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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Hallo, wer setzt sein Arbeitszimmer steuerlich ab und kann mir Antwort auf folgende Fragen geben:
1. Für die Kosten des Gesamtobjekts wird die auf das Arbeitszimmer entfallende Fläche ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche gesetzt. Ist das generell so? In der Kellerwerkstatt fallen ja bspw. auch Stromkosten an, Keller gehört aber nicht zur Wohnfläche. Dies hätte zur Folge, dass das Arbeitszimmer überproportional (also zu meinen Gunsten) berücksichtigt würde. 2. Arbeitszimmer soll/darf kein Durchgangszimmer sein. Es hat aber einen Balkon. Ist das ein Problem? 3. Schuldzinsen betreffen ebenfalls das Gesamtobjekt (inkl. Keller, Dachboden, Grundstück). Problem siehe 1. 4. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nicht direkt die Tilgung, wohl aber Abschreibung des Objekts ansetzen. AfA bei Eigennutzung? Stimmt das so? Kaufvertrag weist aber auch nicht aus, welcher Kaufpreisanteil Objekt und Grundstück betrifft, nur den Gesamtkaufpreis. 5. Wohngebäudeversicherung kann ich wohl anteilig absetzen. Wie sieht´s aus bei Hausrat und Eigentümerrechtsschutz? 6. Es ist immer wieder zu lesen, Schornsteinfegerrechnungen könnten abgesetzt werden. Die sind doch aber bei "haushaltsnahen Dienstleistungen / Handwerkerrechnungen" schon berücksichtigt. Wie geht man da vor? Danke schonmal.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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