Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?
Nehmen wir an, eine Person hat auf einem bestimmten Grundstück/ in einem bestimmten Anwesen Hausverbot. Trotzdem begeht bzw. befährt er dieses Grundstück immer wieder zu nachtschlafener Zeit mit viel Lärm (Hausfriedensbruch? Ruhestörung?)
Nehmen wir weiter an, diese Person wird bei Ihrem Tun zu Beweis- und Dokumentationszwecken fotografiert. Die Bilder würden lediglich der Polizei im Rahmen einer Anzeige übergeben.
Kann sich die fotografierte Person auf Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte berufen?
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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