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#11 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Niederösterreich
Beiträge: 799
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Zitat:
reklamiert: 27.12.2006 ich fürchte das wars...
__________________
Grüße, Manfred ![]() |
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#12 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Ganz so ist das nicht. Die Gewährleistung liegt beim Händler, nicht beim Hersteller. Es besteht ja schließlich überhaupt keine vertragliche Regelung zwischen Käufer und Hersteller.
Der Händler muß grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung bieten. Die ersten sechs Monate sind nur insoweit von Belang, da in dieser Zeit immer angenommen wird, daß der Fehler bereits beim Kauf angelegt war. Danach kehrt sich dummerweise die Beweislast um. Manche Händler nutzen diesen Sachverhalt halt aus. Aber nochmals, ich würde die Herstellergarantie nur in Anspruch nehmen, wenn ich damit besser fahre. Und vor allem, auch dies würde ich nur über den Händler abwickeln. Gruß Helmut |
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