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Schlaudenker.de 25.04.2007 00:08

Händler-Rücksprache vorm einschicken?
 
Wenn die Kamera zu Runtime nach Bremen geht, soll die 2-Jahres-Gewährleistung angeblich erlöschen, falls man sich nicht vorher eine schriftliche Bestätigung vom Händler holt. Stimmt das? Ich habe das heute hier irgendwo gelesen und finde das nicht wieder. :?

Hintergrund: Ich möchte mir 'ne gebrauchte D7D kaufen und auf "Nummer Sicher" gehen. Und Sony mag ja (z.B. bei Err58) kulant sein, aber die Händler sind da vielleicht manchmal bockig, daher die Frage.

eac 25.04.2007 09:54

Wenn irgendjemand an der Kamera rumfummelt, erlischt die Gewährleistung. Ich denke mal, daß da auch ein Rumfummeln durch Runtime nicht ausgenommen ist.

Ich würde die 2 jährige Gewährleistung allerdings nicht unbedingt überbewerten, denn nach 6 Monaten bist ohnehin du beweispflichtig, daß ein eventuell auftretender Fehler schon beim Verkauf vorhanden war oder vorangelegt war. Bei einem bockigen Händler, der wegen einer Garantiereparatur bei Runtime Zicken macht, wirst du dich wahrscheinlich auch mit Gewährleistungsansprüchen nach den ersten 6 Monaten schwertun.

dbhh 25.04.2007 10:01

Das glaube ich nicht, da es ja heißt "Authorisized SONY Repair Center". Da ist der Begriff "herumfummeln" sicher nicht angebracht.

Andersherum wird n Schuh daus: Während der freiwilligen Garantiezeit von KoMi 0 bis 12 Montate kann man die CAM nach Rücksprache mit Runtime direkt einschicken.

Nach diesem Zeitraum spricht man von EU-Sachmängelhaftung, also 13. Montat bis 24. Monat. Hier ist der Ansprechpartner aber nach Gesetz-Buchstaben-Lage der Einzelhandel (auch wenn dieser in der gesamten Unterhaltungselektronik nur Erfüllungsgehilfe sein kann, Reparatur-KnowHow und -ressourcen hat nur die Industrie, so wirds auch in der Praxis "gelebt"). Man fragt einfach Runtime, ob Sie beim ERR58 auf diesen juristischen Erfüllungs(um-)weg bestehen. Kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß

eac 25.04.2007 10:11

Im Zweifelsfall wär das sicherlich eine Sache für's Gericht. Der Händler muß ja nur für die Mängel haften, die das Gerät beim Verkauf hatte (und nur in den ersten 6 Monaten muß er daß ohne Beweispflicht des Kunden). Wenn sie zwischenzeitlich bei Runtime "umgebaut" (repariert?) wurde und danach kaputtgeht, ist ja nicht mehr ohne weiteres klar, daß der Defekt bereits zuvor vorhanden war und nicht erst durch die Reparatur eingebaut wurde.

Eine Absprache mit dem Händler kann auf keinen Fall schaden. Ich würde meinen, man erspart sich damit einigen Ärger.

Zitat:

Zitat von dbhh (Beitrag 485877)
Man fragt einfach Runtime, ob Sie beim ERR58 auf diesen juristischen Erfüllungs(um-)weg bestehen. Kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn es um den Err58 geht, hat KoMi ja per Pressemitteilung bekanntgegeben, ihn auch nach der Garantiezeit zu beheben (also quasi die Garantiedauer für diesen speziellen Defekt auf unbestimmte Zeit ausgedehnt).

ManniC 25.04.2007 10:18

Beim ERR 58 ist defintiv keine Rücksprache mit dem Händler erforderlich.

RainerV 25.04.2007 10:25

Ich sehe es wie Stefan. Mit dem Händler absprechen. Die Gewährleistungsansprüche hast Du nur über ihn und er entscheidet, was mit der Kamera zu machen ist. Wenn Du ohne Rücksprache jemanden anderen "ranläßt" kann es zum Streitfall werden.

Abgesehen davon aber habe ich echte Zweifel, daß Du bei Deiner 7D überhaupt in den Genuß der zweijährigen Gewährleistung kommen wirst.

Du willst Dir doch eine gebrauchte 7D kaufen. Wenn Du sie von privat kaufst, dann wird der Verkäufer in der Regel die Gewährleistung ausschließen, wenn Du vom Händler ein Gebrauchtgerät kaufts, greift eine "nur" einjährige Gewährleistungsfrist.

Die KoMi-Garantie, die ja nur ein Jahr ab Erstverkauf läuft, dürfte in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen sein.

Rainer

P.S. Der Error 58 ist tatsächlich sicherlich was anderes. Das ist ja ein anerkannter Konstruktionsfehler. Sprich direkt zu Runtime.

Schlaudenker.de 25.04.2007 23:40

Beispiel: Der Err58 ist nun repariert und ich stelle einen anderen Defekt fest, der bereits beim Verkauf vor 13 Monaten defekt gewesen sein muß.

Annahme: Nun sperrt sich der Händler und sagt: Der Defekt ist durch die Reparatur entstanden. Was nun? Hätte doch Rücksprache mit dem Händler erfolgen sollen?

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 485887)
Beim ERR 58 ist defintiv keine Rücksprache mit dem Händler erforderlich.

Wie kommst Du zu Deiner Behauptung. Ist das Deine Meinung oder kannst Du das belegen?

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 485893)
... Abgesehen davon aber habe ich echte Zweifel, daß Du bei Deiner 7D überhaupt in den Genuß der zweijährigen Gewährleistung kommen wirst.

Falls mein Name nicht auf dem Original-Kaufbeleg steht, weiß der Händler doch gar nicht, dass ich nicht der Erstkäufer war, oder wie ist das gemeint? Und nur falls ein anderer Name drauf steht, kann er mir doch die Gewährleistung nicht verweigern, oder?

Aber wahrscheinlich ist das alles nur Theorie. Wahrscheinlich würde der Händler -so oder so- wohl auch nur die Kosten von Runtime an mich weiter leiten und ich kann ohne Rechtschutzversicherung eh nichts machen. :?

ManniC 25.04.2007 23:50

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 486155)
Wie kommst Du zu Deiner Behauptung. Ist das Deine Meinung oder kannst Du das belegen?

Das ist gängige Praxis, der ERR58 wird zeitlich unbegrenzt ohne Berücksichtigung von Garantie- und Gewährleistungsfristen durch Runtime kostenlos repariert.

Ansonsten: Zu Garantie / Gewährleistung gibt's dutzende Threads in diesem Forum. Sollte Runtime bei einer ERR58-Reparatur was anderes zerschießen haben die auch dafür einzustehen.

Schlaudenker.de 25.04.2007 23:58

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 486161)
Zu Garantie / Gewährleistung gibt's dutzende Threads in diesem Forum.

Nur leider finde ich selbst nach "extreme-searching" das Posting nicht wieder, wo genau das Thema behandelt wurde. :evil:

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 486161)
der ERR58 wird zeitlich unbegrenzt ohne Berücksichtigung von Garantie- und Gewährleistungsfristen durch Runtime kostenlos repariert.

Nun gibt's einige, die verkaufen gebrauchte D7Ds ohne Original-Kaufbeleg. Klappt das dann auch noch?

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 486161)
Sollte Runtime bei einer ERR58-Reparatur was anderes zerschießen haben die auch dafür einzustehen.

Stimmt, und wenn zwei sich streiten (Händler und Runtime), freut sich der Anwalt. Das wäre wohl tatsächlich ein Fall für 'ne Rechtschutz-Versicherung. :roll:

Eure Antworten haben mir trotzdem geholfen, danke. :)

jrunge 26.04.2007 00:08

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 486155)
Beispiel: Der Err58 ist nun repariert und ich stelle einen anderen Defekt fest, der bereits beim Verkauf vor 13 Monaten defekt gewesen sein muß.

Annahme: Nun sperrt sich der Händler und sagt: Der Defekt ist durch die Reparatur entstanden. Was nun? Hätte doch Rücksprache mit dem Händler erfolgen sollen? ...

Und woher weiß der Händler überhaupt von der Err58 Reparatur bei Runtime?
Bindest Du ihm das auf die Nase? Doch wohl kaum. Und die Kamera erzählt's ihm auch nicht. ;)
Das Thema, das Du suchst, handelt sicher von Fehlern, die außerhalb der Herstellergarantie, aber innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung liegen und nichts mit Err58 zu tun hat, aber eben auch nach 6 Monaten ab Kaufdatum Beweislastumkehr mit sich bringt. :shock:


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