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#51 |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.581
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Also ich weiß jetzt nicht, welche Cashback-Werbungen in der CH rumschwirren, ich habe hier den Flyer von Sony liegen, in dem mehrfach darauf hingewiesen wird, dass man vor dem Kauf die Teilnahmebedingungen lesen soll und sich informieren, ob der Händler an der Aktion teilnimmt. Ich weiß jetzt nicht, was Sony noch machen soll.
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#52 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.263
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Also in der Schweiz gibt es auf der Cashback Seite von Sony eine Liste, welche Händler mitmachen. Dort ist mein Händler drauf. Ohne einen Hinweis, dass er nur einen Teil der Geräte verkaufen darf (alles ausser GM Lenses).
Erst in den F.A.Q. wird mit einem Sternchen bei den GM Lenses darauf hingewiesen, dass nicht alle Händler berechtigt seien, diese zu verkaufen. Dort wird dann auf die Teilnahmebedingungen verwiesen. Die gibt es auf der Schweizer Seite nicht, sondern man muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, um prüfen zu können, ob der Händler, den man gewählt hat, auch die GM Lenses verkaufen darf. Juristisch also durchaus korrekt, aber wie schon geschrieben: Aus meiner Sicht ist das eine Täuschung der Kunden. Sony weist ungenügend (und ev. beabsichtigt) auf die Einschränkungen beim Cashback Programm hin. Ich klink mich mal aus hier, das wird mir zu ![]() |
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#53 | |
Themenersteller
Registriert seit: 04.11.2012
Beiträge: 199
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Zitat:
Man kann durchaus verlangen das klar und deutlich darauf hingewiesen wird welche Produkte von welchen Händlern/Teilnehmern nun berechtigt sind oder nicht. Alles andere ist Verbrauchertäuschung denn das genau ist es wenn aktiv damit geworben wird aber versteckte Fallen lauern die man nur sieht wenn man Stundenlang die Bedingungen analysiert mit all ihren Fußnoten. Mir ist selbst wo ich nun schlauer bin immer noch nicht ganz klar was nun genau mit den Einschränkungen gemeint ist. |
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#54 |
Registriert seit: 16.02.2015
Beiträge: 407
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...bei teilnehmenden Fachhändlern und beim Kauf eines qualifizierten Produkts ...
Das ist ein deutlicher Hinweis beim wem und welches Produkt mit Cashback gefördert ist. Jetzt liegt es am erwachsenen Käufer sich bei seinem Fachhändler zu erkundigen. Was da jetzt Sony falsch gemacht haben soll erschließt sich nicht so richtig. Wenn nun ein Händler mit Aktionen wirbt die er gar nicht erfüllen kann dann würde ich mich mit dem Händler auseinandersetzen. Aber auch da gilt dass die Werbung hinterfragt werden muss |
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#55 | |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.263
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mein Händler hat sich gemeldet:
Zitat:
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#56 | |
Registriert seit: 24.01.2010
Ort: Rheinfelden (D)
Beiträge: 1.401
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Hi zusammen!
Ich habe kürzlich bei Media Markt über Ebay ein Ausstellungsstück A7II gekauft. IM Vorfeld habe ich den Händler per Ebay-Mitteilung angefragt ob die Kamera für den Sony Cashback qualifiziert ist - dies wurde mir schriftlich bejaht. Der betreffende MediaMarkt ist in der Sony-Liste drin, aber weder als Alpha noch als GM Händler. Gestern habe ich nach Erhalt der Kamera den Cashback-Antrag ausgefüllt und heute eine positive 1. Prüfung bestätigt bekommen. Ich werde euch auf dem Laufenden halten ... Das ganze Cashback-Programm ist sehr undurchsichtig - ich bin mal gespannt wie das Ergebnis sein wird. Selbst wenn Cashback nicht durchgeht habe ich die Kamera echt günstig erstanden (3 Auslösungen, keine Gebrauchsspuren, alles dabei wie bei Neukauf und 1299€ inkl. Versand). Edit: Die A7II ist NICHT auf bestimmte Händler limitiert - siehe Teilnahmebedingungen Zitat:
mfg Manuel
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Meine Bilder bei Flickr Geändert von baerle (15.12.2017 um 17:18 Uhr) |
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#57 | |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.581
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Zitat:
Beachten muss man, dass die Bedingungen in der CH und in A etwas von den deutschen variieren.
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#58 |
Registriert seit: 11.04.2008
Ort: Ruhrpott Ost
Beiträge: 745
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Heute beim Planetenmarkt geschaut: Große Werbung mit Cashback, aber auch eine detaillierte Liste, für welche Produkte es wieviel gibt. Die A7RII tauchte dort nicht auf.
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Fortschritt ist der Übergang von einem Zustand, dessen Nachteile man kennt, zu einem Zustand, dessen Nachteile man noch nicht kennt. Bilder in der FC von mir |
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#59 | |
Themenersteller
Registriert seit: 04.11.2012
Beiträge: 199
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Zitat:
Generell muss man sagen wenn man die Verkaufsrestriktion aufhebt für den 1. Dezember sollte das auch für den Cashback gelten. Im übrigen wurden laut Forenaussagen auch schon 7M2 von Amazon abgelehnt. Es steht ja eigentlich auch in den Bedingungen das der Cashback nur dann möglich ist für "alpha" Kameras wenn der Händler dafür registriert ist. Und eine 7M2 ist ja auch eine "alpha" Kamera oder etwa nicht? Diese Fußnote mit dem Sternchen sagt ja nur aus das die 7R2/7S2 nur bei limitierten Händlern zu bekommen ist. Das meine ich eben mit Transparenz es ist völlig unklar für den Käufer und sogar für die Händler. Ich verstehe auch nicht das hier einige damit kein Problem haben wenn ein Hersteller mit so welchen Tricks arbeitet. Es sollte nich normal sein das ein Käufer sich dreifach absichern muss. Als nächstes ist es dann normal das man ein Anwalt konsultiert vor jedem Kauf um die Bedingungen zu prüfen? Zudem sind 300€ keine Peanuts und sehr entscheidend ob man den Nachfolger nimmt oder nicht. Ich bin auch kein Fan davon wie Sony als einer der wenigen Kamerahersteller Preise diktiert und Wettbewerb künstlich verhindert schlimmer als es Apple je getan hat. Geändert von GTR (16.12.2017 um 11:00 Uhr) |
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#60 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
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Zumal dann noch in einer Umfrage die Frage gestellt wird,
ob man sich auch ohne die cashback-aktion etwas gekauft hätte.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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