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#1 |
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Versicherungsschutz bei fahren ohne li.Außenspiegel???
Handel ich grob fahrlässig (verliere also Versicherungsschutz) wenn ich nach Unfall ohne li. Außenspiegel auf den direkten Wege in die Werkstatt (20Km) fahre?
Hintergrund Man hat mir gestern Abend bei 70km/h den Spiegel abgefahren ![]()
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Gruß Holger |
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#2 |
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
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Ohne es genauer zu wissen würde ich sagen nein, ist kein Problem.
Denn du musst ja irgendwie zur Werkstatt kommen und Abschleppen ist da ja Quatsch bei so nem "geringen" Schaden. Mir ist auch schon mal der linke Spiegel abgefahren worden und ich bin von der Polizei aufgefordert worden, zur Wache zu fahren, damit sie dort Bilder machen können (Mein Auto war damals geparkt und der Verursacher ist auch einfach weitergefahren, wurde jedoch von Zeugen beobachtet). |
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#3 |
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
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Ruf doch einfach Deine Versicherung an. Nur dort wirst Du eine definitive Aussage zum Thema erhalten.
Ich würde aber davon ausgehen, dass man ohne den linken Außenspiegel zumindest fahrlässig handelt. Kann so oder so sein. Also lieber nachfragen. |
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#4 |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Ich würde das nicht so eng sehen und provisorisch den Kosmetikspiegel Deiner Frau da hin pappen.
Rein rechtlich müsstest Du Dein Auto mit dem Abschleppwagen transportieren weil die Betriebserlaubnis des KBA erloschen ist... und alles was am Auto angebaut ist auch funktionieren muss. STVO! Dazu ist es der unbedingt erforderliche linke Aussenspiegel... ![]() Ich würde allerdings erst mal mit der Werkstatt kontakten ob der Spiegel lagernd ist und ggf. muss der ja auch noch lackiert werden... ![]() |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
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Der Kosmetikspiegel würde nicht halten^^ Mit der Werkstatt habe ich schon telefoniert - kostet 250€ + lackieren+MWST und ist morgen machbar.
Mit dem erlöschen der BA habe ich mir schon gedacht, nur gibt's doch da imho Ausnahmen. Versicherungstechnisch soll doch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und abschleppen über größere Entfernung wegen Spiegel.... Die Frage steht ja nur falls unterwegs was passiert.
__________________
Gruß Holger |
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#6 |
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Wie weit musst du denn fahren?
Vielleicht ist es sinnvoll sich das Teil schicken zu lassen, oder anders abzuholen? Hängt natürlich vom Aufwand ab, das Ding anzubauen... Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass es Ärger geben kann, wenn man dich so auf der Landstraße/Autobahn anhält. Grüße Andreas
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abgedunkelt.de |
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#7 | |
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
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Zitat:
Alle drei Varianten setzen ein aktives Tun voraus!!! Reparaturen oder Unfallschäden gehören ausdrücklich nicht dazu!!! Wenn dem so wäre, würden tausende von Fahrzeugführern ohne gültige BE unterwegs sein! Es steht weiterhin nirgends geschrieben, dass Dein PKW einen linken Außenspiegel haben muss. Vorschrift sind zwei wirksame Rückspiegel. Das können auch der rechte und der Innenspiegel sein. Gruß Harald (Fahrlehrer, Fahrprüfer, Lehrer Verkehrsrecht ![]()
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Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval. |
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#8 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Herr Lehrer, so stimmt das nicht
![]() Die Gefährdung ist handlungsunabhängig!!!! Selbstverständlich kann die ABE ohne aktives Handeln erlöschen (durchrosteter Auspuff). Es ist falsch, dass ein Unfall "ausdrücklich" ausgenommen sei. Wo soll das stehen? Und in der Anlage zu 19 STVZO sind die Spiegel sehr wohl erwähnt! Warum?: §56 STVZo erfordert nicht nur 2 Spiegel, die das einsehen wesentlicher Vorgänge ermöglichen, (bei Linkslenker linker!) er nimmt ausdrücklich Bezug auf den Anhang und im Anhang wird dann der linke Spiegel und der Innenspiegel ausdrücklich erwähnt. Christoph Geändert von simply black (18.01.2008 um 19:00 Uhr) |
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