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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?
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Alt 11.01.2009, 10:38   #1
XxJakeBluesxX
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?

Mein Bruder und meine Schwägerin sind diese Woche in eine neue Wohnung gezogen.

Im Mietvertrag der alten Wohnung steht drin dass die Wohnung nach dem Auszug im renovierten Zustand zu übergeben ist.

Aber laut BGH ist eine solche Klausel unwirksam:

Zitat:
Berlin, 12.09.2007
BGH bestätigt, Klausel zur Auszugsrenovierung unwirksam
Mieterbund begrüßt Entscheidung

(dmb) Die Klausel, „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06) als erwartet und folgerichtig.

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB): "Eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie verpflichtet ihn, unabhängig von seiner Wohndauer und vom Zeitpunkt seiner letzten Schönheitsreparaturen immer beim Auszug zu renovieren.“ Das habe der Bundesgerichtshof schon in früheren Entscheidungen zur Tapetenklausel (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05) und zur Auszugsrenovierung (BGH VIII ZR 308/02 und BGH VIII ZR 335/02) festgestellt. Insoweit bestätigt der Bundesgerichtshof seine früheren Entscheidungen.

„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof in der Schönheitsreparaturfrage seine klare und eindeutige Richtung beibehält. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Vertragsparteien“, sagte Rips. Gleichzeitig forderte er alle Mieter auf, ihren Mietvertrag prüfen zu lassen, ob sie zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht. „Die Prüfung durch den Mieterverein kann helfen, bares Geld zu sparen.“
Kann der alte Vermieter im Falle einer nicht renovierten Wohnung die Mietkaution einbehalten?

Wie seht Ihr das?
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline  
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Alt 11.01.2009, 11:06   #2
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Ich hab jetzt nichts mehr nachgelesen, meine aber mich an daran erinnern zu können, dass es sich um die allgemeine Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug ging. Also selbst wenn nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt wurde und eine Renovierung eigentlich nicht notwendig ist. Wenn die Wohnung halt schon "verwohnt" ist, muss auch renoviert werden.

Gruß,
Eyebecks
Eyebecks ist offline  
Alt 11.01.2009, 11:16   #3
cabal
 
 
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
ja genau darum gings in dem Urteil
renoviert muß schon werden- aber nicht als Automatismus
wenn z.b. ein Jahr zuvor neu gestrichen wurde- dann muß man es beim Auszug nicht mehr machen - es sei denn natürlich der Anstrich ist nicht mehr in Ordnung-dann doch
__________________
Holen sie mir diese Myozyten! Ich will sie in meinem Büro sprechen!
(Dr. House)
cabal ist offline  
Alt 11.01.2009, 11:30   #4
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.403
Hallo Claudio!

Eigentlich hast du die richtige Antwort ja schon in deinem Zitat drin stehen, bei Rechtszweifeln sollte man den Mieterverein und/oder einen Fachanwalt konsultieren! Kostet wenig und bringt Sicherheit!

Gruß

Günter
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline  
Alt 11.01.2009, 11:48   #5
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
Hat er mit seinem Vermieter streit?

Wenn nicht, dann würde ich mich einfach mal mit ihm in der Wohnung treffen und klären, was er denkt, was zu renovieren sei.

Aus der letzten Mietwohnung aus der ich ausgezogen bin, habe ich nur die Küche neu streichen müssen, wobei der Vermieter sogar die Farbe gestellt hat. Vielleicht ist das der einfachste Weg

Außerdem macht so eine "Streichaktion" immer richtig Gaudi. Du lädst ein paar Freunde ein und feierst dann anschließend dein Auszug.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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About Schmidt ist offline  
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Alt 11.01.2009, 12:11   #6
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Hallo Claudio!

Eigentlich hast du die richtige Antwort ja schon in deinem Zitat drin stehen, bei Rechtszweifeln sollte man den Mieterverein und/oder einen Fachanwalt konsultieren! Kostet wenig und bringt Sicherheit!

Gruß

Günter
Vergiß den Mieterverein - Die helfen doch nur Dein Geld in denen Ihr Portemonnaie zu bekommen, ansonsten tun die NIX Sa*laden
Edit: Das ich nicht mißverstanden werde, ich meine nicht den Dt. Mieter Bund, sondern, in meinem konkreten Fall, den Kölner Mieterverein, der mich in einer Sache richtig hat hängen lassen und da gings um 'ne Menge Geld, was ich denen nicht verzeihe

Geändert von AlexDragon (11.01.2009 um 14:07 Uhr)
AlexDragon ist offline  
Alt 11.01.2009, 12:14   #7
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Zitat:
Zitat von AlexDragon Beitrag anzeigen
Vergiß den Mieterverein - Die helfen doch nur Dein Geld in denen Ihr Portemonnaie zu bekommen, ansonsten tun die NIX Sauladen
So ne allgemeine Verunglimpfung auf -Blöd-Zeitungs-Niveau bringt dem Threadersteller gar nix.
__________________


Geändert von joki (11.01.2009 um 12:17 Uhr)
joki ist offline  
Alt 11.01.2009, 12:16   #8
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX Beitrag anzeigen
...

Kann der alte Vermieter im Falle einer nicht renovierten Wohnung die Mietkaution einbehalten?

Wie seht Ihr das?
Wenn die Forderung berechtigt ist dann ja.

Aber ob das so ist? - siehe andere qualifizierte Beiträge oben.
__________________

joki ist offline  
Alt 11.01.2009, 12:52   #9
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX Beitrag anzeigen
Im Mietvertrag der alten Wohnung steht drin dass die Wohnung nach dem Auszug im renovierten Zustand zu übergeben ist.
Wenn nur das drin steht, dann könnte es in der Tat Probleme für den Vermieter geben. In der Regel ist dieser Passus aber noch begleitet von etlichen anderen Regelungen (Fristen, welche Arbeiten, etc.) Und um es hier genau beurteilen zu können, muss ein Fachmann über den Mietvertrag und die genauen Verhältnisse schauen.

Mieterbund ist gar keine so schlechte Adresse, einem Freund konnten sie gut weiterhelfen, aber auch hier kommt es auf den Bearbeiter an. Sollte Deine Verwandtschaft noch nicht Mitglied sein, bringt das auch nichts mehr, weil man meiner Erinnerung nach eine Mindestfrist Mitglied sein muss.

Anwalt ist auch abzuwägen. Wenn die Kaution z.B. nur 800 Euro beträgt, der Anwalt einen Stundensatz von 150,- hat, ist da ganz schnell ein richtiger Batzen weg.

Es gibt auch gewisse Internetplätze und -foren, wo Rechtsanwälte eine kleine Beratung abgeben, Honorar so um die 20-50 Euro. Schau da mal in die abgelegten Fälle rein (oftmals kostenlos), vielleicht wurde Dein spezieller Fall schon mal abgehandelt...
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline  
Alt 11.01.2009, 13:58   #10
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von joki Beitrag anzeigen
So ne allgemeine Verunglimpfung auf -Blöd-Zeitungs-Niveau bringt dem Threadersteller gar nix.
Wenn Du das Niveau anzweifelst, vermute ich mal, hast Du auch noch keine negativen Erfahrungen mit dem Verein hinter Dir, sonst würdest Du das nicht schreiben - Ich schreib das nicht zum Spass, oder aus reinem Opportunismus
AlexDragon ist offline  
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