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#41 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Zitat:
Wenn ein Banksy in Deutschland ein Haus bemalen würde ginge es nicht sehr lange und du hättest Angebote mit grossen Summen von reichen Leuten für das Haus, auch wenn Sie am schluss nur die Mauer wollen!! Brad Pitt ist ist Kunde von Banksy zum nur einen zu nennen... ---------- Post added 03.09.2011 at 22:39 ---------- Ich werde nächste Woche zu diesem Thema einen frisch gebackenen Anwalt befragen können und werde mir noch eine Antwort bei der Polizei abholen... Ich werde hier die Antwortet so bald ich Sie habe weitergeben.... |
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#42 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf?
"Neben dem Diebstahl und dem Betrug stellt die Sachbeschädigung eine der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland dar."
__________________
Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#43 |
Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 987
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Vergiss Dir nicht die Fotorechte vom millionenschweren Künstler, der nach Deiner Definition vom Eingangsbeitrag illegales tut, einräumen zu lassen, bevor Du loslegst. Sonst zahlst Du am Ende dicke drauf, wenn er Dich verklagt.
Andereseits, wenn man sich an den Rechtsgrundsatz erinnert, dass man kein Eigentum an unrechtmässig erworbenem Eigentum erwerben kann, stellt sich die Frage nach der Rechtesituation eines illegalen Kunstwerkes. Kann der illegal wirkende Künstler das Recht des Fotografierens und Verwertens einräumen oder kann das nur der Geschädigte und wäre letzteres überhaupt möglich, da der Geschädigte zum Zeitpunkt des Anrichtens des Schadens davon keine Kenntnis hat und folglich keine Fotogenehmigung vorab erteilen kann. Denn nachträglich wird er diese Dir kaum erteilen, da er sauer sein dürfte, dass Du die Sachbeschädgung nicht durch Melden bei der Polizei verhindert hast. |
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#44 |
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 114
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#45 | |
Registriert seit: 20.10.2006
Ort: Nordwürttemberg
Beiträge: 4.508
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Zitat:
Oder ich würde ihn dabei filmen, wie er persönlich sein Graffiti von meiner Hauswand abschmirgelt. |
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#46 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Das kann schon sein.
Aber ich glaube schön langsam, du checkst nicht ganz (um in diesem Slang zu bleiben) den Unterschied zwischen einer Auftragsarbeit (egal ob jetzt Kunst oder nicht), die eine Person erteilt um seinen Besitz zu verschönern und damit den Wert vielleicht zu erhöhen und einer Sprayerei auf fremden Eigentum. Und da rechtfertigt die vermeintliche Werterhöhung oder der Anspruch auf Kunst rein gar nichts! Und du hast die Frage noch nicht beantwortet: warum sollte sich der Wert eines biederen Einfamilienhauses in einer "Spießbürgergegend" durch eine ungewollte Sprayerei erhöhen? Egal welcher großartiger Künstler das ist.
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#47 | |||
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Meinst du damit, dass Graffitti Hochverrat sind oder Vorbereitung eines Angriffskrieges. Bitte einfach mal durchlesen. Hier in Kurzform zusammengefasst. http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtan...ter_Straftaten Da geht es ausschließlich um die Antiterrorthemen und selbst das ist schon ein schwerwiegender Eingriff. Einerseits darf ich mich bei Angehörigen der Aussage entschlagen, andererseits sollte ich da ev. Angehörige anzeigen müssen. Aber das ist ein anderes Thema. Fakt ist, dass es eine Anzeigepflicht nur bei ganz wenigen Themen gibt und selbst das ist umstritten und länderspezifisch. Dennoch wird das hier immer und immer weider behauptet. Hier würde ich mir schon wünschen, wenn ihr davor lesen und dann erst schreiben würdet. Zitat:
Blöd ist dann noch, wenn der Täter, was recht oft vorkommt, mittellos ist. Dann hast ein teures Youtube Video erstellt und brennst alles selbst inklusive Zivilprozesskosten. Wobei mir die unbedarften Schmierereien von manchen Gruppen sehr auf den Nerv gehen. Das ist wirklich Sachbeschädigung. Wenn ich mir aber an der Schnellbahn die Verschönerung der Betonwände ansehe, dann sind da tlw. wechte Künstler am Werk und in Summe verschönert das meinen Ausblick. M.E. sollte man alle jene scheußlichen Wände für Graffiti freigeben. Zitat:
Klar ist, dass die Rechte der Urheber und nicht der Eigentümer hat. Das ist auch bei einem Architekten und Bauherrn so. Damit ist es klar, dass dir der Urheber Rechte einräumen kann, obwohl er gar nicht Eigentümer ist. Problem ist es nur, wenn du ein Graffitti fotografierst und ins Internet stelltst. Dann begehst du praktisch eine Urheberrechtsverletzung. Du wirst wahrscheinlich nicht verklagt, weil der Urheber villeicht an einer Klage kein Interesse hat ;-) Geändert von mrieglhofer (04.09.2011 um 11:53 Uhr) |
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#48 |
Moderator
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
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Ein bekannter Sprayer, der als Künstler anerkannt ist, wird sicher seine Werke nicht kostenlos an fremde Hauswände schmieren.
Alle anderen halten sich vielleicht für Künstler, aber Kunst braucht auch einen, der sie sehen will, ansonsten ist sie brotlos oder eben unter Umständen nur Sachbeschädigung. Zur Ausgangsfrage: Solche vermeintlichen Künstler zu fotografieren, könnte ich mir nur zum Zweck der Möglichkeit einer Strafverfolgung vorstellen, dann wird Dir auch niemand eine Mitschuld unterstellen. Im Fall, dass es mit dem Eigentümer der Wände abgesprochen ist, ist es nicht illegal und somit hat man auch kein Problem. Sorry, aber ansonsten fehlt mir für die Ausgangsfrage das Verständnis.
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Gruß Frank „In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“ (Edsger W. Dijkstra) |
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#49 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Also ich finde die Graffitti als Hintergrund für Mode, Hochzeiten, People durchaus eiene willkommen Abwechslung. In Wien beispielsweise gibt es am Donaukanal einen eigenen Bereich, der sogar legal benützt werden kann. Dort reissen sich dann die Fotografen, dort Fotos machen zu dürfen.
Zitat:
Das ist genauso eine gesellschaftliche Strömung, tlw. bekämpft tlw. verehrt, und daher ist es journalistisch und fotografisch durchaus sinnvoll und ehrenwert, so ein Thema zu behandeln. Daher ist es sinnvoll, die Szene zu beleuchten, erklären usw. Und dass alles ist nur möglich, weil eben das dabeisein und fotografieren erlaubt ist und die Quellen entsprechend geschützt werden. Daher findest du auch immer wieder mal entsprechende Publikationen. Geändert von mrieglhofer (04.09.2011 um 12:00 Uhr) |
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#50 | |
Moderator
Registriert seit: 14.04.2006
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Zitat:
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Gruß Frank „In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“ (Edsger W. Dijkstra) |
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