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Alt 28.12.2007, 16:59   #81
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Zitat:
Zitat von shooty
Es IST DEFINITIV rechtlich so, das dort eine Hausordnung hängen MUSS!
das hab ich nun schon mehrfach erwähnt! So ist einfach das Gesetz! und da steht eben, das man nur Gewerblich eine erlaubniss braucht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da kann ich nix dazu, das es Gesetzlich so ist, das das da hängen muss.
Das ist Blödsinn. Zeig mir das gestez in dem das steht.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Der kann in aller Regel mündlich geschlossen werden. Es gilt dann das BGB.
Wenn ich als Gewerbetreibender aber was anderes will, dann muss ich das zum Vertragsbestandteil machen. Das sind dann AGB.
Damit die gegenüber einem Verbraucher Wirksamkeit entfalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Sie müssen u.a. transparent sein, dem Vertrag beigefügt, nicht zu benachteiligend, nicht überraschend....
Das Problem entseht dann, wenn der Vertrag regelmäßig nicht schriftlich geschlossen wird. Reinigungen sind so ein Fall. Da werden dei AGB dann sichtbar so ausgehängt, dass jeder, der es wissen will, sie mühelos lesen kann. An der Kasse und im Eingang in aller Regel. Wenn die da so augelegt sind und inhaltlich korrekt sind, dann gelten sie als vereinbart. ABG beziehen sich auf den Vertrag den die Parteien miteinander schließen.

Eine Hausordnung ist etwas - völlig - anders. Sie stellt die Ausübung des Hausrechtes eines Gebäudeeigentümers dar. Die Frage, was hierin wirksam angeordnet werden kann und darf ist an völlig anderen Maßstäben orientiert.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com

Geändert von simply black (28.12.2007 um 23:06 Uhr)
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Alt 28.12.2007, 18:08   #82
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich durch das Betreten eines Gebäudes einen Vertrag abschließe.

Im Grunde ist die Hausordnung doch irrelevant, da der, der das Hausrecht hat, sie aufstellt und sie auch jederzeit mündlich ändern oder im Einzelfall Ausnahmen machen kann. Man kann aus so einer Hausordnung m.E. nämlich keine Ansprüche ableiten, im Gegensatz zu Verträgen. Und am Ende kommt es nur darauf an, dass der Hausherr einem freundlich gesonnen ist ...

Aber ich bin kein Rechtsexperte.

PS: Warum erinnert mich das an die unsägliche Diskussion über die Forenregeln?
__________________
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Geändert von Schlaudenker.de (28.12.2007 um 18:12 Uhr)
Schlaudenker.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2007, 18:13   #83
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Schreibweisen, Schreibstile und Umgangston

Hallo liebe Mitforenten!

Ich habe mich jetzt mal durch den ganzen Fred gewühlt, dabei ob des Schreibstils, der Inhalte und auch des Umgangstons nicht nur gewundert, ich musste auch noch meine Fußnägel, die sich heftigst geringelt hatten, zwischenzeitlich sortieren!

Liebe Admins und Mods, wenn so einer wie der TO kommt, weist man ihm unter Löschung des Postings am besten gleich die Tür - auf dieses Niveau taucht man nicht ab!

Die Frage des Fotorechts lässt sich durch sanftes Googeln relativ sicher und erschöpfend beantworten, das meiste davon klärt sich auch nach Durchlaufen einer angemessenen Kinderstube!

Ich liebe dieses Forums wegen seiner Informationsfülle und des äußerst positiven Umgangstones, so soll das bitteschön auch über 2008 hinaus noch bleiben!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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