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Versicherungsschutz bei fahren ohne li.Außenspiegel???
Handel ich grob fahrlässig (verliere also Versicherungsschutz) wenn ich nach Unfall ohne li. Außenspiegel auf den direkten Wege in die Werkstatt (20Km) fahre?
Hintergrund Man hat mir gestern Abend bei 70km/h den Spiegel abgefahren:cry:. Ein Fahrzeug des Gegenverkehrs ist zu weit rübergekommen und dann hat's ziemlich laut gekracht. Der andere hat (ohne zu bremsen) Fahrerflucht begangen.... Beschädigt wurde außer Spiegel nix - der ist aber komplett hin. Ich habe weder Kennzeichen noch Auto vom Verursacher (war stockfinster), ich werde es wohl selber zahlen müssen. Habe vor Ort noch mit der Polizei telefoniert und heute gibt's noch 'ne Anzeige - wird aber nix bringen. |
Ohne es genauer zu wissen würde ich sagen nein, ist kein Problem.
Denn du musst ja irgendwie zur Werkstatt kommen und Abschleppen ist da ja Quatsch bei so nem "geringen" Schaden. Mir ist auch schon mal der linke Spiegel abgefahren worden und ich bin von der Polizei aufgefordert worden, zur Wache zu fahren, damit sie dort Bilder machen können (Mein Auto war damals geparkt und der Verursacher ist auch einfach weitergefahren, wurde jedoch von Zeugen beobachtet). |
Ruf doch einfach Deine Versicherung an. Nur dort wirst Du eine definitive Aussage zum Thema erhalten.
Ich würde aber davon ausgehen, dass man ohne den linken Außenspiegel zumindest fahrlässig handelt. Kann so oder so sein. Also lieber nachfragen. |
Ich würde das nicht so eng sehen und provisorisch den Kosmetikspiegel Deiner Frau da hin pappen.
Rein rechtlich müsstest Du Dein Auto mit dem Abschleppwagen transportieren weil die Betriebserlaubnis des KBA erloschen ist... und alles was am Auto angebaut ist auch funktionieren muss. STVO! Dazu ist es der unbedingt erforderliche linke Aussenspiegel...:cool: Ich würde allerdings erst mal mit der Werkstatt kontakten ob der Spiegel lagernd ist und ggf. muss der ja auch noch lackiert werden...;) |
Der Kosmetikspiegel würde nicht halten^^ Mit der Werkstatt habe ich schon telefoniert - kostet 250€ + lackieren+MWST und ist morgen machbar.
Mit dem erlöschen der BA habe ich mir schon gedacht, nur gibt's doch da imho Ausnahmen. Versicherungstechnisch soll doch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und abschleppen über größere Entfernung wegen Spiegel.... Die Frage steht ja nur falls unterwegs was passiert. |
Wie weit musst du denn fahren?
Vielleicht ist es sinnvoll sich das Teil schicken zu lassen, oder anders abzuholen? Hängt natürlich vom Aufwand ab, das Ding anzubauen... Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass es Ärger geben kann, wenn man dich so auf der Landstraße/Autobahn anhält. Grüße Andreas |
Deine Versicherung kann sich dann auf Leistungsfreiheit berufen, wenn der Unfall wegen des fehlenden Rückspiegels von Dir verursacht wurde. Dann wirst Du in Regress genommen.
Wenn Dich einer schädigt, ohne dass Du ein Mitverschulden hast oder wenn das nichts mit dem Spiegel zu tun hat, bekommst Du das volle Geld vom Gegner. |
Du warst doch bei der Polizei, frag doch einfach die. ;)
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Zitat:
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Wie schonmal geschrieben:
Auskunft von der Versicherung. Am Besten schriftlich bzw. per Fax. Das ist dann verbindlich. |
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