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#51 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Ich gebe sie gerne ab :p
Ich reise viel und bin generell viel unterwegs und möchte die Kamera immer dabei haben = A7 Ich möchte aber auch eine Kamera, die sich gut in der Hand anfühlt, egal welches Objektiv ich dran habe und guten Fokus, der auch mal was schnelleres verfolgen kann = A99 Es ist schwer ![]() Wenn ich jetzt die A99 zurück schicke, um mir die A7 zu bestellen, und dann feststelle, dass mir die A99 doch besser gefallen hat, wird der Sony Store sich sicher wundern xD Ich habe gerade mal mein 70-300 mit und ohne Stabi getestet, muss sagen, bin etwas enttäuscht. Nix von "bis zu 4 Blenden längere Verschlusszeit"... sondern eher eine maximal... Geändert von jpg240 (15.12.2013 um 23:18 Uhr) |
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#52 |
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.896
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@jpg240,
lese gerade Du willst die A99 verkaufen. In dem Zusammenhang würde mich interessieren bis zu wieviel Auslösungen man die Kamera ohne Abzug zurückgeben kann. |
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#53 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
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Hab sie erstmal rein gestellt , aber entschieden ist noch nix. Schwanke noch
![]() Naja. Rechtlich gesehen, innerhalb der ersten zwei Wochen kannst ohne Wenn und Abee zurückgeben, solange du die Kamera in der eigenüblichen Sorgfalt behandelst. Sony gibt im Edu Store ein 30 tägiges Rückgaberecht, das aber sehr unterschiedlich beschriftet sind. So steht bei der Bestellung zum Beispiel, wenn man nicht 100%ig zufrieden ist, kann man zurück geben. Auf der Info-Seite steht es aber plötzlich ganz anders.. Nur wenn ein Mangel vorliegt (Ware bei Transport beschädigt, Ware ansich Mangel, falsches geliefert), darf man innerhalb von 30 Tagen zurückgeben. Wenn man den Artikl doch einfach nicht mehr will, nur ungeöffnet .. Also sehr komisch.. Nur das "bei nicht 100%igem Gefallen" wird Sony im Streitfall aber das Genick brechen. |
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#54 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Rechtlich darf du die Ware so ausprobieren, wie du das bei einem Laden vor Ort auch machen kannst. Wenn das über dieses Mass hinausgeht, kann der Händler einen entsprechenden Obulus verlangen. Das macht aber eh fast keiner, nur kommst halt irgendwann auf die Liste der unerwünschten Kunden und kriegst nichts mehr.
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