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Alt 11.10.2008, 22:51   #1
Kunozerus
 
 
Registriert seit: 27.08.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 87
D oder EU oder...?

Hallo!

Ich spinkse seit geraumer Zeit immer mal nach einer A700 und beobachte deshalb die Preise. In England habe ich über das Internet kürzlich ein Objektiv gekauft, die Preise sind in dem Laden insgesamt sehr niedrig (die Preise für den Body der A700 liegen dort seit einiger Zeit immer so etwa zwischen 750,- und 800,- EUR, die Schwankungen liegen am Wechselkurs). Der Kauf des Objektivs dort lief vollkommen reibungslos und schnell ab, da gab es nichts zu meckern.

Bei dem Preisunterschied komme ich ja schon ins Überlegen: Wenn ich dort nun eine A700 kaufen würde, wäre das dann "EU-Ware"? Und wenn ja, warum? Schließlich ist Sony ja keine deutsche Firma und hergestellt werden die ja sowieso alle in der gleichen Fabrik, die sicher nicht in der EU liegt.

Da so oft betont wird, dass es sich bei diesem oder jenem Angebot um "deutsche Ware" handele...: Was hätte denn das für mögliche Nachteile, wenn man "EU-Ware" kauft? Werden die Kameras hier im Fall des Falles nicht repariert oder gibt es dann hier keine Garantie? Oder eine andere? Ich könnte die Kamera natürlich auch nach England schicken... Aber die Garantie ist ja doch von Sony, oder?

*kopfkratz*
__________________
Viele Grüße,
Caro
Kunozerus ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.10.2008, 10:40   #2
Eberhard123
 
 
Registriert seit: 22.12.2005
Ort: Co. Kildare, Ireland
Beiträge: 331
Guten Tag Caro,

Fast meine gesamte Fotoausrüstung ist von England. In all den Jahen gab es natürlich auch mal Probleme mit den Kameras (meistens meine Schuld). Abwicklungen von Reparaturen mit den Herstellern (Olympus - Reparatur, KonicaMinolta / Sony - Error 58 mit D7) waren nie ein wirkliches Problem (allerdings manch Telefonat und E-Mail mußte schon mal zu Olympus gesandt werden).

Ich denke, daß der größte Unterschied die Garantie ist. In England wird nur ein Jahr angeboten und in Deutschland, soweit wie ich verstanden habe 2 Jahre.

Aber wenn ich hier im Forum die Diskussionen durchlese über diese 2 Jahre Garantie, dann bin ich mir nicht sicher, ob im zweifelsfall diese "hochgelobte" 2 Jahresgarantie (oder besser gesagt "Gewährleistung) auch ohne Probleme durchzusetzen ist.

Ich werde weiterhin meine Produkte (solange eben noch Geld vorhanden ist, heut zu Tage kann man sich ja nicht so sicher sein) bei seriösen Internethändler beziehen. Ob diese aus England oder Deutschland kommen ist für mich nicht wichtig.

Gruß

Eberhard
Eberhard123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2008, 10:56   #3
*mb*
 
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
Zitat:
Zitat von Eberhard123 Beitrag anzeigen
Aber wenn ich hier im Forum die Diskussionen durchlese über diese 2 Jahre Garantie, dann bin ich mir nicht sicher, ob im zweifelsfall diese "hochgelobte" 2 Jahresgarantie (oder besser gesagt "Gewährleistung) auch ohne Probleme durchzusetzen ist.
Sony gibt für in Deutschland gekaufte Produkte gemäß den Garantiebedingungen eine zweijährige Garantie!
Das ist weitreichender als die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistung des Händlers.

Geändert von *mb* (12.10.2008 um 11:09 Uhr)
*mb* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2008, 11:03   #4
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von Eberhard123 Beitrag anzeigen
Aber wenn ich hier im Forum die Diskussionen durchlese über diese 2 Jahre Garantie, dann bin ich mir nicht sicher, ob im zweifelsfall diese "hochgelobte" 2 Jahresgarantie (oder besser gesagt "Gewährleistung) auch ohne Probleme durchzusetzen ist.
Eberhard, ist Dir eigentlich klar, daß Garantie und gesetzliche Gewährleistung nichts miteinander zu tun haben? Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.

Die gesetzliche Gewährleistung MUSS der HÄNDLER dem Kunden gegenüber erbringen und sie deckt nur Defekte ab, die zum Kaufzeitpunkt vorhanden, wenngleich auch eventuell noch nicht sichtbar, waren. Hier kehrt sich aber nach sechs Monaten die Beweispflicht um, sodaß hier in der Tat, der Kunde nach sechs Monaten kaum noch eine Chance hat, zu beweisen, daß der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden sein. Meines Wissens gilt diese Regelung EU-weit also auch in England.

Die Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des HERSTELLERS gegenüber dem Kunden und kann seitens des Herstellers auch an Bedingungen geknüpft werden. Hier muß man einfach lesen, was der Hersteller schreibt. Die versprochene Garantie muß der Hersteller aber selbstverständlich auch erbringen.

Zwei Jahre Garantie sind meiner Meinung nach insbesondere bei Kameras sehr viel wert.

Rainer

Geändert von RainerV (12.10.2008 um 11:18 Uhr)
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