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#51 |
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
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Um die geht's hier aber nicht.
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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain) |
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#52 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.535
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Das Prinzip bleibt aber das gleiche.
Ihr Werk, Ihr Eigentum, Ihr Recht. Sein Plakat, zu seinem Vorteil (Werbung für Veranstaltung), seine Verantwortung - seine Kosten. Diese wollte er gering halten indem er etwas nutzte, wozu er kein Recht hat. That`s it. |
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#53 |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Und weil mir dieser Teil so wichtig ist und ich vermute das du hier reine Spekulationen hervorbringst.
Ich kenne nicht nur ein oder zwei solche Fälle. In JEDEM der mir bekannten Fällt musste gezahlt werden. Manchmal wars ne Einigung auf eine Gewisse Summe und manchmal wars die volle Summe, aber jedesmal musste bezahlt werden. Wie nun schon x mal geschrieben: Wer was verbockt muss dafür gerade stehen! Wir reden hier ja nicht von einem Kleinkind das einem Freund den Lolli klaut. |
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#54 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.535
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Aber vielleicht wäre genau diese (offenbar nicht erhaltene( Watsch`n seinerzeit das richtige gewesen und damit das hier diskutierte gar nicht entstanden!
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#55 |
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
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Genau. Prügelstrafe für Bilderdiebe.
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#56 |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Ich bin hier ganz auf Melanies Seite. Es geht hier nicht um eine Abmahnabzocke wie z.B. mit den Bildern von Speisen/Zutaten, die gezielt ins Internet gestellt wurden, damit andere sie finden, unwissentlich nutzen und gezielt verklagt werden können.
Und es geht hier nicht um eine Privatperson, die hier ein Bild auf eine private Homepage gebastelt hat sondern um einen Veranstalter (ob groß oder mini ist mir da erstmal wurscht) der das Bild genommen, Autorenhinweis entfernt hat und damit für eine Veranstaltung wirbt, mit der er Geld machen möchte. Keine private Party für Freunde sondern eine Veranstaltung mit dem Ziel, Kohle zu machen. Wenn man bei dem jetzt hin geht und ohne zu zahlen Bier zapft, schnell austrinkt und dann sagt "Och, das muss man bezahlen? Das ist mir aber neu...", würde er bestimmt auch darauf bestehen, dass man zahlt und wird sich nicht damit zufrieden geben, dass man das nächste Bier aber ganz bestimmt ordnungsgemäß kauft. Sorry, wer sowas aufzieht sollte sich halbwegs auskennen und wenn er das nicht tut, zahlt er hier eben Lehrgeld. Klar kann man sich einigen, aber so wie sich das bisher liest, scheint er nicht unbedingt einsichtig zu sein. Und in dem Fall kann man dann auch gerne den juristischen Hammer auspacken. |
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#57 | ||
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Zitat:
Nicht umsonst kannst ja eine Software auch nur schützen, wenn du eine merkbare geistige Leistung erbracht hast. Aber um das geht es in dem Fall ja nicht. Da geht es doch bitte darum, dass nicht sein darf, dass jemand ein Bild, das mir niemand abkaufen würde, einfach verwendet. Ich meine, dass ist ja eine Schweinerei. Und dann noch nicht nur dumm, sondern auch dreist. Das gehört bestraft. Damit kann ich leider nichts anfangen. Da ist mir die Zeit zu schade. Und solche Leute enden dann meist als Prozesshansel. Klar, wenn jemand eine geistige Schöpfung erzeugt (ordentliches Foto, neue Sicht, neuer Stil,..) , das kommerziell verwertet und dann macht jemand anderer ein T-Shirt oder eine Tasse, verdient Geld damit, dann verstehe ich das. Da gibt ja tatsächlich einen berechenbaren Schaden und damit einen Geldverlust. Da geht es um was. Im konkreten Fall (ohne jetzt den Typen zu kennen) ist der halt wohl dumm und dreist. Mit halbwegs sozialer Intellegenz hätte er sie/ihn zur Party eingeladen und die Sache wäre gegessen gewesen. Noch intellegenter hätte er sein Plakat gleich mit einem kostenfreien Bild gemacht, die es ja unter dem letzten Link zuhauf in guter Qualität gibt. Heißt, es ist kein Schaden entstanden und wohl auch nicht belegbar. Das schaue ich mir gerne vor Gericht an, wie man das belegt. Und noch zum Beispiel klauen von Objektiven: Geistige Leistung kann geteilt werden. Es ist zwar schwer zu verstehen, aber wenn jemand sein Beispiele von Parabildern hier einstellt, damit andere besser werden, dann ist das so ein Beispiel, das allen nutzt und keinem schadet. Bleibt also noch, dass nicht sein darf, was verboten ist, und damit hetzte ich ihm halt den RA auf den Hals. Der RA verdient, der Täter ist diszipliniert und die Rache war mein. Da war doch was mit dem Maschendrahtzaun oder so;-) |
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#58 | |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Zitat:
Da aber sowohl Melanie als auch Shooty schreiben, dass der Gute ganz und gar nicht einsichtig ist und scheinbar einen eher frechen Ton an den Tag legt, halte ich die juristische Keule nicht für unangebracht. Wenn ein Lerneffekt nicht anders herbeizuführen ist, dann bitte... Ganz genau ![]() |
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#59 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Noch als Nachtrag:
In Deutschland wird Lichtbildern generell eine Schöpfungshöhe zugestanden. Na ja man lernt nie aus. Das wußte ich wieder nicht. Trotzdem ist das Beispiel mit dem dressierten Schimpansen korrekt, da Tieren eine solche nicht zugestanden wird ;-) Trotzdem verstehe ich auch Melanie, dass sie sich nicht alles gefallen lassen will. |
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#60 |
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
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Auf den wollte ich auch noch kommen.
![]() Ich hab mich mal über die Art der Schadensberechnung schlau gemacht. Ein konkreter Schaden lässt sich wohl nicht belegen, so dass man wohl nur über eine Lizenzanalogie weiterkommt. Da gibt es aber wohl Gerichte, die prüfen, ob dann überhaupt eine Vereinbarung zustande gekommen wäre. Wenn man vergleichbares Material auch gratis bekommt, wird das möglicherweise verneint. Beim Unterlassungsanspruch bleibt es natürlich. Aber dem ist der Verwender wohl sofort nachgekommen. Ich bin kein Experte für Urheberrecht. Aber einfach so Geld geben wird es möglicherweise nicht und ein Schaden muss vorliegen... wie ich auch laienhaft schon mal anmerkte.
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