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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Bei welchen "Mängeln" ist die Garantie wirksam?
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Alt 11.09.2003, 12:53   #1
StefanL
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: A-5500 Bischofshofen
Beiträge: 8
Bei welchen "Mängeln" ist die Garantie wirksam?

Hallo!

ich bin froh euch wieder gefunden zu haben, war im alten Forum auch schon lange dabei (glaube Frühjahr 2002). Habe zwar selten etwas geschrieben, aber viel mitgelesen und natürlich dementsprechend viel auch gelernt.

Das Warum hat mich natürlich auch beschäftigt, aber ich habe diesbezüglich schon einige Themen durchgelesen und was ich erfahren habe genügt mir eigentlich.
Auf jedenfall wünsch ich uns allen einen erfolgreichen Neubeginn.

Jetzt aber zum Thema!
Ich bin noch Besitzer der normalen D7 und im Dezember läuft die vom Händler gewährte Garantie ab.
Durch Panoramaaufnahmen ist mir ein Schärfegefälle in den Bildern aufgefallen. Am rechten Bildrand sind die Aufnahme scharf, zum linken Rand hin nimmt die Schärfe jedoch ab.

Ist das normal/in Ordnung oder handelt es sich um einen Mangel?

Weiters hat die Kamera noch so die bekannten kleinen Leiden wie:
verrutschender Zoomring, lockere Gegenlichtblende (rastet nicht mehr ein) und die Augenmuschel ist auch kaput.

Kann ich da für irgend etwas Garantieansprüche geltend machen?
Ich kenn mich da leider nicht so gut aus , aber von euch weiß sicher jemand bescheid.
Danke
__________________
Gruß
StefanL
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Alt 11.09.2003, 12:57   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
Hallo Stefan,

ich denke, daß Du die Frage am besten mit Deinem Händler klären solltest, da er der einzige ist, der nach Ablauf des ersten halben Jahres (Händler in der beweispflicht) bzw. des ersten Jahres (Minolta-Garantie) für die Gewährleistung zuständig ist.

Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 13:36   #3
StefanL

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: A-5500 Bischofshofen
Beiträge: 8
Danke für die schnelle Antwort!

Aber auf der Rechnung steht Garantie und das ist doch etwas anderes als Gewährleistung, oder?

Und ich wollte eigentlich auch wissen ob ihr das Schärfegefälle für einen Mangel haltet, oder ob das bei allen D7 Kameras einfach ganz normal so ist?
__________________
Gruß
StefanL
StefanL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 13:43   #4
Tina
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
Hallo Stefan,

die Sache mit dem Schärfegefälle würde ich schon als Mangel sehen, von dem ich allerdings bisher noch nie gehört habe. Es wäre aber vielleicht besser zu beurteilen, wenn Du ein Beispielbild einstellen könntest.

Viele Grüße
Tina
__________________
... weg
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Alt 11.09.2003, 14:40   #5
AndreasB
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-Augsburg
Beiträge: 795
Die geschilderten Mängel könnten aber auch auf Abnutzung beruhen ......
könnte der Händler jedenfalls sagen ....... und dann soll man mal das Gegenteil beweisen .....
Beläuft sich die gesetzliche Garantiezeit bei technischen Geräten nicht seit ein oder zwei Jahren auf die Dauer von 2 Jahren (natürlich nur auf Herstellerfehler)?
__________________
Ein Ex-7i-Besitzer ....
AndreasB ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.09.2003, 14:53   #6
Tina
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
Hallo Andreas,

die Sache mit der Garantie läuft, wenn ich das richtig im Kopf habe, etwa so:

Du hast ein Jahr Garantie vom Hersteller
Darüber hinaus noch ein Jahr Gewährleistung vom Händler.

Der große Unterschied ist, dass sich nach dem ersten Jahr die Beweispflicht umkehrt. D.H. Im zweiten Jahr musst Du nachweisen, dass Du nicht zB die Cam auf den Boden geworfen hast. Im ersten Jahr müsste Dir Minolta nachweisen, dass Du es eben doch getan hast.

Viele Grüße
Tina
__________________
... weg
Tina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 15:10   #7
Zampano2003
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Hildesheim
Beiträge: 148
Hallo StefanL,

ich gehe mal davon aus, dass Dir die Kamera nicht runtergefallen ist und Du keine hadwerklichen Eingriffe vorgenommen hast:
Melde Dich beim Minolta-Service und schildere deine Problem bzw sende die Kamera ein.

Einen ähnlichen Fall hatte ich mit meinem Autoradio. Nach einem Jahr traten Probleme auf, der Händler jammerte herum (Garantie und Gewährleistung). Ich habe mich an die Herstellerfirma gewand, hier konnte ich das Problem für mich kostenneutral lösen.


Gruß Friedhelm
Zampano2003 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 15:24   #8
Udo Frormann
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: D-71101 Schönaich
Beiträge: 156
Hi,
auf der Seite http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm und http://www.konsument.at/seiten/p2398.htm (und noch weitere Links in den Texten) findet man folgendes zu diesem Thema. Sehr komplexes Thema, das wiedermal kaum für den Verbraucher zu durchschauen ist.

Primär wichtig ist die zweijährige Gewährleistung die der Händler leisten muß (ab 1.1.2002 !). Der Hersteller bietet eine Garantie von x Monaten auf das Produkt, ist diese abgelaufen und man befindet sich noch in der Gewährleistung, dann muß eben der Händler ran. Aber eben nicht in allen Fällen, da eben Abnutzung etc. nicht dazu zählen.

Folgendes habe ich mal schnell aus der obrigen Web Site kopiert:

Gewährleistung ist das gesetzlich verankertes Recht, vom Vertragspartner („Übergeber“) ein Einstehen für Mängel an der Sache zu fordern. Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber einem Verbraucher in keinem Vertrag (z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das "Kleingedruckte") beschränken. Der Übergeber (in der Regel der Händler, bei dem man kauft) muss Verbesserung oder Austausch kostenlos und in angemessener Frist erbringen. Gelingt dies nicht, kann der Konsument Preisminderung oder Vertragsauflösung (Ware zurück, Geld zurück) durchsetzen.

Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen – in der Regel des Herstellers (und nicht des Vertragspartners) – für Mängel, die an einer Sache während der Garantiezeit auftreten, entsprechend der Garantieerklärung einzustehen. Das muss nicht bedeuten, dass alle Leistungen aus der Garantie kostenlos sind. Das muss man alles in den Garantiebedingungen genau nachlesen.

Der Gewährleistungsanspruch richtet sich immer gegen den Vertragspartner, von dem man die mangelhafte Sache gekauft hat. Da man ja nur selten beim Produzenten einkauft, muss man sich also an den Händler, nicht an den Hersteller wenden.
  • Die gesetzliche Frist, innerhalb der ein Gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre (für unbewegliche Sachen drei Jahre). Nur für Gebrauchtwaren kann eine Einschränkung der Gewährleistungsfrist auf wenigstens ein Jahr vereinbart werden.
  • Die Behebung des Mangels hat kostenlos zu erfolgen: Weder Material noch Arbeitszeit, noch – falls notwendig – Wegkosten dürfen dem Konsumenten angelastet werden.
Größtes Problem bei der Gewährleistung: Sie betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben. Tritt ein Mangel daher erst im Lauf der Gewährleistungsfrist – durch Abnützung oder Fehlbedienung – auf und kann man ihn auch nicht auf einen – wenn auch verborgenen – Mangel zurückführen, der schon beim Kauf bestanden hat, dann ist das schlicht Pech. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

Die Garantie – oft ein marktschreierisches Werbeargument – ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Händlers oder Herstellers, für Mängel einzustehen. Der Gesetzgeber hat nur wenige formale Erfordernisse für Garantiezusagen geregelt. Der Inhalt einer Garantiezusage ist daher nicht aus dem Gesetz, sondern vielmehr aus der Garantieerklärung zu entnehmen.

Daher bestimmt sich der Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach den Garantiebedingungen. Meist wird aber Reparatur oder Austausch der mangelhaften Sache zugesagt. Manchmal müssen Sie, um überhaupt in den Genuss der Garantie zu kommen, auch noch gewisse Bedingungen erfüllen – zum Beispiel eine Garantiekarte ausfüllen und zurücksenden oder ein regelmäßiges Service durchführen lassen.
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Udo Frormann
Udo Frormann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 16:28   #9
StefanL

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: A-5500 Bischofshofen
Beiträge: 8
Hallo

Vielen Dank für die Hilfe!
Also die "kleinen Leiden" der Kamera sind warscheinlich durch Abnutzung entstanden aber das Schärfegefälle glaube ich nicht.
Runtergefallen ist mir die Kamera nicht und aufgefallen ist mir das Schärfegefälle durch das vergleichen der Einzelbilder einer Panoramaaufnahme.
Diese Bilder habe ich hochgeladen (sind etwas groß, wollte die Pixel jedoch nicht reduzieren)
Belichtung und Schärfe wurden durch die AF/AEL - Taste gespeichert und die Kamera weitergedreht.

Auf Bild 1 und 2 lässt sich gut der Busch vergleichen.
Auf Bild 2 und 3 lässt sich gut der hohe Baum vergleichen.
Auf Bild 3 und 4 lässt sich gut der Baumstamm im Vordergrund vergleichen.

http://mitglied.lycos.de/wasipunku/bilder/1.jpg

http://mitglied.lycos.de/wasipunku/bilder/2.jpg

http://mitglied.lycos.de/wasipunku/bilder/3.jpg

http://mitglied.lycos.de/wasipunku/bilder/4.jpg

Die Rechnung ist vom 20.12.2001
Der Händler hat damals groß damit geworben, dass er dem Kunden bereits vor dem 1.1.2002 die 2 Jahre Garantie einreumt und auf meiner Rechnung steht groß "ab sofort: 2 Jahre GARANTIE auf alle techn. Produkte"
__________________
Gruß
StefanL
StefanL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2003, 16:42   #10
Udo Frormann
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: D-71101 Schönaich
Beiträge: 156
Ähm, kannst Du die Bilder auch etwas kleiner machen. Vor lauter "Bild" sieht man ja gar nichts mehr :-))

Jaja, die Garantie ...

Der Händler gibt keine Garantie, das macht der Hersteller, sondern Gewährleistung. Die haben alle Null Plan was Sache ist, auch nach über einem Jahr ! Haben eben meinen Händler angeschrieben (habe ja auch ein Problem), und der schreibt zurück, dass der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung gibt, die Garantieunterlagen würden nicht stimmen. Ich soll die Kamera mal einschicken.

Dem Hersteller ist das wurscht, der gibt seine Garantie und fertisch, aber der Gesetzgeber hat den Vertragspartner, also den Händler da man ja nicht beim Hersteller kauft, zu 2 Jahren Gewährleistung verdonnert. Aber das haben die immer noch nicht so richtig durchschaut. Man versucht den Kunden, der ja meistens keine Ahnung hat, immer den anderen zuzuschieben. Der Hersteller dem Händler und der Händler dem Hersteller.

Bin ja mal gespannt was daraus wird ...
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Udo Frormann
Udo Frormann ist offline   Mit Zitat antworten
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