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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...
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Alt 25.03.2008, 22:15   #1
Schmiddi
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Mal wieder was rechtliches - Eigenkündigung...

Hallo!

Ich weiß - Rechtsberatung darf hier nicht, aber vielleicht ein paar Tips?

Eine Bekannte von mir will sich jobmäßig verändern und hat was neues gefunden, kann und soll am 1.5. anfangen. Sie hat 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende und ist daher heute mit Zettel zum Chef. Der hat die Annahme verweigert und will sie keinesfalls vor Ende Juni gehen lassen. Nu' ist sie ein großes "?"

Nach meiner Meinung geht das nicht - Cheffe schreibt damit doch den Arbeitsvertrag um, durch seine Weigerung verlängert er de facto ja die Kündigungsfrist. Was wiederum der Schriftform bedürfe - und meine Bekannte nicht hinnehmen muss. Oder?

Also was nun? Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen? Weil man muss ja die Annahme sicherstellen - und ein Einschreiben muss er ja einfach nicht annehmen...

Merkwürdige Situation - im Netz gibts Hunderte Seiten zu Kündigung: aber immer anders herum - Chef schmeißt raus... Bin für Hinweise dankbar!

Viele Grüße,
Andreas
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.03.2008, 22:22   #2
Blackmike
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Ort: Im schönen NRW
Beiträge: 1.953
4 Wochen zum Monatsende heißt:

kündigt deine Bekannte bis zum 2.4 ist sie zum 30.4 aud dem vertrag raus.

Punkt.

Chef ist verpflichtet die Kündigung in Empfang zu nehmen. Ansonsten vom Anwalt der der gewerkschaft via Fax zustellen lassen.

Black
__________________
Die Wahrheit ist ein Chor aus Wind

Blacks Home (ok, im Aufbau, ich arbeite noch dran)
Blackmike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2008, 23:11   #3
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Die Idee mit dem Gerichtsvollzieher hat aber Charme und funktioniert auch!
Kost´ halt was, aber das ist der Spaß sicherlich wert, geh mal´von 25-40 € aus.

Außerdem: ein Arbeitnehmer kann IMMER gehen...man muß das nur durchziehen.
Gefahr besteht eigentlich nur dann, wenn Du so rar bist, daß man Deinen Nachfolger mit einer Ganzseiten-Anzeige in der FAZ suchen muß - aber dann hättest Du garantiert andere Kündigungsfristen. Sowas z.B. könnte einen Schadensersatzanspruch begründen, aber Theorie und Praxis...
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2008, 23:33   #4
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).

Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?).
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 00:12   #5
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.335
Einschreiben, eine Kündigung ist rechskräftig sobald du deinen willen kund getan hast, es reich einfach zu sagen ich kündige, und diese Kündigung kann auch nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden.

Aber mit einschreiben ist eigentlich absolut wasserdicht!
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.03.2008, 00:13   #6
katmai
 
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung - der Chef kann die Annahme gar nicht verweigern.

Gerichtsvollzieher ist die komplizierte Variante, wenn da noch ein Arbeitszeugnis dran hängt wäre ich da vorsichtig.

Sonst kann ich www.recht.de/phpbb für solche Fragen sehr empfehlen

Gruß,

katmai.
__________________
Mein PhotographieBlog und Onlinemagazin

Geändert von katmai (26.03.2008 um 00:50 Uhr)
katmai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 00:13   #7
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.335
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).

Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?).
Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.03.2008, 00:14   #8
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.
Korrekt!
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
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