![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#71 | |||
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
|
Vielleicht solltest Du das nochmal rot und fett machen, denn nach 7 Seiten haben's einige offenbar immer noch nicht begriffen.
Edit: Zu Bahnhöfen gab's mal im anderen Thread (haste den mal gelesen?) einen Link: Zitat:
Zitat:
__________________
VLG Torsten -- Flickr - Picasa - Weblog - Szenebilder - Fotocommunity - meine Konzertfotos Geändert von Schlaudenker.de (27.12.2007 um 20:12 Uhr) |
|||
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#73 | |
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: D-40699 Erkrath (bei D'dorf)
Beiträge: 1.037
|
Zitat:
Auf das Gesetz zum Zwang eines Aushanges der Hausordnung warte ich jedenfalls auch weiterhin mit Spannung. Und komm mir dann nicht mit irgendwelchen Verordnungen, Satzungen oder alten Urteilen....
__________________
Céad Míle Fáilte, Michael Der sicherste Zeitpunkt für eine Prognose ist kurz nach dem Ereignis. (Winston Churchill) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#74 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
|
Da kannst Du noch lange warten...
__________________
Gruß, Michael |
![]() |
![]() |
![]() |
#75 | |
Themenersteller
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
|
Zitat:
§ 305 (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. ------------------------------------------------------------------------------ (Meiner Meinung nach wichtige Pasage Fett hervorgehoben) Die Idee dahinter ist, das beim betreten eines Privaten, aber öffendlich zugänglichen Ortes, eine konkludente Zustimmung erfolgt, sich an die Nutzungsbedingengen bzw die Hausordnung zu halten. Konkludent wird also ein Vertrag zwichen "Besitzer der Örtlichkeit" und Benutzer geschlossen. Es gibt nochmal einen Passus in dem steht, wie genau so ein Aushang aussehen muss (nicht zu kleine schriftart, darf hängen wo er will, usw ....). Dad find ich aber leider gerade nimmer .... wurde mir vorhin von meinem Kumpel aber auch vorgelesen. Geändert von Shooty (28.12.2007 um 13:33 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#76 |
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
|
@Shooty:
Und was haben die AGB's nun mit der Hausordnung gemeinsam??? |
![]() |
![]() |
![]() |
#77 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
|
Zitat:
![]()
__________________
Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#78 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
|
Zitat:
ich meinte ein Privates Gelände, welches öffendlich zugänglich ist ![]() |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#79 |
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
|
Ist es auch Dein Fehler die AGB's, die ausgehängt sein müssen, mit der Hausordnung zu verwechseln?
Nicht falsch verstehen! Mich interessiert das auch brennend und ich würde gern wissen ob Du mit Deiner Aussage Recht hast. Der Auszug den Du da präsentiert hast dreht sich aber eben leider nur um AGB's ... |
![]() |
![]() |
![]() |
#80 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
|
Also meiner meinung, und der des Jura Studenten (was nicht die Wahrheit sein muss) ist eben die, das konkludent ein Vertrag geschlossen wird, zwichen Nutzer und Besitzer.
Die Nutzungsbedingungen sind dabei eben Die "Hausordnung", die man aber auch ABGs nenne kann. Der Begriff Nutzungsbedingungen und ABGs sind unserer Meinung nach identisch, und werden auch oft als Identich benutzt. der Zusammenhand zwichen Nutzungsbedingungen und Hausordnung .... hmmmm ...... ICH würde sagen das ist das gleiche. ICH bin aber weder Jurist, noch kann ich anderes machen, als das zu lesen und es auszulegen ....... ^^ Ihr kennt ja nun meine sichtweise davon. Villeicht äusert sich jemand, der das wirklich fundiert be- oder wiederlegen kann (nicht mit "ich bin der Meinung" sondern mit §xxx .......) ^^ |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|