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Alt 03.01.2010, 18:26   #1
Hopser
 
 
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
Gebrauchtpreise und Garantieansprüche

Hallo zusammen,

nachdem ich mich in jüngster Vergangenheit mehrfach still vor mich hin geärgert habe, würde mich einmal interessieren, wie die Allgemeinheit das sieht.

Es geht um die hier im Forum veranschlagten Preise beim Verkauf von Gebrauchtartikeln (meist Objektive). Es ist in letzter Zeit vermehrt zu beobachten, dass die aufgerufenen Preise "jenseits von Gut und Böse" liegen. Jüngstes Beispiel ist ein Tamron 17-50, welches hier mit 310 Euro veranschlagt wird. Damit liegt der Preis gerade einmal 10 Euro (!!!) über dem aktuellen Neupreis. Dieses ist aber nur ein Beispiel von vielen. Natürlich kann jeder verlangen was er will und man ist nicht gezwungen, die Sachen zu kaufen. Mir geht es hier nur um die grundsätzliche Frage.

Ich habe auch bald keine Lust mehr, eine Suchanzeige aufzugeben. Selbst wenn man darum bittet, von Angeboten verschont zu bleiben, die nur "20 - 30 Euro" unter dem Neupreis liegen, wird man mit solchen Angeboten zugeschüttet. Ich betrachte solche Nachrichten mittlerweile als Spam. Normalerweise empfinde ich es als unhöflich, auf Angebote nicht zu antworten, solche Dinger werden aber mittlerweile ignoriert.

Eine andere Sache ist der Garantieanspruch bei Gebrauchtartikeln. Oftmals wird vollmundig verkündet, das Objektiv sei erst ein Jahr alt. Da man bei dem Hersteller XY das Objektiv für die 5-Jahresgarantie registriert habe, bleiben dem Käufer also noch 4 Jahre Restgarantie. Das ist, mit Verlaub gesagt, absoluter Blödsinn. Mittlerweile sollte es sich herumgesprochen haben, dass nur der Erstkäufer Garantieansprüche hat. Soblad der Erstkäufer namentlich in der Rechnung oder Registrierung auftaucht, hat der Käufer in einem Schadensfall die buchstäbliche Gesäßkarte.

Ich musste dieses vor einiger Zeit am eigenen Leib erfahren. Ich hatte mir ein gebrauchtes Sigma Objektiv (natürlich Sigma...) gekauft und nach kurzer Zeit Probleme damit. Obwohl es erst ein halbes Jahr alt war, verweigerte Sigma mir die Garantieansprüche. Ich habe mich an kompetenter Stelle rechtssicher gemacht und musst erfahren, dass Sigma im Recht war. Nur weil der Verkäufer bereit war, den Schaden auf seinen Namen abzuwickeln, bin ich von den Reparaturkosten befreit gewesen.

Also noch einmal, sobald der Name des Käufers auftaucht: Vorsicht beim Gebrauchtkauf. In solchen Fällen sollte sich jeder genau überlegen, ob er für eine Ersparnis von 30 Euro das Risiko auf sich nimmt, im Schadensfall der Depp zu sein.

Gruß
Harald
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Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval.
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