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Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?
Nehmen wir an, eine Person hat auf einem bestimmten Grundstück/ in einem bestimmten Anwesen Hausverbot. Trotzdem begeht bzw. befährt er dieses Grundstück immer wieder zu nachtschlafener Zeit mit viel Lärm (Hausfriedensbruch? Ruhestörung?)
Nehmen wir weiter an, diese Person wird bei Ihrem Tun zu Beweis- und Dokumentationszwecken fotografiert. Die Bilder würden lediglich der Polizei im Rahmen einer Anzeige übergeben. Kann sich die fotografierte Person auf Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte berufen? |
Nö!
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Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen... :lol:
Aber: Selbst gemachte Fotos haben m.W.N. keinen Beweischarakter, sondern können nur als Indiz gewertet werden. Und Persönlichkeitsrechte greifen ja eigentlich nur da, wo eine Veröffentlichung stattfindet, bzw. werden erst dann verletzt... |
Zitat:
Bei den Fotos geht es vor allem um ein Mopedkennzeichen, weniger um die Visage... @günter Danke für die klare Aussage. Geht es ein bissel fundierter? |
Das Foto an sich ist kein Beweismittel, sicherer geht das mit einer Zeugenaussage. Insgesamt untermauert das Foto die Aussage. Persönlichkeitsrechte werden nicht durch eine Aufnahme verletzt, sondern nur durch Veröffentlichung. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gelten nicht als Öffentlichkeit. Wenn das Grundstück durch einen Zaun/Mauer und Tor umfriedet ist, begeht der Täter einen Hausfriedensbruch nach dem StGB. Ist der Zugang aber offen, dann ist das mit dem Hausfriedensbruch nicht so gerichtsfest. Wenn die "Störung der öffentlichen Ordnung" auf Privatgrund stattfindet, kann man dies durch ein Foto mit-dokumentieren.
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Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach! ;)
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Zitat:
*Duck und weg* PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen.... |
Zitat:
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...vielleicht treibt ihn das schlechte Gewissen ;)
Ich teile die Meinung von guenter_w |
Zitat:
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