SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=52761)

Sonnenkind 24.04.2008 17:40

Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?
 
Nehmen wir an, eine Person hat auf einem bestimmten Grundstück/ in einem bestimmten Anwesen Hausverbot. Trotzdem begeht bzw. befährt er dieses Grundstück immer wieder zu nachtschlafener Zeit mit viel Lärm (Hausfriedensbruch? Ruhestörung?)
Nehmen wir weiter an, diese Person wird bei Ihrem Tun zu Beweis- und Dokumentationszwecken fotografiert. Die Bilder würden lediglich der Polizei im Rahmen einer Anzeige übergeben.

Kann sich die fotografierte Person auf Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte berufen?

guenter_w 24.04.2008 18:02

Nö!

jameek 24.04.2008 18:26

Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen... :lol:

Aber: Selbst gemachte Fotos haben m.W.N. keinen Beweischarakter, sondern können nur als Indiz gewertet werden.

Und Persönlichkeitsrechte greifen ja eigentlich nur da, wo eine Veröffentlichung stattfindet, bzw. werden erst dann verletzt...

Sonnenkind 24.04.2008 18:35

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 648009)
Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen... :lol:

Ich sowieso nicht, ich bin der Fotograf ;-)
Bei den Fotos geht es vor allem um ein Mopedkennzeichen, weniger um die Visage...

@günter

Danke für die klare Aussage. Geht es ein bissel fundierter?

guenter_w 25.04.2008 18:09

Das Foto an sich ist kein Beweismittel, sicherer geht das mit einer Zeugenaussage. Insgesamt untermauert das Foto die Aussage. Persönlichkeitsrechte werden nicht durch eine Aufnahme verletzt, sondern nur durch Veröffentlichung. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gelten nicht als Öffentlichkeit. Wenn das Grundstück durch einen Zaun/Mauer und Tor umfriedet ist, begeht der Täter einen Hausfriedensbruch nach dem StGB. Ist der Zugang aber offen, dann ist das mit dem Hausfriedensbruch nicht so gerichtsfest. Wenn die "Störung der öffentlichen Ordnung" auf Privatgrund stattfindet, kann man dies durch ein Foto mit-dokumentieren.

wwjdo? 25.04.2008 18:45

Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach! ;)

Somnium 25.04.2008 19:09

Zitat:

Zitat von wwjdo? (Beitrag 648459)
Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach! ;)

Was hat den Runtime damit zu tun? :shock:



*Duck und weg*


PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen....

Sonnenkind 26.04.2008 08:53

Zitat:

Zitat von Somnium (Beitrag 648471)
PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen....

Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...

ManniC 26.04.2008 10:02

...vielleicht treibt ihn das schlechte Gewissen ;)

Ich teile die Meinung von guenter_w

Somnium 26.04.2008 11:44

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 648592)
Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...

Ok, als Meinungsumfrage ist das sicher legitim. Gefährlich wird es nur, wenn du auf der Unterstützung deiner Meinung durchs Forum etwas aufbaust, sowas ist einfach extrem riskant. Rechtsprechung und Rechtsgefühl liegen doch oft weit auseinander....


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:12 Uhr.