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Alt 18.01.2008, 18:06   #31
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Ich meine, ein dritter Thread wäre noch gut, zum versandtechnischen Aspekt, besser UPS oder DJL

Habe ich nicht gesehen, sorry.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

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Alt 18.01.2008, 18:27   #32
A2Freak
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Nun, ihren Namen werden sie wohl wissen. Bereits anhand dieser Daten sollte eine History im System verfuegbar sein, die auch getaetigte Verkaeufe anzeigt*. Ob dies das System genuegt oder ob noch mehr Informationen benoetigt werden, ist wiederum eine Designfrage. Dem Kunden ist das "wurscht".

*Technische und rechtliche Vorgeben koennen dies einschraenken.

Gruesse, Torsten.
Ist etwas OT, aber hast Du schon mal drüber nachgedacht, daß Namen gelegentlich öfter vorkommen? So ala "Mein Name ist Peter Meier, schauen Sie mal nach..."
A2Freak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 20:32   #33
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@Iffi
Zitat:
(scheinbar ist es wichtig das es bei ALDI gekauft wurde, da hat er mehrfach nachgefragt)
Jetzt sag nicht, daß Dich das ernsthaft überrascht. ALDI ist für Medion der Hauptvertriebsweg. Die hängen bei ALDI sowas von am Tropf.
Wenn ALDI heute den Lieferanten wechselt, war´s das mit Medion.
Die handeln sich mit ALDI sicher keinen Ärger ein, und deren Kulanz ist hinreichend bekannt.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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Alt 18.01.2008, 20:34   #34
oskar13
 
 
Registriert seit: 09.07.2004
Beiträge: 1.389
Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.
oskar13 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 21:01   #35
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von oskar13 Beitrag anzeigen
Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.
Interessant ja, aber vollkommen irrelevant...
Wir besprechen hier den "Fall" ja unter der Voraussetzung, daß er so stimmt.
Sollte der Fragesteller gelogen haben, sind die Antworten eh nutzlos, da unter falschen Voraussetzungen gegeben.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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Alt 18.01.2008, 22:13   #36
ichbinderpicknicker

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
Also er hat mir jetzt eine PayPal Konflikt auf den Hals geschickt. Mein PayPal Konto wurde belastet und bleibt es auch bis zur endgültigen Klärung.
Ich habe jetzt mein Herz ausgeschüttet bei PayPal. Mal sehen was nun passiert.

Ich habe zwar eine PayPal Zahlung akzeptiert, jedoch ist diese nicht Bestandteil der Ebay Auktion. PayPal war so nur Mittel für eine gewöhnliche Überweisung...

Ich denke, daß der PayPal Käuferschutz nicht klappen könnte denn in den Bestimmungen steht folgendes zur Anspruchsberechtigung:

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert.

Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.


Na mal Abwarten.
ichbinderpicknicker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 22:45   #37
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Zitat:
Zitat von oskar13 Beitrag anzeigen
Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.
Zitat:
Zitat von oskar13 Beitrag anzeigen
Dee fünf Dee- Besser denn je
.. und die Alpha, sie macht immer mehr Spass:
so etwa ?

genauso, nur mit den Empfehlungen auf Hinweise in der anderen Richtung zu achten? Was ist daran witzig?
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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Alt 18.01.2008, 23:08   #38
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Na ja, wenn jemand einen halben PC kauft ( war doch so?) und ihn selber komplettiert, kann man als (Privat)-Verkäufer erst recht keine Garantie übernehmen. Der Käufer kann schließlich einen Fehler beim Zusammenbau gemacht haben.
Allerdings hätte ich auch das Gefühl, der Käufer will auf meine Kosten den PC komplett machen. Dass der Defekt aus dem Grund nur vorgeschoben wird.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, den PC zurückzunehmen, um Streitereien aus dem Weg zu gehen.
Aus Prinzip würde ich keinen Pfennig zahlen, nur die komplette Rücknahme würde ich eventuell anbieten.
__________________
Grüße, Heinz

Geändert von HeinS (18.01.2008 um 23:42 Uhr)
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 23:28   #39
ichbinderpicknicker

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
Das denke ich auch.

Ich habe jetzt über PayPal mein Recht als Verkäuferschutz beantragt. Nun wird sich PayPal drum kümmern. Das mein PayPalKonto belastet wird finde ich dabei nicht so toll. Denke aber daß die mein Girokonto in Ruhe lassen und nix abbuchen werden.

Ich fühle mich jedoch eindeutig im Recht!!! Rechner war zum Aufrüsten (ja ein halber PC ), er kann ja einen fehler gemacht haben. Im Gebot steht das der Rechner gebraucht + technisch i.O. war und es ein Privatverkauf ist. Daher keine Rücknahme oder Umtausch!
ichbinderpicknicker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2008, 01:26   #40
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von ichbinderpicknicker Beitrag anzeigen
Im Gebot steht das der Rechner gebraucht + technisch i.O. war und es ein Privatverkauf ist. Daher keine Rücknahme oder Umtausch!
Das Problem ist nur: das kannst du zehnmal und in bildschirmgroßen Lettern ins Angebot schreiben - wenn der angebotene Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufs einen (versteckten) Mangel aufweist, dann spielt es keine Rolle ob Privatverkauf oder was auch immer.

Bitte nicht falsch verstehen: ich glaube dir, daß die Sachen i.o. waren (und gehe auch eher von einem Anwenderfehler auf der anderen Seite aus), aber es ist nicht zielführend, sich auf diesen Passus in der Auktionsbeschreibung zu berufen. Davon abgesehen musst du hier niemanden von irgendwas überzeugen (sorry, manchmal wirkt es so, ist aber völlig unnötig - sich hier wie/wofür auch immer zu rechtfertigen ist falsch investierte Energie).

Ich denke es könnte aber noch etwas bringen, zusammen mit dem Käufer nach einer Lösung für das Problem zu suchen. Dafür wurden ja einige Tips gegeben. Dabei hängt es natürlich (leider) auch von der Kooperationsbereitschaft und auch dem Sachverstand des Handelspartners ab.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (19.01.2008 um 01:41 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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