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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Recht am Bild - Genehmigungspflichtige Bilder
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Alt 02.02.2004, 17:02   #1
paperman
 
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Garbsen
Beiträge: 466
Recht am Bild - Genehmigungspflichtige Bilder

Hallo allerseits,
nachdem ich zum Wochenende mein Blitz 5600 an meiner Tochter ausprobiert habe, (sie meinte ihr wäre schon ganz fotoaparatisch...)bin ich heute in diversen Einkaufszentren, bzw. dem Bahnhof Hannover gewesen. Dort forderte man mich auf eine Fotogenehmigung vorzulegen, oder mit fotografieren aufzuhören. Ich bin in keinem Geschäft gewesen, sondern habe lediglich das Leben in der Einkaufsmeile des Haupbahnhofs fotografiert. Meine Frage ist ab wann brauche ich Fotogenehmigungen
__________________
Gruß von Wolfgang
- meine Galerie -
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Alt 02.02.2004, 17:16   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.647
Hey paperman,

das ist eine sehr schwere Frage, die man nur schwerlich mit ein paar Sätzen beantworten kann. Schau mal hier - eine Diskussion vor ein paar Tagen.

Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 02.02.2004, 17:24   #3
M.Veit
 
 
Registriert seit: 16.09.2003
Ort: Im Kinzigtal
Beiträge: 100
Naja, die Bundesbahn hat in diesen "Räumen" halt Hausrecht.
Finde es aber schon seltsam wenn einem dort das Fotografieren
verboten wird, bzw. eine Fotoerlaubnis verlangt wird.
In Flughäfen z.B. wird von den ganzen Touristen doch auch
fortwärend fotografiert, da käme das Personal mit verbieten ja
garnicht nach.
Ich glaube die DB_Angestrengten haben ein wenig übertrieben,
oder du siehst aus wie einer von Osama.

Gruß M.Veit
M.Veit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2004, 17:29   #4
Photopeter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
Solange du auf öffentlichen Wegen und Plätzen bist, brauchst du keine Genemigung. Wobei es allerdings immer verboten ist, durch Fenster die Innenräume eines Gebäudes abzulichten. (Stacks Schaufensterpuppen sind streng genommen auch nicht erlaubt, aber wo kein Kläger, da kein Richter) Sobald du ein Priatgrundstück betrittst, brauchst du eine Genemigung des Eigentümers (Pächters, Mieters) des Grundstücks. Da vermutlich die Einkaufsmeile Eigentum der Bahn AG ist, kann dich ein Angestellter durchaus daran hindern, dort zu fotografieren. Und du solltest dich tunlichst daran halten. Allerdings spricht auch nichts dagegen, von der Bahn eine Genemigung zu bekommen.

Hier bei uns am Bahnhof gibt es da aber eigentlich keine Probleme, ist mir jedenfaslls noch nicht untergekommen.
__________________
Lebe lange und in Frieden.
Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7

Photopeter
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Alt 02.02.2004, 17:29   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Mit dem Laserschwert kann ich das nachvollziehen. Du bekommst aber die Erlaubnis ohne Probleme bei der Bahn. Überall da, wo Du nicht auf öffentlichem Grund stehst hat halt jemand anders das Hausrecht, und das ist gut so.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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Alt 02.02.2004, 20:18   #6
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Hallo und guten Abend!

Ich habe früher analog viel auf dem Hamburger Hauptbahnhof gefotet und möchte jetzt auch wieder dort tätig werden.
Dazu hatte ich rechtzeitig die Bahndirektion angeschrieben und denen meinen Wunsch vorgetragen, mit Hinweis auf nichtkommerziell, rein zur privaten Erbauung usw. blabla...
Es gab nie eine Ablehnung, nur den Hinweis, daß Blitz nicht erlaubt ist und bei Verwendung eines Stativs keine Behinderung auf Bahnsteigen, Rolltreppen usw. stattfinden darf.
Mit dieser Genehmigung bin ich am Fototag zur Bahnpolizei gegangen, die hat ihre Streifen informiert, daß da so ein Bekloppter mit Kamera rumläuft.
Nach meinen Infos wird das auch heutzutage so gehandhabt. Ohne Erlaubnis würde ich da nichts machen, in der heutigen Zeit denken alle gleich an Terrorismus, Sabotage, Spionage und die anderen Plagen.

Mit hanseatischem Gruß: Hansevogel
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Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2004, 21:42   #7
Präsie
 
 
Registriert seit: 23.11.2003
Ort: Leipzig
Beiträge: 464
Hi Leute,

Hier mal ein Fax der DB AG zum Thema fotografieren.
Im Leipziger Hbf. ist das Hauptgebäude wohl nicht mehr im Besitz der Bahn. Daher ist die dortige Einkaufsmeile im Privatbesitz (glaub Quelle und ein paar andere) und deren Hausrecht gilt. Geht man hinauf zu den Bahnsteigen ist man wieder auf Bahngelände und dort gilt generell das im Fax gesagte.

Gruß Präsie
Präsie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2004, 22:15   #8
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Das Fax ist nun mittlerweile drei Jahre alt und in dieser Zeit kann sich viel tun.
Ich werde mich wie bisher um eine schriftliche Erlaubnis bemühen, das kommt bei den Bahnleuten immer gut an. Und bei den schwarz gekleideten Muskelmännern des Sicherheitsdienstes ganz bestimmt auch.

Gruß: Hansevogel
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