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Alt 21.11.2019, 15:51   #41
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Was heisst das jetzt in Summe?
Street ist tot!

Weil, bis abgewogen habe, ob ich die Aufnahme mache, ist die Szene rum.

Was können wir tun? Kopf einziehen und Bäume fotografieren? Oder das Risiko eingehen?

Ich würde mich wohl für das Risiko entscheiden. Habe das Thema aber aktuell glücklicherweise nicht, weil ich eigentlich kein Street mache.

Aber, ich habe letztes Jahr hier ja auch Mountainbiker eingestellt. Aber, das ist ja Wood und nicht Street.
Nur bei den Schwimm-Kiddies bin ich da sehr vorsichtig.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.11.2019, 16:07   #42
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo

BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00):

Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert, wenn damit die Privatsphäre ausgespäht werde.
Quelle

Irmi hat den Stand der Rechtsprechung wiedergegeben.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 16:12   #43
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Hallo

BGH, Urt. v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00):

Ebenso ist ein Luftaufnahme unzulässig und es werden in dem Urteil neben dem Flugzeug auch Teleobjektiv und Leiter als weitere unzulässige Hilfsmittel deklariert, wenn damit die Privatsphäre ausgespäht werde.
Quelle

Irmi hat den Stand der Rechtsprechung wiedergegeben.

Hans
Neuer ist das Urteil von 2017, von daher wird auf die Beweislast des Fotografen abgestellt!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 16:12   #44
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.264
Popcorn hab ich schon mal geholt

https://www.comedywildlifephoto.com/...00000675_p.jpg

Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Neur ist das Urteil von 2017
Neur schreibt man ohne r, war schon vor der Rechtschreibreform so ...
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 16:18   #45
XG1
 
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.351
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Neur schreibt man ohne r, war schon vor der Rechtschreibreform so ...
Aber "Neuer" schreibt man mit "r". Und das war auch schon immer so und wurde mit der Reform nicht geändert.
XG1 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.11.2019, 16:18   #46
Robert Auer
 
 
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
Was spricht denn dagegen, in dem speziellen Fall die aufgenommene Person um eine Zustimmung zu bitten? Ich unterstelle, dass man sie nicht unvorteilhaft aufgenommen hat und das Bild für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben wird. Die meisten Leute unterschreiben dafür auch einen kurzen Text, so jedenfalls meine Erfahrungen.
__________________
robert uer

Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe
(=> nur ~30km zur German Riviera )
Robert Auer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 16:18   #47
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.165
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Neur schreibt man ohne r, war schon vor der Rechtschreibreform so ...
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
kiwi05 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 16:26   #48
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Ich hätt ja noch ein "e" an der richtigen Stelle spendiert ...
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 17:17   #49
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Neuer ist das Urteil von 2017, von daher wird auf die Beweislast des Fotografen abgestellt!
Das verlinkte Urteil auis 2017 bezieht sich auf für die Öffentlichkeit bestimmte Kunstwerke, nicht auf Menschen. Aus dem Urteil v. 27.04.2017, Az.: I ZR 247/15

Zitat:
Eine Abwägung der betroffenen Interessen führt zu dem Ergebnis, dass der Berechtigte es in solchen Fällen grundsätzlich hinnehmen muss, dass das Werk an den öffentlichen Orten ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt wird
Trifft auf die Fragestellung hier mit einer fotografierten Person nicht zu.

Das Blöde an Einzefallentscheidungen ist, dass es oft vin Einzelheiten abhängt, wie die Entscheidung fällt. Mit Hilfsmitteln wie Leitern, Drohnen, Umseckspiegeln und eben Teleobjektiven Personen ohne deren Einverständis auf privaten Grundstücken abzulichten dürfte durch die Panormafreiheit nicht gedeckt sein (außer das Hilfsmittel hat keine Rolle gespielt und man hätte das Foto auch ohne diese machen können).

Im vorliegenden Fall war der Standort der Fotografin nicht auf einem öffentlichen Platz sondern aus ihrer Küche heraus und wenn ihr Standort höher als die Straße war, mööp , schon ist es aus mit der Panoramafreiheit.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2019, 17:41   #50
kayf
 
 
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Ich hätt ja noch ein "e" an der richtigen Stelle spendiert ...


Hinter hätt?
kayf ist offline   Mit Zitat antworten
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