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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Jemand fit in Sachen Kaufrecht???
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Alt 06.06.2007, 17:42   #1
-TM-
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Jemand fit in Sachen Kaufrecht???

Hallo!

Die Sache sei die: Meine Großeltern hatten den Fernseher kaputt und haben sich etwas übereilt einen neuen aufschwätzen lassen. Das Gerät wurde angezahlt und ist bereits geliefert worden.
Im Nachhinein (ich habe ein bischen recherchiert und das gleiche Gerät für etwa die Hälfte des Preises angeboten bekommen) möchten sie den Kauf jedoch lieber wieder abblasen bzw. nur einen geringeren Preis bezahlen. Der Händler schaltet jetzt aber dummerweise auf stur - will weder im Preis entgegenkommen noch das Gerät zurücknehmen.
Das 14tägige Rücktrittsrecht vom Fernabsatzgesetz ist ja leider nicht anwendbar, aber wenn ich mich korrekt erinnere, habe ich doch auch bei Einkäufen im lokalen Einzelhandel ein Rücktrittsrecht, oder?

Hat da jemand von Euch Ahnung, was da rechtlich drin ist?
Muß der Händler einen Rücktritt akzeptieren? Wenn ja innerhalb welcher Frist?
Was passiert bspw., wenn meine Großeltern die Zahlung des Restbetrages verweigern und die Forderung wiederholen, mit dem Preis runterzugehen oder den Kauf ganz zu annulieren?
__________________
Gruß, Tobias

Geändert von -TM- (06.06.2007 um 20:13 Uhr)
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Alt 06.06.2007, 17:50   #2
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Das 14tägige Rücktrittsrecht vom Fernabsatzgesetz ist ja leider nicht anwendbar, aber wenn ich mich korrekt erinnere, habe ich doch auch bei Einkäufen im lokalen Einzelhandel ein Rücktrittsrecht, oder?
Ich wüsste nicht, welches.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2007, 18:17   #3
der_Spandauer
 
 
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Hat da jemand von Euch Ahnung, was da rechtlich drin ist?
Muß der Händler einen Rücktritt akzeptieren? Wenn ja innerhalb welcher Frist?
Was passiert bspw., wenn meine Großeltern die Zahlung des Restbetrages verweigern und die Forderung wiederholen, mit dem Preis runterzugehen oder den Kauf ganz zu annulieren?
erstmal ganz allgemein: Rechtsfragen immer hypotetisch stellen, weil sonst wäre es eine Rechtsberatung, und die kann und darf nur von Anwälten und bestimmen Organisationen kommen.

Also Allgemein:
Rücktrittsrecht im lokalen Handel: Nein, sofern es keine gesonderte Vereinbarung (AGB, Kaufvertrag, nachweisbare Nebenrede) dazu gibt.
Rücktrittsrecht gibt es nur beim Fernabsatz und bei sogenannten Haustürgeschäfte.

Verpflichtung aus Vertragsverhältnisse sind gemäß Vertrag zu erfüllen, Abweichung können teuer zu stehen kommen (Mahnverfahren etc.).
Außerdem gibt es den Eigentumvorbehalt. Wer also was nicht vollständig bezahlt, ist evtl die Sache los und muss dafür auch noch viel Geld blechen.
__________________
Gruß der Spandauer
der_Spandauer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2007, 18:19   #4
der_Spandauer
 
 
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
zu Thema Haustürgeschäfte ist evtl der BGB 312 lesenswert
__________________
Gruß der Spandauer
der_Spandauer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2007, 20:10   #5
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von der_Spandauer Beitrag anzeigen
zu Thema Haustürgeschäfte ist evtl der BGB 312 lesenswert
Nur gehts hier wohl nicht um Haustürgeschäfte - zumindest glaub ich nicht, das da jemand an der Haustür Tv Geräte verkauft..
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.06.2007, 20:14   #6
-TM-

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Nö - an der Haustüre wohl eher nicht...
BGB 355 griffe wohl nur, wenn er explizit eingeräumt worden wäre?
__________________
Gruß, Tobias
-TM- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 20:06   #7
der_Spandauer
 
 
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
Zitat:
Zitat von Somnium Beitrag anzeigen
Nur gehts hier wohl nicht um Haustürgeschäfte - zumindest glaub ich nicht, das da jemand an der Haustür Tv Geräte verkauft..
Nö, ich könnte mir aber vorstellen das man bei Fernseher einen Servicetechniker kommen lässt. Der stellt vor Ort fest Fernseher ist defekt und verkauft in der Wohnung eine neue Glotze -> Haustürgeschäft nach BGB 312 -> Rücktrittsrecht.
__________________
Gruß der Spandauer
der_Spandauer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2007, 20:17   #8
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@der_Spandauer
Zitat:
erstmal ganz allgemein: Rechtsfragen immer hypotetisch stellen, weil sonst wäre es eine Rechtsberatung, und die kann und darf nur von Anwälten und bestimmen Organisationen kommen.
Ganz so schlimm isses nicht, Du wärst überrascht, was da alles möglich ist...

Das z.B.
Zitat:
Was passiert bspw., wenn meine Großeltern die Zahlung des Restbetrages verweigern und die Forderung wiederholen, mit dem Preis runterzugehen oder den Kauf ganz zu annulieren?
darf ich als Bankfachwirt bedenkenlos beantworten, da ich lediglich schildere, wie wir evtl. vorgehen würden:

@ -TM -
Zunächst würde ein Mahnbescheid gegen Deine Großeltern beantragt. Ein weiteres, nicht ausrottbares Märchen (nach dem mit den "hypothetischen" Fragen i.S. des Rechtsberatungsgesetz) ist, das vorher eine bestimmte Anzahl Mahnungen ergangen sein muss. Dies wird in der Praxis aber so sein, da ein Mahnbescheid Geld kostet...
Was auch nicht stimmt, ist, daß die Forderung begründet sein muß, ich kann Dir ohne weiteres einen Mahnbescheid zustellen lassen, ohne jemals was mit Dir zu tun gehabt zu haben. Wer´s nicht glaubt, überweise mir € 45,- , dann beweise ich es...
Aber zurück zum Thema, Mahnbescheid im Briefkasten, Du hast drei Möglichkeiten:
a) bezahlen (wozu ich in diesem Fall rate!)
b) Widerspruch einlegen
c) nichts tun

Bei
a) ist die Sache damit erledigt
b) es kommt zur Zahlungsklage, wenn Dein Gegenüber die Kosten vorschießt (oder er macht einen Rückzieher, Stichwort: Kosten-Nutzen-Verhältnis)
c) es kann Dir ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden (nach Ablauf einer Frist)

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Mit dem kann man:

- Lohn/ Rente pfänden
- Vermögenswerte pfänden
- Sicherungshypotheken aufs Eigenheim eintragen lassen
- den Gerichtsvollzieher zum Inkasso schicken und bei Nichtzahlung die Eidesstattliche
Versicherung(früher: Offenbarungseid) verlangen.
- einige andere nette Sachen anstellen...

Überzeugt das?
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben

Geändert von Sonnenkind (06.06.2007 um 20:23 Uhr)
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2007, 20:32   #9
-TM-

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Überzeugt das?
Inwiefern überzeugen!?

Die Frage zielte ja letztlich nur darauf hinaus, ob es in solchen Sachen auch so was ähnliches wie Eigentumsvorbehalt gibt, den man zu seinen gunsten irgendwie verdrehen könnte.

Irgendwelche juristischen Verrenkungen wird's eh nicht geben. Ist halt nur gut zu wissen, ob was drin ist, oder eben nicht.
'Ne Unverschämtheit seitens des Händlers bleibt's so oder so - nur waren meine Großeltern halt am Überlegen, ob sie ihren Fehler noch irgendwie ausbügeln können.

Bei der momentanen Rentenlage durchaus nachvollziehbar, wenn Du mich fragst...
__________________
Gruß, Tobias
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Alt 06.06.2007, 20:56   #10
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Die Überlegung, ob man noch was ausbügeln kann, ist natürlich statthaft, scheint hier aber nicht so zu sein. Mit Überzeugen war gemeint, daß ich Dir rate, hier keine Front zu eröffnen, es lohnt nicht...
Und das mit der Unverschämtheit...
Naja, es ist sicher keine Unverschämtheit einen Preis zu gestalten, der oberhalb des Durchschnittspreises liegt. Sittenwidrigkeit ist bei dieser Größenordnung nicht zu erkennen...
Eine Unverschämtheit wäre es allerdings, wenn es gar nicht sein Normalpreis gewesen ist, sondern er die Unwissenheit der alten Herrschaften ausgenutzt hätte und noch was draufhaut. Auch dafür gibt Dein Posting keine Anhaltspunkte...

Bleibt die Frage, ob das vom Händler unbedingt clever ist. Sicher ist er zukünftig nicht mehr die erste Anlaufstelle, nicht für die Kunden, nicht für den Enkel und auch nicht für die Generation zwischendrin...das würde ich ihm klarmachen, vielleicht nützt es dem nächsten Kunden was!
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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