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27.11.2014, 10:09 | #31 |
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 31.992
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Ergänzende Frage hierzu: Dürfen solche Fotos ohne erteilte Genehmigung der abgebildeten Personen in einer Firmenzeitung abgedruckt werden?
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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27.11.2014, 11:51 | #32 |
Registriert seit: 02.08.2009
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Was ich mich letztens gefragt habe...
Im Abendblatt stand was von diverse hundert Genehmigungen für Drohnenflüge vergeben. Steigende Gefahr? So in etwa der reisserische Titel. Was ich mich gefragt habe: Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ... |
27.11.2014, 11:57 | #33 |
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Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.696
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Ich hatte letztens in Stuttgart Straßenmusikanten aufgenommen. Durch Zeichen haben wir uns verständigt und er mir zu verstehen gegeben das ich ihn aufnehmen kann. Ist hiermit auch gleich die Erlaubniss gegeben das Bild zu veröffentlichen? Forum...Blog....usw.
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27.11.2014, 11:58 | #34 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Moin Karsten,
Zitat:
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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27.11.2014, 12:07 | #35 |
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Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 8.907
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Unkenntlichmachen von Personen bei Veröffentlichung: Ist es so, dass ab 3 Personen auf dem Bild (oder mehr als 3?), diese bei Veröffentlichung (z.B. im Internet) nicht unkenntlich gemacht werden müssen bzw. die Veröffentlichung ohne Rückfrage geschehen kann (oder einfach: Wann muss unkenttlich gemacht werden)? Gilt dies nur im Freien oder auch in geschlossenen Räumen? Wie ist zwischen "echten" Privaträumen und öffentlichem Privatbesitz (Kneipen, Einkaufszentren...) zu unterscheiden?
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Einige meiner Bilder: Winter und Polarlicht Nordnorwegen 2016 . Australien . Von Kalifornien nach Montana . Grönland 2016 . Australien 2009 . Meine Homepage |
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27.11.2014, 12:34 | #36 |
Registriert seit: 02.08.2009
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Natürlich mit dem Hintergrund Filmen/Fotografieren. Sonst würde es für mich wenig Sinn machen. Ergänzend vielleicht noch: Für private Zwecke.
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27.11.2014, 12:40 | #37 |
Registriert seit: 02.08.2009
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Ist konkludentes Handeln ausreichend für eine Genehmigung der Ablichtung, bzw. ggf. sogar Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Thema Street Photography)? Wenn ich also jemanden zb auf der Straße in einer Situation fotografiere, derjenige mir in die Kamera schaut und dadurch natürlich mitbekommt, dass er fotografiert wird, dann aber nicht per Geste oder verbal widerspricht, wäre das eine Art stillschweigende Einwilligung? Und wenn ja, wie weit geht diese? Extreme Beispiele wären die Bilder von Thomas Leuthard.
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27.11.2014, 12:43 | #38 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Hallo Marie Darf man Bilder einer öffentlichen Veranstaltung (betrifft nicht Die Versammlung nach VersG) ohne Einwilligung des/der Betroffenen veröffentlichen und auch vermarkten, wenn diese Bilder: 1. - eine einzelne Person aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen (z.B. Redner einer Veranstaltung zum Auftakt, besondere Art der Betätigung in oder während einer Veranstaltung - z.B. Schnitzer oder Schmied bei der Arbeit, Tätigkeit im Vordergrund - Person aber erkennbar) 2. - eine Personengruppe aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen (z.B. Spielmannszug oder Tanzgruppe - Veranstaltungsteilnehmer (jedermann) sind im Bild als Beiwerk erkennbar)? Vielen Dank für Deine/ Eure Mühen
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Gruß Rico Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins) 500 flickr Geändert von mekbat (27.11.2014 um 12:47 Uhr) |
27.11.2014, 12:46 | #39 |
Registriert seit: 02.01.2012
Beiträge: 267
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Ich habe mal auf einem Markt paar Straßenmusikanten aufgenommen. Es sind paar schöne Fotos geworden, teilweise habe ich auch gecropt, also quasi sind Portraits draus geworden.
Nur gefragt habe ich nicht. Prinzipiell könnte man doch davon ausgehen, daß die nicht anonym bleiben wollen, sich also eher öffentlich präsentieren. Trotzdem trau ich mich nicht, die Fotos zu veröffentlichen. Gruß helgo |
27.11.2014, 12:51 | #40 |
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.109
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Was heißt unkenntlich machen? Reicht der Balken über der Augenpartie oder das verwischen dieser?
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LG von der Küste, Heiko |
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