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hoehbauer 21.01.2009 11:41

250,- € Gebühr für Grundschuldübertragung- dürfen die das??
 
Ich habe mal eine Frage.
Nach der Zinsbindungsfrist unseres Immonilienkredites sind wir zu einer günstigeren Bank gewechselt. Hierfür musste die eingetragene Grundschuld von Bank A auf Bank B übertragen werden. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch wurde vom Grundbuchamt uns in Rechnung gestellt und auch von uns bezahlt.
Jetzt hat die Bank, die die Grundschuld an die neuen Bank abgetreten hat, 250,-€ vom Konto abgebucht, mit dem Vermerk: Kostenbeteilung Übertragung Grundschuld.

Weiß jemand, ob der Bank bei einer Übertragung der Grundschuld Kosten entstehen (event. Notar) oder ist das eine Gebühr, die sie in Rechnung stellen in der Hoffnung, dass die Leute nicht wissen, dass dies nicht zulässig ist.

*mb* 21.01.2009 12:01

Zitat:

Zitat von hoehbauer (Beitrag 774994)
Weiß jemand, ob der Bank bei einer Übertragung der Grundschuld Kosten entstehen (event. Notar) oder ist das eine Gebühr, die sie in Rechnung stellen in der Hoffnung, dass die Leute nicht wissen, dass dies nicht zulässig ist.

Es ist schon so, dass die Bank aktiv wird und sich dieses natürlich auch berechtigt (!) bezahlen lässt.
Vielleicht hilft diese Internetseite weiter?

amateur 21.01.2009 12:14

Hi,

und Notarkosten entstehen bei dem Prozedere in jedem Fall auch. Die Frage stellt sich also, ob das nun reine Gebühren der Bank sind (müsste im Preisverzeichnis aufzufinden sein) oder bereits anteilig entstandene Notarkosten.

Viele Grüße

Stephan

*mb* 21.01.2009 12:22

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 775009)
Hi,

und Notarkosten entstehen bei dem Prozedere in jedem Fall auch. Die Frage stellt sich also, ob das nun reine Gebühren der Bank sind (müsste im Preisverzeichnis aufzufinden sein) oder bereits anteilig entstandene Notarkosten.

Der Betragshöhe von 250 Euro nach zu urteilen dürften die Notarkosten enthalten sein. Als reine Bankgebühren wäre es doch etwas reichlich, aber von irgendetwas müssen die - insbesonders jetzt ! - darbenden Banken auch leben! ;)

speedy12 21.01.2009 14:22

@hoehbauer:

Warum fragst du bei der Bank nicht einfach mal nach, wie der Betrag zu Stande kommt? Meiner Erfahrung nach geht es direkt immer am schnellsten. Außerdem treten weniger Kommunikationsfehler auf.

Greets, speedy

helmut-online 21.01.2009 14:43

Als Hinweis; es gibt Bundesländer, z.B. Hessen, in denen manche Eintragungen in das Grundbuch ohne Notar vorgenommen werden können. Die meisten Banken spielen dabei nicht mit - klar, Ihr Notar will ja was verdienen, aber z.B. für Löschungen von Hypotheken ist das ganz geldsparend. Die Löschungsbewilligung bekommt man ja von der Bank, die eigentliche Löschung kann man dann mit beglaubigter Unterschrift (Ortsgericht € 5.-) selbst beantragen.
Gruß
P.S: Und zur Abbuchung - eigentlich müßte ja eine Rechnung der Bank über die Notarkosten gekommen sein??

Sigi100 21.01.2009 15:07

Eine Gebühr in dieser Höhe ist für die Ausstellung von Urkunden in Zuge eine Grundpfandrechtsfreigabe branchenüblich.

Es gibt im Gegensatz zur Gebühr bei der Lastschriftsrückgabe keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die es untersagt.

Eine Sittenwidrigkeit ist auch nicht gegeben.

Somit kannst Du die Gebühr nur gegen Deine Zinsersparnis (imaginär) aufrechnen.

Theoretisch ginge bei einem Briefrecht auch eine außergrundbuchliche Abtretung, nur darauf muss sich Deine neue Bank einlassen (was in der Regel nicht gemacht wird).

Was bleibt ist die Erkenntnis, dass Du da nichts machen kannst, denn Du brauchst halt das vorrangige Grundpfandrecht, um das neue Darlehen zu besichern.

Eine Neueintragung würde übrigens (abhängig vom Wert) noch teurer.

Viele Grüße

Sigi100

uwe1955 21.01.2009 15:53

Grundsätzlich fallen bei der Abtretung einer Briefgrundschuld Gebühren an.
a) für die Erteilung der Abtretung Gebühren der alten Bank
b) für die Beglaubigung der Abtretung die Notarkosten ( richten sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld
c) Eintragung des neuen Gläubigers beim Amtsgericht.

Lediglich öffentlich rechtliche Banken (Sparkassen) benötigen keinen Notar, da die Siegelführend sind und somit Ihre Abtretungen selber "beglaubigen" können.
Die nehmen dafür aber höhere Abtretungskosten.

Eine sogenannte "privatschriftliche Abtretung" ohne Eintragung beim Grundbuchamt, muß auch beglaubigt werden.
Nur entfallen dabei die Eintragungskosten des Grundbuchamtes.

Geht aber nur bei Banken, die in einem "Verbund" tätig sind.
z.B. Volksbanken mit ihren Verbundpartnern.
Du kannst aber mal bei deiner neuen Bank nachfragen, ob die nicht die Kosten übernehmen, da die ja zukünftig ganz gut an dir verdienen werden.
Was eigentlich oftmals gemacht wird. (Fragen kostet letztendlich nichts)


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