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09.03.2020, 09:52 | #571 |
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
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= Sonyuserforum.
Denn hier sieht man die Bilder auch unangemeldet. Ich fände es sehr traurig, wenn man solche Bilder nicht mehr zeigen könnte: → Bild in der Galerie Nicht dass das Bild jetzt so sonderlich toll wäre, aber wenn die Streetfotografie als solches von einem Paragrafenwerk einfach totgeschlagen würde, ist das für mich nicht nachvollziehbar. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Paragrafen streng ausgelegt werden, denn viele Selfies an belebten Orten haben andere Personen als Beiwerk auf dem Bild. Das wären dann also viele Millionen Datenschutzverstöße, die die Gerichte zu bearbeiten hätten. Diese Gesetze wirken auf mich sehr praxisfern und undurchdacht. Gruß, raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore |
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09.03.2020, 10:09 | #572 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Das einzige, was mir hier wichtig und hilfreich erscheint, ist eine Formulierung, die (automatisierte) Abmahnwellen verhindert.
Dass jeder ungewünschte Aufnahmen von sich im Web verhindern kann, ist ja positiv.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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10.03.2020, 00:44 | #573 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Also wenn ich das Bild vom raul sehe und mir vorstelle, die abgebildete, möglicherweise erkennbare Person auf dem Bild wäre ich, ich kann das auf dem Smartphone jetzt nicht wirklich beurteilen, aber mal angenommen die Person wäre problemlos identifizierbar und das würde einfach so ohne meine Einwilligung veröffentlicht, da bekäme mein Anwalt Arbeit und zu Recht wie ich finde. Immer vorausgesetzt, die Person ist wirklich identifizierbar. Ich mag so schon nicht fotografiert werden, aber gegen meinen Willen, bzw. ohne meine Erlaubnis sowas zu veröffentlichen, das überträfe bei weitem meine Toleranzgrenze.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
10.03.2020, 07:40 | #574 |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 5.392
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Nicht zuerst einmal einfach den Fotografen bitten, das Bild von der Webseite zu nehmen, weil Du darauf abgebildet bist und das nicht möchtest?
Falls dieser darauf nicht reagiert oder es verweigert, kannst Du ja Deinem Anwalt immer noch Arbeit verschaffen.
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
10.03.2020, 07:48 | #575 |
Registriert seit: 16.11.2019
Beiträge: 2.739
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Genau wegen Menschen wie dir gibt es diese Gesetze Guido, aber das meine ich jetzt ganz ganz ehrlich nicht böse. Das ist deine persönliche Einstellung dazu und die vieler anderer eben auch. Das akzeptiere und respektiere ich.
Ich persönlich (meine Einstellung) sehe es anders und würde es mich mit Bildern von mir selbst nicht stören. Aber genau da ist ja das Problem, wo möchte man die Grenze ziehen... irgend etwas zwischendrin ist schwierig gesetzlich festzulegen. Man kann ja nicht 1 x sagen "ja o. K.", das andere Mal wo vlt. Enkel, o. ä. mit drauf zu sehen sind "nö, möchte ich nicht". Wird nicht zu machen sein, von daher ist die Diskussion gut, aber es wird sich nicht viel ändern. Michael's (embe) Anmerkung würde ich denn natürlich noch unterstreichen. |
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10.03.2020, 07:51 | #576 |
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 17.046
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Die Antwort von Guido ist für mich insofern interessant, daß ich nie auf die Idee käme, eine Person in dieser Situation und Größe abgebildet, könnte sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlen, außer er würde eine Entschädigung anstreben.
Das unterstelle ich ausdrücklich nicht Guido, seine Meinung und Haltung bei dem Thema sei ihm unbenommen.
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter |
10.03.2020, 08:18 | #577 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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Vieles in der DSGVO ist noch auslegungsdüftig. Die Gerichte werden noch einiges zu tun haben.
Aber ich würde "persönlich und privat" sehr streng auslegen. Die Rechtsprechung wird im Zweifel meist für den "Geschützten" urteilen. Ein "ich kann fotografieren was ich will, solange ich das nicht kommerziell mache oder nicht im Internet veröffentliche" ist genauso falsch "ich muss meine Kamera in den Müll werfen." Ich denke, das Beispiel von raul ist gut geeignet. Hier würde ein Gericht wohl zugunsten des Fotografierten entscheiden, denn er könnte identifizierbar sein. Wahrscheinlich ist es anders, wenn der Bahnsteig voll mit Menschen wäre. Die Verarbeitung von Daten beginnt bei der digitalen Fotografie immer mit dem Auslösen!
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
10.03.2020, 08:21 | #578 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.653
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Zitat:
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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10.03.2020, 08:30 | #579 |
Registriert seit: 24.08.2014
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Beiträge: 3.535
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Egal wie rum. Aber die DSGVO greift zuerst, da die Verarbeitung von Daten mit dem Auslösen startet.
Das Recht am eigenen Bild ergibt sich -soweit ich weiß- aus dem KUG. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die auch nebeneinander gelten können.
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
10.03.2020, 08:56 | #580 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.653
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Das eine ist ein Gesetz, das andere nur eine Verordnung.
Dat Ei
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