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14.05.2017, 23:02 | #31 |
Registriert seit: 24.10.2012
Ort: D
Beiträge: 5.614
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eyey, wie immer die gleiche Diskussionen :-)
1. Hat die Person die Freigabe zum Zeigen des Bildes gegeben? Ich glaube, dass die Person bei Streuung in dem Umkreis identifiziert werden kann. 2. Wird durch das Bild eindeutig ersichtlich, dass er der Halter des Hundes ist oder wird das vorweggenommen? 3. Sollte es der Halter sein und hat er eine Straftat begannen, gelten die Persönlichkeitsrechte. Ich versuche das mal sachlich anzugehen, wenn es mir auch schwerfällt (z.B. wurden im letzten Jahr in der Schweiz durch freilaufende Hunde mehr Wild gerissen, als alle Luchse zusammen gerissen haben, was aber keiner wissen will, schon gar nicht unsere bayerischen Jäger). Ich denke, die Bilder sollten entfernt werden. Solltest Du darin ein klare Straftat sehen, ab zur Polizei.
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14.05.2017, 23:11 | #32 | |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.470
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Zitat:
Ohne Nutzung anderer Datenquellen ist eine Zuordnung zu Personen nicht gegeben. Im Übrigen wird in keinem Post erwähnt, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen Tier und Mensch gibt. Das ist nicht mein Hund.
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
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14.05.2017, 23:37 | #33 |
Registriert seit: 24.10.2012
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Beiträge: 5.614
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... Die Person ist so eindeutig, die ist leicht identifzierbar. Ja, das stimmt. nur mit Nutzung anderer Informationsquellen ist die Person identifzierbar.
Kausalzusammenhang: Das ist meine Frage 2. Ist der Zusammenhang gegeben oder wird da jemand implizit vorverurteilt? Vielleicht hätte man einfach die Person herausschneiden können...
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14.05.2017, 23:41 | #34 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.290
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Ich wage zu bezweifeln, dass die Persönlichkeitsrechte des Photographierten bei einer Straftat extrem hoch bewertet werden.
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Gruß aus Bayern Steve |
15.05.2017, 06:12 | #35 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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15.05.2017, 06:22 | #36 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 17.059
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Dann würde ich im Extremfall schon die Persönlichkeitsrechte des Halters verletzten, da man evtl. nur durch das Zeigen des Hundes und Nutzung anderer Identifikationsquellen auf den Halter schließen könnte.....
Ins Zweifeln komme ich trotzdem, ab wann man sich rechtlich aufs Glatteis begibt.
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter Geändert von kiwi05 (15.05.2017 um 06:34 Uhr) |
15.05.2017, 06:39 | #37 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
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Hier muss man dann abwägen, was einem wichtiger ist. Der Schutz von Wildtieren, vor weiteren angriffen, oder der Schutz des Persönlichkeitsrechtes des Halters.
Ich bin mir sicher, wenn du dir die markerschütternden schreie (ich habe das mal gehört, als ein Reh von einem Auto angefahren wurde) wieder ins Gedächtnis rufst, wird dir das Persönlichkeitsrecht mehr oder weniger egal sein. Bei mir wäre es so. Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich kann und will nicht für dich und andere entscheiden und verstehe auch deine Bedenken. Gruß Wolfgang
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15.05.2017, 06:43 | #38 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.10.2011
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Beiträge: 17.059
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Ich wollte hier im Forum evtl. den ein oder anderen Hundehalter oder Bekannten eines Hundehalters zum Nachdenken bringen.
Dazu gehört für mich der Hundehalter, als Hundehalter nicht als identifizierbare Person, mit aufs Bild.....
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter Geändert von kiwi05 (15.05.2017 um 06:56 Uhr) |
15.05.2017, 07:33 | #39 |
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
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Moin liebe Sony & Wildfreunde!
Das Grundproblem ist nicht der Hund, der das Wild reißt. das Grundproblem sind die Hundehalter, die Ihre Tiere nicht im Griff haben & Unterordnung unwichtig ist. Hauptsache die Hunde haben Schutz 3. Wenn ich einen Hund mit Jagdtrieb habe, ist Unterordnung das A & O. Und das ist leider selten gegeben. Hat ein Hund erst mal "Blut geleckt", gibt es kein zurück mehr. Er wird immer wieder Wild reißen oder reißen wollen. Ich behaupte mal so pauschal: Dann bringt der Hund in der Öffentlichkeit keinen Spaß mehr.... vorsichtig ausgedrückt. Wenn ich früher meinen Riesenschnauzer im Wald frei gelassen habe, musste ich damit rechnen, dass er weg rennt. Aber glaubt mir, ein Wort von mir & er kommt zu mir. Auch wenn das Reh 50 mtr. vor uns den Waldweg passiert. Und das geht nur, wenn der Hund in der Unterordnung steht. Und genau das ist hier in diesem Beispiel nicht gegeben. Deshalb liegt hier eine Straftat vor, ein Reh musste sterben. Diesem Hundeführer sollte auf Lebenszeit die Hundehaltung untersagt werden. Grund: Unfähigkeit des Führens von Hunden. Punkt. Aufreg. Kopfschüttel. Ole
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Gruß Ole |
15.05.2017, 08:45 | #40 |
Registriert seit: 16.04.2013
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 2.084
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Wenn ein Hund ein Reh reisst dann ist dies Wilderei, Wilderei ist eine Straftat.
Hinzu kommt Sachbeschädigung (Tiere sind Sachen) Diese Straftat der Wilderei zu verfolgen und evtl. zur Anzeige zu bringen ist die Aufgabe des Jagdpächters - sofern er ein Interesse daran hat. Der Hund dürfte zu ermitteln sein, rein gelbe Fellfarbe ohne Zeichnung, Mischling ? Mali-Schäfer ? So wie der Griff aussieht dürfte der Hund Erfahrung im "festen Biss" haben (Maul voll bis zum Anschlag) Ist der Hund gefunden dann kann auch der Halter/Eigentümer ermittelt werden, bzw. WER bei dieser Gassi-Runde die Aufsichtspflicht hatte. Wird alles abgestritten können die Beweisfotos zum Einsatz kommen. Wenn Anzeige erstattet wird kommt das Ordnungsamt mit auf den Plan, der Hund erhält in der Regel generellen Leinenzwang - eventueller Freilauf , z.B. zum Lösen, nur mit Maulkorb. Der Halter, oder Derjenige der die Aufsichtpflicht hatte, ersetzt dem Jagdpächter den Sachschaden. Ich würde dem Jagdpächter die Fotos geben, alles weitere ist dessen Sache.
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LG Monika Geändert von RZP (15.05.2017 um 08:51 Uhr) Grund: tippfehler |
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