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#1 |
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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Händler-Rücksprache vorm einschicken?
Wenn die Kamera zu Runtime nach Bremen geht, soll die 2-Jahres-Gewährleistung angeblich erlöschen, falls man sich nicht vorher eine schriftliche Bestätigung vom Händler holt. Stimmt das? Ich habe das heute hier irgendwo gelesen und finde das nicht wieder.
![]() Hintergrund: Ich möchte mir 'ne gebrauchte D7D kaufen und auf "Nummer Sicher" gehen. Und Sony mag ja (z.B. bei Err58) kulant sein, aber die Händler sind da vielleicht manchmal bockig, daher die Frage. |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Wenn irgendjemand an der Kamera rumfummelt, erlischt die Gewährleistung. Ich denke mal, daß da auch ein Rumfummeln durch Runtime nicht ausgenommen ist.
Ich würde die 2 jährige Gewährleistung allerdings nicht unbedingt überbewerten, denn nach 6 Monaten bist ohnehin du beweispflichtig, daß ein eventuell auftretender Fehler schon beim Verkauf vorhanden war oder vorangelegt war. Bei einem bockigen Händler, der wegen einer Garantiereparatur bei Runtime Zicken macht, wirst du dich wahrscheinlich auch mit Gewährleistungsansprüchen nach den ersten 6 Monaten schwertun.
__________________
Ciao Stefan |
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#3 |
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
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Das glaube ich nicht, da es ja heißt "Authorisized SONY Repair Center". Da ist der Begriff "herumfummeln" sicher nicht angebracht.
Andersherum wird n Schuh daus: Während der freiwilligen Garantiezeit von KoMi 0 bis 12 Montate kann man die CAM nach Rücksprache mit Runtime direkt einschicken. Nach diesem Zeitraum spricht man von EU-Sachmängelhaftung, also 13. Montat bis 24. Monat. Hier ist der Ansprechpartner aber nach Gesetz-Buchstaben-Lage der Einzelhandel (auch wenn dieser in der gesamten Unterhaltungselektronik nur Erfüllungsgehilfe sein kann, Reparatur-KnowHow und -ressourcen hat nur die Industrie, so wirds auch in der Praxis "gelebt"). Man fragt einfach Runtime, ob Sie beim ERR58 auf diesen juristischen Erfüllungs(um-)weg bestehen. Kann ich mir nicht vorstellen. Gruß
__________________
dbhh |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Im Zweifelsfall wär das sicherlich eine Sache für's Gericht. Der Händler muß ja nur für die Mängel haften, die das Gerät beim Verkauf hatte (und nur in den ersten 6 Monaten muß er daß ohne Beweispflicht des Kunden). Wenn sie zwischenzeitlich bei Runtime "umgebaut" (repariert?) wurde und danach kaputtgeht, ist ja nicht mehr ohne weiteres klar, daß der Defekt bereits zuvor vorhanden war und nicht erst durch die Reparatur eingebaut wurde.
Eine Absprache mit dem Händler kann auf keinen Fall schaden. Ich würde meinen, man erspart sich damit einigen Ärger. Wenn es um den Err58 geht, hat KoMi ja per Pressemitteilung bekanntgegeben, ihn auch nach der Garantiezeit zu beheben (also quasi die Garantiedauer für diesen speziellen Defekt auf unbestimmte Zeit ausgedehnt).
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Ciao Stefan Geändert von eac (25.04.2007 um 10:13 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Beim ERR 58 ist defintiv keine Rücksprache mit dem Händler erforderlich.
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VLG: Manni |
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#6 |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Ich sehe es wie Stefan. Mit dem Händler absprechen. Die Gewährleistungsansprüche hast Du nur über ihn und er entscheidet, was mit der Kamera zu machen ist. Wenn Du ohne Rücksprache jemanden anderen "ranläßt" kann es zum Streitfall werden.
Abgesehen davon aber habe ich echte Zweifel, daß Du bei Deiner 7D überhaupt in den Genuß der zweijährigen Gewährleistung kommen wirst. Du willst Dir doch eine gebrauchte 7D kaufen. Wenn Du sie von privat kaufst, dann wird der Verkäufer in der Regel die Gewährleistung ausschließen, wenn Du vom Händler ein Gebrauchtgerät kaufts, greift eine "nur" einjährige Gewährleistungsfrist. Die KoMi-Garantie, die ja nur ein Jahr ab Erstverkauf läuft, dürfte in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen sein. Rainer P.S. Der Error 58 ist tatsächlich sicherlich was anderes. Das ist ja ein anerkannter Konstruktionsfehler. Sprich direkt zu Runtime. Geändert von RainerV (25.04.2007 um 10:27 Uhr) |
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#7 | |
Themenersteller
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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Beispiel: Der Err58 ist nun repariert und ich stelle einen anderen Defekt fest, der bereits beim Verkauf vor 13 Monaten defekt gewesen sein muß.
Annahme: Nun sperrt sich der Händler und sagt: Der Defekt ist durch die Reparatur entstanden. Was nun? Hätte doch Rücksprache mit dem Händler erfolgen sollen? Wie kommst Du zu Deiner Behauptung. Ist das Deine Meinung oder kannst Du das belegen? Zitat:
Aber wahrscheinlich ist das alles nur Theorie. Wahrscheinlich würde der Händler -so oder so- wohl auch nur die Kosten von Runtime an mich weiter leiten und ich kann ohne Rechtschutzversicherung eh nichts machen. ![]() Geändert von Schlaudenker.de (25.04.2007 um 23:51 Uhr) |
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#8 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Zitat:
Ansonsten: Zu Garantie / Gewährleistung gibt's dutzende Threads in diesem Forum. Sollte Runtime bei einer ERR58-Reparatur was anderes zerschießen haben die auch dafür einzustehen.
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VLG: Manni |
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#9 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
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Nur leider finde ich selbst nach "extreme-searching" das Posting nicht wieder, wo genau das Thema behandelt wurde.
![]() Zitat:
Zitat:
![]() Eure Antworten haben mir trotzdem geholfen, danke. ![]() Geändert von Schlaudenker.de (26.04.2007 um 00:01 Uhr) |
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#10 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.546
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Zitat:
Bindest Du ihm das auf die Nase? Doch wohl kaum. Und die Kamera erzählt's ihm auch nicht. ![]() Das Thema, das Du suchst, handelt sicher von Fehlern, die außerhalb der Herstellergarantie, aber innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung liegen und nichts mit Err58 zu tun hat, aber eben auch nach 6 Monaten ab Kaufdatum Beweislastumkehr mit sich bringt. ![]() |
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