Definitionen zu großen Spielraum für Auslegungen lassen und das viele Begriffe gar nicht erst definiert wurden und man nun auf die Entscheidungen von Gerichten warten wolle. Zu den angesprochenen Erwägungsgründen wurde leider nur angemerkt, das diese nicht einmal ansatzweise in den Wortlaut der VO eingeflossen sind. Und für Webseitenbetreiber kann es noch dicker kommen. Wird z. B. nicht explizit darauf hingewiesen, das die IP (und damit persönliche Daten) eines Besuchers zu anderen Diensten im WWW weitergeleitet wird, ohne das diesem Vorgang zugestimmt wird, können hier schon Abmahnungen drohen. Das ganze ist wenig praktikabel, aber aus der DSGVO liest man jetzt immer mehr heraus, was sich gegen oder für das eigene Interesse einsetzen läßt. |
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14.06.2018, 13:51 | #474 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.748
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Zitat:
Was Du meinst ist "kann Rechte geltend machen aus" oder "kann sich berufen auf" , das trifft auf jedermann in Bezug auf die DSGVO zu. Hans |
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14.06.2018, 13:55 | #475 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Moin, moin,
Zitat:
Der Tenor der DSGVO ist ja auch nicht, dass man grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erheben, nutzen und verarbeiten darf, sondern es werden die Pflichten der "Datensammler" und die Rechte der "Datenspender" geregelt. Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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14.06.2018, 14:22 | #476 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.694
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Zitat:
Auch da hätte der Gesetzgeber in der DSGVO sicherlich korrigieren bzw. konkretisieren können, hat er aber nicht und kann er offentsichtlich aufgrund der kollektiven intellektuellen Fähigkeiten der Protagonisten auch nicht. Kluge Köpfe werden halt keine Politiker mehr dieser Tage. Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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14.06.2018, 14:32 | #477 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Moin Stephan,
Zitat:
Ich frage mich in dem Kontext auch, wie ein Sitebetreiber vollständig die Daten einer natürlichen Person auflisten soll, wenn diese ihr Recht auf Auskunft wahrnimmt. In dem Fall müsste der Sitebetreiber wissen, zu welchen Zeiten die Person mit welcher IP unterwegs war, um dann seine Protokolle zu durchflohen. Muss der Anfragende diese Daten zur Verfügung stellen, damit die Auskunft überhaupt möglich ist? Und wenn er das nicht kann, verletzt der Betreiber dann seine Pflichten? Das ist schon etwas wahnwitzig... Die Zuordnung IP zu natürlicher Person ist für den Betreiber nur dann möglich, wenn auf der Site weitere Daten erhoben werden (Z.B. über Registrierungen, Logins und hinterlegte Cookies). Dat Ei
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14.06.2018, 14:44 | #478 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.748
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Zitat:
Beispiel: In einem anderen Forum ist es untersagt, Mehrfachaccounts zu führen. Bei Verdacht (z.B. gleiche Ausdrucksweise, gleiche Schreibfehler...) konnte der Moderator an die Systemadmins eine Anfrage stellen, was passierte wenn man den verdacht hatte, dass da Scheindiskussionen geführt wurden, um so z.B. versteckte Werbung zu machen. Die Admins haben dann Beiträge und IP-Adressen gematched und wenn der Benutzer aktiv genug war, kamen da statistisch signifkante Auffälligkeiten zutage. Und bei Verwendung von Namen, Aufenthaltsorten etc. konnte man in Einzelfällen sogar die Person mit hoher Wahrcehinlichkeit identifizieren. Erschreckend zu erfahren, was da so möglich ist. Nach ein paar Tagen war dann fast immer ziemlich klar, ob der Verdacht zutrifft oder nicht. Und dann sind dann noch die Fälle, bei denen mit statischen IPs gearbeitet wird. Wie soll man das in einer Verordnung unterscheiden? Hans Geändert von ha_ru (14.06.2018 um 14:47 Uhr) |
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14.06.2018, 15:01 | #479 | ||
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Moin, moin,
Zitat:
Zitat:
Dat Ei
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14.06.2018, 15:06 | #480 |
Registriert seit: 13.11.2015
Beiträge: 45
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Er veröffentlicht die Bilder doch gar nicht. Er legt sie in einen Passwortgeschützen Ordner wo nur die fotografierten drauf Zugriff haben. Du, ich und alle anderen werden die Bilder nie sehen.
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