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26.04.2018, 08:07 | #121 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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26.04.2018, 08:30 | #122 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
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Was würde denn ausreichen?
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf. befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts? Das ist nicht realisierbar. Nachher "flutscht da einer durchs Netz" der dann Ärger machen kann. Alleine die Verarbeitung der Videodaten dauert regelmäßig ein paar Monate, manchmal sogar Jahre.
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
26.04.2018, 10:31 | #124 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.694
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Zitat:
Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss. Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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26.04.2018, 10:32 | #125 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Aber es wäre gesetzeswidrig! Denn der Anspruch auf Löschung besteht in jedem Fall. Dem Wortinhalt "Datenverarbeitung" nach ist es egal, ob "Ablichtung" oder "Name in Tabelle" in Form von Nullen und Einsen. |
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26.04.2018, 10:35 | #126 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Moin Stephan,
Zitat:
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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26.04.2018, 11:36 | #127 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.281
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Das Recht auf Löschung kann auch nicht global für alle Daten gelten!
Wie es zB. in meinem Bereich (Schule) eindeutig der Fall ist: oder soll der Schüler das Recht haben, dass seine Schulnoten gelöscht werden dürfen? Wir sind gesetzlich(!) dazu verpflichtet seine persönlichen Daten zu erheben und auch zu speichern. Und da gehören sogar so "böse" Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht, Religion usw. dazu. Dann kommen noch Noten und eventuell sogar Bilder von Schulveranstaltungen dazu. Dafür gibt es schon seit Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern, dass wir die Bilder für schulische Zwecke (auch Werbung) verwenden dürfen. Da kann die neue Verordnung nur teilweise eine Änderung bringen. Oder sollen wir raten in welche Klasse ein Schüler kommen soll, wenn wir das Geburtsdatum nicht erheben und speichern dürfen?
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26.04.2018, 11:47 | #128 |
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Westoverledingen
Beiträge: 418
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Wenn eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung der erforderlichen Daten vorliegt, dann dürfen diese erhoben und gespeichert werden. Darüber hinaus aber auf keinen Fall sogenannte "nice to have" Daten. Das Recht bzw. die Pflicht auf Löschung bezieht sich dann wohl eher nicht auf den "aktiven" Zeitraum, sondern nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Dann dürfen diese nicht nur gelöscht werden, sondern müssen gelöscht werden.
Gruß Jürgen
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Das Leben ist ein Labyrinth aus Treppen ohne Geländer ... |
26.04.2018, 14:20 | #129 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
GLOBAL - Nein. Aber bezogen auf dein Bundesland bricht Bundesrecht Landesrecht - so das GG. Da werden sich einige noch den Kopf über die Kollision zerbrechen dürfen. Denn wo Daten erhoben werden, müssen diese auch auf Verlangen wieder gelöscht werden. |
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26.04.2018, 14:51 | #130 |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.358
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Ist in Österreich die Bildung nicht sowieso Bundessache?
Und die Verfassung heisst, öh, Verfassung (jedenfalls nicht Grundgesetz)?
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
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