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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » 250,- € Gebühr für Grundschuldübertragung- dürfen die das??
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Alt 21.01.2009, 11:41   #1
hoehbauer
 
 
Registriert seit: 08.04.2005
Ort: Auf einem Hügel in der Pfalz
Beiträge: 143
250,- € Gebühr für Grundschuldübertragung- dürfen die das??

Ich habe mal eine Frage.
Nach der Zinsbindungsfrist unseres Immonilienkredites sind wir zu einer günstigeren Bank gewechselt. Hierfür musste die eingetragene Grundschuld von Bank A auf Bank B übertragen werden. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch wurde vom Grundbuchamt uns in Rechnung gestellt und auch von uns bezahlt.
Jetzt hat die Bank, die die Grundschuld an die neuen Bank abgetreten hat, 250,-€ vom Konto abgebucht, mit dem Vermerk: Kostenbeteilung Übertragung Grundschuld.

Weiß jemand, ob der Bank bei einer Übertragung der Grundschuld Kosten entstehen (event. Notar) oder ist das eine Gebühr, die sie in Rechnung stellen in der Hoffnung, dass die Leute nicht wissen, dass dies nicht zulässig ist.
hoehbauer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.01.2009, 12:01   #2
*mb*
 
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
Zitat:
Zitat von hoehbauer Beitrag anzeigen
Weiß jemand, ob der Bank bei einer Übertragung der Grundschuld Kosten entstehen (event. Notar) oder ist das eine Gebühr, die sie in Rechnung stellen in der Hoffnung, dass die Leute nicht wissen, dass dies nicht zulässig ist.
Es ist schon so, dass die Bank aktiv wird und sich dieses natürlich auch berechtigt (!) bezahlen lässt.
Vielleicht hilft diese Internetseite weiter?
*mb* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 12:14   #3
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.717
Hi,

und Notarkosten entstehen bei dem Prozedere in jedem Fall auch. Die Frage stellt sich also, ob das nun reine Gebühren der Bank sind (müsste im Preisverzeichnis aufzufinden sein) oder bereits anteilig entstandene Notarkosten.

Viele Grüße

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 12:22   #4
*mb*
 
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Hi,

und Notarkosten entstehen bei dem Prozedere in jedem Fall auch. Die Frage stellt sich also, ob das nun reine Gebühren der Bank sind (müsste im Preisverzeichnis aufzufinden sein) oder bereits anteilig entstandene Notarkosten.
Der Betragshöhe von 250 Euro nach zu urteilen dürften die Notarkosten enthalten sein. Als reine Bankgebühren wäre es doch etwas reichlich, aber von irgendetwas müssen die - insbesonders jetzt ! - darbenden Banken auch leben!
*mb* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 14:22   #5
speedy12
 
 
Registriert seit: 23.01.2008
Ort: Hohenlohe-Franken
Beiträge: 753
@hoehbauer:

Warum fragst du bei der Bank nicht einfach mal nach, wie der Betrag zu Stande kommt? Meiner Erfahrung nach geht es direkt immer am schnellsten. Außerdem treten weniger Kommunikationsfehler auf.

Greets, speedy
speedy12 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.01.2009, 14:43   #6
helmut-online
 
 
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
Als Hinweis; es gibt Bundesländer, z.B. Hessen, in denen manche Eintragungen in das Grundbuch ohne Notar vorgenommen werden können. Die meisten Banken spielen dabei nicht mit - klar, Ihr Notar will ja was verdienen, aber z.B. für Löschungen von Hypotheken ist das ganz geldsparend. Die Löschungsbewilligung bekommt man ja von der Bank, die eigentliche Löschung kann man dann mit beglaubigter Unterschrift (Ortsgericht € 5.-) selbst beantragen.
Gruß
P.S: Und zur Abbuchung - eigentlich müßte ja eine Rechnung der Bank über die Notarkosten gekommen sein??

Geändert von helmut-online (21.01.2009 um 14:47 Uhr)
helmut-online ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 15:07   #7
Sigi100
 
 
Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 261
Eine Gebühr in dieser Höhe ist für die Ausstellung von Urkunden in Zuge eine Grundpfandrechtsfreigabe branchenüblich.

Es gibt im Gegensatz zur Gebühr bei der Lastschriftsrückgabe keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die es untersagt.

Eine Sittenwidrigkeit ist auch nicht gegeben.

Somit kannst Du die Gebühr nur gegen Deine Zinsersparnis (imaginär) aufrechnen.

Theoretisch ginge bei einem Briefrecht auch eine außergrundbuchliche Abtretung, nur darauf muss sich Deine neue Bank einlassen (was in der Regel nicht gemacht wird).

Was bleibt ist die Erkenntnis, dass Du da nichts machen kannst, denn Du brauchst halt das vorrangige Grundpfandrecht, um das neue Darlehen zu besichern.

Eine Neueintragung würde übrigens (abhängig vom Wert) noch teurer.

Viele Grüße

Sigi100
Sigi100 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2009, 15:53   #8
uwe1955
 
 
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Bergkamen
Beiträge: 1.269
Grundsätzlich fallen bei der Abtretung einer Briefgrundschuld Gebühren an.
a) für die Erteilung der Abtretung Gebühren der alten Bank
b) für die Beglaubigung der Abtretung die Notarkosten ( richten sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld
c) Eintragung des neuen Gläubigers beim Amtsgericht.

Lediglich öffentlich rechtliche Banken (Sparkassen) benötigen keinen Notar, da die Siegelführend sind und somit Ihre Abtretungen selber "beglaubigen" können.
Die nehmen dafür aber höhere Abtretungskosten.

Eine sogenannte "privatschriftliche Abtretung" ohne Eintragung beim Grundbuchamt, muß auch beglaubigt werden.
Nur entfallen dabei die Eintragungskosten des Grundbuchamtes.

Geht aber nur bei Banken, die in einem "Verbund" tätig sind.
z.B. Volksbanken mit ihren Verbundpartnern.
Du kannst aber mal bei deiner neuen Bank nachfragen, ob die nicht die Kosten übernehmen, da die ja zukünftig ganz gut an dir verdienen werden.
Was eigentlich oftmals gemacht wird. (Fragen kostet letztendlich nichts)
__________________
LG Uwe
_____________
Freunde sind Menschen, die mich mögen, obwohl sie mich kennen.
(Chinesische Weisheit)
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