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Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Hallo, wer setzt sein Arbeitszimmer steuerlich ab und kann mir Antwort auf folgende Fragen geben:
1. Für die Kosten des Gesamtobjekts wird die auf das Arbeitszimmer entfallende Fläche ins Verhältnis zur Gesamtwohnfläche gesetzt. Ist das generell so? In der Kellerwerkstatt fallen ja bspw. auch Stromkosten an, Keller gehört aber nicht zur Wohnfläche. Dies hätte zur Folge, dass das Arbeitszimmer überproportional (also zu meinen Gunsten) berücksichtigt würde. 2. Arbeitszimmer soll/darf kein Durchgangszimmer sein. Es hat aber einen Balkon. Ist das ein Problem? 3. Schuldzinsen betreffen ebenfalls das Gesamtobjekt (inkl. Keller, Dachboden, Grundstück). Problem siehe 1. 4. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nicht direkt die Tilgung, wohl aber Abschreibung des Objekts ansetzen. AfA bei Eigennutzung? Stimmt das so? Kaufvertrag weist aber auch nicht aus, welcher Kaufpreisanteil Objekt und Grundstück betrifft, nur den Gesamtkaufpreis. 5. Wohngebäudeversicherung kann ich wohl anteilig absetzen. Wie sieht´s aus bei Hausrat und Eigentümerrechtsschutz? 6. Es ist immer wieder zu lesen, Schornsteinfegerrechnungen könnten abgesetzt werden. Die sind doch aber bei "haushaltsnahen Dienstleistungen / Handwerkerrechnungen" schon berücksichtigt. Wie geht man da vor? Danke schonmal. |
Zitat:
TIPP: Geh zum Steuerberater; er kostet i.d.R. deutich weniger als er bringt ! Forenaussagen können oft helfen oder ansatzweise Richtungen vorgeben, aber in gewissen Dingen sollte man den Spezialisten aufsuchen, bei Krankheiten und Steuern zB. |
Zitat:
Aber das Arbeitszimmer wird in Relation zur Wohnfläche gesehen, nicht zur Gesamtfläche. Wenn Dein Arbeitszimmer 10 qm ausmacht und die Wohnung 100 qm hat, würden die Kosten zu einem Zehntel berücksichtigt. Wenn aber das gesamte Haus z.B. 130 qm hat, dann entsteht ja auch auf der Nutzfläche Müll, Stromverbrauch, etc., also wäre ein Zehntel zuviel, oder? |
7. Heizkosten soll man auch absetzen können. Heize mit Öl, habe aber in 2012 nicht getankt... Jahresverbrauch? k.A., könnte ich nur schätzen, aber zu welchem Literpreis?
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Ich würde auch lieber einen Arzt... ähh Steuerberater aufsuchen ;-) Aber ich weis es vom eigenen Betrieb, da ist es genau umgekehrt... Es wird ein Privatanteil beim Strom berechnet, der Rest lässt sich als Betriebsausgabe verbuchen. Wenn ein Raum rein als Arbeitszimmer ausgestattet wird, kann dies i.d.R auch als betriebliche Ausgabe geltend gemacht werden.
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@luggal
Sorry, hätte ich dazuschreiben sollen, es geht um Arbeitneh...äh, Lehrer..:D:D |
Was jetzt. Du schreibst du willst ein Arbeitszimmer einrichten und im nächsten Post erwähnst du, dass du Lehrer bist? Bitte keine falschen Angaben machen und behaupten Lehrer würden arbeiten :evil:;):top:
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es schwierig geworden ist, ein Arbeitszimmer abzusetzen, auch für Lehrer. Zumindest die Finanzämter in Bayern sind da sehr restriktiv.
Bevor Du die eine Menge Arbeit machst, vielleicht ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter in FA. Wenn nicht ist das ein Fall für einen GUTEN! Steuerberater. Ansonsten geht es anteilig nach dem Verhältnis Arbeitszimmer zu Wohnfläche. Sollzinsen sind absetzbar , Baukosten meines Wissens nicht. Viel Erfolg! Michael |
Zitat:
meshua |
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