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28.08.2012, 14:56 | #41 | |
Registriert seit: 19.02.2009
Ort: Österreich, Eisenstadt
Beiträge: 1.427
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Zitat:
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02.09.2012, 10:12 | #42 | |
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 3
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Zitat:
Ich habe mit dem Laden Besitzer gesprochen, KEINE Chance! Der will das nicht umtauschen Dann war ich bei SONY Schweiz, der Mitarbeiter hatte zwar Verständnis für mein Anliegen, konnte mir aber nur weiterhelfen indem er mich an eine SONY Servicestelle verwies. Die Servicestelle verlangt nun CHF 100.- für diese "Arbeit" was ich allerdings für eine absolute Frechheit halte! Somit werde ich wohl dieses Geld investieren damit ich endgültig "Sicherheit" habe wie oft der Shutter schon ausgelöst wurde... (Bei Fotonummer um die 500 rechne ich mit etwa 600 Shutter-Auslösungen durch experimentieren der verschiedenen Optionen...) Ich halte euch auf dem Laufenden... Grüsse Peter |
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02.09.2012, 11:13 | #43 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Die Kamera nehmen und fotografieren.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Du hast volle Herstellergarantie und selbst wenn jemand die Kamera schon mal für ein paar Aufnahmen in der Hand hatte, ist das dann ein Bruchteil der Anzahl, die Du selbst innerhalb kurzer Zeit machen wirst. Echte Gebrauchsspuren hast Du ja wohl nicht mal gefunden. Fingerabdrücke zähle ich nicht dazu, die kann man wegwischen. Daß Sony für solch eine Dienstleistung Geld haben will, ist für mich verständlich. Wenn hier überhaupt irgendein "Verschulden" vorliegen sollte, dann beim Händler. Rainer
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Sag' beim Abschied leise Servus ... |
02.09.2012, 16:04 | #44 |
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
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Habt ihr Kontrollfreaks eigentlich schon mal dran gedacht, dass eine Kamera im Lauf des Produktionsprozesses und der Endkontrolle von ziemlich vielen verschiedenen Menschen angefasst und ausgelöst wird? Und dass ein Verpackungssiegel nicht unbedingt dafür gemacht wurde, um dem Endverbraucher ein Kontrollinstrument an die Hand zu geben.
Was denkt ihr, wie das mit den Rückläufern gehändelt wird? Und warum ist die Vorstellung so schrecklich, beim Kauf eine Kamera zu bekommen, die möglicherweise schon jemand anders kurz ausprobiert hat und wegen nicht-gefallen zurückgegeben hat? Wichtig ist in so einem Fall doch nur, dass dazwischen drin kontrolliert wurde, ob die Kamera einwandfrei funktioniert und ob der Paketinhalt vollständig ist - und das bezieht sich jetzt auf die relevanten Dinge. Irgendwelche Sticker gehören da nicht dazu, denn der Gimmick-Kram wird bei vielen Herstellern gern und oft variiert. Soweit ich weiß, halten sich viele der großen Internetverkäufer und Elektronikmärkte nicht lang mit Rückläufern auf, sondern schicken die versammelt zum Hersteller zurück. Der checkt den Rückläufer, siegelt die Verpackung erneut (eine mögliche Erklärung für übereinander geklebte Siegel) und bringt ihn dann wieder in Umlauf – ganz normal als Neuware und die kann überall landen, auch beim nächstbesten Fotohändler. Und ganz egal was der nun macht, unsere Spezis hier werden ihm stets die übelsten Absichten unterstellen. Öffnet er die Verpackung vor Ausgabe an den Kunden um den Paketinhalt auf Vollständigkeit und möglicherweise das Gerät auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen (eigentlich ein toller Service) ist es nicht recht und wenn er die Verpackung vor den Augen des Kunden öffnet, werden ihm erst recht betrügerische Absichten unterstellt. Geändert von Belfigor (02.09.2012 um 16:08 Uhr) |
02.09.2012, 16:13 | #45 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.653
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Moin, moin,
wenn man sich mal den Bereich des Pkw-Handels ansschaut, so gibt es durchaus Regelungen, daß ein Pkw auch dann noch als Neuwagen gelten kann, wenn er bis zu 1.000km auf dem Tachometer hat. Dies gilt dann, wenn der Pkw die km nachweislich bei Test- oder Überführungsfahrten gefressen hat. Ein Anspruch auf einen jungfräulichen Tachostand hat man als Verbraucher eher nicht. Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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